Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Zufahrt Holtener Straße 38-42
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW befasst, die von einer Anwohnerin und 47 weiteren Mietern der Gebäude Holtener Straße 38-42 eingereicht wurde. Gegenstand des Anliegens ist die Zufahrt zur genannten Adresse.
In der vorliegenden Vorlage wird die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr als Grundlage für die Entscheidung herangezogen. Die zuständige Fachabteilung sieht keine Notwendigkeit für eine Änderung der bestehenden Verkehrsregelung und sieht zudem keine Möglichkeit für die von den Antragstellern angestrebte bauliche Veränderung vor. Um die Verfolgung von Parkverstößen an der betreffenden Stelle zu gewährleisten, wurde das Ordnungsamt um entsprechende Maßnahmen gebeten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Eingabe sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis zu nehmen. Mit dieser Maßnahme würde die Angelegenheit für die Bezirksvertretung als erledigt betrachtet werden, wobei die Möglichkeit eines ergänzenden Beschlusses bei Bedarf bestehen bleibt.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022Kenntnis genommen
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