Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Ampelschaltung Altendorfer Straße / Schölerpad
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die die Ampelschaltung an der Kreuzung Altendorfer Straße und Schölerpad betrifft. Eine Anwohnerin hatte sich im Mai 2022 schriftlich mit einem Anliegen zu dieser Verkehrsregelung an die Bezirksvertretung gewandt.
In der vorliegenden Vorlage wird zudem auf eine Stellungnahme des Geschäftsbereichs 6 verwiesen, die auf ein gleichlautendes Schreiben an die zuständige Fachabteilung reagiert. In dieser Stellungnahme wird die aktuelle Ampelschaltung erläutert. Die Verwaltung begründet darin, dass eine Änderung der Verkehrssteuerung an dieser Bundesstraße als nicht verhältnismäßig eingestuft wird.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahme des Geschäftsbereichs 6 zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Maßnahme würde die Angelegenheit für erledigt erklärt, wobei die Bezirksvertretung die Möglichkeit behält, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022Kenntnis genommen
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