Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Nutzung eines Teils des Fußgängerwegs der Alfredstraße für Fahrradfahrer
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 geht es um Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Untersuchung ist die mögliche Nutzung eines Teils des westlichen Fußgängerwegs der Alfredstraße durch Fahrradfahrer.
Ein Antragsteller schlug im Januar 2022 vor, eine Verbindung für den Radverkehr zu schaffen, die von Altendorf kommend über die Schederhofstraße, die Friedrichstraße, die Goethestraße und die Krawehlstraße führt. Ziel der Anregung ist es, die Nutzung des westlichen Gehwegs der Alfredstraße bis zur Kreuzung und dem Übergang an der Martinstraße für Fahrräder zu ermöglichen.
Die Verwaltung legte im März 2022 die Gründe dar, welche die Ausschließung einer alternativen Führung des Radverkehrs auf dem Gehweg in der Alfredstraße begründen. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung im Rahmen der Sitzung am 23. Juni 2022 zur Kenntnis. Eine Vorlage zur Kostenberechnung oder zu personellen Auswirkungen wurde im Dokument nicht aufgeführt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.06.2022Kenntnis genommen
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