Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI vom 24.06.2022
- 2.Einwohnerfragestunde
- 2.1Umwandlung einer Grünfläche zu Parkplätzen im Bereich Grundstraße
- 3.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 4.Bürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Ordnungswidriges Parken in der Straße "Gartenkamp"Zur Vorlage · 1225/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat in ihrer Sitzung am 16. September 2022 über eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung beraten. Der Gegenstand der Eingabe betrifft das ordnungswidrige Parken in der Straße „Gartenkamp“.
Der Antragsteller hatte sich über das Online-Portal der Stadt Essen an die Bezirksvertretung gewandt, um auf die Parksituation in der genannten Straße hinzuweisen. In der Eingabe wurde die Prüfung geeigneter Maßnahmen beantragt, um das ordnungswidrige Parken in diesem Bereich zu unterbinden.
Die Bezirksvertretung hat im Rahmen der Beratung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Anlagen, welche die Eingabe sowie die Stellungnahmen der Verwaltung enthalten, dienten als Grundlage für die Behandlung der Vorlage. Eine Entscheidung über weiterführende Maßnahmen wurde in diesem Vorgang nicht getroffen, da der Beschlussvorschlag lediglich die Kenntnisnahme der Verwaltung vorsah.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 5.Bürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Containerstandort Josef-Hoeren-Straße / StauderstraßeZur Vorlage · 1361/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat in ihrer Sitzung am 16. September 2022 beschlossen, die Verwaltung um die Verlegung eines Containerstandortes zu bitten. Der aktuelle Standort befindet sich an der Kreuzung Josef-Hoeren-Straße und Stauderstraße. Als neuer Standort wird die Stauderstraße 124 an der Ecke Heibauerweg vorgeschlagen.
Grundlage für diesen Beschluss ist eine Bürgereingabe, die über das Onlineportal der Stadt Essen eingereicht wurde. Ein Anwohner hatte bereits im September 2021 auf die Zustände am bisherigen Standort hingewiesen. In der Folge wurde die Verwaltung mehrfach um Stellungnahmen sowie um die Prüfung von baulichen Veränderungen am bestehenden Standort, wie etwa einer Plattierung oder einer Einzäunung, gebeten.
Ein Vorschlag der Entsorgungswirtschaft zur Verlegung des Standortes wurde in einer vorangegangenen Sitzung im Mai 2022 noch nicht abschließend behandelt, da die Bezirksvertretung einen Ortstermin anforderte. Nach der Durchführung dieses Ortstermins am 3. August 2022 wurde die vorliegende Entscheidung getroffen.
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- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 6.Bürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Umwandlung einer Grünfläche zu Parkplätzen im Bereich GrundstraßeZur Vorlage · 1365/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI hat im Rahmen der Sitzung am 16. September 2022 die Stellungnahme der Verwaltung zu einer Bürgereingabe gemäß § 24 GO zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Eingabe ist die mögliche Umwandlung einer Grünfläche in Parkplätze im Bereich der Grundstraße.
Der Vorgang nahm seinen Anfang am 23. Mai 2022, als sich der Vorstand der Kleingartenanlage „Am Revierpark“ mit der Parkplatzsituation an der Grundstraße an die Bezirksvertretung wandte. Die Mitglieder der Bezirksvertretung erhielten die entsprechenden Informationen im Juni 2022. Im Zuge des Verfahrens wurde zudem der Fachbereich 67 (Grün und Gruga) um eine schriftliche Stellungnahme gebeten.
Zur Erläuterung der Sachlage und zur Prüfung möglicher Lösungen fand am 3. August 2022 ein Ortstermin statt. An diesem Termin nahmen Vertreter der Bezirksvertretung, der Bezirksbürgermeister, Mitarbeitende des Fachbereichs 67 sowie der Vereinsvorsitzende und ein Mitglied des Essener Stadtverbands der Kleingärtnervereine teil. Die der Vorlage beigefügten Unterlagen umfassen die anonymisierte Eingabe sowie das Protokoll des Ortstermins.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 6.aBürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Ausweitung Tempo 30 auf der Straße SchonnebeckhöfeZur Vorlage · 1607/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat im Rahmen einer Sitzung am 16. September 2022 eine Bürgereingabe zur Verkehrsgestaltung in der Straße Schonnebeckhöfe zur Kenntnis genommen. Die Eingabe, die am 31. August 2022 eingereicht wurde, ersucht um eine Prüfung, ob eine Ausweitung des Tempo-30-Bereiches in der genannten Straße realisierbar ist.
In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass die Bezirksvertretung bereits im Zusammenhang mit dem Neubau der Gustav-Heimann-Gesamtschule eine Verlängerung dieses Geschwindigkeitsbereichs vorgeschlagen hatte. Zur vorliegenden Anfrage hat das zuständige Amt für Straßen und Verkehr am 6. September 2022 eine Stellungnahme abgegeben, die der Bezirksvertretung ebenfalls zur Kenntnis gebracht wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahme der Verwaltung förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Eine Kostenberechnung oder Angaben zu personellen oder sachlichen Aufwendungen wurden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde als klimapositiv eingestuft.
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- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 7.Verlegung des Containerstandortes "Grundstraße" (Kunstwerkmauer)Zur Vorlage · 1295/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI für den Stadtbezirk 6 hat in ihrer Sitzung am 16. September 2022 der Verlegung des Depotcontainerstandortes „Grundstraße“ zugestimmt. Der betroffene Standort befindet sich derzeit vor einer künstlerisch gestalteten Zechenmauer, der sogenannten Kunstwerkmauer.
Die Maßnahme geht auf einen Vorschlag des Fachbereichs 68, des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement, zurück. Das Amt beabsichtigt, die Depotcontainer um wenige Meter zu verschieben. Die Bezirksvertretung hat der vom Fachbereich vorgeschlagenen neuen Position für die Container zugestimmt. Eine Vorlageprüfung der Maßnahme war im Rahmen des Verfahrens erforderlich. Weitere Informationen zu den finanziellen Auswirkungen oder spezifischen Details zur Verschiebung sind der Vorlage nicht zu entnehmen, außer dass die Umgestaltung als positiv für den Klimaschutz eingestuft wurde.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Aufstellen von Wasserspendern in den StadtteilzentrenZur Vorlage · 2195/2021/CDU · Antrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung VI für den Stadtbezirk Zollverein hat einen Antrag gestellt, der die Aufstellung von Leitungswasserspendern an verschiedenen Orten im Stadtbezirk vorsieht. Als potenzielle Standorte für diese Vorrichtung werden unter anderem der Katernberger Markt, der Karl-Meyer-Platz sowie der Barbarossaplatz angeführt.
Ziel des Antrags ist es, durch die Bereitstellung von Leitungswasser die Nutzung von Plastikverpackungen zu reduzieren und somit zur Einsparung von CO2 beizutragen. Für die Umsetzung der Maßnahme wird die Zusammenarbeit mit dem Verein „a tip: tap“ vorgeschlagen, der bereits in anderen Kommunen wie Gelsenkirchen, Castrop-Rauxel und Datteln ähnliche Projekte realisiert hat. Die Fraktion bittet die Bezirksvertretung um einen entsprechenden Beschluss und die Weiterleitung des Anliegens an die Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — vertagt, Beratungsbedarf
- 9.Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 1187/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt mit kostenlosen Trinkwasserbrunnen vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Vorhaben ausarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Als Orientierung für die Planung dient das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen, wobei die Verwaltung angewiesen wird, perspektivisch das gesamte Stadtgebiet zu versorgen. Bei der Auswahl der Standorte sollen vorrangig Orte mit hoher Reichweite berücksichtigt werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Stadt Köln als Grundlage dienen sollen.
Zusätzlich zum Kölner Modell soll das Konzept die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen einbeziehen. Die Antragsteller führen an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung des Zugangs zu fließendem Wasser für Menschen ohne festen Wohnsitz, insbesondere während der Sommermonate.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 10.Anlage einer Radverkehrsanlage auf der HallostraßeZur Vorlage · 1519/2022/GRÜNE · Antrag BV VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE in der Bezirksvertretung VI hat einen Antrag gestellt, die Hallostraße zwischen den Zentren von Schonnebeck und Stoppenberg mit einer vom übrigen Verkehr getrennten Radverkehrsanlage auszustatten. Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags gebeten, die entsprechende Umsetzung zu prüfen und einzuleiten.
Die Hallostraße ist Teil des Rad-Hauptroutennetzes der Stadt Essen und dient als direkte Verbindung zwischen den beiden Stadtteilzentren. Laut dem Antrag ist auf diesem Streckenabschnitt derzeit keine Radverkehrsanlage vorhanden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Erreichung des angestrebten Modal-Split-Ziels der Stadt Essen. Um die Sicherheit und Nutzbarkeit dieser Radhauptverbindung zu gewährleisten, soll die Strecke so ausgebaut werden, dass der Radverkehr getrennt vom Fußverkehr geführt wird. Dies orientiert sich an den vorliegenden Beschlüssen des Rates zum RadEntscheid. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung VI am 16. September 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 11.Lärmschutz auf der Straße "Auf der Reihe"Zur Vorlage · 1518/2022/GRÜNE · Antrag BV VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE in der Bezirksvertretung VI hat einen Antrag gestellt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Essener Abschnitt der Straße „Auf der Reihe“ auf 30 km/h zu begrenzen und die entsprechende Beschilderung vorzunehmen. Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung der bestehenden Lärmbelastung.
Der Antrag bezieht sich auf die Ergebnisse des Lärmaktionsplans 2021 der Stadt Essen. Laut diesem Plan weist der gesamte Essener Abschnitt der Straße „Auf der Reihe“ im 24-Stunden-Verlauf Werte von über 70 dB(A) auf, wobei in großen Teilabschnitten Werte über 75 dB(A) gemessen wurden. Im Nachtbereich liegt der gesamte Abschnitt über 60 dB(A), was laut den Daten des Lärmaktionsplans einer sehr hohen Belastung entspricht.
Die Fraktion führt an, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Lärmschutz gemäß den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm angeordnet werden können. Zudem wird darauf verwiesen, dass die durch eine Geschwindigkeitsreduzierung entstehenden Fahrtzeitverluste laut Gutachten als sehr gering einzustufen sind. Ein früherer Antrag eines Bürgers zur Lärmbelastung in diesem Bereich war von der Verwaltung bis zur Veröffentlichung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zurückgestellt worden.
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Beratungsfolge
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Sachstandbericht zur Erstellung des Konzeptes für öffentliche ToilettenZur Vorlage · 1466/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandbericht 1466/2022/OB dokumentiert die aktuelle Entwicklung eines Konzepts zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen in Essen. Ziel ist die Schaffung eines wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Angebots auf Basis eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2021. Zur Identifikation von Versorgungslücken wurde eine Online-Befragung durchgeführt, an der über 3.600 Personen teilnahmen. Mögliche Maßnahmen umfassen die Sanierung bestehender Infrastruktur, die Nutzung von Ladenleerständen, die Anmietung mobiler oder feststehender Anlagen sowie die Erweiterung des Konzepts „Nette Toilette“ durch Gastronomiebetriebe in mehreren Stadtbezirken.
In den Bezirken I, III, IV und VI werden verschiedene Optionen für die Weiterführung oder den Rückbau bestehender Anlagen geprüft. Im Bezirk I sind Miettoiletten im Stadtgarten und Nordpark sowie eine Öko-Toilette vorgesehen. Für die Dubois-Arena in Bezirk IV werden Instandsetzungskosten von über 331.000 Euro geschätzt. In den Bezirken VIII, IX und am Baldeneysee sollen neue Anlagen installiert werden, unter anderem durch eine Zusammenarbeit mit dem Eisenbahnersportverein Essen-Kupferdreh e.V. Die Sport- und Bäderbetriebe übernehmen die Kosten für eine Anlage am Regattaturm.
Die Kostenschätzung umfasst monatliche Mietgebühren für Standardtoiletten, die Anschaffung von Pavillons sowie jährliche Aufwände für saisonale Miettoiletten und Entschädigungen im Rahmen der „Netten Toilette“. Für den Betrieb von zehn festen Anlagen werden jährliche Kosten von 300.000 Euro veranschlagt. Ein flächendeckendes Wegweiser-System soll die Auffindbarkeit der Anlagen verbessern. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Rat, die Bezirksvertretungen und die relevanten Ausschüsse vor.
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Beratungsfolge
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011)Zur Vorlage · 0844/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel 2022. Als Grundlage dienen Daten zur Kaufkraftkennziffer von 97,6 im Jahr 2021 sowie die Entwicklung der Verkaufsfläche, die seit 2009 um 13 % auf etwa 122.000 m² gesunken ist.
Der Plan sieht eine vierstufige Zentrenhierarchie vor, die aus den Kategorien A bis D besteht. Im Rahmen dieser Struktur sollen 13 D-Zentren erhalten bleiben, während drei Standorte zu Nahversorgungsstandorten herabgestuft und fünf E-Zentren zu D-Zentren hochgestuft werden sollen. Zudem ist eine Neuzuordnung von Sortimenten vorgesehen, wodurch beispielsweise Campingartikel als zentrenrelevant eingestuft werden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage einbringt. Die Entscheidung über den Masterplan obliegt dem Rat, wobei die Zustimmung der Bezirksvertretungen I bis IX erforderlich ist. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen im Zeitraum von Juni bis September 2022 sowie einen Informationstermin mit dem beauftragten Gutachterbüro im September 2022. Eine Entscheidung des Rates ist für den 26. Oktober 2022 vorgesehen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 14.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 1311/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbericht des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022–2023 wurden zur Vorlage gebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022–2023 beschließen, sofern die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung VI erfolgt. Die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt sind ebenfalls zur Kenntnisnahme der Unterlagen vorgesehen.
Der Bericht verweist auf die Entwicklung der Bebauungsplanverfahren. Während im Jahr 2020 insgesamt 61 Verfahren und städtebauliche Planungen enthalten waren, wurden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zwei bzw. drei Pläne rechtsverbindlich. Die Verwaltung führt Verzögerungen in laufenden Verfahren auf die Auswirkungen der Pandemie zurück. Im langfristigen Durchschnitt von 2010 bis 2022 wurden jährlich durchschnittlich sieben Bebauungspläne rechtsverbindlich.
Das neue Arbeitsprogramm umfasst insgesamt 80 Planungen. Dabei werden 16 Verfahren aus dem Programm entlassen, da diese abgeschlossen sind oder kein Planungsbedarf mehr besteht. Das Programm beinhaltet 33 laufende Verfahren sowie 17 ruhende Verfahren, die sich in der Vorbereitung befinden oder von Rahmenbedingungen abhängig sind. Zudem werden 30 neue Verfahren aufgenommen. Aufgrund der personellen Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung können etwa die Hälfte der Bebauungspläne gleichzeitig bearbeitet werden, wodurch sich die Abarbeitung über den Zeitraum 2022/23 hinaus in den nächsten Programmzeitraum erstrecken wird. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Innenentwicklung und der Nachnutzung von Flächen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat eine Anpassung der Stellplatzsatzung zur Vorlage gebracht, um die Regelungen an die novellierte Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anzupassen. Die Änderung ist notwendig, da die Landesbauordnung im Jahr 2021 das Stellplatzrecht neu geregelt und die Ermächtigung für die gemeindliche Ausgestaltung verändert hat.
Im Rahmen der Neufassung wird unter anderem klargestellt, dass mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Stellplatz, für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden muss, wobei diese Regelung für Ein- und Zwei-familienhäuser nicht gilt. Zudem erfolgt eine Anpassung der Bereiche mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Diese Anpassung basiert auf einer aktuellen Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster, die Veränderungen im Busnetz sowie Änderungen in der Datenstruktur berücksichtigt.
Die vorliegende Vorlage wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Auch die Bezirksvertretungen aller Stadtbezirkse haben im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen die Anpassung geäußert. Der finale Beschluss über die neue Stellplatzsatzung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 15.1Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/17 "Gelsenkirchener Straße (ehemaliger Sportplatz Lindenbruch)" Stadtbezirk VI, Stadtteil Katernberg hier: Beschluss zur Anordnung einer Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 1440/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch für ein Teilgebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 01/17 „Gelsenkirchener Straße (ehemaliger Sportplatz Lindenbruch)“ im Stadtteil Katernberg vor. Das betroffene Areal wird durch die westliche Grenze der Kleingartenanlage zur Wohnbebauung, die südliche Grenze der Kleingartenanlage zum ehemaligen Sportplatz, die Fahrradtrasse im Osten, den Bahndamm im Süden sowie die Gelsenkirchener Straße im Westen begrenzt.
Der Bebauungsplanentwurf sieht in der favorisierten Variante D die Schaffung eines Wohngebiets mit etwa 110 Wohneinheiten vor, bestehend aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern. Während Teile der Bestandsbebauung an der Gelsenkirchener Straße bestätigt werden, sollen rückwärtige Flächen der neuen Nutzung zugeordnet werden.
Ein Umlegungsverfahren ist erforderlich, um die für die Bebauung und Erschließung notwendige Neuordnung der Grundstücke zu erreichen. Da ein privatrechtlicher Erwerb bestimmter Flächen, unter anderem durch freihändigen Kauf oder im Rahmen von Zwangsversteigerungen, nicht erfolgreich war, dient die Umlegung dazu, zweckmäßig geschnittene Grundstücke zu bilden und die Lasten der Erschließung solidarisch zu verteilen. Die Anordnung durch den Rat der Stadt Essen bildet die rechtliche Grundlage für den Umlegungsausschuss, das Verfahren durchzuführen. Ziel ist eine frühzeitige Umsetzung des Bebauungsplanentwurfes.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 16.Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1344/2022/6 enthält den Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen. Die Untersuchung basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Der Bericht umfasst 307 Seiten sowie 15 Karten und stützt sich auf Messungen an elf Stationen im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022. Zu den Ergebnissen gehören eine Stadt-Umland-Temperaturdifferenz von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s.
Das Stadtgebiet zeigt eine Verteilung von 48,4 % baulich genutzten Flächen und 51,6 % freiflächengeprägten Flächen. Während Wald- und Freilandklimatope jeweils 16,1 % ausmachen, weisen das Stadtklima (7,6 %) und das Innenstadtklima (1,6 %) eine thermische Belastung auf. Daten des Deutschen Wetterdienstes deuten auf eine Zunahme von thermischen Extremereignissen wie heißen Tagen und Tropennächten in den Zeiträumen 2021–2050 und 2071–2100 hin.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen I bis IX sowie die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Planungshinweise sollen als strategische Ziele berücksichtigt werden. Diese umfassen die Sicherung von Grünzügen und Belüftungsbahnen, die Förderung von Entsiegelungen sowie die Intensivierung von Begrünung und Verschattung in hochverdichteten Bereichen. Klimatische Ausgleichsräume sollen von Bebauung freigehalten werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt - siehe TOP 10.1
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — entfällt
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.1Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen liegt vor. Die Analyse basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Im Rahmen der Untersuchung wurden im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 Messungen an elf Stationen durchgeführt. Die Ergebnisse dokumentieren eine Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Umland von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s. Die Verteilung der Klimatopen zeigt ein Verhältnis von 48,4 % baulich geprägten zu 51,6 % freiflächengeprägten Flächen auf.
Der Bericht identifiziert Waldklimatope auf 16,1 % der Fläche sowie Vorstadt- und Stadtrandklimata als Kaltluftquellen. Im Zentrum befinden sich Stadt- und Innenstadtklimata in hochversiegelten Bereichen. Auf Grundlage von 120-jährigen Daten des Deutschen Wetterdienstes werden thermische Extremereignisse für die Zeiträume 2021–2050 und 2071–2100 prognostiziert. Als Planungshinweise werden die Sicherung von Belüftungsbahnen, die Vermeidung weiterer Verdichtung in lockeren Bebauungsstrukturen sowie die Förderung von Entsiegelung, Begrünung und Verschattung empfohlen. Zudem ist das Festschreiben klimatischer Baugrenzen an Siedlungsrändern vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen. Ebenso sollen der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Beirat der unteren Naturschutzbehörde den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratung in den Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 6. September 2022 und dem 26. Oktober 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2022 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (6. Sitzung)
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Anbringung von Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten im Bereich Huestraße und angrenzende Straßenbereiche in Essen-SchonnebeckZur Vorlage · 1454/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI hat im Rahmen der Sitzung am 16. September 2022 der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Anbringung von Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten in Essen-Schonnebeck zugestimmt. Die Maßnahme ist Teil der Initiative „Schonnebeck macht sich schön“ und umfasst den Bereich der Huestraße, die Saatbruchstraße sowie angrenzende Straßenbereiche. Der geplante Zeitraum für die Nutzung der Masten erstreckt sich voraussichtlich von September 2022 bis August 2025.
Die Pflanzgefäße sollen durch einen Fachbetrieb angebracht, bepflanzt, gepflegt und bewässert werden. Nach Abschluss des Nutzungszeitraums ist die Demontage durch den Fachbetrieb vorgesehen. Die Kosten für die Anbringung, die Pflege sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht liegen beim Antragsteller.
Ein verwaltungsinternes Verfahren zur Prüfung der Standfestigkeit der einzelnen Laternenmasten sowie zur verkehrlichen Beurteilung ist derzeit noch im Gange. Die Verwaltung beabsichtigt, die Sondernutzungserlaubnis vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses dieser Prüfung zu erteilen. Die Vorlage wurde vorgelegt, um eine zeitnahe Umsetzung der Blumenampeln zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2022/23Zur Vorlage · 1174/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2022/2023. Die Maßnahme umfasst die Entfernung von Bäumen, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Als Gründe für die Fällungen werden unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Die Entscheidung für die einzelnen Fällungen basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher und technischer Standards.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch klimatische Veränderungen und neue Baumkrankheiten oder Insektenbefall weitere Fällungen erforderlich werden können, über die die Bezirksvertretungen separat informiert werden. Für den Ersatz der gefällten solitären Bäume wird empfohlen, Nachpflanzungen möglichst an derselben Örtlichkeit vorzunehmen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen der Verwaltung, wobei die Abteilung 67-3 für Grünanlagen und Spielplätze, die Abteilung 67-6 für Friedhöfe und die Abteilung 67-4 für Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten verantwortlich ist. Auch andere Bauherrenämter, wie etwa für Schulen oder Sporteinrichtungen, tragen die Entscheidungskompetenz für ihre jeweiligen Liegenschaften.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.beabsichtigte Teileinziehung eines Abschnittes der Straße "Distelkamp"Zur Vorlage · 1237/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI des Stadtbezirks VI hat beschlossen, ein Teileinziehungsverfahren für einen etwa zwei Meter langen Abschnitt der Straße Distelkamp in Höhe der Hausnummer 7 einzuleiten. Ziel der Maßnahme ist es, die Widmung dieses Straßenabschnitts nachträglich auf den öffentlichen Fußgänger- und Radverkehr zu beschränken.
Der Anlass für das Verfahren ist eine Eingabe eines Bürgers, wonach die Zufahrt von der Essener Straße über den Distelkamp unterbunden werden soll, da es dort regelmäßig zu Missachtungen eines Durchfahrverbotes komme. Im Rahmen der Vorbereitung wurden Rücksprachen mit der Feuerwehr sowie den Entsorgungsbetrieben geführt, die keine Bedenken gegen die Errichtung umklappbarer Sperrpfosten im Bereich zwischen der Essener Straße und der Schwanhildenstraße äußerten. Fragen zum Wegfall von vier Parkplätzen sowie zur Durchfahrbarkeit wurden durch einen Ortstermin und die Prüfung eines Schleppkurvenplanes geklärt.
Das Verfahren erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach der Beschlussfassung wird die Absicht der Teileinziehung im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um Einwendungen zu ermöglichen. Ein abschließender Beschluss über die endgültige Teileinziehung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung erfolgen. Die Entscheidungsgewalt über die Teileinziehung von Straßen bezirklicher Bedeutung liegt gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen bei der Bezirksvertretung.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Überlassung von Schulraum im Jahr 2022Zur Vorlage · 1193/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI wird im Rahmen der Sitzung am 16. September 2022 über die Überlassung von Schulraum im Jahr 2022 beraten. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung bzw. Kenntnisnahme von außerschulischen Nutzungen von Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen.
Gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe h der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken bei den Bezirksvertretungen, sofern diese eine bezirkliche Bedeutung für die Schulen aufweisen. Für die übrigen Schulen im Stadtbezirk dient das Verfahren der Information der Bezirksvertretung.
Die Verwaltung legt der Vorlage eine Zusammenstellung der geplanten Schulraumnutzungen für das Jahr 2022 bei. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in der Anlage aufgeführten Nutzungen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zustimmt und von den Nutzungen in den weiteren Schulen des Stadtbezirks Kenntnis nimmt. Eine Vorlagenprüfung wurde als erforderlich eingestuft.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.aJohann-Michael-Sailer-Schule und Schillerschule, Immelmannstraße 6 und 8, 45309 Essen hier: Überlassung der Schulhöfe an den Martinsausschuss Essen-Schonnebeck am 08.11.2022Zur Vorlage · 1598/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat der Überlassung der Schulhöfe der Johann-Michael-Sailer-Schule sowie der Schillerschule in der Immelmannstraße 6 und 8 zugestimmt. Die Flächen sollen dem Martinsausschuss Essen-Schonnebeck für den Martinsumzug am 8. November 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag sieht vor, die Schulhöfe in der Zeit von 17:00 bis 18:30 Uhr als Sammelstelle für den Umzug zu nutzen. Ein Befahren oder Parken der Flächen ist laut dem vorliegenden Dokument nicht vorgesehen. Seitens der Schulleitung sowie der Immobilienwirtschaft wurden keine Bedenken gegen die Nutzung der Flächen geäußert. Die Entscheidung über die Überlassung obliegt der zuständigen Bezirksvertretung.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2021Zur Vorlage · 1215/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Jahresbericht der Erziehungsberatung in Essen für das Jahr 2021 befasst sich mit der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in schwierigen Lebenslagen. Im Berichtsjahr wurden über die sieben in der Stadt tätigen Beratungsstellen insgesamt 3.523 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte begleitet. Die Beratungsangebote, die sowohl in öffentlicher als auch in freier Trägerschaft erbracht werden, konzentrierten sich in diesem Zeitraum auf die Schwerpunktthemen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Die Arbeit der Beratungsstellen war im Jahr 2021 durch die Anpassung von Methoden an die Bedingungen der Pandemie geprägt, um die Erreichbarkeit der Zielgruppen sicherzustellen. Ein wesentlicher Aspekt der Dienstleistung ist der präventive Charakter sowie die Kooperation mit weiteren Fachrichtungen zur Stabilisierung von Familiensystemen. Die Wartezeiten blieben dabei gering, wobei in über 80 Prozent der Fälle eine Beratung innerhalb eines Monats angeboten werden konnte.
Neben der fallbezogenen Zusammenarbeit mit Institutionen wie den Familienzentren und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes wird die fortschreitende Digitalisierung der Beratungsangebote thematisiert. Der Bericht liegt verschiedenen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat sowie den Bezirksvertretungen I bis IX, zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2022/2023Zur Vorlage · 1416/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Ausbau der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote für das Kitajahr 2022/2023 weist Abweichungen von den ursprünglichen Planungen auf. Während für diesen Zeitraum ursprünglich 1.111 neue Plätze sowie 248 verschobene Plätze vorgesehen waren, ist nach aktuellem Stand die Umsetzung von neun Projekten realisierbar. Dies umfasst voraussichtlich 283 neue Kita-Plätze und 30 Plätze in der Kindertagespflege, was unter Berücksichtigung von Verschiebungen aus Vorjahren eine Gesamtzahl von 531 neuen Plätzen ergibt. Zehn Projekte verschieben sich in das Kitajahr 2023/2024, ein Projekt in das Jahr 2024/2025. Als Gründe für diese Verzögerungen werden Baukostensteigerungen, Lieferengpässe und Probleme bei Investoren angeführt. Zur Erreichung der Zielversorgungsquoten von 40 % im U3-Bereich und 100 % im Ü3-Bereich besteht basierend auf den Einwohnerzahlen zum Stand 30.09.2021 ein Bedarf von rund 1.150 Plätzen.
Das Jugendamt nutzt zudem ein internes Lagezentrum, um die Versorgung ukrainischer Kinder durch Sprachbildungsgruppen und Brückenprojekte zu steuern. Die Träger in Essen werden zur Schaffung von Überbelegungsplätzen aufgefordert, wobei die Vergabe nach Dringlichkeit erfolgt. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ist der Abbau heilpädagogischer Gruppen bis 2026 vorgesehen. Zur finanziellen Absicherung der inklusiven Teilhabe kann beim Landschaftsverband Rheinland die Basisleistung 1 beantragt werden, um Fachkraftstunden zu finanzieren oder die Gruppenstärke zu reduzieren. Die Zahl der erfassten Kinder mit Förderbedarf stieg von 557 im Kitajahr 2020/2021 auf 693 im Kitajahr 2021/2022. Die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Bevölkerungsentwicklung werden durch die Jugendhilfeplanung und die Zentrale Anlaufstelle für Kitaausbau fortlaufend überwacht.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 23.Bericht des Seniorenbeauftragten
- 24.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes VI auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 1483/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI hat im Rahmen der Sitzung am 16. September 2022 über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit entschieden. Der Beschluss umfasst die finanzielle Unterstützung verschiedener Kulturträger aus dem Haushaltstitel zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit.
Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 1.125,20 Euro für die genannten Projekte veranschlagt. Davon entfallen 550,00 Euro auf den Polnischen Kreis „PIAST“ in Essen für eine Veranstaltung im Dezember 2022 sowie 275,20 Euro auf die Städtische Kita Portendieckstraße für ein Vorhaben im September 2022. Zudem wird das Bürgerzentrum Kon-Takt mit 300,00 Euro für eine Veranstaltung im Dezember 2022 bezuschusst.
Für den Deutsch-Tunesischen Verein für Familien und Kultur e.V. sowie die Kunstgruppe Nord (KuNo) wurde kein Zuschuss festgesetzt. Die Verwaltung stellte in der Vorlage fest, dass die Förderwürdigkeit der Projekte gemäß den geltenden Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen gegeben ist. Die Verwaltung schloss sich dabei der Empfehlung der Programmkonferenz bezüglich der Zuschusshöhen an. Es wurde darauf hingewiesen, dass bei der Programmkonferenz keine Vertreter der beiden letztgenannten Einrichtungen anwesend waren.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Haushalt 2022 hier: Vergabe von RestmittelnZur Vorlage · 1219/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 über die Vergabe von Restmitteln entschieden. Dem Haushalt stehen für das laufende Jahr insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung, ergänzt durch 36.000 Euro aus Vorjahren. Nach Berücksichtigung bereits beschlossener Mittel verbleibt ein Betrag von 72.120 Euro zur Verwendung.
Im Rahmen der Vorlage wurden verschiedene Anträge zur Mittelverwendung vorgelegt. Das städtische Familienzentrum Katernberg-Mitte beantragte Zuschüsse für die Anschaffung von Geschirrsets in Höhe von 1.521,30 Euro, für Sitzgelegenheiten im Außenbereich in Höhe von 3.266,55 Euro sowie für Anstricharbeiten an der Fassade in Höhe von 3.000 Euro. Zur Fassadenrenovierung teilte die Immobilienwirtschaft mit, dass Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs unaufschiebbar sein müssen und eine Finanzierung als Schönheitsreparatur derzeit nicht möglich ist, die Umsetzung jedoch im nächsten Haushaltsjahr leistbar sei.
Weitere Anträge betreffen den Martinsausschuss Essen-Schonnebeck, der 1.000 Euro für den Martinsumzug beantragte, sowie den Kleingartenverein Stoppenberg, der 782,66 Euro für die Erweiterung der Wegebeleuchtung anfragte. Die Werbegemeinschaft Stoppenberg stellte einen Antrag über 800 Euro für die Aufstellung eines Weihnachtsbaums auf dem Barbarossa Platz. Zudem beantragte der Bürger-Schützen-Verein „Gut Schuss“ einen Zuschuss von 200 Euro für die Kranzniederlegung zum Volkstrauertag.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 25.1Antrag des städt. Familienzentrums Katernberg-Mitte (Geschirrsets)
- 25.2Antrag des städt. Familienzentrums Katernberg-Mitte (Sitzgelegenheiten Außenbereich)
- 25.3Antrag des städt. Familienzentrums Katernberg-Mitte (Anstricharbeiten Fassade)
- 25.4Antrag des Martinsausschusses Essen Schonnebeck
- 25.5Antrag des Kleingartenvereins Stoppenberg (Gehwegbeleuchtung)
- 25.6Antrag der Werbegemeinschaft Stoppenberg (Weihnachtsbaum)
- 25.7Antrag Bürger-Schützen-Verein "Gut Schuss" (Kranzniederlegung)
- 25.aHaushalt 2022 hier: Weitere Vergabe von RestmittelnZur Vorlage · 1533/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein befasst sich im Rahmen der Sitzung vom 16. September 2022 mit der Vergabe von Restmitteln aus dem Haushalt 2022. Der verfügbare Gesamtrahmen für das laufende Jahr beläuft sich auf 400.000 Euro aus dem Haushaltsansatz sowie 100.000 Euro aus einem Sondertopf, ergänzt durch 36.000 Euro an freien Mitteln aus Vorjahren. Nach Abzug der bereits in den Sitzungen des Jahres 2022 beschlossenen Beträge verbleibt ein Restbudget von 72.120 Euro.
Über diesen verbleibenden Betrag soll über die vorliegenden Anträge entschieden werden. Die Freiwillige Feuerwehr Stoppenberg beantragt einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für die Anschaffung von Gegenständen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie für Trainingsmittel. Die Zollvereinschule stellt einen Antrag über 1.400 Euro für die Anschaffung von Konstruktionskästen für den Offenen Ganztag. Der Sportverein Schonnebeck 1910 e.V. bittet um 1.500 Euro für die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers und technisches Equipment zur Grünpflege.
Die Schule an der Viktoriastraße hat drei separate Anträge gestellt: Ein Zuschuss von 3.500 Euro wird für die Fortführung des Vorschulprojektes „Minischule“ beantragt. Zudem werden 1.000 Euro für die Anschaffung von Material für den Offenen Ganztag angefordert. Ein dritter Antrag der Schule sieht eine Förderung in Höhe von 720 Euro für einen Klassenausflug auf einen Bauernhof vor.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 25.a.1Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Stoppenberg (verschiedene Gegenstände)
- 25.a.2Antrag der Zollvereinschule (Bausteine, Konstruktionskästen für den Offenen Ganztag)
- 25.a.3Antrag der SpVg Schonnebeck (Aufsitzrasenmäher und technisches Equipment für Grünpflege)
- 25.a.4Antrag der Schule an der Viktoriastraße (Vorschulprojekt Minischule)
- 25.a.5Antrag der Schule an der Viktoriastraße (Material OGS)
- 25.a.6Antrag der Schule an der Viktoriastraße (Klassenfahrten)
- 26.Haushalt 2022 hier: Vergabe von Mitteln für kulturelle Projekte in SchulenZur Vorlage · 1439/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI wird über die Vergabe von Mitteln für das Projekt „Kulturelle Projekte in Schulen“ (KiP) im Haushalt 2022 beraten. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der Kantschule, die für die Weiterführung des KiP-Projektes im Schuljahr 2022/2023 einen Zuschuss in Höhe von 6.650 Euro beantragt.
Grundlage der Finanzierung ist ein bereits am 21. Januar 2022 gefasster Beschluss, durch den insgesamt 15.000 Euro für kulturelle Projekte in Schulen bereitgestellt wurden. Ein Teil dieser Mittel wurde bereits am 24. Juni 2022 für die Peter-Ustinov-Schule in Höhe von 6.450 Euro bewilligt, sodass aus dem ursprünglichen Budget noch ein Restbetrag von 8.460 Euro zur Verfügung steht. Die vorliegende Vorlage dient der Entscheidung über die Verwendung dieses verbleibenden Budgets zur Deckung des Antrags der Kantschule.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 26.aHaushalt 2022 hier: Weitere Vergabe von Mitteln für kulturelle Projekte in SchulenZur Vorlage · 1594/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat in ihrer Sitzung am 16. September 2022 über die Vergabe von Mitteln für das Projekt „Kulturelle Projekte in Schulen“ (KiP) entschieden. Im Rahmen dieses Beschlusses wird der Schule an der Viktoriastraße ein Zuschuss in Höhe von 2.490 Euro für die Durchführung des Projektes im Schuljahr 2022/2023 gewährt.
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet ein bereits im Januar 2022 beschlossener Gesamtkredit in Höhe von 15.000 Euro für kulturelle Schulprojekte. Von diesem ursprünglichen Budget wurden bereits 6.450 Euro an die Peter-Ustinov-Schule ausgezahlt. Ein weiterer Antrag der Kantschule über 6.650 Euro reduziert den verbleibenden Bestand des ursprünglichen Budgets auf 1.900 Euro.
Um den beantragten Betrag der Schule an der Viktoriastraße in Höhe von 2.490 Euro vollständig decken zu können, wurde eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für kulturelle Projekte in Schulen um 590 Euro beschlossen. Der neue Haushaltsansatz beläuft sich somit auf insgesamt 15.590 Euro.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 27.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1238/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat im Rahmen der Vorlage 1238/2022/BV VI verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Im Bereich der Infrastruktur und des öffentlichen Raums liegen Informationen zur Barrierefreiheit der Polizeiwache Katernberg sowie zur Errichtung einer Boule-Bahn im Hallo Park und zur Aufstellung von Mülleimern und Hundekotbeutelspendern vor. Zudem wurde über die Installation einer weiteren Bank am Zollvereinradweg berichtet.
In Bezug auf den Straßenverkehr und die Verkehrsplanung enthält die Vorlage Informationen zur Erneuerung der Bushaltestelle an der Grabenstraße, die barrierefrei ausgebaut wird, sowie zur Instandsetzung des Straßenbelages im Kreuzungsbereich Landschede/Schonnebecker Straße/Achternbergstraße. Die Arbeiten zur Gehwegverbreiterung an der Katernberger Straße sind abgeschlossen. Gegen das ordnungswidrige Parken an der Einmündung Ernestinenstraße/Essener Straße wurden Sperrpfosten aufgestellt. Eine Markierung einer Parkverbotszone an der Hanielstraße/Katernberger Straße wird von der Verwaltung aufgrund bestehender Rechtslage und fehlender Unfallhäufung nicht als vordringlich eingestuft.
Weitere Themen betreffen die Sachstandsmitteilungen zu Bauvorhaben auf dem ehemaligen Gelände der Stiftsquelle sowie zum Neubau der Gustav-Heinemann-Gesamtschule. Die Verwaltung klärte zudem die Diskrepanz im Geoportal bezüglich des Effertwegs in Schonnebeck auf, der laut Bebauungsplan von 1966 zwar geplant, aber nie gebaut wurde. Abschließend liegen Stellungnahmen zu Lärmbelästigungen durch Parken und Verkehr sowie zur Überprüfung von Erschütterungen durch LKW-Verkehr in der Ernestinenstraße vor.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 27.1Barrierefreiheit Polizeiwache Katernberg
- 27.2Aufstellen von Mülleimern und Hundekotbeutelspendern im Stadtbezirk
- 27.3Einrichten einer Boule-Bahn im Hallo Park
- 27.4Kiosk an der Matthias-Erzberger-Straße/ Lagemarckstraße - Parken und Lärmbelästigung
- 27.5Bauvorhaben auf dem ehemaligen Geländer der Stiftsquelle
- 27.6Effertweg in Schonnebeck
- 27.7Umfeld der Gustav-Heinemann-Gesamtschule
- 27.8Erschütterungen und Ruhestörung durch LKW-Verkehr im Bereich der Ernestinenstraße
- 27.9Zwischen-/Abschlussmitteilungen des Fachbereichs 66 (Amt für Straßen und Verkehr zu offenen Anfragen)
- 27.9.aBushaltestelle der Linie 140 an der Grabenstraße
- 27.9.bFahrbahnabsenkungen im Bereich der Hallostraße (Höhe Barbarossaplatz bis Kreuzung Gelsenkirchener Straße)
- 27.9.cVerbreiterung des Gehweges an der Katernberger Straße
- 27.9.dKreuzungsbereich Landschede/Schonnebekcer Straße Achternbergstraße. Instandsetzung des Straßenbelages.
- 27.10Bänke am Zollvereinradweg - Kleiner Bruch
- 27.11Ordnungswidriges Parken auf den Gehwegen an der Einmündung Ernestinenstraße/ Essener Straße
- 27.12Verkehrsregelung für Fahrradfahrende im Bereich Von-Bergmann-Straße/Heeskampshof/Esternhovede
- 27.13Markierung Parkverbotszone im Bereich Hanielstraße/Katernberger Straße
- 28.Anfragen und Mitteilungen
- 28.1Fahrbahnschäden im Bereich Schonnebeckhöfe 195/197
- 28.2Köln-Mindener-Straße/Schonnebeckhöfe - Böschung am Gehweg
- 28.3metropolradruhr - Fahrradverleihstation auf Zollverein
- 28.4Bahnhof Zollverein-Nord - barrierefreier Umbau
- 28.5Mitteilung des Jugendbeauftragten
- 28.6Querungshilfe Saatbruchstr. am neuen Aldi-Markt
- 28.7Verkehrsberuhigung Nienhuser Busch
- 29.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 30.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 31.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 32.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil