Bau und Baubeginn der Maßnahme "Graitengraben"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Graitengraben“ beschließen. Die Vorlage bezieht sich auf das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß Kommunalabgabengesetz NRW. Der betroffene Radweg, der Teil des Radverkehrshauptroutennetzes der Stadt Essen ist, weist derzeit Risse und Schlaglöcher auf. Geplant ist eine grundlegende Erneuerung der Asphaltbauweise sowie die Instandsetzung der Nebenanlagen der Anliegerstraße. Die Nutzung privater Flächen innerhalb einer Kleingartenanlage wurde für das Vorhaben bereits vertraglich geregelt.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für das vierte Quartal 2022 vorgesehen, sofern eine vorlaufende Maßnahme der Stadtwerke Essen abgeschlossen ist. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 350.000 Euro. Da die Maßnahme nicht im ursprünglichen Haushaltsplan als Einzelmaßnahme veranschlagt war, sollen die Mittel außerplanmäßig aus dem Projekt „Lückenschluss Radwegenetz“ bereitgestellt werden.
Für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke im Bereich der Rahmstraße bis zur Hausnummer 38 entsteht durch den Ausbau eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. Die genaue Höhe der Straßenausbaubeiträge kann erst nach der endgültigen Abrechnung der Baumaßnahme feststehen. Die Erneuerung des Teils des Graitengrabens, der als Fuß- und Radweg gewidmet ist, löst keine Beitragspflicht aus.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.06.2022Kenntnis genommen
- 09.06.2022einstimmig beschlossen
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