Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2022/23
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2022/2023. Die Maßnahme umfasst Bäume, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Als Gründe für die notwendige Entfernung werden unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Die Entscheidung für jede Fällung basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher und technischer Standards.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch klimatische Veränderungen und neue Krankheiten oder Insektenbefall weitere Fällungen erforderlich werden können, über die die Bezirksvertretungen separat informiert werden. Für die Nachpflanzung der gefällten solitären Bäume wird eine Ersetzung an derselben Örtlichkeit angestrebt. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen des Bauherrenamtes, wobei die Abteilung 67-3 für Grünanlagen und Spielplätze, die Abteilung 67-6 für Friedhöfe und die Abteilung 67-4 für Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten verantwortlich ist. Weitere Liegenschaften, wie Schulen oder Sporteinrichtungen, unterliegen der Zuständigkeit der jeweiligen Bauherrenämter.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.08.2022Kenntnisnahme mit Anmerkungen
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