Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 19.05.2022
- 3.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 09.06.2022
- 4.Stadtteilprojekt Frohnhausen
- 5.Stadtteilprojekt Altendorf
- 6.Bericht der Beauftragten
- 7.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 1881/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit dem Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, III, IV, V, VI und VII. Inhaltlich werden Projekte wie das „Aktionsbündnis sicheres Altenessen“, das Projekt „Perspektive Nord(viertel)“ sowie die Rekonstituierung des Kriminalpräventiven Rates behandelt.
Die Vorlage thematisiert die Verstetigung und Ausweitung der Arbeitsansätze. Auf Grundlage von Ratsbeschlüssen aus dem Jahr 2019 wurde die Finanzierung abgesichert und das Modell auf weitere Stadtteile wie Katernberg, Altendorf und Bochold ausgeweitet. Im Rahmen des „Handlungsprogramms Quartiershausmeister 2025“ sollen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit gefördert sowie die Jugendkriminalität verringert werden. Die Umsetzung erfolgt durch Träger wie die Caritas-SkF-Essen gGmbH, das Diakoniewerk Essen, die AWO und den Sofa e.V.
In den Bezirken IV, V, VI und VII wurden personelle Ressourcen für Quartiershausmeister und Kriminalprävention geschaffen. So wurden im Bezirk IV Stellenanteile für Quartiershausmeister sowie die Kriminalprävention „KIB“ umgesetzt, während im Bezirk V ein Quartiershausmeister für Karnap eingesetzt wurde. Im Bezirk VI wurden Stellenanteile besetzt und eine Personalressource für Kriminalprävention eingestellt. Im Bezirk VII sind seit Juni 2020 Quartierskümmerer sowie seit Februar 2021 ein Quartiershausmeister tätig. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom November 2021 werden die Vertragsvorbereitungen zur Personalaufstockung durchgeführt, wobei die Verwaltung künftig über die Entwicklung jährlich berichten wird. Es besteht zudem Bedarf an fachlicher Anleitung sowie einer Erhöhung der Sachkosten und der Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Gehwegparken auf der SommerburgstraßeZur Vorlage · 0926/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe der Ortsgruppe Essen des Vereins FUSS e.V. vom 16. Februar 2022. Gegenstand der Beschwerde ist das Parken auf dem Gehweg in der Sommerburgstraße. Die Eingabe wurde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Bezirksvertretung weitergeleitet, nachdem eine Abstimmung mit der Geschäftsführung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden erfolgt war.
Zu dem Sachverhalt haben das Ordnungsamt sowie das Amt für Straßen und Verkehr Stellungnahmen abgegeben. Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass aufgrund der bereits beschriebenen Maßnahmen derzeit kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Mit der vorgesehenen Kenntnahme der Eingabe und der Stellungnahmen der zuständigen Fachbereiche soll die Angelegenheit für erledigt erklärt werden. Die Bezirksvertretung behält sich vor, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Straßenreinigung und Parksituation Liebigstr.53 / FrohnhausenZur Vorlage · 0929/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe einer Anwohnerin aus der Liebigstraße in Frohnhausen. In dem Schreiben vom 13. Februar 2022 wird beanstandet, dass die laut Straßenreinigungsverzeichnis vorgesehene wöchentliche Gehwegreinigung sowie die Laubentfernung im Bereich der Liebigstraße 53 und der Nachbarbebauung seit mehreren Jahren nicht durchgeführt wurde. Als Grund für die ausbleibende Reinigung wird die Parksituation angeführt. Laut der Eingabe verhinderten auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge das Befahren durch die Kehrmaschine des Essener Entsorgungsbetriebs. Zudem wird darauf hingewiesen, dass durch das Längsparken auf der Straße Baumscheiben beschädigt würden und die Parksituation den Zugang zum Gebäude erschwere.
Die zuständigen Fachbereiche, die Entsorgungswirtschaft und das Ordnungsamt, haben zu dem Anliegen Stellungnahmen abgegeben. Auf Basis dieser Erkenntnisse sieht die Verwaltung derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung wäre die Angelegenheit für die Bezirksvertretung als erledigt zu betrachten, wobei bei Bedarf ein ergänzender Beschluss gefasst werden kann.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Gehwegparken Kasseler / Hamburger StraßeZur Vorlage · 1301/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung III zum Thema Gehwegparken in der Kasseler und Hamburger Straße sowie zur Situation in der Paul-Goerens-Straße wird eine Eingabe eines Anwohners behandelt. Der Anwohner weist darauf hin, dass durch parkende Fahrzeuge auf den Bürgersteigen die Durchfahrt für Fußgänger erschwert wird. Zudem wird die Parksituation in einer Kurve der Paul-Goerens-Straße thematisiert, die das Durchkommen von Einsatzfahrzeugen und Entsorgungsfahrzeugen beeinträchtigen könne. Des Weiteren wird die Entfernung einer Baumwurzel im Gehwegbereich sowie die Frage nach einer Neupflanzung angesprochen.
Das Ordnungsamt nimmt dazu Stellung und gibt an, dass der betreffende Straßenabschnitt in Frohnhausen in unregelmäßigen Abständen kontrolliert wird. Festgestellte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden nach pflichtgemäßem Ermessen verfolgt, wobei auch Abschleppmaßnahmen bei gravierenden Verstößen in Betracht gezogen werden. Die Kontrollen sollen im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten fortgeführt werden.
Das Amt für Straßen und Verkehr bestätigt, dass das Parken auf Gehwegen unzulässig ist und die zuständigen Kontrollorgane über ausreichende Eingriffsgrundlagen verfügen. Bezüglich der Paul-Goerens-Straße wird mitgeteilt, dass die Baumwurzel entfernt und die Fläche wieder dem Gehweg zugeschlagen wird. Aufgrund der vorhandenen Gehwegbreite von 1,70 Metern ist jedoch keine Neupflanzung eines Baumes vorgesehen. Die Bezirksvertretung soll die Eingabe sowie die Stellungnahmen der Fachbereiche zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Kreuzung Neue Mitte HaarzopfZur Vorlage · 1306/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Kreuzung Neue Mitte Haarzopf. Ein Anwohner hatte sich im April 2022 schriftlich an die Bezirksvertretung gewandt und einen Verbesserungsvorschlag für die Verkehrsführung eingereicht. Konkret wurde vorgeschlagen, am Ampelmast ein blinkendes Warnlicht für Fußgänger zu installieren, um die Sichtbarkeit für abbiegenden Verkehr aus der Hatzper Straße in Richtung Fulerumer Straße zu erhöhen.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahme des zuständigen Fachbereichs zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung wäre die Angelegenheit für die Bezirksvertretung als erledigt zu betrachten. Ein ergänzender Beschluss könnte bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden.
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- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Ampelschaltung Altendorfer Straße / SchölerpadZur Vorlage · 1309/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die die Ampelschaltung an der Kreuzung Altendorfer Straße und Schölerpad betrifft. Eine Anwohnerin hatte sich im Mai 2022 schriftlich mit einem Anliegen zu dieser Verkehrsregelung an die Bezirksvertretung gewandt.
In der vorliegenden Vorlage wird zudem auf eine Stellungnahme des Geschäftsbereichs 6 verwiesen, die auf ein gleichlautendes Schreiben an die zuständige Fachabteilung reagiert. In dieser Stellungnahme wird die aktuelle Ampelschaltung erläutert. Die Verwaltung begründet darin, dass eine Änderung der Verkehrssteuerung an dieser Bundesstraße als nicht verhältnismäßig eingestuft wird.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahme des Geschäftsbereichs 6 zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Maßnahme würde die Angelegenheit für erledigt erklärt, wobei die Bezirksvertretung die Möglichkeit behält, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen.
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- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Querungshilfe (Zebrastreifen) Holsterhauser Straße / PettenkoferstraßeZur Vorlage · 1310/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat sich im Rahmen der Sitzung am 18. August 2022 mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW befasst. Gegenstand des Antrags war die Einrichtung einer Querungshilfe, konkret eines Zebrastreifens, an der Einmündung der Holsterhauser Straße zur Pettenkoferstraße. Ein Anwohner hatte angeregt, die Überquerungsmöglichkeit an dieser Stelle zu erweitern, da der Abstand zwischen den bestehenden Ampelanlagen auf dem Abschnitt zwischen den Haltestellen Gemarkenplatz und Holsterhauser Platz etwa 500 Meter beträgt.
Das Amt für Straßen und Verkehr nahm zu dem Anliegen Stellung und erklärte die Errichtung eines Fußgängerüberwegs für nicht umsetzbar. Als Begründung führte die Fachabteilung die hohe Verkehrsbelastung von circa 19.200 Kraftfahrzeugen pro Tag an, die gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gegen einen Zebrastreifen spricht. Zudem seien Ausschlusskriterien wie die koordinierte Grünlichtphase sowie die Nutzung des Straßenabschnitts als Beschleunigungsspur für die Straßenbahn gegeben. Da bereits drei Fußgängerbedarfsanlagen in einem Abstand von maximal 200 Metern vorhanden seien, wird der aktuelle Abstand als hinnehmbar eingestuft. Die Bezirksvertretung nahm die Eingabe sowie die Stellungnahme des Amtes zur Kenntnis, womit das Verfahren als erledigt betrachtet wurde.
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- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Parksituation Frohnhauser MarktZur Vorlage · 1316/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 18. August 2022 über eine Eingabe zur Parksituation am Frohnhauser Markt entschieden. Der Anlass der Vorlage war eine Anfrage eines Anwohners aus der Clausthaler Straße, der die Nutzung des Frohnhauser Platzes als Parkfläche an marktfreien Tagen vorschlug. Ziel der Anfrage war es, die Parkplatzsituation für die Anwohner zu verbessern, wobei auf Vergleiche mit anderen Stadtteilen verwiesen wurde.
Die Bezirksvertretung nahm die Eingabe zur Kenntnis, entschied jedoch, der Anregung nicht zu folgen. Das Parken auf dem Frohnhauser Platz soll weiterhin nicht zugelassen werden. Als Begründung führt die Vorlage an, dass eine Nutzung der Fläche als Parkraum aufgrund des Verlusts an Aufenthaltsqualität abgelehnt wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Platz regelmäßig von Kindern zum Spielen genutzt wird und durch ein- oder ausparkende Fahrzeuge keine Gefährdung entstehen soll. Zudem wurde angeführt, dass das Ordnungsamt bereits in einem früheren Verfahren darauf hingewiesen hatte, dass der Bereich dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist.
Die Bezirksvertretung stellte fest, dass zu diesem Thema bereits in den Jahren 2020 und 2021 Beschlüsse gefasst wurden, die eine Nutzungserweiterung ablehnten. Künftige, gleichartige Eingaben sollen unter Verweis auf die bestehende Beschlusslage zurückgewiesen werden.
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- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat eine Anpassung der Stellplatzsatzung zur Vorlage gebracht, um die Regelungen an die novellierte Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anzupassen. Die Änderung ist notwendig, da die Landesbauordnung im Jahr 2021 das Stellplatzrecht neu geregelt und die Ermächtigung für die gemeindliche Ausgestaltung verändert hat.
Im Rahmen der Neufassung wird unter anderem klargestellt, dass mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Stellplatz, für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden muss, wobei diese Regelung für Ein- und Zwei-familienhäuser nicht gilt. Zudem erfolgt eine Anpassung der Bereiche mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Diese Anpassung basiert auf einer aktuellen Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster, die Veränderungen im Busnetz sowie Änderungen in der Datenstruktur berücksichtigt.
Die vorliegende Vorlage wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Auch die Bezirksvertretungen aller Stadtbezirkse haben im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen die Anpassung geäußert. Der finale Beschluss über die neue Stellplatzsatzung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 16.Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023Zur Vorlage · 0632/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, bestimmte Kindertageseinrichtungen als neu einzurichtende Familienzentren an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Damit wird der Ausbau des Landesprogramms „Familienzentren NRW“ für das Kindergartenjahr 2022/2023 in Essen fortgesetzt. Durch diese Maßnahme erhöht sich das Kontingent der Stadt Essen um sieben Förderpakete auf insgesamt 108.
Das Programm zielt darauf ab, Familien durch vielfältige Angebote bei der Erziehung und im Alltag zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und zur Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch eine Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Jugendhilfe. Dabei werden die Eignung der Träger, die Bedarfe in den Stadtteilen sowie die Berücksichtigung von Raumeinheiten mit besonderen Bildungsanforderungen als Kriterien herangezogen.
Für das kommende Kindergartenjahr wurden sieben Standorte in den Stadtteilen Frillendorf, Frohnhausen, Altendorf, Holsterhausen, Altenessen-Süd, Steele und Bredeney vorgeschlagen. Nach der Zertifizierung werden in Essen insgesamt 141 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner als Familienzentren tätig sein. Die jährliche Landesförderung beträgt 20.000 Euro pro Zentrum. Die daraus resultierenden Betriebskostenzuschüsse werden durch zusätzliche Landesmittel gedeckt. Die Vorlage wurde zudem den Bezirksvertretungen sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Freiwillige Kostenübernahme für die befristete Schaffung zusätzlicher Kinderbildungs- und Betreuungsplätze als Dependance zur Kita Tommesweg 30Zur Vorlage · 0935/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die befristete Schaffung von 45 zusätzlichen Kinderbildungs- und Betreuungsplätzen in Haarzopf beschlossen. Bei den Plätzen handelt es sich um eine Dependance der Kita Tommesweg 30, die in Pavillons auf einem Grundstück der katholischen Kirchengemeinde Christus König untergebracht sind. Die Maßnahme ist zeitlich auf den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 befristet.
Die Stadt Essen übernimmt im Rahmen dieser Vorlage die Mietkosten für die Pavillons sowie die Bereitstellung der Flächen. Da das bisherige Pachtverhältnis mit der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31. Juli 2022 endet, wird die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen den Pachtvertrag mit der Kirchengemeinde abschließen und die Pavillons an den KiTa Zweckverband vermieten. Die Kosten für die Miete werden teilweise durch Zuschüsse des LVR-Landesjugendamtes nach dem Kinderbildungsgesetz refinanziert.
Zusätzlich wird die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 0,8 Prozent der Kindpauschalen durch die Stadt Essen für den genannten Zeitraum beantragt. Die Finanzierung der anfallenden Kosten erfolgt über die entsprechenden Ansätze im Haushaltsplan. Die Nutzung der Pavillons dient als Überbrückung, bis die neue Kita Fulerumer Straße des Diakoniewerks Essen voraussichtlich im August 2024 in Betrieb geht. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III wird über diesen Vorgang zur Kenntnis gesetzt.
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- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.BeMoVe Projekt, hier: „Reallabor Stadtterrassen“Zur Vorlage · 1033/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „BeMoVe – Reallabor Stadtterrassen“ werden in den Essener Stadtteilen Holsterhausen und der Innenstadt experimentelle Veränderungen im öffentlichen Raum getestet. Das interdisziplinäre Forschungs- und Praxisprojekt wird von der Stadt Essen, der Universität Duisburg-Essen und der Universitätsmedizin Essen durchgeführt und ist Teil des Bundesförderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025“ des Bundesforschungsministeriums.
Für den Zeitraum von August bis September 2022 werden in der Gemarkenstraße kostenfrei Parklet-Module, sogenannte Stadtterrassen, zur Verfügung gestellt. Ziel der Maßnahme ist es, die Aufenthaltsqualität sowie die Fuß- und Radmobilität zu fördern. Eine wissenschaftliche Evaluation der Auswirkungen erfolgt durch die Institute imobis und InUph mittels Beobachtungen, Befragungen sowie Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen. Die Untersuchung soll zudem die Auswirkungen auf den Klimaschutz prüfen.
Da aufgrund der qualitativen Ausrichtung der Maßnahme und einer fehlenden Datengrundlage vorab keine quantitative Abschätzung möglich ist, steht die umfassende wissenschaftliche Auswertung im Fokus. Ein Workshop zur Festlegung der genauen Standorte der Module war für Ende Juni 2022 angesetzt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung III werden über den Bericht informiert.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.1Genehmigte Standorte für Stadtterrassen
- 19.Fahrradparken auf Kfz-StellplätzenZur Vorlage · 1046/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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Die Verwaltung der Stadt Essen plant, die Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen durch die Umwidmung von Pkw-Stellplätzen zu erweitern. Hintergrund ist der im Jahr 2020 beschlossene RadEntscheid, der den Ausbau der Fahrradinfrastruktur vorsieht. Da die Kapazitäten auf Gehwegen aufgrund der Notwendigkeit, ausreichende Durchgangsbreiten für den Fußverkehr zu gewährleisten, begrenzt sind, sollen nun gezielt Kfz-Parkflächen genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung von Stellplätzen für Lastenräder, für die auf Gehwegen in der Regel kein Platz vorhanden ist.
Die Umsetzung soll nach feststehenden Regeln als Geschäft der laufenden Verwaltung erfolgen. Dabei ist vorgesehen, maximal 10 Prozent der Pkw-Stellplätze eines Straßenabschnitts für das Fahrradparken umzunutzen, sofern keine geeigneten Alternativen im Umfeld existieren. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX werden über die Maßnahmen informiert und in den Prozess einbezogen.
Die Planung sieht verschiedene Varianten für die Gestaltung vor, die auf Längs-, Schräg- oder Senkrechtparkplätzen basieren. Dabei werden unterschiedliche Kombinationen aus Fahrradbügeln und Lastenradbügeln berücksichtigt, um die Flächeneffizienz zu optimieren. Die Abstellanlagen sollen so gestaltet sein, dass sie von der Fahrbahn aus erreichbar sind und den Fußverkehr nicht behindern. Zur Abgrenzung zum Kfz-Verkehr sollen Leitbaken eingesetzt werden. Ziel der Maßnahme ist die Förderung des Radverkehrs und die Unterstützung der Mobilitätsziele der Stadt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2022/23Zur Vorlage · 1171/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2022/2023. Die Maßnahme umfasst Bäume, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Als Gründe für die notwendige Entfernung werden unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Die Entscheidung für jede Fällung basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher und technischer Standards.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch klimatische Veränderungen und neue Krankheiten oder Insektenbefall weitere Fällungen erforderlich werden können, über die die Bezirksvertretungen separat informiert werden. Für die Nachpflanzung der gefällten solitären Bäume wird eine Ersetzung an derselben Örtlichkeit angestrebt. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen des Bauherrenamtes, wobei die Abteilung 67-3 für Grünanlagen und Spielplätze, die Abteilung 67-6 für Friedhöfe und die Abteilung 67-4 für Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten verantwortlich ist. Weitere Liegenschaften, wie Schulen oder Sporteinrichtungen, unterliegen der Zuständigkeit der jeweiligen Bauherrenämter.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnisnahme mit Anmerkungen - 21.Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Eintragung Objekt Mülheimer Straße 70/An der Apostelkirche/evang. Apostel-NotkircheZur Vorlage · 0986/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III des Stadtbezirks III hat beschlossen, das Objekt Mülheimer Straße 70, bekannt als die evangelische Apostel-Notkirche, in die Denkmalliste der Stadt Essen einzutragen. Grundlage für diesen Beschluss war ein Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR).
Die Prüfung durch die untere Denkmalbehörde bestätigte die Denkmaleigenschaft des Bauwerks. Im Vorfeld der Entscheidung wurde das Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland (ADR) hergestellt. Das Verfahren beinhaltete zudem die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Eigentümerin, welche keine Einwände gegen die beabsichtigte Unterschutzstellung erhoben hat.
Die Entscheidungskompetenz für die Eintragung liegt bei der Bezirksvertretung. Die Verwaltung legte den Bericht zur Kenntnis, woraufhin die Aufnahme des Objekts in das Verzeichnis der Baudenkmäler beschlossen wurde. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011)Zur Vorlage · 0844/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel 2022. Als Grundlage dienen Daten zur Kaufkraftkennziffer von 97,6 im Jahr 2021 sowie die Entwicklung der Verkaufsfläche, die seit 2009 um 13 % auf etwa 122.000 m² gesunken ist.
Der Plan sieht eine vierstufige Zentrenhierarchie vor, die aus den Kategorien A bis D besteht. Im Rahmen dieser Struktur sollen 13 D-Zentren erhalten bleiben, während drei Standorte zu Nahversorgungsstandorten herabgestuft und fünf E-Zentren zu D-Zentren hochgestuft werden sollen. Zudem ist eine Neuzuordnung von Sortimenten vorgesehen, wodurch beispielsweise Campingartikel als zentrenrelevant eingestuft werden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage einbringt. Die Entscheidung über den Masterplan obliegt dem Rat, wobei die Zustimmung der Bezirksvertretungen I bis IX erforderlich ist. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen im Zeitraum von Juni bis September 2022 sowie einen Informationstermin mit dem beauftragten Gutachterbüro im September 2022. Eine Entscheidung des Rates ist für den 26. Oktober 2022 vorgesehen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.1Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 1311/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbericht des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022–2023 wurden zur Vorlage gebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022–2023 beschließen, sofern die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung VI erfolgt. Die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt sind ebenfalls zur Kenntnisnahme der Unterlagen vorgesehen.
Der Bericht verweist auf die Entwicklung der Bebauungsplanverfahren. Während im Jahr 2020 insgesamt 61 Verfahren und städtebauliche Planungen enthalten waren, wurden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zwei bzw. drei Pläne rechtsverbindlich. Die Verwaltung führt Verzögerungen in laufenden Verfahren auf die Auswirkungen der Pandemie zurück. Im langfristigen Durchschnitt von 2010 bis 2022 wurden jährlich durchschnittlich sieben Bebauungspläne rechtsverbindlich.
Das neue Arbeitsprogramm umfasst insgesamt 80 Planungen. Dabei werden 16 Verfahren aus dem Programm entlassen, da diese abgeschlossen sind oder kein Planungsbedarf mehr besteht. Das Programm beinhaltet 33 laufende Verfahren sowie 17 ruhende Verfahren, die sich in der Vorbereitung befinden oder von Rahmenbedingungen abhängig sind. Zudem werden 30 neue Verfahren aufgenommen. Aufgrund der personellen Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung können etwa die Hälfte der Bebauungspläne gleichzeitig bearbeitet werden, wodurch sich die Abarbeitung über den Zeitraum 2022/23 hinaus in den nächsten Programmzeitraum erstrecken wird. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Innenentwicklung und der Nachnutzung von Flächen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Überlassung von Schulraum im Jahr 2022Zur Vorlage · 1190/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III berät über die Überlassung von Schulraum im Jahr 2022. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung bzw. Kenntnisnahme von außerschulischen Nutzungen von Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen innerhalb des Stadtbezirks.
Gemäß § 10 Abs. 1, Buchstabe h) der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken bei den Bezirksvertretungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in der Anlage aufgeführten Nutzungen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zustimmt. Für die Nutzung in den übrigen Schulen des Stadtbezirks soll die Bezirksvertretung lediglich Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung übermittelt die Jahresgenehmigungen in Form einer listenmäßigen Zusammenstellung, um eine strukturierte Entscheidung und Information zu ermöglichen. Eine entsprechende Liste der geplanten Schulraumnutzungen für das Jahr 2022 ist der Drucksache als Anlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG im Bereich Münchener Straße / HarkortstraßeZur Vorlage · 1335/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat der geänderten Verkehrsführung im Bereich der Münchener Straße und der Harkortstraße zugestimmt. Grundlage der Entscheidung ist eine Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG, die ab Oktober 2022 eine voraussichtliche Gesamtdauer von fünf Monaten in Anspruch nehmen wird.
Gegenstand der Arbeiten ist die Erneuerung von Abwasserkanälen sowie einer Gasversorgungsleitung in dem genannten Bereich. Zur Erläuterung der Maßnahme und der damit verbundenen Verkehrsregelungen liegen ein Schreiben der Stadtwerke sowie ein Protokoll vor, das bereits mit den relevanten Behördenvertretern abgestimmt wurde. Ergänzend wurden Lagepläne zur Veranschaulichung der Baustelle beigefügt.
Die Entscheidung der Bezirksvertretung ist gemäß § 10 Abs. 1 c) der Hauptsatzung für die Änderung der Verkehrsführung erforderlich. Eine Vorlageprüfung der Maßnahme wurde durchgeführt. Die vorläufige Einschätzung der Klimarelevanz der Baumaßnahme wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.1Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der Langfuhrer StraßeZur Vorlage · 1403/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat der geänderten Verkehrsführung in der Langfuhrer Straße zugestimmt. Hintergrund der Entscheidung ist eine Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG, die die Erneuerung von Gasversorgungsleitungen sowie einer Wasserversorgungsleitung umfasst. Die Bauarbeiten sind ab September 2022 geplant und werden voraussichtlich eine Dauer von fünf Monaten in Anspruch nehmen.
Die Grundlage für die Verkehrsregelung bildet ein Protokoll vom 20. Juni 2022, welches mit den relevanten Behördenvertretern abgestimmt wurde. Zur Erläuterung der Maßnahme liegen zudem ein Schreiben der Stadtwerke vom 10. August 2022 sowie ein entsprechender Lageplan vor. Gemäß § 10 Abs. 1 c) der Hauptsatzung ist für die Umsetzung dieser Änderung der Verkehrsführung die Entscheidung der Bezirksvertretung erforderlich. Eine Vorprüfung der Vorlage war im Rahmen des Verfahrens vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Aufstellung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehweg- und Parkplatzfläche vor dem Gebäude Berzeliusstr. 11 / Ecke Riehlstraße in Essen-FrohnhausenZur Vorlage · 0998/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung eines Straßencafés in Essen-Frohnhausen behandelt. Die Antragstellerin des Restaurants in der Berzeliusstraße 11 beantragte die Nutzung von öffentlichen Gehweg- und Parkplatzflächen vor dem Gebäude an der Ecke zur Riehlstraße.
Der Antrag umfasst die Erweiterung einer bereits bestehenden Fläche auf dem Gehweg von 4,00 Quadratmetern auf 8,00 Quadratmeter (1,00 m x 8,00 m) zur ganzjährigen Nutzung. Zusätzlich soll eine zweite Teilfläche auf einer Parkplatzfläche in der Riehlstraße in Anspruch genommen werden. Diese Fläche von etwa 10,00 Quadratmetrin soll im Zeitraum von Juni bis September 2022 genutzt werden, wodurch ein nicht bewirtschafteter Stellplatz entfällt.
Die Verwaltung stellt fest, dass die verbleibende Gehwegbreite von 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr gewahrt bleibt. Bei der Nutzung der Parkplatzfläche sind ein Sicherheitsabstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zum Schutz der Gäste einzuhalten. Betroffen sind keine Behindertenparkplätze, Ladezonen oder Elektrofahrzeug-Parkflächen.
In den bisher vorliegenden Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche wurden keine Bedenken gegen die Aufstellung geäußert. Die Erteilung der Erlaubnis steht unter dem Vorbehalt einer noch ausstehenden Stellungnahme der Feuerwehr. Da die Nutzung von Parkraum beansprucht, wurde die Zustimmung der Bezirksvertretung angefordert.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 1187/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt mit kostenlosen Trinkwasserbrunnen vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Vorhaben ausarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Als Orientierung für die Planung dient das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen, wobei die Verwaltung angewiesen wird, perspektivisch das gesamte Stadtgebiet zu versorgen. Bei der Auswahl der Standorte sollen vorrangig Orte mit hoher Reichweite berücksichtigt werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Stadt Köln als Grundlage dienen sollen.
Zusätzlich zum Kölner Modell soll das Konzept die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen einbeziehen. Die Antragsteller führen an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung des Zugangs zu fließendem Wasser für Menschen ohne festen Wohnsitz, insbesondere während der Sommermonate.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 27.Fahrradständer FreytagstraßeZur Vorlage · 1313/2022/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung III haben einen Antrag eingereicht, der die Installation von Fahrradabstellanlagen in der Freytagstraße vorsieht. Konkret wird das Amt für Straßen und Verkehr gebeten, an den Ecken des südlichen Abschnitts der Freytagstraße Fahrradständer zu errichten.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit dem Fehlen öffentlicher Radabstellmöglichkeiten in diesem Straßenabschnitt. Es wird darauf verwiesen, dass die Schaffung solcher Anlagen zur Erreichung der Vorgaben des Konzepts „Modal Split: 4x 25 %“ beitragen soll. Zudem wird angeführt, dass feste Abstellplätze die Nutzung von Fahrrädern erleichtern könnten, da die bauliche Beschaffenheit vieler Gebäude in der Freytagstraße keine einfache Unterbringung von Fahrrädern in Kellerräumen ermögliche. Die Bereitstellung öffentlicher Stellplätze soll somit die Hürden für die Nutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel senken. Der Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung III am 18. August 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Sehbehindertengerechte Poller und Bodenmarkierungen in der KerckhoffstraßeZur Vorlage · 1314/2022/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung III haben mit der Vorlage 1314/2022 einen Antrag gestellt, der bauliche Maßnahmen in der Kerckhoffstraße vorsieht. Das Amt für Straßen und Verkehr wird darin gebeten, im Bereich des Radschutzstreifens auf Höhe der Hausnummer 147 sehbehindertengerechte Poller auf dem Gehweg zu errichten. Zudem wird die Erneuerung der Bodenmarkierungen an dieser Stelle beantragt.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit dieser Maßnahmen mit der aktuellen Verkehrssituation. Im Bereich vor der Kreuzung zur Berliner Straße werde der Radschutzstreifen sowie der Bürgersteig durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge teilweise blockiert. Dies erschwere laut Antrag das sichere Einfädeln in die Fahrradaufstellzone für Radfahrer, die sich in einer Fahrradstraße bewegen. Durch die Parkierung werde zudem der Gehweg verengt, was im Kontext des Fußverkehrs-Checks als problematisch eingestuft wird.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die bestehenden Bodenmarkierungen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch das Aufbringen neuer Markierungen, ohne die alten Linien zu entfernen, doppelte Bodenmarkierungen entstanden sind. Die Behebung dieser Überlagerungen wird im Rahmen der beantragten Erneuerung gefordert. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung III am 18. August 2022 vorgesehen.
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- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Einrichtung eines WaldspielplatzesZur Vorlage · 1336/2022/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung III einen Antrag zur Einrichtung eines Waldspielplatzes im Mühlbachtal gestellt. Die Vorlage mit der Nummer 1336/2022 sieht vor, dass die Verwaltung mit der Planung und Einrichtung eines solchen Spielplatzes beauftragt wird. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Bereitstellung von barrierefreien Spielgeräten.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass Spielplätze als Begegnungsorte für verschiedene Altersgruppen und gesellschaftliche Schichten dienen. Durch die Installation barrierefreier Geräte soll Kindern mit Behinderungen die Möglichkeit gegeben werden, am Spielangebot teilzunehmen. Der Antrag führt weiter aus, dass die gemeinsame Nutzung von Spielgeräten durch Kinder mit und ohne Behinderung den Inklusionsgedanken fördern und die soziale Kompetenz im Umgang mit individuellen Lebensgeschichten stärken soll. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 18. August 2022 eingebracht.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.E-Ladesäulen für den Parkplatz Holtener StraßeZur Vorlage · 1315/2022/Freie Bürger/FDP Fraktion BV III · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Freien Bürger/FDP in der Bezirksvertretung III hat einen Antrag gestellt, der die Einrichtung von E-Ladesäulen auf der neuen Parkplatzanlage in der Holtener Straße vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, im Zuge der Bauarbeiten zwei Stellplätze mit Ladesäulen für die Aufladung von Elektro-Personenkraftwagen auszustatten.
Der Antrag bezieht sich auf das Bauvorhaben „Parkplatz Holtener Straße“ in Altendorf, dessen Baubeginn bereits durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat beschlossen wurde. Die geplante Anlage umfasst insgesamt 32 Stellplätze sowie Maßnahmen zur Beleuchtung, Entwässerung und Begrünung. Laut dem Antrag enthält die aktuelle Ausführungsplanung keine Hinweise auf die Installation von Ladeinfrastruktur.
Die Fraktion begründet das Anliegen mit der Förderung der Elektromobilität in Essen. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit im Stadtteil Altendorf lediglich zwei öffentliche Stellen zur Aufladung von Elektrofahrzeugen zur Verfügung stehen. Die Umsetzung der Ladesäulen soll die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten im Stadtbezirk erhöhen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Ergänzungen
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Ergänzungen - 31.Spezialanstrich auf Laternen- und Ampelmasten und Masten von VerkehrsschildernZur Vorlage · 1337/2022/CDU · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen des Antrags 1337/2022/CDU beschlossen, die Stadtverwaltung um die Durchführung eines Pilotprojekts zu bitten. Ziel des Vorhabens ist es, Laternen-, Ampel- und Verkehrsschildermasten mit einem Spezialanstrich zu versehen. Dieser Anstrich soll die Entfernung von Aufschriften und Aufklebern erleichtern. Als Testgebiet für dieses Pilotprojekt wurde die Gemarkenstraße vorgeschlagen.
Die Antragstellerin bittet die Verwaltung zudem um die Erstellung eines Kostenvoranschlags für dieses Projekt, damit die entsprechenden Mittel in die Haushaltsberatung für das Jahr 2023 aufgenommen werden können. Die Begründung des Antrags führt an, dass die Maßnahme der Sauberkeit im öffentlichen Straßenraum dienen soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Spezialanstrich das Anbringen von Graffiti oder Aufklebern nicht verhindert, sondern lediglich die anschließende Reinigung erleichtert.
Nach einer Auswertung der Ergebnisse des Pilotprojekts soll bei Erfolg eine Ausweitung des Einsatzes auf Schwerpunkte im gesamten Stadtbezirk geprüft werden. Als Referenz für das Verfahren wird auf Erfahrungen aus der Stadt Köln verwiesen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1284/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 1. August 2022 umfasst verschiedene Sachverhalte, die in der Sitzung am 18. August 2022 zur Kenntnis genommen werden sollen. Die Vorlage bezieht sich auf eine Reihe von bereits beschlossenen Anträgen und Anfragen aus den vorangegangenen Sitzungen des Gremiums.
Unter den Inhalten befinden sich Informationen zur Ausstattung des öffentlichen Raums, wie etwa die Installation von Bänken am Wanderweg der Sportanlage Raumerstraße, die Aufstellung vogelsicherer Müllbehälter auf dem städtischen Spielplatz Margarethenhöhe sowie die Situation der öffentlichen WC-Anlagen am Frohnhauser Markt und am Gervinusplatz. Zudem werden die aktuelle Kennzeichnung von Bäumen auf der Margarethenhöhe sowie die Installation von Fahrradschienen durch DB Station & Service thematisiert.
Weitere Punkte der Mitteilung betreffen die Infrastruktur und Stadtentwicklung, darunter der Neubau des Campus Bockmühle, die Situation in der Serlostraße sowie der Zustand der U-17-Gleise im Bereich Holsterhausen und Margarethenhöhe. Die Verwaltung informiert zudem über die Brachfläche an der Kreuzung Markscheide, Grieperstraße und Altendorfer Straße sowie über den Neubau der Straßenbeleuchtung am Hatzper Bogen. Ergänzt wird die Liste durch Informationen zur Aufhebung einer 30 km/h-Zone, zum Achenbachhang sowie zur Situation von Schutzräumen für die Zivilbevölkerung.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 32.1Bänke am Wanderweg an der Sportanlage Raumerstraße (Beschluss zu Antrag 0191/2022/GRÜNE/SPD aus der Sitzung vom 17.02.2022)
- 32.2Installation vogelsicherer Müllbehälter auf dem städt. Spielplatz Margarethenhöhe (Beschluss zu Antrag 0187/2022/Freie Bürger/FDP aus der Sitzung vom 17.02.2022)
- 32.3Brachfläche Markscheide-Grieperstraße-Altendorfer Straße (ehemalige Aral-Tankstelle) (Anfrage GRÜNE zur Sitzung am 17.02.2022)
- 32.4Situation in der Serlostraße (Beschluss zu Vorlage 0454/2022/BV III – Eingabe – aus der Sitzung vom 17.03.2022)
- 32.5Neubau Campus Bockmühle (Nachfragen/Beschluss zu Vorlage 0662/2022/7 aus der Sitzung vom 19.05.2022)
- 32.6Öffentliche WC-Anlagen am Frohnhauser Markt und Gervinusplatz (Beschluss zu Antrag 0841/2022/GRÜNE/SPD aus der Sitzung vom 19.05.2022)
- 32.7Aktuelle Kennzeichnungen von Bäumen auf der Margarethenhöhe (Beschluss zu Antrag 0842/2022/GRÜNE/SPD aus der Sitzung vom 19.05.2022)
- 32.8Achenbachhang (Anfrage CDU zu den Sitzungen am 20.08.2020 und 19.05.2022)
- 32.9Schutzräume für Zivilbevölkerung (Anfrage CDU zur Sitzung am 19.05.2022)
- 32.10Entfernung eines Verkehrszeichens Nr. 274.2: Aufhebung einer 30 Km/h-Zone (Beschluss zu Antrag 0954/2022/CDU aus der Sitzung vom 09.06.2022)
- 32.11Installation Fahrradschienen durch DB Station & Service (Beschluss zu Antrag 0308/2020/SPD/GRÜNE aus der Sitzung vom 18.06.2020)
- 32.12Zustand U-17-Gleise im Bereich Holsterhausen / Margarethenhöhe (Anfrage CDU zur Sitzung am 19.05.2022)
- 32.13Neubau Straßenbeleuchtung Hatzper Bogen (Kenntnisnahme gem. § 10 Abs. 1 d Hauptsatzung)
- 33.Anfragen
- 34.Unerledigte Beschlüsse
- 35.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 36.Mitteilungen
- 37.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil