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Bezirksvertretung II

Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Öffnung des Helmholtz Sportplatzes für alle

1378/2022/BV II Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 2

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung II des Stadtbezirks Essen liegt die Vorlage 1378/2022/BV II zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage sind Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Nutzung des Helmholtz-Sportplatzes.

Durch zwei Schreiben an die Bezirksvertretung wurde die Forderung nach einer Öffnung der Sportflächen des Helmholtz-Gymnasiums für die Öffentlichkeit sowie für Jugendliche im Stadtteil Rüttenscheid vorgebracht. Eine Petentin weist darauf hin, dass die Stadt Essen die Regelungen zur Nutzung von Schulhöfen außerhalb der Unterrichtszeit angepasst hat und diese nun auch an Wochenenden eine Öffnung vorsehen. Es wird die Forderung gestellt, den Sportplatz nach der Sanierung wieder einer breiteren Gruppe zugänglich zu machen. Als Vorschlag zur Sicherstellung der Aufsicht nach Schulschluss bis etwa 20:00 Uhr wird der Einsatz eines bezahlten Sportwarts sowie die Einbindung ehrenamtlicher Helfer angeführt. Ein weiterer Petent bittet um die Freigabe der neu gestalteten Flächen am Nachmittag, um dem Mangel an Spielräumen für Kinder im Bereich Rüttenscheid zu begegnen.

Die Verwaltung hat zu diesen Anliegen Stellung bezogen und erläutert die Gründe, warum der betreffende Teil der Fläche derzeit nicht öffentlich zugänglich ist sowie den Anlass für die vorhandenen Verbotsschilder. Die Bezirksvertretung II nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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