Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/17 "Gelsenkirchener Straße (ehemaliger Sportplatz Lindenbruch)" Stadtbezirk VI, Stadtteil Katernberg hier: Beschluss zur Anordnung einer Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch für ein Teilgebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 01/17 „Gelsenkirchener Straße (ehemaliger Sportplatz Lindenbruch)“ im Stadtteil Katernberg vor. Das betroffene Areal wird durch die westliche Grenze der Kleingartenanlage zur Wohnbebauung, die südliche Grenze der Kleingartenanlage zum ehemaligen Sportplatz, die Fahrradtrasse im Osten, den Bahndamm im Süden sowie die Gelsenkirchener Straße im Westen begrenzt.
Der Bebauungsplanentwurf sieht in der favorisierten Variante D die Schaffung eines Wohngebiets mit etwa 110 Wohneinheiten vor, bestehend aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern. Während Teile der Bestandsbebauung an der Gelsenkirchener Straße bestätigt werden, sollen rückwärtige Flächen der neuen Nutzung zugeordnet werden.
Ein Umlegungsverfahren ist erforderlich, um die für die Bebauung und Erschließung notwendige Neuordnung der Grundstücke zu erreichen. Da ein privatrechtlicher Erwerb bestimmter Flächen, unter anderem durch freihändigen Kauf oder im Rahmen von Zwangsversteigerungen, nicht erfolgreich war, dient die Umlegung dazu, zweckmäßig geschnittene Grundstücke zu bilden und die Lasten der Erschließung solidarisch zu verteilen. Die Anordnung durch den Rat der Stadt Essen bildet die rechtliche Grundlage für den Umlegungsausschuss, das Verfahren durchzuführen. Ziel ist eine frühzeitige Umsetzung des Bebauungsplanentwurfes.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.10.2022einstimmig beschlossen
- 20.10.2022einstimmig empfohlen
- 16.09.2022einstimmig keine Bedenken erhoben
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