Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2022/23
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2024/2025. Die Maßnahme umfasst Bäume, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Als Gründe für die notwendigen Fällungen werden unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Die Entscheidung für die einzelnen Fällungen basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher und technischer Standards.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch klimatische Veränderungen und neue Krankheiten oder Insektenbefall weitere Fällungen erforderlich werden können, worüber die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Für den Ersatz der gefällten solitären Risikobäume wird empfohlen, Nachpflanzungen möglichst an derselben Örtlichkeit vorzunehmen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen der Verwaltung, wobei die Abteilung 67-3 für Grünanlagen und Spielplätze, die Abteilung 67-6 für Friedhöfe und die Abteilung 67-4 für Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten verantwortlich ist. Auch andere Bauherrenämter, wie etwa für Schulen oder Sporteinrichtungen, tragen die Entscheidungsgewalt für die entsprechenden Liegenschaften.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.08.2022Kenntnis genommen
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