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Bezirksvertretung III

Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Kreuzung Neue Mitte Haarzopf

1306/2022/BV III Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3

🟢 Beschlossen 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Kreuzung Neue Mitte Haarzopf. Ein Anwohner hatte sich im April 2022 schriftlich an die Bezirksvertretung gewandt und einen Verbesserungsvorschlag für die Verkehrsführung eingereicht. Konkret wurde vorgeschlagen, am Ampelmast ein blinkendes Warnlicht für Fußgänger zu installieren, um die Sichtbarkeit für abbiegenden Verkehr aus der Hatzper Straße in Richtung Fulerumer Straße zu erhöhen.

Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahme des zuständigen Fachbereichs zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung wäre die Angelegenheit für die Bezirksvertretung als erledigt zu betrachten. Ein ergänzender Beschluss könnte bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden.

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