Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 28.04.2022
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Situation im Geschäftsbereich Umwelt, Verkehr und Sport
- 4.Risikobaumfällung Sommer 2022Zur Vorlage · 0570/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Beigeordneten zur Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretungen I bis IX befasst sich mit der Fällung von Risikobäumen im Sommer 2022. Die Verwaltung informiert darüber, dass zusätzlich zur regulären Fällung im Winterzeitraum die Entfernung bestimmter Bäume notwendig ist. Diese Bäume wurden über einen längeren Zeitraum kontrolliert. Die Entscheidung zur Fällung basiert auf festgestellten Schadbildern wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden. Zudem weisen einige Bäume eine unzureichende Standsicherheit gegenüber der zu erwartenden Windlast im Spätsommer und Herbst auf. Auch durch Stürme entstandene Schäden, wie etwa Rissbildungen, führen zur notwendigen Entfernung, da die Bruchsicherheit durch baumpflegerische Maßnahmen nicht wiederhergestellt werden kann.
Die Identifizierung der betroffenen Bäume erfolgte durch mindestens zwei Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure nach aktuellem wissenschaftlichem und technischem Standard. Für jeden entfernten Straßenbaum mit eigenem Baumbeet sieht die Verwaltung eine Ersatzpflanzung vor. Nachpflanzungen auf anderen Flächen liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Fachbereiche. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund klimatischer Veränderungen, Pilzerkrankungen oder Insektenbefall weitere Baumfällungen erforderlich werden können, über die die Bezirksvertretungen separat informiert werden. Eine separate Vorlage für die Fällungen im Winterzeitraum 2022/2023 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 6.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 7.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 8.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 9.Bürgereingaben nach § 24 GO NRW
- 9.1Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Stopp-Schild ManfredstraßeZur Vorlage · 1132/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 geht es um Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Verkehrsregelung in der Manfredstraße. Ein Antragsteller wies im März 2022 darauf hin, dass das Stopp-Schild an der Einmündung zur Rüttenscheider Straße, in Richtung Krupp-Krankenhaus und Feuerwache, nach seiner Auffassung nicht mehr notwendig sei.
Der Antragsteller schlug drei konkrete Maßnahmen vor: die Entfernung des Stopp-Streifens vor dem Überweg und den Ersatz des Stoppschilds durch das Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“, die Anbringung von sogenannten „Haifischzähnen“ an dieser sowie an weiteren Einmündungen der Fahrradstraße RÜ zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung und die Installation des Verkehrszeichens 277.1 zum Verbot des Überholens von Einspurfahrzeugen an der Abbiegung zur Manfredstraße.
Die Verwaltung nahm im Juni 2022 zu den einzelnen Punkten Stellung und erläuterte die Gründe, weshalb die vorgeschlagenen Änderungen nicht umgesetzt werden können. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II die Ausführungen der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.2Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Nutzung eines Teils des Fußgängerwegs der Alfredstraße für FahrradfahrerZur Vorlage · 1133/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 geht es um Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Untersuchung ist die mögliche Nutzung eines Teils des westlichen Fußgängerwegs der Alfredstraße durch Fahrradfahrer.
Ein Antragsteller schlug im Januar 2022 vor, eine Verbindung für den Radverkehr zu schaffen, die von Altendorf kommend über die Schederhofstraße, die Friedrichstraße, die Goethestraße und die Krawehlstraße führt. Ziel der Anregung ist es, die Nutzung des westlichen Gehwegs der Alfredstraße bis zur Kreuzung und dem Übergang an der Martinstraße für Fahrräder zu ermöglichen.
Die Verwaltung legte im März 2022 die Gründe dar, welche die Ausschließung einer alternativen Führung des Radverkehrs auf dem Gehweg in der Alfredstraße begründen. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung im Rahmen der Sitzung am 23. Juni 2022 zur Kenntnis. Eine Vorlage zur Kostenberechnung oder zu personellen Auswirkungen wurde im Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.3Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Lärm und Müll/Scherben auf Messeparkplatz P2Zur Vorlage · 1134/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 geht es um Anregungen und Beschwerden bezüglich der Situation auf dem Messeparkplatz P2 in Essen-Rüttenscheid. Eine Petentin wies im April 2022 auf Lärmbelästigungen an Wochenenden hin, die durch Gruppen junger Menschen verursacht würden. Zudem wurden eine erhebliche Vermüllung des Parkplatzes, insbesondere durch Glasscherben, sowie das Urinieren an den Haltestellen des Messebusses und den dort befindlichen Containern thematisiert. Als Maßnahmen wurden regelmäßige Kontrollen, die Ansprache der Anwesenden sowie mögliche nächtliche Aufenthaltsverbote oder Glasflaschenverbote vorgeschlagen.
Die Verwaltung informierte dazu im Mai 2022, dass die beschriebene Situation dem Ordnungsamt bekannt sei. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) habe die Örtlichkeiten bereits in der Vergangenheit regelmäßig kontrolliert und werde diese auch künftig in die Einsatzplanungen einbeziehen. Von ordnungsrechtlichen Maßnahmen wie Glasflaschen- oder Aufenthaltsverboten sieht das Ordnungsamt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit jedoch ab. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht vorrangig die zuständigen Eigentümer der betreffenden Flächen in die Pflicht genommen werden müssten. Die Bezirksvertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.4Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Sondernutzung Fahrradhaus RosastraßeZur Vorlage · 1131/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II des Stadtbezirks Essen wurde die Vorlage 1131/2022/BV II zur Behandlung von Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW behandelt. Gegenstand der Vorlage ist die Sondernutzung des Fahrradhauses in der Rosastraße.
Ein Antragsteller hatte in Schreiben aus dem Zeitraum Mai und Juni 2022 den Antrag gestellt, das Fahrradhaus in der Rosastraße zu entfernen, und hierfür verschiedene Gründe angeführt. Die Verwaltung nahm dazu im August 2022 Stellung.
Im Rahmen der Beratungen wurde die Frage thematisiert, ob an diesem Standort zusätzliche Fahrradbügel aufgestellt werden können. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass der zur Verfügung stehende Platz durch die Errichtung der Fahrradgarage bereits vollständig genutzt wird. Eine zusätzliche Aufstellung von Fahrradbügeln an diesem Ort würde die Bewegungsflächen des Fußverkehrs einschränken. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.5Fahrradabstellplätze Stiftsschule
- 10.Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung - Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2021Zur Vorlage · 0669/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat im Rahmen der Vorlage 0669/2022/3 über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2021 berichtet. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung umfassen die Kontrolle des fließenden sowie des ruhenden Verkehrs mit dem Ziel, die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und die Geschwindigkeitsniveaus zu regulieren.
Im Bereich des fließenden Verkehrs wurden während der Zeiten von Präsenzunterricht 1.782 Geschwindigkeitsüberwachungen im Umfeld von Schulen durchgeführt. Dies entspricht einem Anteil von etwa 39 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet und übertrifft damit die Vorgabe des Ziel- und Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ von 20 %. Bei über 570.000 gemessenen Fahrzeugen wurde eine Geschwindigkeitsübertretungsquote von etwa 5,4 % festgestellt, womit das angestrebte Ziel von unter 10 % erreicht wurde.
Im ruhenden Verkehr fanden 591 Einsätze im Umfeld von Schulen statt, was einem Anteil von 15,25 % der Gesamtkontrollen entspricht und damit die Zielvorgabe von 15 % erfüllt. Die Kontrollen dienten der Verhaltenssteuerung durch Gespräche sowie der Ahndung von Verstößen durch Verwarnungen oder Ersatzvornahmen.
Die Berichterstattung berücksichtigt lediglich Zeiträume mit Präsenzunterricht, da die Reduzierung des Unterrichts aufgrund der Corona-Pandemie die Einsatzplanung beeinflusste. Die vorliegenden Ergebnisse wurden den zuständigen Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Schulentwicklungsplanung 2022 - 2030 für die Stadt Essen Band 3: Berufskollegs der Stadt EssenZur Vorlage · 0593/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0593/2022/4 behandelt den dritten Band der Schulentwicklungsplanung 2022–2030 für die Stadt Essen, welcher die Situation der Berufskollegs thematisiert. Im Schuljahr 2021/2022 wurden neun städtische Berufskollegs mit insgesamt 16.239 Schülerinnen und Schülern besucht. Die Analyse der Planungsgrundlagen zeigt einen Bedarf für drei Neubauten, eine Schulschließung sowie mindestens zwei Standorterweiterungen auf. Zudem werden verschiedene Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Standorten Bildungspark, Mitte, Ost, West, Erich-Brost, Heinz-Nixdorf, Hugo-Kükelhaus, Robert-Schmidt und Robert-Schuman aufgeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung zu diesem Band ausspricht. Der Rat der Stadt Essen soll den Inhalt zur Kenntnis nehmen, die aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen und die Verwaltung mit der Prüfung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten beauftragen. Die Bezirksvertretungen I, III, IV, V, VI, VII und VIII sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und der Integrationsrat sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen II und IX nehmen die Vorlage nachträglich zur Kenntnis. Weitere Angaben zu Kosten oder einer spezifischen Klimarelevanz sind in diesem Dokument nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht und in die nächste ASBW Sitzung geschoben
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2022/2023Zur Vorlage · 0700/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0700/2022/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung von Gruppen an Offenen Ganztagsschulen (OGS) für das Schuljahr 2022/2023. Geplant ist eine Ausweitung um 18 Gruppen, bestehend aus 13 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 434 Gruppen an 82 Grundschulen und 4 Förderschulen ansteigen. Für die neuen Gruppen sind 18 Neueinstellungen bei der Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Investitionen in Höhe von 270.000 Euro für die Erstausstattung vorgesehen. Zudem ist ein Betrag von 366.080 Euro für den Austausch von Mobiliar und Spielmaterial in den bestehenden 416 Gruppen veranschlagt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 6.274.000 Euro.
Der Rat der Stadt soll die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließen. Die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen abgeben, während der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgesehen sind.
Der Finanzierungsbedarf für Sachkosten im Schuljahr 2022/2023 wird mit 28.822.525 Euro beziffert, wovon 25.822.525 Euro als Zuschuss an die Jugendhilfe Essen gGmbH fließen. Die Personalkosten im Fachbereich 40 entstehen durch den Bedarf von 18 Teilzeitkräften, die Überleitung städtischen Personals sowie Honorarkräfte. Die rechtliche Grundlage bildet die Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Weserstraße/Elbestraße, barrierefreier Umbau und Maßnahmen zur Verbesserung des Schulwegs Theodor-Heuss-GrundschuleZur Vorlage · 0847/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat die Planung für den barrierefreien Umbau sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Schulwegs zur Theodor-Heuss-Grundschule im Bereich der Weserstraße und Elbestraße beschlossen. Damit wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechende Maßnahme zur Baureife zu bringen.
Grundlage der Vorlage ist eine Untersuchung der Verkehrssituation am Knotenpunkt Weserstraße/Elbestraße, die im Rahmen einer Aktion von Radio Essen durchgeführt wurde. Dabei wurden Sicherheitsdefizite im nördlichen Einmündungsbereich festgestellt, da ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge die Sichtbeziehungen zwischen dem Kraftverkehr und querenden Schulkindern beeinträchtigen sowie die Querung der Elbestraße behindern.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat hierzu einen Plan erarbeitet, der den Einmündungsbereich mit Null-Absenkungen und taktilen Elementen nach dem Essener Standard barrierefrei umgestaltet. Durch ein Vorziehen des Gehwegs um 1,50 Meter in die Fahrbahn soll die Sichtbarkeit von Fußgängern für den Fahrzeugverkehr aus der Elbestraße verbessert werden. Die Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts der Elbestraße auf 4,50 Meter soll zudem das Parken im Einmündungsbereich unterbinden, wobei der Begegnungsverkehr zwischen Kraftfahrzeugen erhalten bleibt. Der Gehweg wird durch Sperrpfosten gegen das Parken geschützt. Westlich der Einmündung sollen zwei Parkplätze zugunsten von Fahrradständern entfallen, um die Sicht beim Abbiegen von der Weserstraße in die Elbestraße zu gewährleisten. Die Kosten für die Straßenbaumaßnahme werden auf etwa 25.000 Euro beziffert, die Umsetzung ist für das Jahr 202
2 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Fahrradparken auf Kfz-StellplätzenZur Vorlage · 1046/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant, die Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen durch die Umwidmung von Pkw-Stellplätzen zu erweitern. Hintergrund der Vorlage ist der im Jahr 2020 beschlossene RadEntscheid, der den Ausbau der Fahrradinfrastruktur vorsieht. Ziel ist es, unter anderem 5.000 Stellplätze an Schulen, Sportstätten, Einkaufsstraßen und Wohnquartieren zu schaffen, wobei auch 500 Plätze für Lastenräder vorgesehen sind.
Da die Kapazitäten auf Gehwegen aufgrund der notwendigen Durchgangsbreiten für Fußverkehr oft nicht ausreichen, sollen bei Bedarf Kfz-Stellplätze umgenutzt werden. Dies soll jedoch nur an Standorten geschehen, an denen keine geeigneten Alternativen vorhanden sind. Um die Beeinträchtigung des Pkw-Verkehrs zu begrenzen, ist die Umwidmung auf maximal 10 % der Stellplätze eines Straßenabschnitts begrenzt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung, weshalb keine Einzelfallbeteiligung der Bezirksvertretungen vorgesehen ist. Die Bezirksvertretungen werden jedoch jährlich über die im Vorjahr durchgeführten Maßnahmen informiert. Die Planung sieht verschiedene Varianten für die Aufstellung von Fahrradbügeln vor, die sowohl Längs-, Schräg- als auch Senkrechtparkplätze berücksichtigen. Dabei sollen die Abstellanlagen so gestaltet werden, dass sie von der Fahrbahn aus erreichbar sind und den Fußverkehr nicht behindern. Die Verwaltung geht davon aus, dass die durch die Infrastruktur ermöglichte Reduktion des Kfz-Verkehrs die Emissionen bei der Errichtung der Anlagen kompensiert.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — abgesetzt, durch TOP 10.a ersetzt
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung)
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — -siehe TOP 13.1-
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — abgesetzt
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — siehe Ergänzungsvorlage TOP 19.1
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — eingebracht
- 14.1Fahrradparken auf Kfz-StellplätzenZur Vorlage · 1046/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen plant, die Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen durch die Umwidmung von Pkw-Stellplätzen zu erweitern. Hintergrund ist der im Jahr 2020 beschlossene RadEntscheid, der den Ausbau der Fahrradinfrastruktur vorsieht. Da die Kapazitäten auf Gehwegen aufgrund der Notwendigkeit, ausreichende Durchgangsbreiten für den Fußverkehr zu gewährleisten, begrenzt sind, sollen nun gezielt Kfz-Parkflächen genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung von Stellplätzen für Lastenräder, für die auf Gehwegen in der Regel kein Platz vorhanden ist.
Die Umsetzung soll nach feststehenden Regeln als Geschäft der laufenden Verwaltung erfolgen. Dabei ist vorgesehen, maximal 10 Prozent der Pkw-Stellplätze eines Straßenabschnitts für das Fahrradparken umzunutzen, sofern keine geeigneten Alternativen im Umfeld existieren. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX werden über die Maßnahmen informiert und in den Prozess einbezogen.
Die Planung sieht verschiedene Varianten für die Gestaltung vor, die auf Längs-, Schräg- oder Senkrechtparkplätzen basieren. Dabei werden unterschiedliche Kombinationen aus Fahrradbügeln und Lastenradbügeln berücksichtigt, um die Flächeneffizienz zu optimieren. Die Abstellanlagen sollen so gestaltet sein, dass sie von der Fahrbahn aus erreichbar sind und den Fußverkehr nicht behindern. Zur Abgrenzung zum Kfz-Verkehr sollen Leitbaken eingesetzt werden. Ziel der Maßnahme ist die Förderung des Radverkehrs und die Unterstützung der Mobilitätsziele der Stadt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Aufstellung von drei Blumenkübeln auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Schaufenster des La-denlokals Rüttenscheider Str. 200 in Essen-RüttenscheidZur Vorlage · 1112/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 23. Juni 2022 der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von drei Blumenkübeln auf der öffentlichen Gehwegfläche in Essen-Rüttenscheid zugestimmt. Betroffen ist der Bereich vor dem Schaufenster des Ladenlokals in der Rüttenscheider Straße 200.
Die Antragstellerin beabsichtigt, die Blumenkübel mit den Maßen 0,50 m Tiefe, 0,50 m Breite und 0,80 m Höhe aufzustellen, um das Straßenbild zu verschönern. Die Kübel sollen so dimensioniert sein, dass sie gegen Umwerfen oder Verschieben gesichert sind. Laut der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr ist die Gehwegbreite an dieser Stelle ausreichend, sodass die erforderliche Mindestbreite von 1,50 m für den Fußgängerverkehr auch nach der Aufstellung gewährleistet bleibt.
Die Kosten für die Anschaffung, die Bepflanzung sowie die laufende Pflege der Blumenkübel werden von der Antragstellerin getragen. Eine etwaige Sondernutzungserlaubnis würde zudem Regelungen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung sowie zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Erlaubnisnehmerin enthalten. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben, welches zudem als positiv für den Klimaschutz eingestuft wurde.
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- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita- AusbauprogrammsZur Vorlage · 0300/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Ziel der Maßnahmen ist die Schließung des Bedarfs an 1.016 neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder über drei Jahren. Durch die Umsetzung von 40 Gruppen mit insgesamt 730 Plätzen soll der Fehlbedarf auf 286 Plätze reduziert werden.
Die Erweiterung der V. Staffel umfasst die neuen Standorte am Von-Ossietzky-Ring, an der Danziger Straße sowie in der Raumerstraße 61. Das Investitionsvolumen für das gesamte Programm soll von bisher 14,96 Mio. € um 20,55 Mio. € auf insgesamt 35,51 Mio. € erhöht werden. Neben der Erweiterung um neue Standorte sind Kostenanpassungen an bestehenden Projekten vorgesehen, unter anderem an der Kellinghausstraße, im Bereich Im Löwental, an der Hubertstraße 25, in der Humboldtstraße/Fulerumer Straße, am Erikapfad 12 sowie am Loskamp 30.
Im Rahmen der Vorlage werden zudem Grundstücksübertragungen zwischen der Stadt Essen und den Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgeschlagen, die unter anderem die Standorte Raumerstraße 61 und Humboldtstraße 217 betreffen. Die Finanzierung der Mehrkosten soll über den Pool-Topf 5.600500 erfolgen. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, die Planung und Ausführung der Maßnahmen innerhalb des genannten Finanzrahmens eigenverantwortlich zu regeln.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Die BV VII erhebt einstimmig keine Bedenken gegen die Bauplanung zum Standort Von-Ossietzky-Ring, merkt jedoch an, dass die Verwaltung dringend gebeten wird, bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen zusätzliche Angebote im Bezirk VII zu schaffen.
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Ardeyschule, Oberstr. 41, 45134 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes an die katholische Kirchengemeinde St. Lambertus am 24.07.2022Zur Vorlage · 0806/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II hat einen Beschlussvorschlag zur Überlassung des Schulhofes der Ardeyschule in der Oberstraße 51 vorliegen. Die katholische Kirchengemeinde St. Lambertus hat beantragt, die Fläche am 24. Juli 2022 als Parkmöglichkeit für das Annenfest nutzen zu dürfen.
Gemäß der vorliegenden Vorlage der Immobilienwirtschaft liegen seitens der Schulleitung sowie der zuständigen Fachabteilung keine Einwände gegen die Nutzung des Schulhofes vor. Die Entscheidung über die Genehmigung dieses Antrags liegt in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung II. Ein Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Überlassung der Fläche für den genannten Zweck vor.
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- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Befestigung der Baumscheiben auf der Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 0675/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 0675/2022/CDU einen Antrag gestellt, der die Prüfung von Ausbesserungsmaßnahmen an den Baumscheiben der Rüttenscheider Straße zum Gegenstand hat. Die Verwaltung soll beauftragt werden, zu untersuchen, an welchen Stellen der Straße Instandsetzungen durchgeführt werden können, welche Kosten hierfür anfallen und welche Methoden unter Berücksichtigung des Schutzes der Bäume und deren Wurzelwerk anwendbar sind.
Der Antrag sieht vor, primär die Wiederherstellung der optisch einheitlichen Gestaltung durch Wabensteine mit Randsteineinfassung zu prüfen. Sollte dies aufgrund von Baumwurzeln nicht möglich sein, sollen Alternativen wie der Einsatz von Baumgittern oder Rassengittersteinen aus Stein, Metall, Beton oder Kunststoff, idealerweise aus nachhaltigen Materialien, untersucht werden. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, sicherzustellen, dass bei künftigen Arbeiten vorhandene Wabensteine zwischengelagert und wieder eingesetzt werden, um das ursprüngliche Erscheinungsbild zu bewahren.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass der Zustand der Baumscheiben nicht mehr dem Stadtbild sowie den Anforderungen an die Verkehrssicherheit entspreche, da Stolperfallen und Pfützenbildung entstanden seien. Zudem seien viele Wabensteine nicht mehr vorhanden. Ziel des Antrags ist es, die fortschreitende Verschlechterung der Gestaltung der Baumscheiben zu stoppen und den einheitlichen Zustand der Straße wiederherzustellen.
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- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Schutz junger Straßenbäume an der Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 1135/2022/GRÜNE · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1135/2022/GRÜNE einen Antrag gestellt, der Maßnahmen zum Schutz der Straßenbäume an der Rüttenscheider Straße vorsieht. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung bei an der Rüttenscheider Straße durchzuführenden Nachpflanzungen von Straßenbegleitgrün einen Anfahrschutz installiert, wie dies bei aktuellen Neupflanzungen von Straßenbäumen bereits üblich ist.
Zudem fordert der Antrag, die vorhandenen beschädigten Gießringe noch im laufenden Sommer kurzfristig zu ersetzen. Die Herstellung dieser Gießringe soll zukünftig so erfolgen, dass eine Beschädigung durch parkende Kraftfahrzeuge nach kurzer Zeit verhindert wird.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass ein konsequenter Schutz der Bäume gegen Anfahren und die Komprimierung des Erdreichs notwendig sei, um die Lebensdauer der Bäume zu sichern und deren Beitrag zum Stadtbild sowie zum Mikroklima zu gewährleisten. Eine ausreichende Wasserversorgung der Bäume während Trockenperioden sei zudem nur bei entsprechender Boden-Durchlässigkeit und der Vermeidung von abfließendem Gießwasser möglich. Die Fraktion befürwortet die Schaffung von Gießringen in den vergangenen Jahren, verweist jedoch auf die Notwendigkeit einer langfristigen Funktionsfähigkeit dieser Maßnahmen.
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- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Prüfung der Aufstellung einer Sitzbank auf der Gehwegfläche an der Müller-Breslau-Straße zwischen Haltestelle Karolinenstraße und Zugang Zentrum 60+Zur Vorlage · 1130/2022/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1130/2022/SPD einen Antrag gestellt, die Aufstellung einer Sitzbank auf der Gehwegfläche an der Müller-Breslau-Straße zu prüfen. Der betreffende Bereich liegt zwischen der Haltestelle Karolinenstraße und dem Zugang zum Zentrum 60+.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die technische Machbarkeit einer solchen Sitzgelegenheit zu untersuchen und die hierfür anfallenden Kosten zu beziffern. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Aufstellung einer Bank die Aufenthaltsqualität im Stadtteil erhöhen könne. Es bestehe ein Bedarf, insbesondere für ältere Menschen, um Wege zu Nahversorgern zu erleichtern und einen Ort für den Austausch zu schaffen. Die Maßnahme soll die Erreichbarkeit von Einrichtungen für Senioren unterstützen. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung II am 23. Juni 2022 vorgesehen.
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- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Übertragung von Haushaltsmitteln für den Natur- und Artenschutz im Bezirk IIZur Vorlage · 1129/2022/GRÜNE · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat einen Antrag gestellt, um die Verwendung bereits bewilligter Haushaltsmittel zu ändern. Konkret wird die Kämmerei der Stadt Essen gebeten, die im Jahr 2020 für die Wiederherstellung des Feuchtbiotops im Waldpark bewilligten Mittel in Höhe von 40.000 Euro für andere Zwecke freizugeben. Diese Mittel wurden aufgrund langer Planungszeiten bereits in die Haushaltsjahre 2021 und 2022 übertragen.
Der Antrag sieht vor, dass die Mittel für kurzfristig umsetzbare Maßnahmen im Bereich des Natur- und Artenschutzes innerhalb des Stadtbezirks II verwendet werden können. Als Begründung wird angeführt, dass die ursprüngliche Maßnahme zur Wiederherstellung des Biotops im Waldpark aufgrund gestiegener Kosten nicht wie geplant durchgeführt werden konnte.
Die Fraktion bittet die zuständigen Fachbereiche, namentlich das Umweltamt sowie die Abteilung Grün und Gruga, Vorschläge für solche kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen sowie die dafür benötigten Mittel zu erarbeiten und der Bezirksvertretung II vorzulegen.
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- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Barrierefreier Zugang zur Stadtbibliothek StadtwaldZur Vorlage · 1128/2022/GRÜNE · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1128/2022/GRÜNE einen Antrag gestellt, der eine Planung für einen barrierefreien Zugang zur Stadtbibliothek Stadtwald fordert. Die Verwaltung soll hierzu verschiedene Varianten sowie entsprechende Kostenschätzungen vorlegen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit damit, dass die Bibliothek derzeit über Treppenstufen erreichbar ist, was den Zugang für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie für Eltern mit Kleinkindern erschwert. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit bereits Sondierungen der Stadtverwaltung zur Schaffung der Barrierefreiheit stattgefunden haben, ohne dass daraufhin konkrete Maßnahmen umgesetzt wurden.
Zudem wird auf Rückmeldungen von Betroffenen Bezug genommen, wonach die Bibliothek an bestimmten Stellen als barrierefrei ausgewiesen sei. Als eine zu prüfende bauliche Lösung wird die Installation von Rampen vorgeschlagen, die bei Bedarf aufgeklappt und von den Nutzenden selbstständig bedient werden können. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung II am 23. Juni 2022 vorgesehen.
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- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Verlegung des Containerstandortes ManfredstraßeZur Vorlage · 0559/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II hat der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verlegung des Containerstandortes in der Manfredstraße zugestimmt. Ursprünglich war eine Verschiebung der Glas- und Altkleidercontainer zur Alfried-Kruppstraße vorgesehen, die jedoch aufgrund von Eigentumsverhältnissen der Alfried-Kruppstiftung an dem betreffenden Straßenabschnitt nicht umgesetzt werden konnte.
Als alternativen Standort schlägt die Verwaltung den Parkstreifen an der Ursulastraße 98/100 für die Aufstellung der Depotcontainer vor. Die Bezirksvertretung II befürwortet diesen neuen Standort. Im Zuge der Entscheidung bittet das Gremium die Verwaltung zudem um eine Prüfung, inwieweit der Standort um Papiercontainer ergänzt werden kann.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 24.Vergabe bezirklicher Mittel 2022
- 24.1Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes II auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0495/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen der Förderung der bezirklichen Kulturarbeit die Gewährung von Zuschüssen für verschiedene Kulturträger im Stadtbezirk II beschlossen. Die Gesamtsumme der bewilligten Mittel beläuft sich auf 13.000 Euro. Diese Mittel basieren auf einem Beschluss der Bezirksvertretung vom 27. Januar 2022.
Die Zuwendungen sind für unterschiedliche Projekte und Organisationen vorgesehen, die im Zeitraum des Jahres 2022 Veranstaltungen durchführen. Zu den Empfängern gehören unter anderem die Evangelische Kirchengemeinde Rellinghausen, die Evangelische Kirchengemeinde Bergerhausen, der Essener Projektchor, das Deutsch-Französische Kulturzentrum sowie das Zentrum für inklusive Kunst und Kultur. Weitere Förderungen gehen an das Collegium Vocale, die KÖB St. Ludgerus, das Forum Billebrinkhöhe, das Kunsthaus, das Mi-Ma-Mut-Mach-Theater, das Team Schlamperjan sowie die Bürgerschaft Rellinghausen.
Die Entscheidung über die Anträge erfolgte in der Bezirksvertretung aufgrund des Ausfalls einer Programmkonferenz, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte. Die Abstimmung über die zu genehmigenden Anträge wurde innerhalb des Personenkreises vorgenommen, der üblicherweise die Anträge im Rahmen dieser Konferenz gemeinsam mit dem Kulturbeauftragten berät. Die Mittel dienen der Unterstützung der kulturellen Entwicklung und der Aufrechterhaltung der bezirklichen Kulturarbeit durch lokale Vereine und Organisationen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.2Mittelvergabe für Maßnahmen am Zentrum 60+
- 24.3Baumpatenschilder
- 24.4Ersatzpflanzung Am Dönhof / zusätzlicher Ersatzpflanzort GrünhofZur Vorlage · 1160/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen einer Ersatzpflanzung die Bereitstellung von 6.000 Euro beschlossen. Die Mittel sollen für die Pflanzung von drei Bäumen in der Straße Grünhof verwendet werden.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einem vorangegangenen Beschluss der Bezirksvertretung, die Verwaltung mit der Suche nach Standorten für neue Baumbeete in der Siedlung Am Dönhof zu beauftragen. Ziel war es, Ersatzpflanzungen für eine gefällte Linde zu realisieren und dabei die Möglichkeit einer direkten Ersatzpflanzung am ursprünglichen Standort zu prüfen.
Nach Prüfung durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass eine Neuanlage von Baumbeeten in der Straße Am Dönhof aufgrund der geringen Straßenbreite nicht umsetzbar ist. Die Straße weist an der betreffenden Stelle eine Gesamtbreite von etwa 3,60 Metern auf. Eine Umsetzung nach aktuellen Standards würde die verbleibende Fahrbahnbreite auf circa 1,80 Meter reduzieren. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass die Anwohner und Passanten ohne geeigneten Gehweg auf die Fahrbahn ausweichen müssten.
Als Alternative wurde ein Standort in der Straße Grünhof identifiziert, der etwa 180 Meter entfernt liegt. Auf den dortigen Rasenflächen können bis zu drei Bäume gepflanzt werden. Die Kosten pro Baum werden auf circa 2.000 Euro geschätzt, was die Gesamtsumme von 6.000 Euro ergibt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln der Bezirksvertretung II.
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- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1088/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung II über verschiedene Sachstände und Rückmeldungen zu Bürgereingaben sowie Bauvorhaben im Stadtbezirk.
Im Bereich der Verkehrsgestaltung an der Kreuzung Eduard-Lucas-Straße / Florastraße wurde mitgeteilt, dass die bestehenden Bänke erhalten bleiben und zwei zusätzliche Fahrradständer aufgestellt wurden. Bezüglich des Fußgängerüberwegs in der Isenbergstraße prüfte die Verwaltung die Notwendigkeit zusätzlicher Markierungen, digitaler Geschwindigkeitsanzeigen oder Warnschilder für Kinder. Da die Straße in einer Tempo-30-Zone liegt, die Beschilderung ordnungsgemäß angebracht ist und durch ein Umlaufgitter am angrenzenden Spielplatz keine Gefahr durch ungesichertes Betreten der Fahrbahn besteht, wurde kein Handlungsbedarf festgestellt.
Zu baulichen Maßnahmen an der Stiftsschule in der Amselstraße wird über den Zeitplan für die Installation zweier Stahlaußentreppen berichtet. Die Schadstoffsanierung soll nach den Sommerferien 2022 erfolgen, während die Montage der Treppentürme für den Zeitraum zwischen Dezember 2022 und den Weihnachtsferien 2023 geplant ist.
Hinsichtlich der Ardeyschule und der Anfrage zu einer Rettungsrutsche verweist die Verwaltung auf die kommende Schulentwicklungsplanung. Eine Bewertung einzelner Maßnahmen am Standort könne erst nach der Beschlussfassung der Planung erfolgen, wobei der Platzmangel und ein geplanter Erweiterungsbau bekannt seien. Zum Thema Schulstandorte wurde ergänzend mitgeteilt, dass das Polizeipräsidium nicht als Standort infrage kommt. Weitere Mitteilungen betreffen die Zustände an der Haltestelle Schöne Aussicht sowie Themen rund um die Linde am Dönhof.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 26.Verschiedenes
- 26.1Pflanzung eines Baumes in der Otmarstraße
- 26.2Verkehrssituation Schürmannstraße/Ecke Rellinghauser Straße
- 26.3Verkehrssituation Andreasschule
- 26.4Rüttenscheider Platz
- 26.5Gestaltung der Spielflächen Rosastraße/Von-Einem-Straße
- 26.6Forum Billebrinkhöhe
- 27.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 28.Grundstücksangelegenheiten
- 29.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der UkraineErgebnis: Kenntnis genommen
- 31.Verschiedenes
- 32.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil