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Vorlage

Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2022/23

1173/2022/6 Grün und Gruga

🟢 Beschlossen 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) · Kenntnis genommen mit Anmerkung

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2022/2023. Die Maßnahme umfasst die Entfernung von Bäumen, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Als Gründe für die Fällungen werden sichtbare Schäden wie Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Die Entscheidung für jede Fällung basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher und technischer Standards.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch klimatische Veränderungen und neue Baumkrankheiten oder Insektenbefall weitere Fällungen erforderlich werden können, über die die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Für den Ersatz der gefällten solitären Risikobäume wird eine Nachpflanzung an der ursprünglichen Örtlichkeit empfohlen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen des Bauherrenamtes, abhängig von der Art der Fläche, etwa bei Grünanlagen, Spielplätzen, Friedhöfen oder Straßenbäumen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 163 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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