Durchführung der Maßnahme "Schlingmannsweg" KAG 232/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Durchführung der Baumaßnahme „Schlingmannsweg“ beschlossen. Grundlage für die Entscheidung ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 232/21 aufgeführt.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Laut der vorliegenden Vorlage weist die Fahrbahn im Schlingmannsweg Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr als notwendig eingestuft wurde. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke sind aufgrund der Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz beitragspflichtig.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. In der Vorlage wird zudem eine positive Einschätzung hinsichtlich der Klimarelevanz vorgenommen, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.06.2022mehrheitlich beschlossen
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