Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2022/23
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2022/2023. Die Maßnahme umfasst die Entfernung von Bäumen, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Als Gründe für die Fällungen werden unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Die Entscheidung für die einzelnen Fällungen basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher und technischer Standards.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch klimatische Veränderungen und neue Baumkrankheiten oder Insektenbefall weitere Fällungen erforderlich werden können, über die die Bezirksvertretungen separat informiert werden. Für den Ersatz der gefällten solitären Bäume wird empfohlen, Nachpflanzungen möglichst an derselben Örtlichkeit vorzunehmen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen der Verwaltung, wobei die Abteilung 67-3 für Grünanlagen und Spielplätze, die Abteilung 67-6 für Friedhöfe und die Abteilung 67-4 für Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten verantwortlich ist. Auch andere Bauherrenämter, wie etwa für Schulen oder Sporteinrichtungen, tragen die Entscheidungskompetenz für ihre jeweiligen Liegenschaften.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.09.2022Kenntnis genommen
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