Bebauungsplan Nr. 5/19 "Berthold-Beitz-Boulevard / Erbslöhstraße"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5/19 „Berthold-Beitz-Boulevard / Erbslöhstraße“. Das etwa 4,4 Hektar große Areal im Stadtteil Altenessen-Süd umfasst die Fläche eines ehemaligen Sportplatzes. Ziel der Planung ist die Nachverdichtung zur Errichtung einer sechszügigen Gesamtschule mit fünf Sporthallen sowie dazugehörigen Nebenanlagen. Zudem sollen die Verkehrsflächen für die neue Nutzung gesichert, der angrenzende Spielplatz planungsrechtlich geschützt und ein Mobilpunkt für öffentliche Verkehrsangebote wie Leihfahrräder in der Nähe des U-Bahn-Zugangs geschaffen werden.
Im Rahmen der ökologischen Bewertung ergibt die Eingriffsregelung ein Defizit von 196.670 ökologischen Wertpunkten, welches durch Kompensationsmaßnahmen aus dem Ersatzflächenpool der Stadt ausgeglichen werden soll. Für den Ausbau der Einmündung an der Erbslöhstraße ist der Entfall von bis zu fünf Linden vorgesehen, die Teil einer geschützten Allee sind. Hierfür wird eine naturschutzrechtliche Befreiung geprüft; als Ersatz sind sechs Neupflanzungen vorgesehen.
Ein Artenschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung für Fledermaus- oder Amphibienarten zu erwarten ist. Ein nachgewiesenes Brutrevier eines Stars soll durch die Gestaltung der Grünanlage erhalten bleiben. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen den Bebauungsplan erhoben.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025