Anbringung von Blumenampeln an Laternenmasten im Bereich Himmelpforten sowie Unterstr.2-88 in Essen-Frintrop
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV hat der Anbringung von Blumenampeln an Laternenmasten in den Bereichen Himmelpforten sowie Unterstr. 2-88 in Essen-Frintrop zugestimmt. Der Antrag wurde vom Bürger- und Verkehrsverein Essen-Frintrop 1922 e.V. gestellt. Nachdem dem Verein bereits im Vorjahr eine Sondernutzungserlaubnis für die Anbringung von Blumenampeln an 30 Laternenmasten im Bereich Frintroper Markt sowie der Frintroper Straße 339-457 erteilt worden war, umfasst der aktuelle Antrag eine Erweiterung des Gebiets.
Die Nutzung der Laternenmasten für die Pflanzgefäße ist für den Zeitraum von Frühjahr bis Herbst vorgesehen. Die Verantwortung für die Anbringung, die Pflege sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht liegt beim Antragsteller. Die Montage und die anschließende Demontage nach Ende des Nutzungszeitraums sollen durch einen Fachbetrieb erfolgen.
Seitens der beteiligten Fachbereiche bestehen keine Einwände gegen die beantragte Maßnahme, sofern die Befestigung sach- und fachgerecht ausgeführt wird und die Auflagen der Sondernutzungserlaubnis eingehalten werden. Eine Ausnahme gilt für Laternenmasten, an denen bereits Beschilderungen angebracht sind, um eine Verdeckung der Verkehrszeichen zu vermeiden. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Antrag zu entsprechen und die entsprechende Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.05.2022einstimmig beschlossen
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