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Vorlage

Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Emmastr. 2

0537/2022/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Straßencafés vor dem Gebäude in der Emmastraße 2 zugestimmt. Der Antrag betrifft die Nutzung von Parkflächen für die Erweiterung der Außengastronomie im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2022.

Die beantragte Fläche umfasst 37,50 Quadratmeter, was der Nutzung von drei Schrägparkplätzen entspricht. Da der Gehweg vor dem betreffenden Ladenlokal mit einer Breite von 2,10 Metern bei Einhaltung einer Mindestverkehrsbreite von 1,50 Metern für eine Außengastronomie zu schmal ist, erfolgt die Inanspruchnahme der Parkflächen. Die betreffenden Stellplätze unterliegen keiner Parkraumbewirtschaftung.

Die Fläche wird ab dem 1. April 2022 frei, da die Genehmigung für eine dort befindliche Coronateststation zum 31. März 2022 ausläuft. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist an die Auflage gebunden, eine Absperrung zum fließenden Verkehr zu errichten. Diese darf eine Höhe von maximal 1,30 Metern nicht überschreiten, um die Sichtbeziehungen zu gewährleisten. Ein Zeltaufbau ist für diesen Zeitraum nicht gestattet. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur Erweiterung der Außengastronomie, welches der Rat der Stadt Essen bis zum 30. September 2022 beschlossen hat.

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