Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 25.08.2022
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 5.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 6.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 7.Vorstellung AG Selbsthilfe Essen
- 8.Bürgereingaben nach § 24 GO NRW
- 8.1Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Sondernutzung Fahrradhaus RosastraßeZur Vorlage · 1131/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II des Stadtbezirks Essen wurde die Vorlage 1131/2022/BV II zur Behandlung von Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW behandelt. Gegenstand der Vorlage ist die Sondernutzung des Fahrradhauses in der Rosastraße.
Ein Antragsteller hatte in Schreiben aus dem Zeitraum Mai und Juni 2022 den Antrag gestellt, das Fahrradhaus in der Rosastraße zu entfernen, und hierfür verschiedene Gründe angeführt. Die Verwaltung nahm dazu im August 2022 Stellung.
Im Rahmen der Beratungen wurde die Frage thematisiert, ob an diesem Standort zusätzliche Fahrradbügel aufgestellt werden können. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass der zur Verfügung stehende Platz durch die Errichtung der Fahrradgarage bereits vollständig genutzt wird. Eine zusätzliche Aufstellung von Fahrradbügeln an diesem Ort würde die Bewegungsflächen des Fußverkehrs einschränken. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.2Vorschlag zur Umgestaltung des Rüttenscheider Marktes
- 8.3Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Fahrradstellplätze Alfredstr.Zur Vorlage · 1590/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 29. September 2022 beschlossen, die Verwaltung mit der Errichtung von Fahrradabstellplätzen in der Alfredstraße im Bereich der Hausnummern 10 bis 22 zu beauftragen.
Grundlage für diesen Beschluss ist ein Schreiben eines Bürgers vom 14. August 2022. Darin wird die Schaffung neuer Stellflächen im Bereich der Alfredstraße vorgeschlagen, wobei auf das Konzept der Stadt Essen zur Errichtung von insgesamt 5.000 neuen Fahrradstellplätzen verwiesen wird. Als Begründung für das Anliegen wird ein dauerhafter sowie akuter Mangel an Fahrradabstellmöten an dieser Stelle angeführt. Zudem wird angeführt, dass eine Vereinfachung der Fahrradnutzung durch ausreichende Stellplätze vor dem Hintergrund der hohen Feinstaubbelastung in der Alfredstraße vorteilhaft sei.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vorgelegt. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Sachstandbericht zur Erstellung des Konzeptes für öffentliche ToilettenZur Vorlage · 1466/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandbericht 1466/2022/OB dokumentiert die aktuelle Entwicklung eines Konzepts zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen in Essen. Ziel ist die Schaffung eines wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Angebots auf Basis eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2021. Zur Identifikation von Versorgungslücken wurde eine Online-Befragung durchgeführt, an der über 3.600 Personen teilnahmen. Mögliche Maßnahmen umfassen die Sanierung bestehender Infrastruktur, die Nutzung von Ladenleerständen, die Anmietung mobiler oder feststehender Anlagen sowie die Erweiterung des Konzepts „Nette Toilette“ durch Gastronomiebetriebe in mehreren Stadtbezirken.
In den Bezirken I, III, IV und VI werden verschiedene Optionen für die Weiterführung oder den Rückbau bestehender Anlagen geprüft. Im Bezirk I sind Miettoiletten im Stadtgarten und Nordpark sowie eine Öko-Toilette vorgesehen. Für die Dubois-Arena in Bezirk IV werden Instandsetzungskosten von über 331.000 Euro geschätzt. In den Bezirken VIII, IX und am Baldeneysee sollen neue Anlagen installiert werden, unter anderem durch eine Zusammenarbeit mit dem Eisenbahnersportverein Essen-Kupferdreh e.V. Die Sport- und Bäderbetriebe übernehmen die Kosten für eine Anlage am Regattaturm.
Die Kostenschätzung umfasst monatliche Mietgebühren für Standardtoiletten, die Anschaffung von Pavillons sowie jährliche Aufwände für saisonale Miettoiletten und Entschädigungen im Rahmen der „Netten Toilette“. Für den Betrieb von zehn festen Anlagen werden jährliche Kosten von 300.000 Euro veranschlagt. Ein flächendeckendes Wegweiser-System soll die Auffindbarkeit der Anlagen verbessern. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Rat, die Bezirksvertretungen und die relevanten Ausschüsse vor.
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Beratungsfolge
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2022/2023Zur Vorlage · 1416/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Ausbau der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote für das Kitajahr 2022/2023 weist Abweichungen von den ursprünglichen Planungen auf. Während für diesen Zeitraum ursprünglich 1.111 neue Plätze sowie 248 verschobene Plätze vorgesehen waren, ist nach aktuellem Stand die Umsetzung von neun Projekten realisierbar. Dies umfasst voraussichtlich 283 neue Kita-Plätze und 30 Plätze in der Kindertagespflege, was unter Berücksichtigung von Verschiebungen aus Vorjahren eine Gesamtzahl von 531 neuen Plätzen ergibt. Zehn Projekte verschieben sich in das Kitajahr 2023/2024, ein Projekt in das Jahr 2024/2025. Als Gründe für diese Verzögerungen werden Baukostensteigerungen, Lieferengpässe und Probleme bei Investoren angeführt. Zur Erreichung der Zielversorgungsquoten von 40 % im U3-Bereich und 100 % im Ü3-Bereich besteht basierend auf den Einwohnerzahlen zum Stand 30.09.2021 ein Bedarf von rund 1.150 Plätzen.
Das Jugendamt nutzt zudem ein internes Lagezentrum, um die Versorgung ukrainischer Kinder durch Sprachbildungsgruppen und Brückenprojekte zu steuern. Die Träger in Essen werden zur Schaffung von Überbelegungsplätzen aufgefordert, wobei die Vergabe nach Dringlichkeit erfolgt. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ist der Abbau heilpädagogischer Gruppen bis 2026 vorgesehen. Zur finanziellen Absicherung der inklusiven Teilhabe kann beim Landschaftsverband Rheinland die Basisleistung 1 beantragt werden, um Fachkraftstunden zu finanzieren oder die Gruppenstärke zu reduzieren. Die Zahl der erfassten Kinder mit Förderbedarf stieg von 557 im Kitajahr 2020/2021 auf 693 im Kitajahr 2021/2022. Die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Bevölkerungsentwicklung werden durch die Jugendhilfeplanung und die Zentrale Anlaufstelle für Kitaausbau fortlaufend überwacht.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2021Zur Vorlage · 1215/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Jahresbericht der Erziehungsberatung in Essen für das Jahr 2021 befasst sich mit der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in schwierigen Lebenslagen. Im Berichtsjahr wurden über die sieben in der Stadt tätigen Beratungsstellen insgesamt 3.523 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte begleitet. Die Beratungsangebote, die sowohl in öffentlicher als auch in freier Trägerschaft erbracht werden, konzentrierten sich in diesem Zeitraum auf die Schwerpunktthemen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Die Arbeit der Beratungsstellen war im Jahr 2021 durch die Anpassung von Methoden an die Bedingungen der Pandemie geprägt, um die Erreichbarkeit der Zielgruppen sicherzustellen. Ein wesentlicher Aspekt der Dienstleistung ist der präventive Charakter sowie die Kooperation mit weiteren Fachrichtungen zur Stabilisierung von Familiensystemen. Die Wartezeiten blieben dabei gering, wobei in über 80 Prozent der Fälle eine Beratung innerhalb eines Monats angeboten werden konnte.
Neben der fallbezogenen Zusammenarbeit mit Institutionen wie den Familienzentren und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes wird die fortschreitende Digitalisierung der Beratungsangebote thematisiert. Der Bericht liegt verschiedenen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat sowie den Bezirksvertretungen I bis IX, zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Erforderlichkeit der Durchfahrtsperre WalpurgisstraßeZur Vorlage · 1536/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Erforderlichkeit einer Durchfahrtsperre in der Walpurgisstraße. Grundlage für die Untersuchung ist eine Rahmenverkehrsuntersuchung aus den Jahren 2015 und 2016, die für die Umsetzung geplanter Bebauungspläne in Rüttenscheid eine Diagonalsperre der Walpurgisstraße im Bereich der Roswithastraße vorsah. Ziel dieser Maßnahme war es, Abkürzungsverkehr zu unterbinden und die Leistungsfähigkeit des Knotens Franziskastraße/Paulinenstraße/Müller-Breslau-Straße sicherzustellen.
Obwohl die Diagonalsperre Bestandteil der Verkehrsuntersuchungen zu nachfolgenden Bebauungsplanverfahren war, wurde sie nicht in die Festsetzungen des Bebauungsplans „5/16 Wittekindstraße/Walpurgisstraße“ aufgenommen. Die Verwaltung führt aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht prüfbar ist, ob die prognostizierten Verkehrsveränderungen durch die geplanten Bauvorhaben tatsächlich eintreten werden. Zudem wird auf veränderte Rahmenbedingungen durch die Einrichtung der Fahrradachsen A und B sowie auf die noch nicht absehbaren langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Verkehrsverhalten hingewiesen.
Die zuständige Fachabteilung beobachtet die Verkehrsqualität am Knotenpunkt Franziskastraße/Paulinenstraße/Müller-Breslau-Straße weiterhin. Ein Bedarf zur Umsetzung der bestehenden Beschlusslage zur Sperrung wird von der Verwaltung derzeit nicht gesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung II werden gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen liegt vor. Die Analyse basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Im Rahmen der Untersuchung wurden im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 Messungen an elf Stationen durchgeführt. Die Ergebnisse dokumentieren eine Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Umland von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s. Die Verteilung der Klimatopen zeigt ein Verhältnis von 48,4 % baulich geprägten zu 51,6 % freiflächengeprägten Flächen auf.
Der Bericht identifiziert Waldklimatope auf 16,1 % der Fläche sowie Vorstadt- und Stadtrandklimata als Kaltluftquellen. Im Zentrum befinden sich Stadt- und Innenstadtklimata in hochversiegelten Bereichen. Auf Grundlage von 120-jährigen Daten des Deutschen Wetterdienstes werden thermische Extremereignisse für die Zeiträume 2021–2050 und 2071–2100 prognostiziert. Als Planungshinweise werden die Sicherung von Belüftungsbahnen, die Vermeidung weiterer Verdichtung in lockeren Bebauungsstrukturen sowie die Förderung von Entsiegelung, Begrünung und Verschattung empfohlen. Zudem ist das Festschreiben klimatischer Baugrenzen an Siedlungsrändern vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen. Ebenso sollen der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Beirat der unteren Naturschutzbehörde den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratung in den Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 6. September 2022 und dem 26. Oktober 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2022 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (6. Sitzung)
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Temporäre Inanspruchnahme einer öffentlichen Parkplatzfläche zur Errichtung einer Außengastronomie vor dem Ladenlokal Bertoldstr. 4, 45130 EssenZur Vorlage · 1576/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II hat der temporären Inanspruchnahme einer öffentlichen Parkplatzfläche zur Errichtung einer Außengastronomie vor einem Ladenlokal in der Bertoldstraße 4 zugestimmt. Der Antrag umfasst die Nutzung einer Fläche von 2,00 Metern Länge und 4,00 Metern Breite, die sich in einer Bewohnerparkzone befindet. Die Nutzung ist befristet bis zum 31. Oktober 2022.
Die Grundlage für den Antrag ist das vereinfachte Verfahren für Erweiterungsanträge von Außengastronomie, welches gemäß einem Ratsbeschluss vom 24. August 2022 zur Unterstützung gastwirtschaftlicher Betriebe eingesetzt wird. Da eine Nutzung von Parkplatzflächen laut Ratsbeschluss für den Zeitraum von November 2022 bis Februar 2023 ausgeschlossen ist, endet die mögliche Nutzung im vorliegenden Fall mit Ablauf des Oktobers.
Der Antragsteller hat die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht und zugesichert, eine Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche vorzunehmen. Zudem wurde versichert, dass die Fläche bei einer Schließung des Ladenlokals von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen geräumt und der Allgemeinheit wieder zur Verfügung gestellt wird. Die Verkehrssicherungspflicht für die genutzte Fläche obliegt dem Erlaubnisnehmer. Das Amt für Straßen und Verkehr hat den Antrag geprüft und unter Berücksichtigung entsprechender Auflagen keine Bedenken gegen die Sondernutzung angemeldet. Die Verwaltung empfahl der Bezirksvertretung die Zustimmung zum Antrag.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Verlegung von vier Ultraschnellladesäulen vom Messegrundstück in die öffentliche Verkehrsfläche des MesseplatzesZur Vorlage · 1575/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des Neubaus des Zechverwaltungshauses am Messeplatz muss der derzeitige Standort von vier Ultraschnellladesäulen der Firma Allego aufgegeben werden. Da die Messe Essen GmbH für eine Verlegung innerhalb des Messegeländes keinen weiteren Platz zur Verfügung stellen kann, wurde die Verlegung der Ladesäulen in den öffentlichen Verkehrsraum beantragt.
Der geplante Standort befindet sich auf der neu zu gestaltenden Gehwegfläche vor dem zukünftigen Gebäude. Im Zuge der Straßenbaulastplanung ist dort eine Verbreiterung des Gehwegs sowie die Anlage eines Parkstreifens mit Längsparkplätzen vorgesehen. Die Installation der Ultraschnellladesäulen auf diesem Bereich würde zudem die Reservierung von vier Stellplätzen für Elektrofahrzeuge beinhalten.
Die technischen Anlagen der Ladesäulen, zu denen auch eine Trafostation und Kühleinheiten gehören, sollen künftig im Kellergeschoss des Neubaus untergebracht werden. Eine verwaltungseitige Prüfung ergab keine Bedenken gegen die Errichtung im öffentlichen Verkehrsraum. Da die Installation von Ultraschnellladesäulen einer gesonderten Einzelfallprüfung unterliegt und von den allgemeinen Richtlinien für Sondernutzungserlaubnisse abweicht, wurde die technische Dimension der Anlagen berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung II die Zustimmung zur Versetzung der Ladesäulen, wobei die Kosten für die Umsetzung vom Bauherrn getragen werden.
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- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Verlegung der Schulbushaltestelle gegenüber Frankenstraße 199 in Höhe der ehemaligen Gesamtschule SüdZur Vorlage · 1595/2022/GRÜNE · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1595/2022/GRÜNE beantragt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Vorschlags für einen alternativen Standort der Schulbushaltestelle an der Frankenstraße zu beauftragen. Die Haltestelle befindet sich derzeit in der Höhe der ehemaligen Gesamtschule Süd.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die aktuelle Verkehrssituation an dieser Stelle. Laut Antrag liegt die Haltestelle genau dort, wo der Radweg vom Sicherheitsstreifen auf der Fahrbahn in den Radweg auf dem Bürgersteig übergeht. Bei Nutzung der Haltestelle durch Busse müsse der Radverkehr bis zur Straße „Am Wiedenfeld“ weiterfahren, um wieder auf den Radweg aufzufahren. Dies führe zu Situationen mit Konfliktpotenzial zwischen dem Rad- und dem PKW-Verkehr, insbesondere aufgrund der einfließenden Fahrzeuge aus der Ausfahrt eines Supermarktparkplatzes in die Frankenstraße. Ziel des Antrags ist die Suche nach einer verkehrssicheren Alternative für den Haltestellenstandort.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Entsiegelung und Begrünung des Mittelstreifens auf der Franziskastr.Zur Vorlage · 1596/2022/GRÜNE · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1596/2022/GRÜNE einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Prüfung einer teilweisen Entsiegelung und Begrünung des Mittelstreifens in der Franziskastraße zu beauftragen. Der betreffende Bereich erstreckt sich zwischen der Rüttscheider Straße und der Hedwigstraße.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der aktuellen Versiegelung des asphaltierten Mittelstreifens auf dieser vierspurigen Straße. Als Referenz wird die Gestaltung des Mittelstreifens der Alfredstraße angeführt. Laut einer vorliegenden Klimaanalyse ist der Bereich der Franziskastraße durch eine hohe Hitzebelastung sowie eine dichte Wohnbebauung und nahegelegene Kinderbetreuungseinrichtungen gekennzeichnet. Die Klimaanalyse empfiehlt für diesen Abschnitt eine Erhöhung des Grünflächenanteils durch kleinräumige Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen sowie den Erhalt oder die Neupflanzung von Straßenbäumen. Die Fraktion schlägt vor, die Umsetzung solcher Maßnahmen im genannten Abschnitt der Franziskastraße zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Tägliche Öffnung und barrierefreier Umbau der öffentlichen Toiletten am Rüttenscheider MarktZur Vorlage · 1597/2022/GRÜNE · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1597/2022/GRÜNE beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept für die tägliche Öffnung der öffentlichen Toiletten am Rüttenscheider Markt erstellt. Zudem soll eine Kostenschätzung für die Sanierung und den barrierefreien Umbau dieser Anlagen vorgelegt werden.
Der Antrag bezieht sich auf vorangegangene Vorlagen, in denen die Verwaltung bereits eine Übersicht öffentlicher Toilettenanlagen sowie ein Konzept für eine flächendeckende Versorgung im Stadtgebiet erarbeitet hat. Die Fraktion weist darauf hin, dass die durch die Essener Versorgungsbetriebe (EVB) betriebenen Toiletten in bisherigen Planungen zwar betrachtet, aber nicht weiterentwickelt wurden. Ziel des Antrags ist es, ein dauerhaftes Angebot im Stadtteilzentrum Rüttenscheid zu schaffen.
Als mögliche Betriebsmodelle werden im Antrag Kooperationen mit privaten Betrieben angeführt, wie etwa im Rahmen des Konzepts „Nette Toilette“. Konkret wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit einem Kioskbetrieb am Rüttenscheider Markt zur Sicherstellung des Betriebs und der sozialen Kontrolle genannt. Die Umsetzung soll dabei den Anforderungen an die Integration in das Stadtbild und die Berücksichtigung verschiedener Nutzergruppen entsprechen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Sitzungstermine für die Bezirksvertretung II für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1579/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat im Rahmen der Vorlage 1579/2022/BV II die Sitzungstermine für das Jahr 2023 festgelegt. Die Sitzungen finden im Ratssaal des Rathauses Essen statt, wobei die Zusammenkünfte in der Regel um 17:30 Uhr angesetzt sind. Die Termine orientieren sich dabei primär am vierten Donnerstag im jeweiligen Monat.
Der Terminplan berücksichtigt die Schulferienzeiten für Ostern, Sommer, Herbst und Weihnachten. Die festgesetzten Sitzungstage für das Jahr 2023 sind der 26. Januar, der 23. Februar, der 30. März, der 27. April, der 15. Juni, der 17. August, der 28. September, der 26. Oktober sowie der 14. Dezember.
Zusätzlich zu den Sitzungsterminen wurden die entsprechenden Antragsfristen für Fraktionsanträge definiert. Diese liegen jeweils vor den Sitzungen, beispielsweise am 5. Januar für die Sitzung Ende Januar oder am 23. November für die Sitzung im Dezember. Die Vorlage dient der verbindlichen Planung der parlamentarischen Arbeit der Bezirksvertretung für das kommende Kalenderjahr.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Vergabe bezirklicher Mittel 2022
- 20.1Vergabe von Mitteln für Maßnahmen des Amtes für Straßen und Verkehr/Grün und Gruga
- 20.2Mittelbereitstellung zur Instandhaltung von SpielplätzenZur Vorlage · 1588/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 hat in ihrer Sitzung am 29. September 2022 über die Umwidmung von Haushaltsmitteln zur Instandsetzung von Spielgeräten entschieden. Der Beschluss sieht vor, einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro aus den Mitteln zu verwenden, die bereits am 27. Januar 2022 für die Grünanlagenpflege bereitgestellt wurden.
Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der Verwaltung. Nach Informationen der Verwaltung sind die am 27. Januar 2022 für die Instandsetzung von Spielgeräten bereitgestellten Mittel in Höhe von 15.000 Euro bereits vollständig aufgebraucht. Da zum aktuellen Zeitpunkt Reparaturen an zwei Spielgeräten erforderlich sind, wurde die Nutzung eines Teils der Mittel aus dem Budget der Grünanlagenpflege beantragt.
Die Verwaltung führt in der Sachverhaltsdarstellung aus, dass ohne die Bereitstellung dieser zusätzlichen Haushaltsmittel ein Abbau oder eine Teil-Sperrung der betroffenen Geräte notwendig sei. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Attraktivität und Benutzbarkeit der Spielplätze ohne entsprechende Mittel für die Instandhaltung in den kommenden Jahren nicht aufrechterhalten werden könne. Die Vorlage wurde als klimapositiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.3Sitzbänke für die SternschuleZur Vorlage · 1589/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat beschlossen, einen Betrag in Höhe von 6.711,50 Euro für die Beschaffung von 30 Sitzbänken für die Sternschule bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln der Bezirksvertretung II.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einer bereits im Februar 2020 getroffenen Entscheidung, einen Betrag von 1.440 Euro für die Herstellung von insgesamt 36 Sitzbänken durch die Helen-Keller-Schule zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die geplante Herstellung der Bänke durch die Helen-Keller-Schule nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. Aus den ursprünglich bereitgestellten Mitteln konnten bislang lediglich sechs Sitzbänke für die Sternschule angeschafft werden.
Nach Auskunft der Verwaltung belaufen sich die Kosten für die restlichen benötigten Sitzbänke auf 6.961,50 Euro. Unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Restmittel in Höhe von 250 Euro ergibt sich der beantragte Finanzierungsbedarf von 6.711,50 Euro für die vollständige Beschaffung der 30 weiteren Sitzbänke.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.4KSP Müller-Breslau-Straße Umgestaltung der Ballspielfläche
- 21.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1457/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung II verschiedene Mitteilungen vorgelegt, die unter anderem die Situation an Grundschulen sowie verkehrstechnische Aspekte im Stadtbezirk behandeln.
Bezüglich der Grundschulen verweist die Verwaltung auf den Schulentwicklungsplan Band 1. Während der Gesamtschulraum derzeit keinen Fehlbedarf aufweist, zeichnen sich in einzelnen Stadtteilen Engpässe ab. Insbesondere in Rüttenscheid steigt die Nachfrage aufgrund von Wohnungsneubau und der Anmeldung von Kindern aus angrenzenden Stadtteilen wie dem Südviertel und Holsterhausen. Während die bauliche Erweiterung der Sternschule eine Erhöhung der Schulteilkapazität ermöglicht, wird für die Jahre ab 2025 in Rüttenscheid ein Bedarf von mindestens 2,5 weiteren Eingangsklassen prognostiziert.
Im Bereich des Radverkehrs teilte die Verwaltung mit, dass für die Alfredstraße und Martinstraße keine weiteren Maßnahmen geplant sind, da diese nicht Teil des Radwegenetzes der Stadt Essen sind. Zur Schulwegsicherung gab die Verwaltung an, dass aus personellen Gründen keine detaillierten Statistiken zu einzelnen Schulen geführt werden. Hinweise auf Gefährdungen durch Geschwindigkeit oder Falschparken können jedoch an die Verwaltung herangetragen werden.
Zur Verkehrssituation an der Andreasschule berichtete die Verwaltung, dass die temporäre Änderung der Fahrtrichtung in der Odastraße beendet wurde. Die Einrichtung eines Zebrastreifens an der Witterngasse sei nicht möglich, eine Überprüfung der Ampelschaltung werde im Rahmen der Straßenbahnbeschleunigung geprüft. In der Von-Einem-Straße soll die Erneuerung der Beleuchtung bis Ende des Jahres geplant werden, um eine Umsetzung im Jahr 2023 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Verschiedenes
- 22.1Miettoiletten im Stadtbezirk II
- 22.2Pflanzung eines Baumes in der Otmarstraße
- 22.3Spielplatz Angelikastraße
- 22.4Aufstellung eines Mülleimers in der Finefraustraße
- 22.5Fahrradständer Stiftsschule
- 22 a.Zuschuss für die Bürgerschaft Rellinghausen-Stadtwald für die Anschaffung eines AußenmonitorsZur Vorlage · 1646/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1646/2022/CDU einen Antrag gestellt, die Bürgerschaft Rellinghausen-Stadtwald finanziell zu unterstützen. Konkret wird die Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 2.500 Euro beantragt, um die Anschaffung eines Außenmonitors am sogenannten Blücherturm in Rellinghausen zu ermöglichen.
Der Blücherturm ist ein historisches Gebäude, das seit 1985 unter Denkmalschutz steht und als ehemaliger Gerichtsturm des Stifts Rellinghausen dokumentiert ist. Neben der geschichtlichen Bedeutung des Bauwerks, die unter anderem durch eine Dauerausstellung im Inneren vermittelt wird, beherbergt das Objekt regelmäßig Kunstausstellungen. Zudem ist der am Gebäude rankende Efeustamm als Naturdenkmal eingetragen.
Der Einsatz des beantragten Außenmonitors soll dazu dienen, Informationen über die historische Bedeutung des Turms sowie über die aktuellen Aktivitäten der Bürgerschaft Rellinghausen-Stadtwald und die stattfindenden Kunstausstellungen auf digitalem Wege bereitzustellen. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung II am 29. September 202
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- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22 b.Erhalt der Fußgängerunterführung der AlfredstraßeZur Vorlage · 1647/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1647/2022/CDU einen Antrag gestellt, der den Erhalt der Fußgängerunterführung unter der Alfredstraße zwischen der Schönleinstraße und der Gregorstraße zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung beschließt, die Stadtverwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen. Dabei soll untersucht werden, wie die Unterführung dauerhaft gesichert werden kann, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Bauphasen des Projekts „Zech-Haus“ sowie der Brückensanierung.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Unterführung eine wesentliche Verbindung für die Bewohner des Schönleinviertels darstellt, um die Alfredstraße in Richtung Rüttenscheider Straße zu überqueren. Die Nutzung der Verbindung sei für einen kurzen und sicheren Weg zwischen den Wohngebieten und den Schulen auf der gegenüberliegenden Straßenseite relevant, wobei insbesondere die Sicherheit der Schulwege für Kinder und Jugendliche hervorgehoben wird. Die zuständige Bezirksvertretung sollte die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung dieser Verbindung während der genannten Bauvorhaben prüfen.
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- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22 c.Zuschuss für die fünf katholischen öffentlichen Büchereien der Pfarrei St. LambertusZur Vorlage · 1649/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1649/2022/CDU beantragt, die fünf katholischen öffentlichen Büchereien der Pfarrei St. Lambertus finanziell zu unterstützen. Der Antrag sieht eine Gesamtsumme von 3.000 Euro vor. Davon sollen jeweils 600 Euro an die Büchereien St. Lambertus Rellinghausen, St. Theresia Stadtwald, St. Hubertus Bergerhausen sowie an die beiden Rüttenscheider Büchereien Ludgerus und Andreas fließen.
Die Begründung der Fraktion bezieht sich auf die Fortführung des Projekts „Leseheld“, das im Rahmen des Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Leseförderung durchgeführt wird. Das Projekt, das sich an Jungen und Mädchen richtet und verschiedene pädagogische Themenbereiche umfasst, konnte aufgrund fehlender Fördermittel des Bundes für die dritte Projektphase nicht wie bisher finanziert werden. Die Fraktion führt an, dass die finanzielle Unterstützung notwendig sei, um die Qualität des Projekts im Stadtbezirk aufrechtzuerhalten.
Zusätzlich wird angeführt, dass die Büchereien als Begegnungsstätten für verschiedene Altersgruppen fungieren. Neben der Leseförderung für Kinder und Jugendliche bieten die Einrichtungen auch für Erwachsene und Senioren einen Raum für den Austausch und den Zugang zu Literatur.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22 d.Liste der offenen Anträge
- 22 e.Ortstermin Eichenstraße
- 22 f.Interfraktioneller Arbeitskreis bei der Ruhrbahn
- 23.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.Grundstücksangelegenheiten
- 25.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Theodor-Heuss-Schule, städt. ev. GrundschuleErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 26.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Schule Am Krausen Bäumchen, städt. kath. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 27.Verschiedenes
- 28.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil