Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 23.06.2022
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Aktuelle Informationen der Verbraucherberatung: Auswirkungen der Energiekrise auf die Bürgerinnen und Bürger
- 4.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 5.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 6.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 7.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 8.Bürgereingaben nach § 24 GO NRW
- 8.1Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Sondernutzung Fahrradhaus RosastraßeZur Vorlage · 1131/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II des Stadtbezirks Essen wurde die Vorlage 1131/2022/BV II zur Behandlung von Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW behandelt. Gegenstand der Vorlage ist die Sondernutzung des Fahrradhauses in der Rosastraße.
Ein Antragsteller hatte in Schreiben aus dem Zeitraum Mai und Juni 2022 den Antrag gestellt, das Fahrradhaus in der Rosastraße zu entfernen, und hierfür verschiedene Gründe angeführt. Die Verwaltung nahm dazu im August 2022 Stellung.
Im Rahmen der Beratungen wurde die Frage thematisiert, ob an diesem Standort zusätzliche Fahrradbügel aufgestellt werden können. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass der zur Verfügung stehende Platz durch die Errichtung der Fahrradgarage bereits vollständig genutzt wird. Eine zusätzliche Aufstellung von Fahrradbügeln an diesem Ort würde die Bewegungsflächen des Fußverkehrs einschränken. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.2Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Öffnung des Helmholtz Sportplatzes für alleZur Vorlage · 1378/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II des Stadtbezirks Essen liegt die Vorlage 1378/2022/BV II zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage sind Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Nutzung des Helmholtz-Sportplatzes.
Durch zwei Schreiben an die Bezirksvertretung wurde die Forderung nach einer Öffnung der Sportflächen des Helmholtz-Gymnasiums für die Öffentlichkeit sowie für Jugendliche im Stadtteil Rüttenscheid vorgebracht. Eine Petentin weist darauf hin, dass die Stadt Essen die Regelungen zur Nutzung von Schulhöfen außerhalb der Unterrichtszeit angepasst hat und diese nun auch an Wochenenden eine Öffnung vorsehen. Es wird die Forderung gestellt, den Sportplatz nach der Sanierung wieder einer breiteren Gruppe zugänglich zu machen. Als Vorschlag zur Sicherstellung der Aufsicht nach Schulschluss bis etwa 20:00 Uhr wird der Einsatz eines bezahlten Sportwarts sowie die Einbindung ehrenamtlicher Helfer angeführt. Ein weiterer Petent bittet um die Freigabe der neu gestalteten Flächen am Nachmittag, um dem Mangel an Spielräumen für Kinder im Bereich Rüttenscheid zu begegnen.
Die Verwaltung hat zu diesen Anliegen Stellung bezogen und erläutert die Gründe, warum der betreffende Teil der Fläche derzeit nicht öffentlich zugänglich ist sowie den Anlass für die vorhandenen Verbotsschilder. Die Bezirksvertretung II nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung)
- 8.3Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Neue Radabstellanlagen Brigittastraße 24/26Zur Vorlage · 1373/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat einen Beschlussvorschlag zur Schaffung neuer Radabstellanlagen in der Brigittastraße 24/26 vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein Schreiben des RadEntscheid Essen vom 13. Juli 2022, in dem die Umwandlung eines bestehenden Autoparkplatzes in Radstellplätze angeregt wird.
Die Begründung für diesen Antrag stützt sich auf die häufige Überbelegung der vorhandenen Radbügel an der Kreuzung Brigittastraße und Friederikenstraße. Durch die Erweiterung der Abstellmöglichkeiten soll die Nutzung des Fahrrads gefördert werden, da der Standort eine gute Anbindung an die Fahrradachse Richtung Rüttenscheid sowie an die Fahrradstraßen Rosastraße und Von-Einem-Straße aufweist. Die Vorlage führt aus, dass die Bereitstellung von Radstellplätzen unmittelbar vor Mehrfamilienhäusern die Nutzungshürden senkt, da funktionale Fahrradkeller in der Wohnbebauung selten vorhanden sind. Zudem wird angeführt, dass die neuen Plätze auch von Gästen der umliegenden Gastronomie genutzt werden können.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen. Die Vorlage stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.Überlassung von Schulraum im Jahr 2022Zur Vorlage · 1189/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wird über die außerschulische Nutzung von Schulräumen im Jahr 2022 beraten. Die vorliegende Vorlage der Verwaltung dient dazu, die Zustimmung für die Nutzung von Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zu erwirken sowie die Kenntnisnahme über die Nutzungen in den übrigen Schulen des Stadtbezirks zu ermöglichen.
Die Entscheidungsgrundlage bildet § 10 Abs. 1 Buchstabe h der Hauptsatzung der Stadt Essen, wonach die Bezirksvertretungen über die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken entscheiden. Im Rahmen der jährlichen Planung wird den Gremien eine Zusammenstellung der geplanten Nutzungen für das Jahr 2022 vorgelegt. Dieser Vorgang erfolgt in Form von Jahresgenehmigungen, die in einer listenmäßigen Aufstellung dokumentiert sind. Die Vorlage umfasst eine entsprechende Anlage, welche die detaillierte Zusammenstellung der Schulraumnutzungen im Stadtbezirk für den betreffenden Zeitraum enthält.
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- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2022/23Zur Vorlage · 1170/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2024/2025. Die Maßnahme umfasst Bäume, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Als Gründe für die notwendigen Fällungen werden unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Die Entscheidung für die einzelnen Fällungen basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher und technischer Standards.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch klimatische Veränderungen und neue Krankheiten oder Insektenbefall weitere Fällungen erforderlich werden können, worüber die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Für den Ersatz der gefällten solitären Risikobäume wird empfohlen, Nachpflanzungen möglichst an derselben Örtlichkeit vorzunehmen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen der Verwaltung, wobei die Abteilung 67-3 für Grünanlagen und Spielplätze, die Abteilung 67-6 für Friedhöfe und die Abteilung 67-4 für Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten verantwortlich ist. Auch andere Bauherrenämter, wie etwa für Schulen oder Sporteinrichtungen, tragen die Entscheidungsgewalt für die entsprechenden Liegenschaften.
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- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Temporäre Inanspruchnahme einer öffentlichen Parkplatzfläche zur Errichtung einer Außengastronomie vor dem Ladenlokal Kunigundastr. 27 Ecke Girardetstraße, 45131 EssenZur Vorlage · 1363/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat der temporären Inanspruchnahme einer öffentlichen Parkplatzfläche zur Errichtung einer Außengastronomie zugestimmt. Betroffen ist der Bereich vor dem Ladenlokal in der Kunigundastraße 27 an der Ecke Girardetstraße. Der Antrag umfasst die Nutzung einer Fläche von 2,00 Metern Breite und 6,00 Metern Länge auf der Girardetstraße für den Zeitraum bis zum 30. September 2022.
Die Beantragung erfolgt im Rahmen des vereinfachten Verfahrens für Erweiterungsanträge von Außengastronomie, welches zur Unterstützung gastwirtschaftlicher Betriebe eingesetzt wird. Der Antragsteller hat zugesichert, eine Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche zu schaffen. Zudem wurde vereinbart, dass die Fläche bei einer Schließung des Ladenlokals von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen vollständig geräumt und der Allgemeinheit wieder zur Verfügung gestellt wird. Die Verkehrssicherungspflicht für die genutzte Fläche obliegt dem Erlaubnisnehmer.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat den Antrag geprüft und keine Bedenken gegen die Sondernutzung angemeldet, da es sich bei der Fläche weder um einen Funktionsparkplatz noch um eine bewirtschaftete Parkfläche handelt. Die Verwaltung empfahl der Bezirksvertretung die Zustimmung zum Antrag. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit hatte die Bezirksvertretung II die Erteilung der Erlaubnis durch die Verwaltung bereits vorab unter dem Vorbehalt einer späteren formellen Zustimmung geduldet.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011)Zur Vorlage · 0844/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel 2022. Als Grundlage dienen Daten zur Kaufkraftkennziffer von 97,6 im Jahr 2021 sowie die Entwicklung der Verkaufsfläche, die seit 2009 um 13 % auf etwa 122.000 m² gesunken ist.
Der Plan sieht eine vierstufige Zentrenhierarchie vor, die aus den Kategorien A bis D besteht. Im Rahmen dieser Struktur sollen 13 D-Zentren erhalten bleiben, während drei Standorte zu Nahversorgungsstandorten herabgestuft und fünf E-Zentren zu D-Zentren hochgestuft werden sollen. Zudem ist eine Neuzuordnung von Sortimenten vorgesehen, wodurch beispielsweise Campingartikel als zentrenrelevant eingestuft werden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage einbringt. Die Entscheidung über den Masterplan obliegt dem Rat, wobei die Zustimmung der Bezirksvertretungen I bis IX erforderlich ist. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen im Zeitraum von Juni bis September 2022 sowie einen Informationstermin mit dem beauftragten Gutachterbüro im September 2022. Eine Entscheidung des Rates ist für den 26. Oktober 2022 vorgesehen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 13.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 1311/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbericht des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022–2023 wurden zur Vorlage gebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022–2023 beschließen, sofern die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung VI erfolgt. Die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt sind ebenfalls zur Kenntnisnahme der Unterlagen vorgesehen.
Der Bericht verweist auf die Entwicklung der Bebauungsplanverfahren. Während im Jahr 2020 insgesamt 61 Verfahren und städtebauliche Planungen enthalten waren, wurden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zwei bzw. drei Pläne rechtsverbindlich. Die Verwaltung führt Verzögerungen in laufenden Verfahren auf die Auswirkungen der Pandemie zurück. Im langfristigen Durchschnitt von 2010 bis 2022 wurden jährlich durchschnittlich sieben Bebauungspläne rechtsverbindlich.
Das neue Arbeitsprogramm umfasst insgesamt 80 Planungen. Dabei werden 16 Verfahren aus dem Programm entlassen, da diese abgeschlossen sind oder kein Planungsbedarf mehr besteht. Das Programm beinhaltet 33 laufende Verfahren sowie 17 ruhende Verfahren, die sich in der Vorbereitung befinden oder von Rahmenbedingungen abhängig sind. Zudem werden 30 neue Verfahren aufgenommen. Aufgrund der personellen Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung können etwa die Hälfte der Bebauungspläne gleichzeitig bearbeitet werden, wodurch sich die Abarbeitung über den Zeitraum 2022/23 hinaus in den nächsten Programmzeitraum erstrecken wird. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Innenentwicklung und der Nachnutzung von Flächen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat eine Anpassung der Stellplatzsatzung zur Vorlage gebracht, um die Regelungen an die novellierte Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anzupassen. Die Änderung ist notwendig, da die Landesbauordnung im Jahr 2021 das Stellplatzrecht neu geregelt und die Ermächtigung für die gemeindliche Ausgestaltung verändert hat.
Im Rahmen der Neufassung wird unter anderem klargestellt, dass mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Stellplatz, für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden muss, wobei diese Regelung für Ein- und Zwei-familienhäuser nicht gilt. Zudem erfolgt eine Anpassung der Bereiche mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Diese Anpassung basiert auf einer aktuellen Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster, die Veränderungen im Busnetz sowie Änderungen in der Datenstruktur berücksichtigt.
Die vorliegende Vorlage wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Auch die Bezirksvertretungen aller Stadtbezirkse haben im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen die Anpassung geäußert. Der finale Beschluss über die neue Stellplatzsatzung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 15.Vorhabenbezogner Bebauungsplan Nr. 02/22 "Alfredstraße/Messeplatz" StadtbezirkII, Stadtteil Rüttenscheid Einleitungsbeschluss sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1302/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Alfredstraße/Messeplatz“ im Stadtteil Rüttenscheid. Auf Antrag der GZS Grugaplatz GmbH & Co. KG soll das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplans auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans eingeleitet werden. Damit verbunden ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Das etwa 0,25 Hektar große Plangebiet befindet sich im Bereich der Alfredstraße und des Messeplatzes, begrenzt durch die Brücke der Alfredstraße im Osten und das Hotel Atlantic im Westen. Das geplante Bauvorhaben sieht die Errichtung eines Bürogebäudes mit bis zu 13 Vollgeschossen vor, das Platz für rund 450 Arbeitsplätze sowie ein Schulungszentrum bieten soll. Die Planung umfasst zudem die Gestaltung eines neuen Vorplatzes an der Alfredstraße, die Schaffung von Wegeverbindungen für den Fußgänger- und Radverkehr sowie die Anbindung an die „Gruga-Trasse“. Unterhalb der Geländeoberfläche sind eine Fahrradgarage, Serviceflächen sowie zwei Tiefgaragenebenen vorgesehen.
Das Vorhaben soll die städtebauliche Entwicklung im Bereich der Messe und Grugahalle unterstützen. Der Entwurf sieht vor, die vorhandenen Ebenen des Geländes zu verbinden und die architektonische Gestaltung an bestehende Elemente wie das Schmetterlingsdach der Grugahalle anzulehnen. Im weiteren Verfahren sollen auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der EBB-Fraktion
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig Bedenken erhoben - 16.Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 1187/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt mit kostenlosen Trinkwasserbrunnen vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Vorhaben ausarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Als Orientierung für die Planung dient das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen, wobei die Verwaltung angewiesen wird, perspektivisch das gesamte Stadtgebiet zu versorgen. Bei der Auswahl der Standorte sollen vorrangig Orte mit hoher Reichweite berücksichtigt werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Stadt Köln als Grundlage dienen sollen.
Zusätzlich zum Kölner Modell soll das Konzept die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen einbeziehen. Die Antragsteller führen an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung des Zugangs zu fließendem Wasser für Menschen ohne festen Wohnsitz, insbesondere während der Sommermonate.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 17.Fehlende Bordsteinabsenkungen an der Ecke Elsa-Brandström-Str./Bergerhauser Str.Zur Vorlage · 1320/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1320/2022/CDU einen Antrag gestellt, der bauliche Anpassungen an der Kreuzung Elsa-Brandström-Straße und Bergerhauser Straße vorsieht. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung die fehlenden Bordsteinabsenkungen an dieser Kreuzung vornimmt und an allen Übergängen ein taktiles Leitsystem nachrüstet.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass derzeit nur einige Bordsteine an der genannten Kreuzung abgesenkt sind. Dies erschwere mobilitätseingeschränkten Menschen die selbstständige und gefahrlose Überquerung der Kreuzung an allen Stellen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass an den bereits vorhandenen Bordsteinabsenkungen ein taktiles Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen fehlt. Ein solches System sei für die sichere Nutzung der Übergänge durch die betroffene Personengruppe notwendig. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung II am 25. August 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Absenkung der Bordsteine an der Bergerhauser-Str./Neißestr.Zur Vorlage · 1326/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat mit der Vorlage 1326/2022/CDU einen Antrag gestellt, der bauliche Veränderungen an der Kreuzung Bergerhauser Straße und Neißestraße vorsieht. Die Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung beschließt, die Stadtverwaltung mit der Absenkung der Bordsteine an dieser Kreuzung zu beauftragen.
Zusätzlich wird die Nachrüstung eines taktilen Leitsystems an den Übergängen der Kreuzung gefordert. Die Begründung des Antrags führt an, dass die Bordsteine an der betreffenden Stelle derzeit nicht abgesenkt sind. Dies erschwere mobilitätseingeschränkten Menschen die selbstständige und sichere Überquerung der Kreuzung. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass am Übergang aktuell kein taktiles Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen installiert ist, welches für eine gefahrlose Nutzung der Kreuzung notwendig sei. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 25. August 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Installation von Fahrradabstellbügeln auf der Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 1327/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1327/2022/CDU einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung zur Installation von Fahrradabstellbügeln auf der Rüttenscheider Straße aufzufordern. Ziel des Antrags ist es, an jeder verfügbaren Baumscheibe, sofern dies technisch möglich ist, Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Dabei sollen auch geeignete Standorte für Lastenräder berücksichtigt werden.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Förderung der Fahrradnutzung und einer bedarfsgerechten Verteilung der Abstellmöglichkeiten entlang der Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Konzentration von Bügeln an einzelnen Punkten, wie etwa vor bestimmten Adressen, oft ungenutzt bleibe, während der Bedarf sich gleichmäßig über die Gewerbe- und Gastronomieflächen verteilt. Die Platzierung an den Rändern der Baumscheiben soll die Fußgängerwege nicht beeinträchtigen, da diese Bereiche aufgrund von Unebenheiten oder Verschmutzungen üblicherweise nicht als Gehweg genutzt werden. Zudem wird angeführt, dass die Standorte der Bügel in einer Linie mit bestehenden Schildern, Lampenmasten und Pollern liegen.
Hinsichtlich der ökologischen Aspekte wird im Antrag ausgeführt, dass die Punktfundamente der Bügel die Wurzeln der Bäume nicht beeinträchtigen sollten, da die Baumscheiben selbst nicht verändert werden. Ergänzend wird auf die Nutzung vorhandener Nischen im Straßenverlauf hingewiesen, die als Abstellplätze für Lastenräder dienen könnten, gegebenenfalls unter Verwendung von Anschlusspfählen.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Vergabe bezirklicher Mittel 2022
- 20.1Gewährung von finanziellen Mitteln für das Kulturwochenende 2022 hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 1374/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur finanziellen Förderung des Kulturwochenendes 2022 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einer bereits am 27. Januar 2022 gefassten Beschlussfassung, die eine Gesamtförderung in Höhe von 2.500 Euro für das Kulturwochenende vorsah, welches im Zeitraum vom 12. August bis zum 15. August 2022 stattfand.
Die Dringlichkeitsentscheidung vom 11. Juli 2022 wurde notwendig, da die Anträge auf Zuschüsse für die Durchführung der Kulturprojekte Anfang Juli 2022 eingingen und eine zeitnahe Bescheidung sowie Bezuschussung erforderlich war. Eine kurzfristige Einberufung der zuständigen Bezirksvertretung konnte zu diesem Zeitpunkt nicht realisiert werden.
Im Rahmen der bereitgestellten Mittel werden zwei Kulturträger bezuschusst. Das Kunsthaus Essen erhält einen Betrag von 1.300 Euro, während dem B.S.E. Jazzclub 1.200 Euro zugewiesen werden. Damit wird die im Vorfeld beschlossene Gesamtsumme von 2.500 Euro für die genannten Projekte im Rahmen des Kulturwochenendes 2022 ausgeschöpft.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.2Vergabe von Mitteln für Maßnahmen des Umweltamtes/Grün und Gruga
- 21.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1319/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung an die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 enthält Informationen zu verschiedenen stadtbezirklichen Themen.
Bezüglich der barrieregerechten Absenkung von Bordsteinen in der Von-Einem-Straße, konkret an der Ecke zur Renata- und Ruthstraße, teilt die Verwaltung mit, dass der Umbau der Überwege voraussichtlich im vierten Quartal 2022 erfolgen wird. Hierfür werden die bereitgestellten Mittel der Bezirksvertretung II genutzt.
Zum Schulhof der Ardeyschule wird erläutert, dass nach 16:00 Uhr lediglich das große Tor verschlossen wird, um das Befahren durch Kraftfahrzeuge zu verhindern. Ein kleineres Tor bleibt geöffnet, sodass der Schulhof weiterhin als Spielfläche genutzt werden kann.
Hinsichtlich der Anfrage zu einer roten Linie auf dem Bürgersteig am Rüttenscheider Stern liegen der Verwaltung keine Informationen oder Anträge zur Aufstellung einer digitalen kleinen Werbetafel vor.
Im Bereich der Anregungen und Beschwerden zur Lärmbelästigung am Basketballplatz des Helmholtz-Gymnasiums informiert die Verwaltung über die Regelung zur Nutzung der Sportanlagen. Während Kinder bis zum Alter von 14 Jahren den Schulhof nutzen dürfen, ist die Nutzung der Sportanlagen für diese Gruppe nicht vorgesehen. Als abschließende Maßnahme soll eine zusätzliche Beschilderung an den Sportanlagen angebracht werden, um eine Fremdnutzung auszuschließen.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Verschiedenes
- 22.1Verkehrssituation Andreasschule
- 22.2Miettoiletten im Stadtbezirk II
- 22.3Pflanzung eines Baumes in der Otmarstraße
- 22.4Parken in der Eichenstraße
- 22.5Spielplatz Angelikastraße
- 22.6Durchführung von Ehrungen
- 22.7Einrichtung einer Querungshilfe/ggfls. Fußgängerüberweg an der Kreuzung Kahrstraße/Goethestraße in RüttenscheidZur Vorlage · 1407/2022/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1407/2022/SPD die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk II dazu aufgefordert, die Einrichtung einer Querungshilfe oder eines Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Kahrstraße und Goethestraße in Rüttenscheid zu beschließen. Ziel der Maßnahme ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer im genannten Kreuzungsbereich.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der aktuellen Verkehrssituation. Die Kahrstraße wird als Fahrradstraße geführt, wird jedoch weiterhin von Kraftfahrzeugen genutzt. Seit der Umgestaltung zur Fahrradstraße wurde eine zuvor vorhandene Ampelanlage entfernt, wodurch die Überquerung der Straße für Fußgänger, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, ungesichert sei. Laut den Ausführungen der Fraktion kommt es im Bereich der Kreuzung Kahrstraße/Goethestraße vermehrt zu Beinahe-Unfällen, da die Situation für abbiegende Fahrzeuge nicht immer übersichtlich sei.
Es wird darauf verwiesen, dass bereits im August 2021 ein gemeinsamer Ortstermin der Bezirksvertretung und der Verwaltung stattgefunden hat. Zwar wurden daraufhin Maßnahmen wie die Verdeutlichung von Verkehrsregeln durch Piktogramme und Vorfahrtsschilder sowie der Einsatz von Verkehrszeichen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt, die Fraktion sieht jedoch weiterhin Handlungsbedarf. Die Verwaltung wurde im Antrag beauftragt, die Errichtung der Querungshilfe zur Erhöhung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.8Aufstellung eines Mülleimers in der Finefraustraße
- 22.9Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 4, Abbruch des ehem. Hausmeister- und Toilettengebäudes und Errichtung ErweiterungsneubauZur Vorlage · 1096/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Abbruch des ehemaligen Hausmeister- und Toilettengebäudes sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus an der Käthe-Kollwitz-Schule beschließen. Das Projekt umfasst die Schaffung neuer Flächen auf einer Gesamtgröße von 660 m². Der geplante dreigeschossige Neubau soll unter anderem neue Schülertoiletten, eine Hausmeisterloge, einen Speiseraum mit Ausgabeküche sowie Betreuungs- und Besprechungsräume umfassen. Durch eine rollstuhlgerechte Erschließung mittels Aufzug und Brückenanbindungen wird zudem die Barrierefreiheit des Bestandsgebäudes sichergestellt.
Die Maßnahme berücksichtigt den steigenden Raumbedarf der Schulentwicklungsplanung sowie den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027. Der Neubau wird nach energetischen Standards des Gebäudeenergiegesetzes errichtet, erhält ein Gründach und wird technisch für eine spätere Photovoltaikanlage vorbereitet. Im Zuge der Bauarbeiten werden zudem die Grundleitungen bis zum Kanalanschluss erneuert und eine Glasfaseranbindung realisiert.
Die Gesamtkosten für den Abbruch und den Neubau werden mit 4.786.000 Euro beziffert. Die Finanzierung ist über die Jahre 2023 bis 2025 geplant, wobei bereits Mittel für die Abbrucharbeiten bereitgestellt wurden. Zur Deckung des kassenwirksamen Bedarfs im Jahr 2022 sowie für Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren ist eine Umschichtung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.10Parken in der Hundsnockenstraße
- 22.11Fahrradständer Stiftsschule
- 23.Termine
- 24.Liste der offenen Anträge der BV II
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Grundstücksangelegenheiten
- 26.Verschiedenes
- 27.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil