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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 1.1Straßen- und Wegebrücken in Essen - Sachstandsbericht -Zur Vorlage · 1052/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Zustand der Straßen- und Wegebrücken in Essen wurde dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Amt für Straßen und Verkehr betreut ein Netzwerk von etwa 1.600 Kilometern und ist für die Planung, den Bau sowie die Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur zuständig. Zu den Aufgaben gehört auch die Überwachung von Ingenieurbauwerken, die nach der DIN-Norm 1076 kontrolliert werden.
Im Rahmen eines Prüfzyklus, der jährliche Besichtigungen, einfache Prüfungen alle sechs Jahre sowie Hauptprüfungen alle drei Jahre umfasst, werden die Bauwerke auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet. Von rund 270 Brückenbauwerken, die in der alleinigen Verantwortung der Stadt stehen, wurden etwa 200 Objekten einer Hauptprüfung unterzogen. Dabei wurde bei 14 Brücken ein ungenügender Zustand festgestellt.
Die daraus resultierenden Maßnahmen umfassen verschiedene Maßnahmen wie die Intensivierung der Überwachung, Verkehrseinschränkungen, Sperrungen oder Abrisse. So wurde eine Fußgängerbrücke in der Josef-Hoeren-Straße bereits zurückgebaut, während für die Brücke am Sachsenring eine Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts auf 3,5 Tonnen erfolgte. Weitere Projekte betreffen die Brücke Altendorfer Straße, die Walkmühle sowie die Nünningbrücke. Für die Ruhrbrücke Kettwig und die Überquerung des Rinderbaches sind Planungen vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bewältigung dieser Aufgaben eine entsprechende Personalausstattung erfordert, und plant für das laufende Jahr ein Programm zur Ermittlung des Personalbedarfs.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.2Schaffung einer Nord-Süd Fahrradverbindung hier: Machbarkeitsstudie
- 1.3Errichtung einer Radverkehrsanlage auf dem Teilstück der Gladbecker Straße - mit Anschluss an die Umweltspur
- 1.4Verlängerung der U-Bahnlinien 11 und 17 in Richtung Süden
- 2.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Parkplatz Holtener Straße", sowie eine außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 1098/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 sieht den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Parkplatz Holtener Straße“ vor. Die aktuelle Fläche besteht aus einer Asphalt- und Schotterfläche, die Schlaglöcher und unbefestigte Bereiche aufweist und derzeit als Parkplatz sowie Feuerwehrzufahrt dient. Das Vorhaben umfasst den Vollausbau der Fläche, die Erneuerung der Beleuchtung und der Entwässerung sowie umfangreiche Begrünungsarbeiten.
Die Maßnahme ist Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans 18/08 „Amixstraße/Hüttmannstraße/Niederfeldsee“. Der neue Parkplatz soll 32 Stellplätze bereitstellen. Da die Fläche als selbstständige Parkfläche einzustufen ist, können keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Ein entsprechender Erschließungsvertrag mit dem Unternehmen Allbau liegt bereits vor.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 280.000 Euro. Da die Maßnahme bisher nicht als Einzelmaßnahme im Haushalt vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von 270.000 Euro für das Jahr 2022 beantragft. Diese Mittel sollen aus dem Haushaltsposten „Erneuerung von Nebenstraßen“ gedeckt werden. Bereits zu Beginn des Jahres wurden 10.000 Euro für vorlaufende Rodungsarbeiten bereitgestellt. Der Baubeginn ist zeitnah geplant, um den bestehenden Erneuerungsbedarf zu beheben. Die Vorlage sieht eine Entscheidung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie eine Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 3.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erschließung Carnaperhof"Zur Vorlage · 0973/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Erschließung Carnaperhof“ beschließen. Ziel des Vorhabens ist der Endausbau des Hermann-Drescher-Weges, um das durch neu angesiedelte Gewerbebetriebe entstehende Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Nachdem in früheren Bauabschnitten bereits tiefbautechnische Maßnahmen wie die Verlegung von Entwässerungskanälen, Kabeln und Leitungen sowie die Anlage von Baustraßen erfolgt sind, umfasst der nun geplante Endausbau den Ausbau der Gehwege und Parkstreifen, die Errichtung von Straßenentwässerungseinrichtungen, die Ergänzung der Beleuchtungsanlage sowie die abschließende Asphaltierung der Fahrbahndecke. Zudem sollen Baumscheiben angelegt und 18 Bäume gepflanzt werden.
Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2022 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von acht Monaten veranschlagt wird. Die aktuellen Schätzungen belaufen sich auf Gesamtkosten von rund 924.000 Euro. Da im Haushaltsplan 2022 für dieses Projekt ein Ansatz von 745.000 Euro vorgesehen war, ergeben sich aufgrund der Preisentwicklung bei Baustofflieferungen Mehrkosten in Höhe von 179.000 Euro. Diese zusätzlichen Mittel sollen überplanmäßig aus dem Haushaltsposten „Erneuerung von Nebenstraßen“ bereitgestellt werden. Die Entscheidung über die Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Mittel für investive Auszahlungen bis zu einer Grenze von 250.000 Euro obliegt dem Stadtkämmerer.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Graitengraben"Zur Vorlage · 1047/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Graitengraben“ beschließen. Die Vorlage bezieht sich auf das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß Kommunalabgabengesetz NRW. Der betroffene Radweg, der Teil des Radverkehrshauptroutennetzes der Stadt Essen ist, weist derzeit Risse und Schlaglöcher auf. Geplant ist eine grundlegende Erneuerung der Asphaltbauweise sowie die Instandsetzung der Nebenanlagen der Anliegerstraße. Die Nutzung privater Flächen innerhalb einer Kleingartenanlage wurde für das Vorhaben bereits vertraglich geregelt.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für das vierte Quartal 2022 vorgesehen, sofern eine vorlaufende Maßnahme der Stadtwerke Essen abgeschlossen ist. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 350.000 Euro. Da die Maßnahme nicht im ursprünglichen Haushaltsplan als Einzelmaßnahme veranschlagt war, sollen die Mittel außerplanmäßig aus dem Projekt „Lückenschluss Radwegenetz“ bereitgestellt werden.
Für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke im Bereich der Rahmstraße bis zur Hausnummer 38 entsteht durch den Ausbau eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. Die genaue Höhe der Straßenausbaubeiträge kann erst nach der endgültigen Abrechnung der Baumaßnahme feststehen. Die Erneuerung des Teils des Graitengrabens, der als Fuß- und Radweg gewidmet ist, löst keine Beitragspflicht aus.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Lebenswerte Städte durch angemessene GeschwindigkeitenZur Vorlage · 0837/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr mit der Nummer 0837/2022/6 befasst sich mit der Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im innerörtlichen Bereich der Stadt Essen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus dem Jahr 2021, die einen Bericht darüber forderte, inwiefern die Verwaltung die seit Dezember 20kom16 geltende erleichterte Möglichkeit nutzt, auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf Vorfahrtstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen von Tempo 30 km/h anzuordnen.
Die Prüfungen der Verkehrsbehörde zur Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sind abgeschlossen. Gemäß dieser Vorschrift soll die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 km/h beschränkt werden, sofern ein direkter Zugang zur Straße besteht oder ein starker Ziel- und Quellverkehr vorliegt. Dies gilt insbesondere für klassifizierte Straßen wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Ausnahmen sind möglich, wenn negative Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr oder eine Verkehrsverlagerung auf Nebenstraßen zu befürchten sind.
Die Verwaltung berichtet, dass in der überwiegenden Zahl der untersuchten Fälle die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet wurde, sofern die Voraussetzungen erfüllt waren. Nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa bei drohenden Beeinträchtigungen des ÖPNV auf Hauptverkehrsstraßen, wurde die Geschwindigkeit bei Tempo 50 km/h belassen. Die Verwaltung gibt an, diese Rechtsgrundlage auch bei künftigen Einrichtungen anzuwenden. Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr sowie der Rat der Stadt sollten die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Radverkehrsanlage vom Panoramaradweg zum RuhrtalradwegZur Vorlage · 0850/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Planung des Amtes für Straßen und Verkehr sieht den Ausbau einer Radverkehrsanlage vor, um den Panoramaradweg mit dem Ruhrtalradweg in Essen-Kettwig zu verbinden. Im Rahmen des Projekts sollen in der Heiligenhauser Straße und der Ringstraße Schutzstreifen mit einer Breite von 1,75 Metern eingerichtet werden. Zudem ist die Ausweisung von Fahrradstraßen in der Volckmarstraße, Arndtstraße, Landsberger Straße und im Mintarder Weg vorgesehen. An der Ringstraße werden zudem Radfahrstreifen in Mittellage realisiert und der Knotenpunkt zur Werdener Straße radverkehrsgerecht umgestaltet.
Die Maßnahmen umfassen auch den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ und „Am Strang“ sowie die Instandsetzung von Fahrbahnen und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Im Bereich des ruhenden Verkehrs wird die Anzahl der Längsparkstände in den genannten Straßen von 85 auf 41 Plätze reduziert. Die geschätzten Kosten für die Radverkehrsanlage belaufen sich auf etwa 1.700.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 340.000 Euro beträgt. Ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf über eine Quote von 80 bis 90 Prozent wurde bereits gestellt.
Die Bauzeit ist auf etwa ein Jahr angesetzt, beginnend frühestens im dritten Quartal 2023. Die Bezirksvertretung IX hat zudem um eine Prüfung der Eignung einer ehemaligen Bahntrasse als Radweg gebeten, was aufgrund privater Eigentumsverhältnisse als nicht umsetzbar eingestuft wurde. Anlieger in der Heiligenhauser und Volckmarstraße unterliegen einer Beitragspflicht, wobei eine Entlastung durch Landesförderung angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Bericht zum Fußverkehrscheck 2021 in EssenZur Vorlage · 0716/2022/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen hat im Rahmen der Fußverkehrs-Checks NRW 2021 eine Untersuchung der Situation für Fußgänger im Innenstadtbereich sowie im Stadtteil Holsterhausen durchgeführt. Der vorliegende Bericht, der der Bezirksvertretung I, der Bezirksvertretung III sowie dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Kenntnis vorgelegt wurde, basiert auf Workshops und Begehungen, an denen Vertreter der Verwaltung, politische Gremien sowie verschiedene Organisationen und Bürger teilnahmen.
Die Untersuchung konzentrierte sich auf Schwerpunkte wie Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und das schulische Mobilitätsmanagement. Im Bereich der Verkehrssicherheit wurde Optimierungsbedarf bei Lichtsignalanlagen und Knotenpunkten identifiziert. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurden Themen wie Gehwegbreiten, taktile Leitsysteme und die Anpassung von Freigabezeiten angesprochen. Die Aufenthaltsqualität soll durch mehr Sitzmöglichkeiten und Begrünung gesteigert werden, während die Stärkung der Fußwegeverbindungen insbesondere die Achse zwischen der Grünen Mitte und dem Hauptbahnhof umfasst. Ein Fokus liegt zudem auf dem Schulwegmanagement, um die Sicherheit für Kinder durch Maßnahmen wie Schulstraßen oder optimierte Haltebereiche zu erhöhen.
Aus dem Bericht resultieren 40 Maßnahmenempfehlungen. Das Amt für Straßen und Verkehr wird den Maßnahmenkatalog nach Zuständigkeiten ordnen und die Umsetzung prüfen. Ziel der Maßnahmen ist es, den Anteil des Umweltverbundes am Modal Split bis zum Jahr 2035 auf 75 % zu steigern und die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Dritte Fortführung des Umsetzungskonzepts zuschussfähiger StraßenbahnvorhabenZur Vorlage · 0988/2022/6 · Vorlage
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Die Vorlage 0988/2022/6 des Amtes für Straßen und Verkehr informiert über den aktuellen Sachstand zur dritten Fortführung des Umsetzungskonzepts für zuschussfähige Straßenbahnvorhaben, wobei der Fokus auf dem barrierefreien Ausbau von Haltestellen liegt. Bisher wurden 38 von insgesamt 105 Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut. Für die Haltestelle Zinkstraße ist aufgrund von Renaturierungsmaßnahmen der Emschergenossenschaft ein Baubeginn vor 2023 nicht möglich, wobei eine Förderanmeldung bis April 2023 eingereicht werden kann. Der Umbau der Haltestelle Knappschaftskrankenhaus ist frühestens für das Jahr 2024 geplant, während die Maßnahmen am Rüttenscheider Stern voraussichtlich auf 2026 verschoben werden. Weitere Arbeiten an den Haltestellen Wörthstraße, Ernestinenstraße und Hanielstraße sind für das Jahr 2025 oder später vorgesehen. Im Rahmen der Citybahn-Planung ist ab 2026 eine 5,5 Kilometer lange Strecke mit acht oberirdischen Haltestellen vorgesehen.
Im Bereich der Bushaltestellen wurden bislang 188 von 563 Stationen umgebaut. Für die kommenden zwei Jahre sind 15 und für die darauffolgenden vier Jahre bis zu 15 weitere Umbaumaßnahmen geplant. Die Vorlage enthält zudem eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz nach Stufe 1, die eine Bewertungsskala mit den Kategorien positive, keine oder negative Auswirkungen vorsieht, ohne jedoch eine spezifische quantitative Auswertung oder Zuweisung vorzunehmen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.BeMoVe Projekt, hier: „Reallabor Stadtterrassen“Zur Vorlage · 1033/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „BeMoVe – Reallabor Stadtterrassen“ werden in den Essener Stadtteilen Holsterhausen und der Innenstadt experimentelle Veränderungen im öffentlichen Raum getestet. Das interdisziplinäre Forschungs- und Praxisprojekt wird von der Stadt Essen, der Universität Duisburg-Essen und der Universitätsmedizin Essen durchgeführt und ist Teil des Bundesförderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025“ des Bundesforschungsministeriums.
Für den Zeitraum von August bis September 2022 werden in der Gemarkenstraße kostenfrei Parklet-Module, sogenannte Stadtterrassen, zur Verfügung gestellt. Ziel der Maßnahme ist es, die Aufenthaltsqualität sowie die Fuß- und Radmobilität zu fördern. Eine wissenschaftliche Evaluation der Auswirkungen erfolgt durch die Institute imobis und InUph mittels Beobachtungen, Befragungen sowie Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen. Die Untersuchung soll zudem die Auswirkungen auf den Klimaschutz prüfen.
Da aufgrund der qualitativen Ausrichtung der Maßnahme und einer fehlenden Datengrundlage vorab keine quantitative Abschätzung möglich ist, steht die umfassende wissenschaftliche Auswertung im Fokus. Ein Workshop zur Festlegung der genauen Standorte der Module war für Ende Juni 2022 angesetzt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung III werden über den Bericht informiert.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.Fahrradparken auf Kfz-StellplätzenZur Vorlage · 1046/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant, die Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen durch die Umwidmung von Pkw-Stellplätzen zu erweitern. Hintergrund der Vorlage ist der im Jahr 2020 beschlossene RadEntscheid, der den Ausbau der Fahrradinfrastruktur vorsieht. Ziel ist es, unter anderem 5.000 Stellplätze an Schulen, Sportstätten, Einkaufsstraßen und Wohnquartieren zu schaffen, wobei auch 500 Plätze für Lastenräder vorgesehen sind.
Da die Kapazitäten auf Gehwegen aufgrund der notwendigen Durchgangsbreiten für Fußverkehr oft nicht ausreichen, sollen bei Bedarf Kfz-Stellplätze umgenutzt werden. Dies soll jedoch nur an Standorten geschehen, an denen keine geeigneten Alternativen vorhanden sind. Um die Beeinträchtigung des Pkw-Verkehrs zu begrenzen, ist die Umwidmung auf maximal 10 % der Stellplätze eines Straßenabschnitts begrenzt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung, weshalb keine Einzelfallbeteiligung der Bezirksvertretungen vorgesehen ist. Die Bezirksvertretungen werden jedoch jährlich über die im Vorjahr durchgeführten Maßnahmen informiert. Die Planung sieht verschiedene Varianten für die Aufstellung von Fahrradbügeln vor, die sowohl Längs-, Schräg- als auch Senkrechtparkplätze berücksichtigen. Dabei sollen die Abstellanlagen so gestaltet werden, dass sie von der Fahrbahn aus erreichbar sind und den Fußverkehr nicht behindern. Die Verwaltung geht davon aus, dass die durch die Infrastruktur ermöglichte Reduktion des Kfz-Verkehrs die Emissionen bei der Errichtung der Anlagen kompensiert.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — abgesetzt, durch TOP 10.a ersetzt
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung)
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — -siehe TOP 13.1-
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — abgesetzt
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — siehe Ergänzungsvorlage TOP 19.1
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 11.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 11.1Durchführung der Maßnahme "Am Schultenhof" KAG-Nr. 52/22Zur Vorlage · 1069/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Am Schultenhof“ beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 52/22 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn im Bereich Am Schultenhof Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 91.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. In einer Vorabprüfung der Klimarelevanz wurde die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da ein CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.2Durchführung der Maßnahme "Auf der Forst" KAG-Nr. 05/22Zur Vorlage · 1071/2022/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Auf der Forst“ beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 05/22 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb das Amt für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger die Erneuerung vorsieht. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 125.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. In der Vorlage werden zudem kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil aufgeführt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.3Durchführung der Maßnahme "Beekmannstraße" KAG-Nr. 249/21Zur Vorlage · 1072/2022/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Durchführung der Baumaßnahme in der Beekmannstraße beschlossen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 249/21 enthalten. Grundlage für den Beschluss ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Die Erneuerung der Asphaltfahrbahn ist notwendig, da eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Zustandsbefahrung der Nebenstraßen Risse, Ausbrüche und Verwerfungen in der Straße festgestellt hat. Das Amt für Straßen und Verkehr übernimmt als Straßenbaulastträger die Durchführung der Erneuerung. Die Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 250.000 Euro erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen.
Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. In Bezug auf die Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.4Durchführung der Maßnahme "Goethestraße" KAG-Nr. 34/20Zur Vorlage · 1073/2022/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Goethestraße“ beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 34/20 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb das Amt für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger die Erneuerung vorsieht. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 176.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. In der Vorlage werden zudem kalkulatorische Kosten in Höhe von Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil aufgeführt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da ein CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.5Durchführung der Maßnahme "Kofeldhöhe" KAG-Nr. 75/22Zur Vorlage · 1074/2022/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Straßenbaumaßnahme „Kofeldhöhe“ beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 75/22 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb das Amt für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger die Erneuerung vorsieht. Durch das Bauvorhaben entsteht eine Beitragspflicht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 157.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil ausgewiesen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da ein CO2-Ausstoß durch die dauerhafte Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.6Durchführung der Maßnahme "Niederweniger Straße 269" KAG-Nr. 04/22Zur Vorlage · 1075/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Niederweniger Straße 269“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 04/22 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Erneuerung der Asphaltfahrbahn ist notwendig, da eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Befahrung der Nebenstraßen einen erneuerungsbedürftigen Zustand der Straße festgestellt hat. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Maßnahme als Straßenbaulastträger umsetzen.
Die anfallenden Baukosten belaufen sich auf 68.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß wird nach Einschätzung der Verwaltung durch die dauerhafte Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.7Durchführung der Maßnahme "Renteilichtung" KAG-Nr. 040/20Zur Vorlage · 1077/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Maßnahme „Renteilichtung“ beschließen. Das Bauvorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 040/20 enthalten. Grundlage für den Beschluss ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn in der Renteilichtung Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn.
Die kalkulierten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 61.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß wird nach Einschätzung der Verwaltung durch die dauerhafte Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.8Durchführung der Maßnahme "Priembergweg" KAG-Nr. 03/22Zur Vorlage · 1076/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Priembergweg“ beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 03/22 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger vorgesehen ist. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die kalkulierten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 109.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. In der Vorlage werden zudem kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil aufgeführt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da ein CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.9Durchführung der Maßnahme "Rürupstraße" KAG-Nr. 287/21Zur Vorlage · 1078/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Rürupstraße“ beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 287/21 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf und wird als erneuerungsbedürftig eingestuft. Das Amt für Straßen und Verkehr übernimmt als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Straße. Die Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 127.500 Euro erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen.
Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. In der Vorlage wird zudem die Klimarelevanz der Maßnahme bewertet. Der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß wird nach Einschätzung der Verwaltung durch die dauerhafte Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.10Durchführung der Maßnahme "Schlingmannsweg" KAG 232/21Zur Vorlage · 1079/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Durchführung der Baumaßnahme „Schlingmannsweg“ beschlossen. Grundlage für die Entscheidung ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 232/21 aufgeführt.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Laut der vorliegenden Vorlage weist die Fahrbahn im Schlingmannsweg Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr als notwendig eingestuft wurde. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke sind aufgrund der Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz beitragspflichtig.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. In der Vorlage wird zudem eine positive Einschätzung hinsichtlich der Klimarelevanz vorgenommen, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.11Durchführung der Maßnahme "Schmitzstraße" KAG-Nr. 252/21Zur Vorlage · 1080/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme in der Schmitzstraße beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 252/21 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Asphaltfahrbahn der Schmitzstraße weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb die Erneuerung der Fahrbahn durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 95.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. In der Vorlage werden zudem kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil aufgeführt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.12Durchführung der Maßnahme "Uhlenstraße" KAG-Nr. 290/21Zur Vorlage · 1081/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Uhlenstraße“ beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 290/21 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf und ist nach Einschätzung der zuständigen Stelle erneuerungsbedürftig. Das Amt für Straßen und Verkehr wird als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Straße durchführen.
Die kalkulierten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 250.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß wird nach Angaben der Verwaltung durch die dauerhafte Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.13Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Levinstraße von Weidkamp bis Levinstraße 106Zur Vorlage · 1103/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Sitzung am 9. Juni 2022 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Levinstraße beraten. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Weidkampstraße bis zur Levinstraße Hausnummer 106 und ist unter der KAG-Nummer 204/20 im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen gelistet. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung einer maroden Beleuchtungsanlage sowie die Umstellung auf LED-Technik, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Die Umsetzung der Maßnahme löst für die Eigentümer und Erbbau berechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Im Vorfeld wurde eine verbindliche Anliegerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt, deren Ergebnis der Vorlage beigefügt ist. Die Verwaltung ist über das Ergebnis dieser Versammlung vor der Beschlussfassung zu informieren.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für den Neubau der Straßenbeleuchtung beläuft sich auf 92.000 Euro. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 598 Euro veranschlagt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik ein geringerer Stromverbrauch entsteht, auch wenn für die Beleuchtung Ökostrom bezogen wird. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme wird mit der Sicherstellung der Verkehrssicherheit begründet.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.Mitteilungen der Verwaltung
- 13.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 13.1Wegeverbindung zwischen dem Bf. Essen-Kettwig und dem Ruhrufer (DS 1098/2021/6)Zur Vorlage · 1085/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Beschleunigung der Bauarbeiten für einen Tunneldurchstich zwischen dem S-Bahnhof Kettwig und dem Ruhrufer zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität und fordert, dass der Infrastrukturbetreiber DB Station & Service die Realisierung der Verbindung deutlich vor dem Jahr 2026 vornimmt. Zudem soll die Deutsche Bahn prüfen, ob bereits frühere Zeitfenster für eine notwendige Streckensperrung genutzt werden können. Für den Fall, dass unvorhergesehene Zeitfenster zur Verfügung stehen, sollen alle erforderlichen Vorarbeiten getroffen werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Prozess engmaschig und mit Nachdruck zu begleiten.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Schaffung dieser Wegeverbindung für Fußgänger sowie Radfahrer seit längerer Zeit von der Bezirksvertretung IX, Fahrradverbänden und Betreibern des Alten Bahnhofs Kettwig gefordert wird. Die Verbindung soll unter anderem Anwohnern der Siedlung Am Kettwiger Ruhrbogen einen besseren Zugang zum S-Bahnhof ermöglichen und den Tourismus fördern. Ein Anleger der Weißen Flotte könnte in den Bereich des Bahnhofs verlegt werden, um einen direkten Zugang zu gewährleisten. Da für die Umsetzung der Maßnahme eine Sperrung der Schienenstrecke erforderlich ist, die laut Auskunft der DB AG erst ab 2026 geplant ist, streben die Antragstellenden eine frühere Umsetzung an.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.2Radlaufhilfen am S-Bahnhof HügelZur Vorlage · 1086/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag gestellt, der im Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Entscheidung vorliegt. Der Antrag fordert den Ausschuss dazu auf, an den Infrastrukturbetreiber DB Station & Service zu appellieren, die Montage von geeigneten Radlaufhilfen an den Treppen im S-Bahnhof Hügel vorzunehmen. Dies soll unabhängig von anstehenden Neu- oder umfassenden Umbauten am Bahnhof geschehen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass der S-Bahnhof Hügel aufgrund der Nähe zum Baldeneysee eine hohe Bedeutung für Fahrgäste mit Fahrrädern, insbesondere für Nutzer von schweren E-Bikes und Pedelecs, habe. Da der Bahnhof über keine Aufzüge verfügt, sollen Radlaufhilfen als Standardmaßnahme zur Erleichterung des Transports dienen.
Der Antrag bezieht sich zudem auf einen Beschluss der Bezirksvertretung IX aus dem Juli 2021, die Stadtverwaltung um die Kontaktaufnahme mit dem Infrastrukturbetreiber zu bitten. Laut vorliegenden Informationen hat die DB Station & Service der Stadtverwaltung bereits mitgeteilt, dass die Nachrüstung von Fahrradrinnen gemäß technischen Vorgaben nur bei Neu- oder umfassenden Umbauten zulässig sei, weshalb eine Installation am S-Bahnhof Hügel derzeit nicht vorgesehen sei.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen (mit geändertem Beschlusstext)
Ergebnis: einstimmig beschlossen (mit geändertem Beschlusstext) - 13.3Attraktives Park & Ride-System für EssenZur Vorlage · 1087/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Park & Ride-Systems in der Stadt zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität und wurde zur Entscheidung vorgelegt.
Die Antragsteller fordern die Stadtverwaltung dazu auf, eine detaillierte Analyse der aktuellen Pendlerströme im motorisierten Individualverkehr zu erstellen. Dabei sollen die vorhandenen Daten sowie deren Quellen offengelegt werden. Sollten keine entsprechenden Daten verfügbar sein, soll die Verwaltung darlegen, welcher zeitliche und finanzielle Aufwand für eine neue Erhebung notwendig wäre.
Des Weiteren wird die Erstellung einer Übersicht über bestehende Parkmöglichkeiten für Pendler verlangt. Diese Darstellung soll Angaben zur Kapazität und Auslastung der Parkplätze sowie deren Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr enthalten. Ergänzend dazu soll die Verwaltung potenzielle Flächen in Essen identifizieren, die sich für die Einrichtung neuer Parkplätze eignen. Für diese Areale ist aufzuzeigen, wie eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr bereits besteht oder realisiert werden kann.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.4Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Aufwertung im Rahmen kommunaler Möglichkeiten und Pflichten (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0981/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0981/2022/SPD fordert die SPD-Fraktion verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Bereichs der Gladbecker Straße im Rahmen des Rahmenplans. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Verkaufsverhandlungen mit Eigentümern im Bereich der Hausnummern 235 bis 241 fortzuführen, um dort einen Kita-Standort zu schaffen. Zudem soll das bestehende Vorkaufsrecht auf den Abschnitt der Gladbecker Straße zwischen Hövelstraße und Krablerstraße ausgeweitet werden sowie Verhandlungen mit Eigentümern nördlich der Hövelstraße geführt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Umsetzbarkeit einer partiellen oder temporären Tempo-30-Zone inklusive mobiler und stationärer Überwachung zu prüfen, wobei Schutzbedarfe für Einrichtungen wie die Kita Gladbecker/Radhoffstraße zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Prüfpunkt ist die Möglichkeit einer Förderung von Fassadenbegrünungen im Rahmen des INSEK-Altenessen-Süd-Nordviertels.
Die Verwaltung soll zudem über den Fortschritt der Planungen am Knotenpunkt Gladbecker Straße – Berthold-Beitz-Boulevard sowie über notwendige bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner in den Seitenstraßen vom Durchgangs- und Schleichverkehr berichten. Ebenso ist die Umsetzbarkeit von Verbesserungen der Radinfrastruktur im Gesamtbereich zu untersuchen. Schließlich wird die Prüfung von Einzelprogrammen zur Verbesserung der Wohnqualität angefordert, die über die Vorlage 0435/2022/7 hinausgehen und vom Planungsbüro ASTOC vorgeschlagen wurden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde seitens Antragsteller zurückgezogen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.5Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Verbesserung der Verkehrssituation Gladbecker Straße (Antrag der Fraktion DIE LINKE und Ratsgruppe DIE PARTEI)Zur Vorlage · 0966/2022/Die PARTEI/Die LINKE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE und die Ratsgruppe DIE PARTEI haben im Rahmen eines gemeinsamen Antrags (Vorlagennummer 0966/2022) die Entwicklung eines neuen Konzepts zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität an der Gladbecker Straße beantragt. Der Antrag folgt auf das Scheitern des bisherigen Rahmenplans Gladbecker Straße.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, verschiedene Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Dazu gehört die Anpassung der Grünphasen an den Bedarf von Fußgängern und Kindern, insbesondere an den Kreuzungen Hövelstraße und Bäuminghausstraße. Zudem soll geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und der Vogelheimer Straße eingeführt oder die bestehende Lärmschutzregelung für LKW räumlich und zeitlich ausgeweitet werden kann. Die Wirksamkeit der geltenden Geschwindigkeitskontrollen soll ebenfalls überprüft werden.
Des Weiteren wird die Prüfung von Maßnahmen aus der Initiative „Stoppt A 52 Gladbeck“ sowie Vorschlägen aus dem Masterplan Verkehr 2018, wie dem Ausbau des ÖPNV und der Einrichtung von Park-and-Ride-Standorten, beantragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Lenkungsmaßnahmen für den überörtlichen und LKW-Verkehr sowie anderen baulichen Maßnahmen zur Entlastung der Straße. Der Antrag sieht zudem eine Anhörung der Bezirksvertretung V sowie Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und im Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde bereits im Rat durch Antragsteller zurückgezogen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.6TOP: Schutz von BaumscheibenZur Vorlage · 0964/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 0964/2022/LINKE einen Antrag gestellt, der den Schutz von Baumscheiben im Stadtgebiet zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz.
Die Ratsfraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, geeignete Maßnahmen zum besseren Schutz von Baumscheiben umzusetzen. Als mögliche Maßnahmen werden unter anderem das Aufstellen von Pollern oder Bügeln sowie das Platzieren von Findlingen angeführt.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Parknutzung von Baumscheiben durch Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Laut der Ratsfraktion stellt dieses Verhalten, welches gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße, eine Gefährdung für die Bäume dar. Durch das Gewicht der Fahrzeuge werde das Erdreich verdichtet, was die Fähigkeit zur Wasseraufnahme sowie die Wurzelbildung beeinträchtige. In der Folge seien die Bäume durch die daraus resultierende Belastung sowie durch Faktoren wie Staub, Trockenheit und Hitze weniger resistent.
Die Vorlage sieht eine Beratungsfolge vor, die eine Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie eine Entscheidung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vorsieht. Federführend für das Anliegen ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.7Verlegung der A40-Anschlussstelle Frillendorf: Prüfung der Auswirkungen durch die verkehrliche Mehrbelastung des Streckenzuges Schonnebeckhöfe, einschließlich Immelmann- und Huestraße, bis zur LangemarckstraßeZur Vorlage · 1053/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1053/2022/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung mit einer Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen auf einen bestimmten Streckenzug zu beauftragen. Konkret soll die Auswirkung der nachgewiesenen verkehrlichen Mehrbelastung im Bereich Schonnebeckhöfe, einschließlich der Immelmann- und Huestraße bis zur Langemarckstraße, geprüft und dem Ausschuss dargelegt werden.
Hintergrund der Anfrage ist die Verlegung der A40-Anschlussstelle Frillendorf sowie der Bau der Straße „Am Technologiepark“. Während diese Maßnahmen laut Begründung positive Effekte auf die angrenzende Infrastruktur haben, zeigt ein Vergleich von Zählstellendaten eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Schonnebeckhöfe sowie in Richtung Westen auf der Langemarckstraße auf. Die Verwaltung wird gebeten, die Folgen dieser Mehrbelastung sowohl für die Verkehrsinfrastruktur als auch für die Umwelt zu untersuchen. Die Ergebnisse der Prüfung sollen als Grundlage dienen, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung von Konsequenzen zu diskutieren. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität im Juni und August 2022 eingeplant.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 1. Quartal 2022Ergebnis: Kenntnis genommen
- 16.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im I. Quartal 2022.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 17.Verschiedenes