Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Sicherheit Haltestelle Gervinusplatz
- 3.Sozialraum Frohnhausen der Pfarrei St. Antonius
- 4.Stadtteilprojekt Frohnhausen
- 5.Stadtteilprojekt Altendorf
- 6.Bericht der Beauftragten
- 7.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Temporäre Verkehrsberuhigung Lübecker / Berliner StraßeZur Vorlage · 0928/2022/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die eine temporäre Verkehrsberuhigung im Bereich der Lübecker und Berliner Straße fordert. Die entsprechende Anfrage wurde von einer Bürgerin am 17. Februar 2021 schriftlich an die Bezirksvertretung gerichtet.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. In dieser fachlichen Einschätzung spricht sich die Verwaltung gegen die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen aus.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahme des zuständigen Fachbereichs lediglich zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung würde die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden. Die Bezirksvertretung behält sich vor, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen. Die Vorlage basiert auf den Rechtsgrundlagen der Gemeindeordnung NRW sowie der Hauptsatzung der Stadt Essen, welche der Bezirksvertretung die Möglichkeit einräumen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Organe zu überweisen, zurückzuweisen oder für erledigt zu erklären.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Straßenreinigung und Parksituation Liebigstr.53 / FrohnhausenZur Vorlage · 0929/2022/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe einer Anwohnerin aus der Liebigstraße in Frohnhausen. In dem Schreiben vom 13. Februar 2022 wird beanstandet, dass die laut Straßenreinigungsverzeichnis vorgesehene wöchentliche Gehwegreinigung sowie die Laubentfernung im Bereich der Liebigstraße 53 und der Nachbarbebauung seit mehreren Jahren nicht durchgeführt wurde. Als Grund für die ausbleibende Reinigung wird die Parksituation angeführt. Laut der Eingabe verhinderten auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge das Befahren durch die Kehrmaschine des Essener Entsorgungsbetriebs. Zudem wird darauf hingewiesen, dass durch das Längsparken auf der Straße Baumscheiben beschädigt würden und die Parksituation den Zugang zum Gebäude erschwere.
Die zuständigen Fachbereiche, die Entsorgungswirtschaft und das Ordnungsamt, haben zu dem Anliegen Stellungnahmen abgegeben. Auf Basis dieser Erkenntnisse sieht die Verwaltung derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung wäre die Angelegenheit für die Bezirksvertretung als erledigt zu betrachten, wobei bei Bedarf ein ergänzender Beschluss gefasst werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Gehwegparken auf der SommerburgstraßeZur Vorlage · 0926/2022/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe der Ortsgruppe Essen des Vereins FUSS e.V. vom 16. Februar 2022. Gegenstand der Beschwerde ist das Parken auf dem Gehweg in der Sommerburgstraße. Die Eingabe wurde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Bezirksvertretung weitergeleitet, nachdem eine Abstimmung mit der Geschäftsführung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden erfolgt war.
Zu dem Sachverhalt haben das Ordnungsamt sowie das Amt für Straßen und Verkehr Stellungnahmen abgegeben. Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass aufgrund der bereits beschriebenen Maßnahmen derzeit kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Mit der vorgesehenen Kenntnahme der Eingabe und der Stellungnahmen der zuständigen Fachbereiche soll die Angelegenheit für erledigt erklärt werden. Die Bezirksvertretung behält sich vor, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Zufahrt Holtener Straße 38-42Zur Vorlage · 1028/2022/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW befasst, die von einer Anwohnerin und 47 weiteren Mietern der Gebäude Holtener Straße 38-42 eingereicht wurde. Gegenstand des Anliegens ist die Zufahrt zur genannten Adresse.
In der vorliegenden Vorlage wird die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr als Grundlage für die Entscheidung herangezogen. Die zuständige Fachabteilung sieht keine Notwendigkeit für eine Änderung der bestehenden Verkehrsregelung und sieht zudem keine Möglichkeit für die von den Antragstellern angestrebte bauliche Veränderung vor. Um die Verfolgung von Parkverstößen an der betreffenden Stelle zu gewährleisten, wurde das Ordnungsamt um entsprechende Maßnahmen gebeten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Eingabe sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis zu nehmen. Mit dieser Maßnahme würde die Angelegenheit für die Bezirksvertretung als erledigt betrachtet werden, wobei die Möglichkeit eines ergänzenden Beschlusses bei Bedarf bestehen bleibt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Kleingartenanlage Danziger StraßeZur Vorlage · 1025/2022/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Kleingartenanlage Danziger Straße. Ein Pächter der Anlage hat sich am 12. April 2022 gemeinsam mit zwölf weiteren Pächterinnen und Pächtern schriftlich an die Bezirksvertretung gewandt.
Die betroffene Fläche ist Bestandteil des Kita-Ausbauprogramms der Stadt Essen, wie aus der Vorlage 0300/2022/7 hervorgeht. Das Jugendamt hat nach Abstimmung mit der Abteilung Grün und Gruga eine Stellungnahme zu dem Vorgang abgegeben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung würde die Eingabe als erledigt erklärt werden. Die Bezirksvertretung behält sich vor, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung)
- 12.Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita- AusbauprogrammsZur Vorlage · 0300/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Ziel der Maßnahmen ist die Schließung des Bedarfs an 1.016 neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder über drei Jahren. Durch die Umsetzung von 40 Gruppen mit insgesamt 730 Plätzen soll der Fehlbedarf auf 286 Plätze reduziert werden.
Die Erweiterung der V. Staffel umfasst die neuen Standorte am Von-Ossietzky-Ring, an der Danziger Straße sowie in der Raumerstraße 61. Das Investitionsvolumen für das gesamte Programm soll von bisher 14,96 Mio. € um 20,55 Mio. € auf insgesamt 35,51 Mio. € erhöht werden. Neben der Erweiterung um neue Standorte sind Kostenanpassungen an bestehenden Projekten vorgesehen, unter anderem an der Kellinghausstraße, im Bereich Im Löwental, an der Hubertstraße 25, in der Humboldtstraße/Fulerumer Straße, am Erikapfad 12 sowie am Loskamp 30.
Im Rahmen der Vorlage werden zudem Grundstücksübertragungen zwischen der Stadt Essen und den Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgeschlagen, die unter anderem die Standorte Raumerstraße 61 und Humboldtstraße 217 betreffen. Die Finanzierung der Mehrkosten soll über den Pool-Topf 5.600500 erfolgen. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, die Planung und Ausführung der Maßnahmen innerhalb des genannten Finanzrahmens eigenverantwortlich zu regeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Die BV VII erhebt einstimmig keine Bedenken gegen die Bauplanung zum Standort Von-Ossietzky-Ring, merkt jedoch an, dass die Verwaltung dringend gebeten wird, bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen zusätzliche Angebote im Bezirk VII zu schaffen.
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 13.Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung - Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2021Zur Vorlage · 0669/2022/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat im Rahmen der Vorlage 0669/2022/3 über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2021 berichtet. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung umfassen die Kontrolle des fließenden sowie des ruhenden Verkehrs mit dem Ziel, die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und die Geschwindigkeitsniveaus zu regulieren.
Im Bereich des fließenden Verkehrs wurden während der Zeiten von Präsenzunterricht 1.782 Geschwindigkeitsüberwachungen im Umfeld von Schulen durchgeführt. Dies entspricht einem Anteil von etwa 39 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet und übertrifft damit die Vorgabe des Ziel- und Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ von 20 %. Bei über 570.000 gemessenen Fahrzeugen wurde eine Geschwindigkeitsübertretungsquote von etwa 5,4 % festgestellt, womit das angestrebte Ziel von unter 10 % erreicht wurde.
Im ruhenden Verkehr fanden 591 Einsätze im Umfeld von Schulen statt, was einem Anteil von 15,25 % der Gesamtkontrollen entspricht und damit die Zielvorgabe von 15 % erfüllt. Die Kontrollen dienten der Verhaltenssteuerung durch Gespräche sowie der Ahndung von Verstößen durch Verwarnungen oder Ersatzvornahmen.
Die Berichterstattung berücksichtigt lediglich Zeiträume mit Präsenzunterricht, da die Reduzierung des Unterrichts aufgrund der Corona-Pandemie die Einsatzplanung beeinflusste. Die vorliegenden Ergebnisse wurden den zuständigen Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnisnahme mit Anmerkungen - 14.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2022/2023Zur Vorlage · 0700/2022/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0700/2022/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung von Gruppen an Offenen Ganztagsschulen (OGS) für das Schuljahr 2022/2023. Geplant ist eine Ausweitung um 18 Gruppen, bestehend aus 13 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 434 Gruppen an 82 Grundschulen und 4 Förderschulen ansteigen. Für die neuen Gruppen sind 18 Neueinstellungen bei der Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Investitionen in Höhe von 270.000 Euro für die Erstausstattung vorgesehen. Zudem ist ein Betrag von 366.080 Euro für den Austausch von Mobiliar und Spielmaterial in den bestehenden 416 Gruppen veranschlagt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 6.274.000 Euro.
Der Rat der Stadt soll die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließen. Die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen abgeben, während der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgesehen sind.
Der Finanzierungsbedarf für Sachkosten im Schuljahr 2022/2023 wird mit 28.822.525 Euro beziffert, wovon 25.822.525 Euro als Zuschuss an die Jugendhilfe Essen gGmbH fließen. Die Personalkosten im Fachbereich 40 entstehen durch den Bedarf von 18 Teilzeitkräften, die Überleitung städtischen Personals sowie Honorarkräfte. Die rechtliche Grundlage bildet die Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Straßenbenennung hier: Benennung eines Platzes vor dem neu geplanten Bürogebäude Nöggerathstraße / Onckenstraße - Arbeitsbezeichnung C 36 - im Stadtteil AltendorfZur Vorlage · 0696/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Neubauvorhabens im Essener Stadtteil Altendorf an der Kreuzung Nöggerathstraße und Onckenstraße ist die Errichtung einer neuen Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG geplant. Für diesen Standort wird die Benennung eines Platzes, der unter der Arbeitsbezeichnung C 36 geführt wird, beantragt.
Die Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG strebt die Benennung des Platzes als „Heinrich-Hirtsiefer-Platz“ an, um der künftigen Firmenadresse eine eindeutige Bezeichnung zu ermöglichen. Der Namensvorschlag bezieht sich auf einen ehemaligen Essener Stadtverordneten und preußischen Staatsminister, der als Initiator der Kleinhaussiedlung in Altendorf bekannt ist. Da im Stadtteil bereits die Hirtsieferstraße existiert, soll durch die Voranstellung des Vornamens eine Verwechslung vermieden werden.
Die Fachverwaltung hat keine Einwände gegen die Benennung erhoben. Durch die Neubenennung sind keine Umnummerierungen bestehender Gebäude erforderlich. Die Kosten für die Erstellung eines Straßennamenschilds werden mit 150 Euro veranschlagt. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die Benennung bei der Bezirksvertretung III. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Beschlussvorschlags.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Bebauungsplan Nummer 8/12 "Krupp-Gürtel: Altendorfer Straße/Dickmannstraße (Leben am Krupp-Park), 1. Änderung" Stadtbezirk: I und III, Stadtteil: Westviertel und Altendorf Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0695/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplans Nummer 8/12 „Krupp-Gürtel: Altendorfer Straße/Dickmannstraße (Leben am Krupp-Park)“. Das etwa zwei Hektar große Planungsgebiet liegt in den Stadtbezirken I und III, innerhalb der Stadtteile Westviertel und Altendorf. Es umfasst das bereits realisierte Dienstleistungszentrum zwischen der Altendorfer Straße, der Dickmannstraße, der Dickmannstraße-Verlängerung und dem Krupp-Park.
Anlass der Änderung ist die Korrektur einer Festsetzung zur Verkaufsflächenobergrenze für den Einzelhandel. Da eine solche vorhabenunabhängige Beschränkung nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine Rechtsgrundlage mehr besitzt, soll die Regelung im Bebauungsplan angepasst werden. Ziel ist es, die Steuerungsfunktion des Plans wiederherzustellen und die Planung an den Masterplan Einzelhandel von 2011 anzupassen, der im Bereich des C-Zentrums Altendorf Einzelhandel bis zu einer Fläche von 2.500 Quadratmetern ermöglicht.
Im Rahmen der Abwägung werden die Anregungen der unteren Denkmalbehörde gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung berücksichtigt. Die Stellungnahmen verschiedener Unternehmen und Institutionen, darunter die Emschergenossenschaft, die Stadtwerke Essen AG sowie die Industrie- und Handelskammer, werden nicht berücksichtigt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die Bezirksvertretungen I und III haben keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 17.Essener Konzept zur Förderung des Wohnungsbaus hier: Dialoggespräche zu Mobilisierungsmöglichkeiten der Potenzialfläche "Grünstraße / Am Schlagbaum" und der Siedlung "Regenbogenweg" aus der "Potenzialanalyse und Umsetzungsstrategie zur Innenentwicklung"Zur Vorlage · 0540/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0540/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit den Ergebnissen der Dialoggespräche zur Mobilisierung von Potenzialflächen für den Wohnungsbau in Essen. Im Rahmen des Konzepts zur Förderung des Wohnungsbaus wurden die Flächen „Grünstraße / Am Schlagbaum“ sowie die Siedlung „Regenbogenweg“ untersucht. Die 7.500 m² große Fläche „Grünstraße / Am Schlagbaum“, die im Eigentum der Allbau GmbH steht, wird aufgrund baurechtlicher Beschränkungen und mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht entwickelt. Für die 9,8 Hektar große Siedlung „Regenbogenweg“ werden Optionen wie der Ausbau von Dachgeschossen oder die Bebauung angrenzender Ackerflächen geprüft, wobei die Klärung der Parkplatzsituation als Voraussetzung gilt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen die vorliegenden Ergebnisse der Dialoggespräche zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Mobilisierung der Siedlungen „Zur Nieden“ sowie „Im Westerbruch / Wersbaum“ aktiv zu verfolgen und über die weiteren Fortschritte zu berichten.
Hinsichtlich der Klimaschutz-Vor-Einschätzung wird die Klimarelevanz des Vorhabens als positiv bewertet. Detaillierte Angaben zu den Kostenstrukturen, der Finanzierung und der Veranschlagung sind den entsprechenden Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen und als Beschluss gewertet. Nachträglich sind die BV III, V und VI in Kenntnis zu setzen.
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Aufstellung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehweg- und Parkplatzfläche vor dem Gebäude Berzeliusstr. 11 / Ecke Riehlstraße in Essen-FrohnhausenZur Vorlage · 0998/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung eines Straßencafés in Essen-Frohnhausen behandelt. Die Antragstellerin des Restaurants in der Berzeliusstraße 11 beantragte die Nutzung von öffentlichen Gehweg- und Parkplatzflächen vor dem Gebäude an der Ecke zur Riehlstraße.
Der Antrag umfasst die Erweiterung einer bereits bestehenden Fläche auf dem Gehweg von 4,00 Quadratmetern auf 8,00 Quadratmeter (1,00 m x 8,00 m) zur ganzjährigen Nutzung. Zusätzlich soll eine zweite Teilfläche auf einer Parkplatzfläche in der Riehlstraße in Anspruch genommen werden. Diese Fläche von etwa 10,00 Quadratmetrin soll im Zeitraum von Juni bis September 2022 genutzt werden, wodurch ein nicht bewirtschafteter Stellplatz entfällt.
Die Verwaltung stellt fest, dass die verbleibende Gehwegbreite von 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr gewahrt bleibt. Bei der Nutzung der Parkplatzfläche sind ein Sicherheitsabstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zum Schutz der Gäste einzuhalten. Betroffen sind keine Behindertenparkplätze, Ladezonen oder Elektrofahrzeug-Parkflächen.
In den bisher vorliegenden Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche wurden keine Bedenken gegen die Aufstellung geäußert. Die Erteilung der Erlaubnis steht unter dem Vorbehalt einer noch ausstehenden Stellungnahme der Feuerwehr. Da die Nutzung von Parkraum beansprucht, wurde die Zustimmung der Bezirksvertretung angefordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG im Bereich Breilsrand / BreilsortZur Vorlage · 1034/2022/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat der geänderten Verkehrsführung im Bereich Breilsrand / Breilsort zugestimmt. Grundlage der Entscheidung ist eine Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG, die die Erneuerung von Abwasserkanälen in diesem Gebiet umfasst. Die Bauarbeiten sind voraussichtlich über einen Zeitraum von elf Monaten geplant, beginnend ab Oktober 2022.
Die Vorlage basiert auf einem Schreiben der Stadtwerke vom 16. Mai 2022 sowie einem Protokoll vom 1. April 2022, welches mit den relevanten Behördenvertretern abgestimmt wurde. Da die Änderung der Verkehrsführung gemäß § 10 Abs. 1 c) der Hauptsatzung eine Entscheidung der Bezirksvertretung erfordert, wurde der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Maßnahme vorgelegt. Ein entsprechender Lageplan zur Erläuterung der Verkehrsregelungen liegt dem Dokument bei. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Aufstellung eines zusätzlichen Abfallkorbs auf dem Spielplatz in der Kleingartenanlage "Hohe Birk"Zur Vorlage · 0951/2022/CDU · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat einen Antrag auf die Aufstellung eines zusätzlichen Abfallkorbs auf dem Spielplatz in der Kleingartenanlage „Hohe Birk“ vorgelegt. Die Initiative geht von Mitgliedern des Kleingartenvereins „Hohe Birk“ aus.
Nach Angaben im Antrag wird der Spielplatz, der sich auf einem Gelände der Stadt Essen befindet, intensiv von Familien aus der näheren Umgebung sowie aus anderen Stadtteilen genutzt. Der bestehende einzelne Abfalleimer reiche aufgrund der hohen Nutzungsfrequenz nicht aus, was zu einer Vermüllung des Bereichs führe. Die Mitglieder des Kleingartenvereins säubern das umliegende Gelände derzeit in Eigenregie und ohne finanzielle Unterstützung.
Der Antrag nimmt Bezug auf eine vorangegangene Ablehnung eines ähnlichen Vorhabens bei Grün & Gruga. Die Begründung für diese Ablehnung lautete, dass der Spielplatz auf einem Privatgelände liege. Der vorliegende Antrag widerspricht dieser Einschätzung mit Verweis auf die Spielraumleitplanung, wonach es sich um einen öffentlichen Spielplatz auf städtischem Eigentum handelt. Die Bezirksvertretung wird um die Zustimmung zur Installation des weiteren Abfalleimers gebeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Prüfauftrag: Fußgängerüberweg auf der Fahrradstraße GemarkenstraßeZur Vorlage · 0952/2022/CDU · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III einen Antrag auf einen Prüfauftrag zur Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Gemarkenstraße gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Entwicklung des Fahrradverkehrs auf der als Fahrradstraße ausgewiesenen Gemarkenstraße.
Laut dem Antrag führt die Zunahme des Fahrradverkehrs zu Konflikten mit Fußgängern. Durch den reduzierten und verlangsamten Autoverkehr auf dieser Straße würden Fußgänger dazu verleitet, die Fahrbahn ohne die erforderliche Vorsicht zu queren. Dabei würden herannahende Radfahrer, die teilweise mit elektrischen Hilfsantrieben und höherer Geschwindigkeit unterwegs sind, von den Fußgängern oft nicht rechtzeitig wahrgenommen. Die Fraktion führt an, dass es infolgedessen vermehrt zu Verkehrsbehinderungen und Kollisionen zwischen Fußgängern und Radfahrern kommt.
Um diesen Gefährdungen entgegenzuwirken, schlägt die Antragstellerin die Einrichtung von ein bis zwei zusätzlichen Fußgängerüberwegen vor. Die Bezirksvertretung soll über die Erteilung des Prüfauftrags entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Entfernung eines Verkehrszeichens Nr. 274.2Zur Vorlage · 0954/2022/CDU · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in einem Antrag die Entfernung eines Verkehrszeichens in der Gemarkenstraße beantragt. Konkret handelt es Bericht über das Verkehrszeichen Nr. 274.2, welches die Aufhebung einer 30 km/h-Zone signalisiert. Das Zeichen befindet sich an der Laterne Nummer 16 in der Gemarkenstraße.
Die Antragstellung der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung III begründet die Forderung mit einer Unklarheit in der Verkehrsführung. Laut dem Antrag führt das Verkehrszeichen an dieser Stelle zu Verwirrung, da sich etwa 30 Meter weiter die Kreuzung der Gemarkenstraße zur Kahrstraße befindet. Da die Kahrstraße als Fahrradstraße ausgewiesen ist und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorgibt, wird das Verkehrszeichen zur Aufhebung der Zone an der genannten Stelle als überflüssig eingestuft. Die Verwaltung wird durch den Beschluss der Bezirksvertretung aufgefordert, das entsprechende Verkehrszeichen zu entfernen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Radverkehrsanlage Frohnhauser StraßeZur Vorlage · 1016/2022/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung III haben einen Antrag eingereicht, um die Installation einer Radverkehrsanlage in der Frohnhauser Straße zu veranlassen. Die Maßnahme soll den Abschnitt zwischen der Margarethenstraße und der Dahnstraße umfassen. Das Amt für Straßen und Verkehr wird im Rahmen des Antrags gebeten, die entsprechende Umsetzung zu prüfen und durchzuführen.
Der Antrag bezieht sich auf den vom Rat der Stadt Essen beschlossenen RadEntscheid, der den jährlichen Ausbau des Radwegenetzes entlang der Hauptverkehrsstraßen um acht Kilometer vorsieht. Die Antragsteller führen aus, dass die geplante Anlage einen Beitrag zur Erreichung dieser Zielsetzung leistet.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr wird im Antrag festgehalten, dass keine Nachteile entstehen. Dies wird mit der einspurigen Befahrbarkeit der Frohnhauser Straße in der Riehlpark-Kurve sowie der bestehenden Ampelvorrangschaltung begründet. Zudem wird angeführt, dass durch die geplante Maßnahme keine ausgewiesenen Parkplätze entfallen. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung III am 9. Juni 2022 eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Radverkehrsanlage Martin-Luther-Straße und HeinitzstraßeZur Vorlage · 1017/2022/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung III haben einen Antrag eingereicht, der die Installation einer Radverkehrsanlage vorsieht. Konkret richtet sich die Anfrage an das Amt für Straßen und Verkehr, auf der Martin-Luther-Straße sowie der Heinitzstraße im Bereich zwischen der Kerckhoffstraße und der Sälzerstraße entsprechende bauliche Maßnahmen für den Radverkehr umzusetzen.
In der Begründung des Antrags wird auf den vom Rat der Stadt Essen beschlossenen RadEntscheid verwiesen. Dieser sieht die jährliche Anlage von acht Kilometern neuer Radwege oder Radfahrstreifen entlang der Hauptstraßen vor, wozu die vorgeschlagene Maßnahme beitragen soll. Zudem wird angeführt, dass die derzeitige vierspurige Fahrbahn aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens nicht erforderlich sei. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung III am 9. Juni 2022 eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Poller Ecke Martin-Luther-Straße/Frohnhauser StraßeZur Vorlage · 1018/2022/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung III haben einen Antrag gestellt, um die Verkehrssituation an der Kreuzung Martin-Luther-Straße und Frohnhauser Straße zu verändern. Konkret wird das Amt für Straßen und Verkehr dazu aufgefordert, auf dem östlichen Gehweg der Martin-Luther-Straße, auf Höhe des Mittelbahnsteiges der (H) Alfred-Krupp-Schule, sehbehinderntengerechte Poller zu errichten.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der aktuellen Nutzung des Gehwegs und der Fahrbahn. Laut den Antragstellenden wird der Bürgersteig sowie die rechte Fahrspur hinter der Kreuzung zur Frohnhauser Straße derzeit halbseitig durch unzulässiges Parken genutzt, was zu einer Verengung des Gehwegs führt. In diesem Bereich halten sich zudem viele Schüler vor einem Kiosk auf. Des Weiteren wird angeführt, dass es bei Haltestopps der Buslinie 101 zu Rückstauungen des Autoverkehrs bis in den Bereich der Kreuzung kommt. Die Installation der Poller soll die Nutzung des Gehwegs regulieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Zuwendungen an Vereine, Verbände und InstitutionenZur Vorlage · 0967/2022/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 9. Juni 2022 über die Vergabe von Zuwendungen an verschiedene Vereine und Institutionen entschieden. Der Beschluss umfasst die finanzielle Unterstützung von zwei Projekten im Stadtbezirk.
Im Rahmen der Beschlussfassung wurde eine Zuwendung an den Runder Tisch Holsterhausen bewilligt. Diese Mittel sind für die Unterstützung der Fahrradwerkstatt vorgesehen, die sich im Übergangwohnheim Papestr. befindet. Ein weiterer Beschluss betrifft den Förderverein Bodelschule. Hierfür wurde eine Förderung für die Anschaffung bzw. Erneuerung einer Spielesammlung festgesetzt.
Die Vorlage zur Entscheidung wurde am 24. Mai 2022 erstellt. Eine Vorprüfung der Vorlage war für das Verfahren nicht erforderlich. In der sachlichen Einschätzung der Vorlage wurde die Relevanz der Maßnahmen für den Klimaschutz als positiv bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0923/2022/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 9. Juni 2022 Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 0923/2022/BV III sind Informationen zu den Umbauarbeiten am Bahnhof Essen West.
Die vorliegende Mitteilung erfolgte als Reaktion auf eine Anfrage der SPD-Fraktion, die bereits zur Sitzung am 17. Februar 2022 gestellt worden war. Der Inhalt der Mitteilung umfasst die Berichterstattung über den aktuellen Stand der baulichen Maßnahmen am genannten Bahnhof. Eine detaillierte Aufstellung zu den Gesamtkosten, Folgekosten oder personellen Aufwendungen ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen. Die Vorlage dient der Information der Bezirksvertretung über den Fortschritt der genannten Infrastrukturmaßnahmen im Stadtbezirk.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.1Umbauarbeiten Bahnhof Essen West (Anfrage SPD zur Sitzung am 17.02.2022)
- 28.Anfragen
- 29.Unerledigte Beschlüsse
- 30.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 31.Mitteilungen und Anfragen
- 32.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil