Durchführung der Maßnahme "Schmitzstraße" KAG-Nr. 252/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme in der Schmitzstraße beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 252/21 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Asphaltfahrbahn der Schmitzstraße weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb die Erneuerung der Fahrbahn durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 95.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. In der Vorlage werden zudem kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil aufgeführt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.06.2022mehrheitlich beschlossen
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