Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Kreuzung Neue Mitte Haarzopf
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Kreuzung Neue Mitte Haarzopf. Ein Anwohner hatte sich im April 2022 schriftlich an die Bezirksvertretung gewandt und einen Verbesserungsvorschlag für die Verkehrsführung eingereicht. Konkret wurde vorgeschlagen, am Ampelmast ein blinkendes Warnlicht für Fußgänger zu installieren, um die Sichtbarkeit für abbiegenden Verkehr aus der Hatzper Straße in Richtung Fulerumer Straße zu erhöhen.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahme des zuständigen Fachbereichs zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung wäre die Angelegenheit für die Bezirksvertretung als erledigt zu betrachten. Ein ergänzender Beschluss könnte bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 126 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 18.08.2022Kenntnis genommen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3
- Änderung der Verkehrsführung durch eine Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG im Schleifkottenweg 13.02.2025
- Bezirkliche Haushaltsmittel 2025 13.02.2025
- Zuwendungen für Vereine, Verbände und Institutionen 13.02.2025
- Prüfauftrag: zeitlich begrenzter Probebetrieb für eine Reduzierung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen auf 30 Km/h auf der Hatzper Straße für die Uhrzeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr 13.02.2025
- Änderungen der Verkehrsführung in der Gebhardtstraße und der Uhdestraße durch Baumaßnahmen der Stadtwerke Essen AG 13.02.2025
- Mitteilungen der Verwaltung 13.02.2025