Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 24.02.2022
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 5.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 6.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 7.Bürgereingaben nach § 24 GO NRW
- 7.1Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Zustand der Haltestelle "Schöne Aussicht"Zur Vorlage · 0494/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II geht es um Anregungen und Beschwerden gemäß der Gemeindeordnung NRW, die verschiedene städtische Themen betreffen. Ein zentraler Punkt ist die Aufstellung von Bänken auf dem Rüttenscheider Platz zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Hierzu wurde bereits ein Ortstermin durchgeführt, eine abschließende Stellungnahme der Verwaltung steht jedoch noch aus.
Ein weiterer Aspekt der Vorlage ist die Schaffung öffentlicher Toilettenanlagen im Essener Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang wird auf einen bereits im Rat der Stadt einstimmig beschlossenen Antrag verwiesen, der sich mit Übergangslösungen und der Konzeptentwicklung für den dauerhaften Aufbau und Betrieb solcher Anlagen befasst.
Zudem werden der Zustand der Haltestelle „Schöne Aussicht“ der Buslinie 145 sowie die Notwendigkeit der Haltestelle „Korte Klippe“ thematisiert. Die Verwaltung führt aus, dass der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen ein Ziel des Nahverkehrsplans ist und die betroffenen Haltestellen in einem Erneuerungsabschnitt des Amtes für Straßen und Verkehr liegen. Da die umliegenden Waldflächen Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiete sind, sind bauliche Anlagen dort genehmigungspflichtig. Das Amt für Straßen und Verkehr strebt im Rahmen einer Erneuerungsmaßnahme für das Jahr 202komma23 eine Genehmigung für einen ordentlichen Ausbau an. Die Entscheidung über die Entbehrlichkeit der Haltestelle „Korte Klippe“ obliegt der Ruhrbahn. Die Verwaltung bewertet die Haltestellen grundsätzlich als sinnvoll für die Sicherheit der Fußgänger. Die Bezirksvertretung II nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Jahresbericht KOD und SIKO 2021Zur Vorlage · 0408/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2021 zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) wurde dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der KOD setzt sich derzeit aus 40 Einsatzkräften im Streifendienst und 16 Kräften im Ermittlungsdienst zusammen. Eine personelle Verstärkung durch Auszubildende sowie die mögliche Besetzung von weiteren 15 Stellen ist für Oktober 2022 vorgesehen. Zudem ist die Zusammenführung der Standorte und der Leitstelle in der Stadtwache Ellernstraße für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant. Im Berichtsjahr wurden über 3.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und neun Kampfmittelfund-Entschärfungen durchgeführt. Die Abteilung 32-4 soll bis Ende 2022 auf etwa 90 Mitarbeiter aufgestockt werden, während die Stabsstelle Sicherheitskoordination aktuell acht besetzte Planstellen umfasst.
Die Tätigkeiten der Sicherheitskooperation (Siko) umfassten zudem Meldekontrollen und Ortsbegehungen zur Bekämpfung von Schrottimmobilien sowie die Umsetzung des Projekts MISSIMO zur Sozialleistungskontrolle in Zusammenarbeit mit dem LKA NRW. Dabei erfolgte eine Bereinigung des Melderegisters durch die Information der zuständigen Fachbereiche. Die Task-Force „Illegales Gewerbe“ führte im September Razzien gegen den illegalen Export von Elektroaltgeräten durch, was die Schließung von drei Gewerbeflächen zur Folge hatte; ein städtischer Erwerb dieser Flächen wird geprüft. Die Siko unterstützt zudem die Sicherheitskooperation Ruhr mit einer halben Stelle und pflegt die interbehördliche Zusammenarbeit mit Behörden in Malmö und Berlin. Das Projekt SIQUA zur Sicherheitsanalyse der Stadtquartiere Altendorf und Nordviertel wurde im November beendet.
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Beratungsfolge
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Einrichtung eines Inklusionsbeirates / Konzept zur Einrichtung eines städtischen InklusionsbeauftragtenZur Vorlage · 0049/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung eines Inklusionsbeirates sowie einer Koordinierungsstelle Inklusion. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen für diese Strukturen schafft und Personal gewinnt. Die Koordinierungsstelle soll im Amt für Soziales und Wohnen angesiedelt werden. Sie soll die Aufgaben des Behindertenkoordinators übernehmen und die Umsetzung des Förderplans „Essen inklusiv“ verantworten, wofür eine zusätzliche Verwaltungsstelle vorgesehen ist.
Als Grundlage für die Maßnahmen dient die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Satzung zum Inklusionsbeirat, welche die Rechte, Pflichten, Zusammensetzung sowie die Wahl der Vorsitzenden regelt, soll durch den Rat in Kraft gesetzt werden. Für den Förderplan „Essen inklusiv“ ist im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von 150.000 Euro vorgesehen. Die Kosten für den Inklusionsbeirat umfassen Sitzungsgelder, Fahrtkosten, Verfügungsmittel und Unterstützungsleistungen. Für das Jahr 2022 sind hierfür Kosten in Höhe von 4.550 Euro zuzüglich 500 Euro für Fahrtkosten sowie 1.250 Euro für Verfügungsmittel und 5.250 Euro für Unterstützungsleistungen veranschlagt. Ab dem Jahr 2023 ist eine Erhöhung dieser Posten vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden PSP-Konten. Die Bezirksvertretungen I bis IX, der Seniorenbeirat und der Integrationsrat sollen über diesen Beschlussvorschlag in Kenntnis gesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Goldfinkstraße - BewohnerparkenZur Vorlage · 0128/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Parksituation in der Goldfinkstraße im Stadtteil Stadtwald. Anlass ist eine Beschwerde, in der die Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Stellplatz in Wohnungsnähe sowie die verkehrliche Situation in der Straße geschildert werden.
Die Verwaltung führt aus, dass in dem gewachsenen Wohnquartier aufgrund der historischen Bebauung vor der zunehmenden Motorisierung private und öffentliche Stellflächen begrenzt sind. Eine Ausweisung eines Bewohnerparkbereichs zur Entlastung der Situation wird zwar als mögliche Maßnahme betrachtet, kann jedoch nicht umgesetzt werden, da der Rat der Stadt Essen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Planung neuer Bewohnerparkbereiche eingestellt hat.
Ein Antrag auf Ausweisung der Goldfinkstraße als Anliegerstraße wird von der Straßenverkehrsbehörde nicht präferiert. Eine solche Verkehrsregelung erfordert ein Teileinziehungsverfahren sowie die Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretung. Zudem wird auf die schwierige Kontrollierbarkeit des Anliegerverkehrs durch die Polizei hingewiesen, weshalb eine solche Beschränkung als unverhältnismäßig eingestuft wird.
Hinsichtlich der Verkehrsüberwachung ist festzuhalten, dass die Straße seit Juni 2019 in die Liste der Messbereiche für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung aufgenommen ist, wobei die Kontrollen bisher keine auffälligen Übertretungsquoten ergaben. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten, wobei punktuelle Verwarnungen bei Gehwegausparkungen bereits stattgefunden haben. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK)Zur Vorlage · 2270/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2270/2021/6 befasst sich mit dem Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK). Ziel des Konzepts ist die Sicherung von Beständen, die Bereitstellung von Ersatzflächen sowie der Umbau und die Aufwertung von Kleingartenanlagen. Das Dokument umfasst einen Abschlussbericht sowie Vereinssteckbriefe für 114 Vereine. Im Essener Stadtgebiet werden etwa 425,5 Hektar kleingärtnerisch genutzt, wovon 363,3 Hektar dem Stadtverband der Kleingärtnervereine Essen e. V. zugeordnet sind. Die durchschnittliche Parzellengröße beträgt circa 349 Quadratmeter.
Der Erstellungsprozess des Konzepts dauerte etwa drei Jahre und beinhaltete verschiedene Fachbereiche sowie Beteiligungsverfahren, unter anderem eine Fragebogenaktion mit 1.364 Rückläufen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX, die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt Essen das EKEK zur Kenntnis nehmen.
Das Kleingartenwesen übernimmt soziale, ökologische und stadtgestalterische Funktionen, etwa bei der Klimaanpassung und der Biodiversität. Es wird ein Optimierungsbedarf bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Vorstandsarbeit festgestellt. Die Pachtverhältnisse weisen eine hohe Kontinuität auf, wobei 77,6 % der Pächter ihre Flächen seit über fünf Jahren nutzen. Aufgrund der geringen Fluktuation wird mit weniger als 200 Neupächtern pro Jahr gerechnet. Als Handlungsbedarf werden die Sicherung personeller und finanzieller Mittel für die Verwaltung sowie die Neugestaltung des Generalpachtvertrags von 2013 zur Erhöhung der Rechtssicherheit angeführt. Hierzu finden bereits Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Stadtverband statt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung im Zeitraum 2022 bis 2024Zur Vorlage · 0295/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0295/2022/6 beschreibt die Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung der Stadt Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024. Ziel der Planung ist die Sicherstellung der Spielplatzqualität, die Deckung des Bedarfs in unterversorgten Stadtteilen sowie die Förderung der Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Steigerung der investiven Haushaltsmittel vorgesehen, die von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 über 3 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 ansteigt. Zur personellen Umsetzung werden bis zu sechs Planstellen benötigt, wobei 0,5 Vollzeitäquivalente für die Fortschreibung und 3,5 Vollzeitäquivalente für die Projektumsetzung vorgesehen sind.
Im Rahmen einer Generalsanierung sind 99 Spielplätze mit hohem oder sehr hohem Handlungsbedarf identifiziert worden, von denen bis 2024 etwa zwei Drittel bearbeitet werden sollen. Zudem wurden zehn Stadtteile mit dem höchsten Bedarf an neuen Spielflächen ermittelt, wobei der Bedarf im Rüttenscheid mit 29.182 m² am größten ist. Die geplanten Maßnahmen umfassen Neubauten in Stadtteilen wie Holsterhausen, Südviertel, Kettwig, Bredeney und Katernberg sowie Erweiterungen und Umgestaltungen in Rüttenscheid, Kray, Kettwig und Katernberg. Der Ersatz von Spielgeräten orientiert sich an einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 Jahren, wobei die Kosten pro Gerät zwischen 3.000 Euro und 40.000 Euro liegen, mit Ausnahmen bei Projekten wie im Gervinuspark oder Nordpark. Die Verwaltung berichtet jährlich über den Fortschritt an die Ratsgremien.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (12. Sitzung)
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis mit Anmerkungen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Stiftsschule, Amselstr. 30, Bau von zwei Stahlaußentreppen zur Sicherstellung des zweiten baulichen RettungswegesZur Vorlage · 2413/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Errichtung von zwei Stahlaußentreppen an der Stiftsschule in der Amselstraße 30. Hintergrund der Maßnahme ist eine Prüfung vom 30. Oktober 2020, bei der in den Gebäudeteilen B und C das Fehlen eines baulich unabhängigen zweiten Rettungsweges festgestellt wurde. Da die aktuelle Situation eine Rettung über Leitern der Feuerwehr voraussetzt, die über die Kapazitäten der Feuerwehr hinausgehen könnte, fordert die Feuerwehr die Herstellung eines baulichen Rettungsweges pro Gebäudetrakt, um den Schulbetrieb weiterhin zu gewährleisten. Da aufgrund der Gebäudegeometrie keine anderen baulichen Lösungen möglich sind, ist der Bau der Außentreppen vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 372.000 Euro brutto. Für Vorplanungsleistungen wurden im Jahr 2021 bereits 40.000 Euro bereitgestellt. Um die Maßnahme vollständig zu finanzieren, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 332.000 Euro für das Jahr 2022 beantragt. Die Deckung dieser Kosten soll durch eine entsprechende Minderausgabe im Projekt Pool Planungsleistungen erfolgen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bau und Baubeginn beschließt und der Rat der Stadt Essen die außerplanmäßige Mittelbereitstellung genehmigt. Die zuständigen Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sowie die Bezirksvertretung II sollen die Vorlage zur Kenntnisnahme bzw. zur Beratung und Empfehlung erhalten.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Rettungsrutsche für die ArdeyschuleZur Vorlage · 0491/2022/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0491/2022/SPD einen Antrag an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II gestellt. Ziel ist es, die Verwaltung mit der Prüfung baulicher Maßnahmen in der Hausmeisterwohnung der Ardeyschule zu beauftragen, um diese Räumlichkeiten wieder nutzbar zu machen.
Der Antrag begründet, dass die Raumsituation an der Schule im Essener Stadtteil Stadtwald aufgrund von Platzmangel für Unterricht und Betreuung angespannt sei. Seit einer Brandschutzbegehung im Jahr 2020 sei zudem ein weiterer Raum gesperrt worden. Die im Obergeschoss des Gebäudes befindliche, etwa 70 Quadratmeter große ehemalige Hausmeisterwohnung mit vier Räumen stehe derzeit leer, da ein zweiter Ausgang als Rettungsweg fehlt.
Die Fraktion schlägt vor, die Anbringung einer Rettungsrutsche an der Rückseite des Gebäudes zu prüfen. Als Vorteile für diese Lösung werden im Antrag die Kostenstruktur, die Wartung sowie die zusätzliche Nutzung als Spielgerät angeführt. Ein Auslaufen der Rutsche im Bereich des vorhandenen Sandkastens auf dem Hinterhof wird als technisch möglich beschrieben. Die Verwaltung soll zudem weitere bauliche Maßnahmen prüfen, um eine optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Barrierefreie Gestaltung der Haltestelle “Finefraustraße”Zur Vorlage · 0492/2022/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0492/2022/SPD bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II die Vorlage zur barrierefreien Gestaltung der Haltestelle „Finefraustraße“ eingebracht. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, eine Planung für die barrierefreie Umgestaltung dieser Haltestelle der Linie 105 vorzulegen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf das Personenbeförderungsgesetz, welches eine barrierefreie Gestaltung aller Haltestellen bis zum 1. Januar 2022 vorsieht. Laut der Antragstellerin entspricht die aktuelle Situation an der Endhaltestelle in Essen-Rellinghausen nicht diesen Vorgaben, da es an einer notwendigen Erhöhung sowie an ausreichenden Hilfestellungen mangelt. Da die Haltestelle als Anbindung des Stadtteils Rellinghausen an die Innenstadt dient, wird die Notwendigkeit einer barrierefreien Nutzung für alle Bürgerinnen und Bürger angeführt. Neben der Vorlage der Planung wird die Verwaltung zudem gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen in einen zeitlichen Rahmen einzuordnen.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0478/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung II in der Vorlage 0478/2022/BV II über verschiedene stadtbezirkliche Angelegenheiten. Bezüglich der Müller-Breslau-Straße wird mitgeteilt, dass auf die Aufstellung eines Hinweisschildes für einen gemeinsamen Geh- und Radweg verzichtet wird. Da eine Beschilderung für die entgegengesetzte Richtung laut Straßenverkehrsordnung keine rechtliche Grundlage bietet und zu Irritationen führen könnte, sollen stattdessen bestehende Bodenmarkierungen zur Orientierung der Radfahrer aufgefrischt werden.
Im Bereich der Verkehrsflächen wurde über die Reduzierung der Taxenstellplätze am Gussmannplatz berichtet. Zur Situation am Wendehammer Stadtwaldplatz liegen Erfahrungsberichte des Ordnungsamtes und der Polizei vor, wonach sich die Lage durch die seit Oktober 2021 geltende Beschilderung verbessert habe. Ein weiterer Ortstermin wird derzeit nicht angestrebt, um die bestehenden Regelungen zunächst zu beobachten.
Hinsichtlich der Schulentwicklung plant die Verwaltung, bei Bedarf auf Modulbauten zu setzen, um die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung zu beschleunigen. Eine entsprechende Vorlage für den Rat wird für das Frühjahr 2022 erwartet. Für die Otmarstraße liegt ein Vorschlag zur Pflanzung eines Baumes vor, der jedoch die Zustimmung der Bezirksvertretung zum Rückbau von Stellplätzen voraussetzt. Weitere Informationen zu der Reinigung der Rüttenscheider Straße sowie zur Anbindung des Schulzentrums Rüttenscheid an die Verbindung Rommenhöller Gleis sind Bestandteil der Mitteilungen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Linde Am Dönhof 26
- 18.Beleuchtung Gruga-Fahrradtrasse
- 19.Fahrradboxen Stadtwaldplatz
- 20.Verschiedenes
- 20.1Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Emmastr. 2Zur Vorlage · 0537/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Straßencafés vor dem Gebäude in der Emmastraße 2 zugestimmt. Der Antrag betrifft die Nutzung von Parkflächen für die Erweiterung der Außengastronomie im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2022.
Die beantragte Fläche umfasst 37,50 Quadratmeter, was der Nutzung von drei Schrägparkplätzen entspricht. Da der Gehweg vor dem betreffenden Ladenlokal mit einer Breite von 2,10 Metern bei Einhaltung einer Mindestverkehrsbreite von 1,50 Metern für eine Außengastronomie zu schmal ist, erfolgt die Inanspruchnahme der Parkflächen. Die betreffenden Stellplätze unterliegen keiner Parkraumbewirtschaftung.
Die Fläche wird ab dem 1. April 2022 frei, da die Genehmigung für eine dort befindliche Coronateststation zum 31. März 2022 ausläuft. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist an die Auflage gebunden, eine Absperrung zum fließenden Verkehr zu errichten. Diese darf eine Höhe von maximal 1,30 Metern nicht überschreiten, um die Sichtbeziehungen zu gewährleisten. Ein Zeltaufbau ist für diesen Zeitraum nicht gestattet. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur Erweiterung der Außengastronomie, welches der Rat der Stadt Essen bis zum 30. September 2022 beschlossen hat.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.2Verlegung des Containerstandortes ManfredstraßeZur Vorlage · 0559/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verlegung des Containerstandortes in der Manfredstraße zugestimmt. Ursprünglich war eine Verschiebung der Glas- und Altkleidercontainer zur Alfried-Kruppstraße vorgesehen, die jedoch aufgrund von Eigentumsverhältnissen der Alfried-Kruppstiftung an dem betreffenden Straßenabschnitt nicht umgesetzt werden konnte.
Als alternativen Standort schlägt die Verwaltung den Parkstreifen an der Ursulastraße 98/100 für die Aufstellung der Depotcontainer vor. Die Bezirksvertretung II befürwortet diesen neuen Standort. Im Zuge der Entscheidung bittet das Gremium die Verwaltung zudem um eine Prüfung, inwieweit der Standort um Papiercontainer ergänzt werden kann.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.3Unterstützung der Verkehrswende (Modal Split) durch Konzeptionierung von Quartiersparkhäu-sern in Stadtvierteln mit besonders angespannter VerkehrssituationZur Vorlage · 0564/2022/SPD/CDU/GRÜNE · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung II einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts für ein multifunktionales Quartiersparkhaus im Stadtteil Rüttenscheid zu beauftragen. Ziel der Vorlage ist es, die Parkraumproblematik in diesem Bereich durch eine Neugestaltung des ruhenden Verkehrs zu adressieren und zur Mobilitätswende beizutragen.
Das Konzept soll die Einbeziehung bestehender Parkhäuser sowie die Prüfung weiterer geeigneter Flächen umfassen. Dabei sollen die Interessen verschiedener Nutzer berücksichtigt werden. Vorgesehen sind unter anderem Angebote für Anwohnerparkplätze mit einer Verfügbarkeit von 24 Stunden an sieben Tagen die Woche, Stellplätze für Car-Sharing, Fahrrad- und Lastenfahrradabstellplätze sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge und E-Bikes. Zudem sollen öffentliche, barrierefreie Toilettenanlagen in die Planung einfließen. Ein weiterer Aspekt der Konzeptionierung ist die Begrünung von Fassaden und Dächern der Parkobjekte.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der aktuellen Parkplatzsituation in Rüttenscheid, die durch Pendler, Besucher und die Verlagerung des Einzelhandels beeinflusst wird. Die Fraktionen führen an, dass die vorhandenen Tiefgaragen neuer Wohneinheiten das PKW-Aufkommen nicht vollständig abdecken können, was zu einer Beanspruchung des öffentlichen Verkehrsraums führt. Die Finanzierung der Maßnahmen soll über die Bepreisung der Parkflächen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung)
- 20.4Alternative Gestaltung von Flächen
- 20.5Überprüfung von Gebäuden zwecks Zurverfügungstellung für ukrainische Flüchtlinge
- 20.6Gedenkorte im Stadtbezirk II
- 21.Termine Nächste Sitzung: 28.04.2022 Antragsschluss: 07.04.2022
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Grundstücksangelegenheiten
- 22.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich Bedenken erhoben
- 23.Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 3/IIErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 24.Verschiedenes
- 25.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil