Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Parksituation Frohnhauser Markt
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 18. August 2022 über eine Eingabe zur Parksituation am Frohnhauser Markt entschieden. Der Anlass der Vorlage war eine Anfrage eines Anwohners aus der Clausthaler Straße, der die Nutzung des Frohnhauser Platzes als Parkfläche an marktfreien Tagen vorschlug. Ziel der Anfrage war es, die Parkplatzsituation für die Anwohner zu verbessern, wobei auf Vergleiche mit anderen Stadtteilen verwiesen wurde.
Die Bezirksvertretung nahm die Eingabe zur Kenntnis, entschied jedoch, der Anregung nicht zu folgen. Das Parken auf dem Frohnhauser Platz soll weiterhin nicht zugelassen werden. Als Begründung führt die Vorlage an, dass eine Nutzung der Fläche als Parkraum aufgrund des Verlusts an Aufenthaltsqualität abgelehnt wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Platz regelmäßig von Kindern zum Spielen genutzt wird und durch ein- oder ausparkende Fahrzeuge keine Gefährdung entstehen soll. Zudem wurde angeführt, dass das Ordnungsamt bereits in einem früheren Verfahren darauf hingewiesen hatte, dass der Bereich dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist.
Die Bezirksvertretung stellte fest, dass zu diesem Thema bereits in den Jahren 2020 und 2021 Beschlüsse gefasst wurden, die eine Nutzungserweiterung ablehnten. Künftige, gleichartige Eingaben sollen unter Verweis auf die bestehende Beschlusslage zurückgewiesen werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.08.2022einstimmig beschlossen
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