Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2022/23
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2024/2025. Die Maßnahme betrifft Bäume, die über einen längeren Zeitraum kontrolliert wurden und nun aufgrund von Schadbildern wie Faulstellen, Höhlungen, abgestorbenen Kronenteilen oder Folgen von Trockenheit sowie Sturmschäden entfernt werden sollen. Die Verwaltung gibt an, dass die Bruchsicherheit der Kronenstruktur nicht mehr durch baumpflegerische Maßnahmen wiederhergestellt werden kann und eine Gefährdung von Eigentum und Leben Dritter nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Die Entscheidung für jede Fällung basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Anwendung aktueller wissenschaftlicher und technischer Standards. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund klimabedingter Veränderungen, wie etwa durch Pilzerkrankungen oder Insektenbefall, weitere Fällungen erforderlich werden könnten.
Für die Nachpflanzung der gefällten solitären Bäume empfiehlt die Verwaltung, diese möglichst an derselben Örtlichkeit zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen der Grünflächenverwaltung für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe und Straßenbäume sowie bei den zuständigen Bauherrenämtern für Schulen, Sport- und Badeeinrichtungen oder Kultur- und Sozialeinrichtungen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.08.2022Kenntnis genommen mit Anmerkungen
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