Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Sondernutzung Fahrradhaus Rosastraße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II des Stadtbezirks Essen wurde die Vorlage 1131/2022/BV II zur Behandlung von Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW behandelt. Gegenstand der Vorlage ist die Sondernutzung des Fahrradhauses in der Rosastraße.
Ein Antragsteller hatte in Schreiben aus dem Zeitraum Mai und Juni 2022 den Antrag gestellt, das Fahrradhaus in der Rosastraße zu entfernen, und hierfür verschiedene Gründe angeführt. Die Verwaltung nahm dazu im August 2022 Stellung.
Im Rahmen der Beratungen wurde die Frage thematisiert, ob an diesem Standort zusätzliche Fahrradbügel aufgestellt werden können. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass der zur Verfügung stehende Platz durch die Errichtung der Fahrradgarage bereits vollständig genutzt wird. Eine zusätzliche Aufstellung von Fahrradbügeln an diesem Ort würde die Bewegungsflächen des Fußverkehrs einschränken. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.09.2022Kenntnis genommen
- 25.08.2022abgesetzt/vertagt
- 23.06.2022abgesetzt/vertagt
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