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Vorlage

Aufstellung von drei Blumenkübeln auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Schaufenster des La-denlokals Rüttenscheider Str. 200 in Essen-Rüttenscheid

1112/2022/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 23. Juni 2022 der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von drei Blumenkübeln auf der öffentlichen Gehwegfläche in Essen-Rüttenscheid zugestimmt. Betroffen ist der Bereich vor dem Schaufenster des Ladenlokals in der Rüttenscheider Straße 200.

Die Antragstellerin beabsichtigt, die Blumenkübel mit den Maßen 0,50 m Tiefe, 0,50 m Breite und 0,80 m Höhe aufzustellen, um das Straßenbild zu verschönern. Die Kübel sollen so dimensioniert sein, dass sie gegen Umwerfen oder Verschieben gesichert sind. Laut der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr ist die Gehwegbreite an dieser Stelle ausreichend, sodass die erforderliche Mindestbreite von 1,50 m für den Fußgängerverkehr auch nach der Aufstellung gewährleistet bleibt.

Die Kosten für die Anschaffung, die Bepflanzung sowie die laufende Pflege der Blumenkübel werden von der Antragstellerin getragen. Eine etwaige Sondernutzungserlaubnis würde zudem Regelungen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung sowie zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Erlaubnisnehmerin enthalten. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben, welches zudem als positiv für den Klimaschutz eingestuft wurde.

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