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Bezirksvertretung III

Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Temporäre Verkehrsberuhigung Lübecker / Berliner Straße

0928/2022/BV III Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3

🟢 Beschlossen 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die eine temporäre Verkehrsberuhigung im Bereich der Lübecker und Berliner Straße fordert. Die entsprechende Anfrage wurde von einer Bürgerin am 17. Februar 2021 schriftlich an die Bezirksvertretung gerichtet.

Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. In dieser fachlichen Einschätzung spricht sich die Verwaltung gegen die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen aus.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahme des zuständigen Fachbereichs lediglich zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung würde die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden. Die Bezirksvertretung behält sich vor, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen. Die Vorlage basiert auf den Rechtsgrundlagen der Gemeindeordnung NRW sowie der Hauptsatzung der Stadt Essen, welche der Bezirksvertretung die Möglichkeit einräumen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Organe zu überweisen, zurückzuweisen oder für erledigt zu erklären.

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