Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 21 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 18.08.2022
- 2.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 01.09.2022
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.Sachstandbericht zur Erstellung des Konzeptes für öffentliche ToilettenZur Vorlage · 1466/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandbericht 1466/2022/OB dokumentiert die aktuelle Entwicklung eines Konzepts zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen in Essen. Ziel ist die Schaffung eines wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Angebots auf Basis eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2021. Zur Identifikation von Versorgungslücken wurde eine Online-Befragung durchgeführt, an der über 3.600 Personen teilnahmen. Mögliche Maßnahmen umfassen die Sanierung bestehender Infrastruktur, die Nutzung von Ladenleerständen, die Anmietung mobiler oder feststehender Anlagen sowie die Erweiterung des Konzepts „Nette Toilette“ durch Gastronomiebetriebe in mehreren Stadtbezirken.
In den Bezirken I, III, IV und VI werden verschiedene Optionen für die Weiterführung oder den Rückbau bestehender Anlagen geprüft. Im Bezirk I sind Miettoiletten im Stadtgarten und Nordpark sowie eine Öko-Toilette vorgesehen. Für die Dubois-Arena in Bezirk IV werden Instandsetzungskosten von über 331.000 Euro geschätzt. In den Bezirken VIII, IX und am Baldeneysee sollen neue Anlagen installiert werden, unter anderem durch eine Zusammenarbeit mit dem Eisenbahnersportverein Essen-Kupferdreh e.V. Die Sport- und Bäderbetriebe übernehmen die Kosten für eine Anlage am Regattaturm.
Die Kostenschätzung umfasst monatliche Mietgebühren für Standardtoiletten, die Anschaffung von Pavillons sowie jährliche Aufwände für saisonale Miettoiletten und Entschädigungen im Rahmen der „Netten Toilette“. Für den Betrieb von zehn festen Anlagen werden jährliche Kosten von 300.000 Euro veranschlagt. Ein flächendeckendes Wegweiser-System soll die Auffindbarkeit der Anlagen verbessern. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Rat, die Bezirksvertretungen und die relevanten Ausschüsse vor.
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Beratungsfolge
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Gastronomiekonzept für die Essener InnenstadtZur Vorlage · 1764/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1764/2022/OB befasst sich mit einem Gastronomiekonzept für die Essener Innenstadt, welches auf einem Endbericht der Progacon / Fun Concept GmbH basiert. Das im Auftrag der Essen Marketing GmbH erstellte Konzept untersucht die räumliche Entwicklung an drei Schwerpunkten: dem Willy-Brandt-Platz/Rathenaustraße, dem Hirschlandplatz/Theaterplatz sowie dem Flachsmarkt/Viehofer Straße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die zuständigen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung des Stadtbezirks I das Konzept zur Kenntnis nehmen.
Das Konzept sieht für die genannten Standorte unterschiedliche Zielgruppen wie Pendler, Studierende oder Kreative vor und schlägt verschiedene Ansätze wie Markthallen, Bistrokonzepte oder Streetfood vor. Geplant ist die Entwicklung von Angeboten wie Quartiersgastronomie, Familienrestaurants und Seniorencafés. Zur Förderung der Ansiedlung werden Maßnahmen wie ein Sicherheitskonzept, die Steigerung der Abendfrequenz und die Förderung von Außengastronomie sowie die Sensibilisierung von Immobilieneigentümern bezüglich Mietpreisen und Investitionszuschüssen aufgeführt. Zudem sollen Planungssicherheit durch schnelle Genehmigungsverfahren sowie Lösungen für den Immissionsschutz und Stellplatzablösungen geschaffen werden.
Die Umsetzung erfolgt phasenweise durch die Progacon / Fun Concept GmbH. Als finanzieller Anreiz können bis Ende 2023 Mittel aus dem Verfügungsfonds des Sofortprogramms Innenstadt genutzt werden, wobei Gastronomen bis zum Ende des Förderzeitraums 20 % der letzten Kaltmiete zahlen können. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Erhöhung der Gesamtkosten, sowie Beauftragung einer Projektkoordination und von Beratungsleistungen zur Neukonzeption der ZentralbibliothekZur Vorlage · 1720/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 4 sieht eine Anpassung der finanziellen Planung für die Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5 vor. Die Gesamtkosten für das Projekt sollen von zuvor beschlossenen 13,3 Millionen Euro um 0,5 Millionen Euro auf insgesamt 13,8 Millionen Euro erhöht werden. Diese Steigerung resultiert aus einer Aktualisierung der Planungskosten, die von 2,2 Millionen Euro auf bis zu 2,7 Millionen Euro angehoben wurden.
Zusätzlich wird die Beauftragung einer Projektkoordination sowie weiterer Beratungsleistungen durch die Immobilien Management Essen GmbH beantragt. Die Kosten für diese Leistungen werden mit bis zu 2,7 Millionen Euro beziffert. Die Beauftragung der GmbH soll die Koordination zwischen den beteiligten städtischen Fachbereichen und der Vermieterseite sicherstellen, um den Zeitplan für den Umzug bis Februar 2025 einzuhalten. Für die Umsetzung sind Planungsleistungen durch Fachplaner, etwa für die Medienlogistik und Innenarchitektur, vorgesehen.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über den Haushalt 2023 im Rahmen einer Änderungsnachweisung. Die Mittelbereitstellung ist für die Jahre 2023 (1,7 Millionen Euro), 2024 (1 Million Euro) und 2025 (11,1 Millionen Euro) geplant. Für bereits im Jahr 2022 zu beauftragende Leistungen ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich, die durch Mittel aus einem Straßenbauprojekt gedeckt werden soll. Die Verlagerung in das neue Gebäude wird zudem als Maßnahme zur Reduktion des Energieverbrauchs eingestuft.
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Beratungsfolge
- 02.11.2022 · Kulturausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Zwischenbericht zum Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1432/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Zwischenbericht zum Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Essen dokumentiert den aktuellen Stand der Erarbeitung von Strategien gegen Hitze, Starkregen und Sturmschäden. Die Erstellung des Konzepts erfolgt durch ein beauftragtes Planungsbüro unter der fachlichen Koordination des Umweltamtes, wobei die Deutsche Anpassungsstrategie als Grundlage dient. Zur Einbindung der Öffentlichkeit wurde im August 2022 die „Essener KlimaMap“ als Online-Tool bereitgestellt. Die Analyse nutzt unter anderem das Kaltluftabflussmodell KLAM_21 sowie die Klimaanalyse der Regionverband Ruhr, um thermische Belastungen in Industrie-, Gewerbe- und Siedlungsgebieten zu untersuchen.
Im Rahmen der Untersuchung werden die Gefährdungen durch Trockenheit, Überflutung und Hitze bewertet. Die Ermittlung der Trockenheitsgefährdung basiert auf Bodenparametern, der Feldkapazität sowie Hangexposition und Windgeschwindigkeit. Die Überflutungsgefährdung wird anhand einer Starkregenkarte für ein 100-jähriges Ereignis unter Berücksichtigung von Bachläufen analysiert. Eine Handlungskarte identifiziert zudem Konflikte zwischen Flächennutzung und Klimafunktionen sowie Gebiete für die Stadtbelüftung und relevante Grünflächen.
Aus einem durch das Umweltamt geleiteten Prozess zum European Climate Adaptation Award ist ein Maßnahmenprogramm mit etwa 60 Maßnahmen hervorgegangen. Ziel ist die Integration eines Ablaufschemas zur Klimafolgenanpassung in kommunale Planungsprozesse sowie die Entwicklung eines detaillierten Maßnahmenportfolios. Das übergeordnete Planwerk soll als Instrument dienen, um stadtklimatische Belange in städtebaulichen Prozessen zu prüfen und eine klimasensible Stadtentwicklung zu unterstützen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Projekt BürgerRatHaus hier: Projektstatusbericht und Vorschlag über weiteres VorgehenZur Vorlage · 1631/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1631/2022/7) aus dem Geschäftsbereich 7 enthält einen Projektstatusbericht sowie einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen beim Projekt BürgerRatHaus. Aufgrund gestiegener Baukosten und veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, wie etwa eines Anstiegs der Zinssätze von 1,5 % auf 2,8 %, wird die Aufgabe des bisherigen Projekts vorgeschlagen. Die Kostenfortschreibung der ursprünglichen Planung beläuft sich unter Berücksichtigung der Indexierung aktuell auf rund 191,59 Mio. Euro, während erste indikative Angebote für eine Generalunternehmervergabe Projektkosten von bis zu 230 Mio. Euro ausweisen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, dass der Neubau im Vergleich zur Fortführung des Bestands um etwa 107,1 Mio. Euro teurer wäre.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Projekt zum Bau eines BürgerRatHauses aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu realisieren. Stattdessen soll die Verwaltung eine Neuplanung am Standort Hauptbad unter dem Arbeitstitel „Verwaltungscampus Steeler Tor“ entwickeln. Dieses Folgeprojekt soll ein geringeres Bauvolumen umfassen und Schwerpunkte auf ökologische Nachhaltigkeit, städtebauliche Aufwertung sowie digitale und flexible Arbeitswelten legen. Das bisher bewilligte Budget für das BürgerRatHaus soll als maximale Kostengrenze für dieses neue Vorhaben dienen. Die Ergebnisse der neuen Planung sollen Anfang 2023 als Ratsvorlage zur Beratung vorgelegt werden. Der Rückbau der bestehenden Gebäude soll bis Ende September 2023 abgeschlossen sein. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH entscheidet über den weiteren Umgang mit der Baugrube.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Beratungsbedarf seitens der Grünen Fraktion angemeldet
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: Beratungsbedarf seitens der Grünen Fraktion angemeldet - 9.Sachstand über die Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der InnenstadtZur Vorlage · 1580/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht der Vorlagennummer 1580/2022/7 aus dem Geschäftsbereich 7 dokumentiert verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit in der Essener Innenstadt. Im Rahmen städtebaulicher Projekte wie dem Integrierten Entwicklungskonzept MITTE/OST sowie der Neugestaltung des Weberplatzes werden laufende Prozesse beschrieben. Für den Einzelhandel wurden Mittel aus einem Sofortprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro akquiriert, was zur Anmietung von acht Flächen in der Limbecker Straße führte. Zur Aufwertung des öffentlichen Raums wurden zudem Sitzgelegenheiten und Pflanzungen bereitgestellt.
Im Bereich der Sicherheit wurde die Präsenz der gemeinsamen Streife von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst verdoppelt, wobei ab Winter 2022 zusätzliche Mitarbeitende im Einsatz sind. Weitere städtebauliche Vorhaben umfassen die Sanierung des Spielplatzes Hirschlandplatz, die geplante Aufwertung des Gildehoftunnels sowie die Erarbeitung eines Hochhausentwicklungskonzeptes. Für das Projekt „ZUKUNFT Essen Innenstadt“ ist die Erstellung eines Leitbildes sowie eines Integrierten Entwicklungskonzeptes vorgesehen.
Hinsichtlich der Reinigung der Innenstadt prüft die Verwaltung ein Angebot der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH zur Erhöhung der Intervalle und zur Einführung einer Nachtreinigung. Im Bahnhofsumfeld findet bereits eine regelmäßige Reinigung durch die RGE Servicegesellschaft mbH statt. Weitere geplante Maßnahmen sind die Erstellung von Konzepten für den Willy-Brandt-Platz, die Verlagerung der Zentralbibliothek in den Markt 5-6 im Jahr 202rachten 2025 sowie die Untersuchung von Varianten für das Marktkirchenumfeld. Der Citysandkasten auf dem Burgplatz ist als langfristige Einrichtung konzipiert.
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Beratungsfolge
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2022 · Kulturausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011)Zur Vorlage · 0844/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel 2022. Als Grundlage dienen Daten zur Kaufkraftkennziffer von 97,6 im Jahr 2021 sowie die Entwicklung der Verkaufsfläche, die seit 2009 um 13 % auf etwa 122.000 m² gesunken ist.
Der Plan sieht eine vierstufige Zentrenhierarchie vor, die aus den Kategorien A bis D besteht. Im Rahmen dieser Struktur sollen 13 D-Zentren erhalten bleiben, während drei Standorte zu Nahversorgungsstandorten herabgestuft und fünf E-Zentren zu D-Zentren hochgestuft werden sollen. Zudem ist eine Neuzuordnung von Sortimenten vorgesehen, wodurch beispielsweise Campingartikel als zentrenrelevant eingestuft werden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage einbringt. Die Entscheidung über den Masterplan obliegt dem Rat, wobei die Zustimmung der Bezirksvertretungen I bis IX erforderlich ist. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen im Zeitraum von Juni bis September 2022 sowie einen Informationstermin mit dem beauftragten Gutachterbüro im September 2022. Eine Entscheidung des Rates ist für den 26. Oktober 2022 vorgesehen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 10.1Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011) - Entscheidung über die Anregungen im Rahmen des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 0844/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844E1/2022/7 behandelt die Entscheidung über den Masterplan Einzelhandel 2022, welcher eine Fortschreibung des Masterplans aus dem Jahr 2011 darstellt. Gegenstand der Vorlage ist die Verabschiedung der im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen.
Der Entwurf des Masterplans wurde im Juni 2022 dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgelegt. Im Zeitraum zwischen Juni und August 2022 fand eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. An diesem Verfahren nahmen unter anderem die zuständigen Stadtämter, Nachbarkommunen, der Regionalverband Ruhr, die Bezirksregierung Düsseldorf sowie die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer Düsseldorf und der Handelsverband Ruhr teil. Zudem gingen Stellungnahmen von Nahversorgern sowie der Eigentümerin eines Grundstücks an der Econova-Allee ein. Ergänzend fanden Informationsveranstaltungen für die Bezirksvertretungen und den zuständigen Ausschuss sowie eine Vorstellung des Entwurfs vor dem Konsultationskreis Einzelhandel durch ein Gutachterbüro statt.
Die eingegangenen Anmerkungen wurden in einer Synopse zusammengefasst, zu der die Verwaltung und das Gutachterbüro Entscheidungsvorschläge erarbeitet haben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Synopse zur Kenntnis nimmt und dem Rat eine Empfehlung ausspricht. Der Rat der Stadt Essen soll den Masterplan Einzelhandel 202
den vorgeschlagenen Änderungen aus der Synopse entsprechend beschließen. Nach der Entscheidung sollen die Inhalte der Synopse in den Gesamtentwurf eingearbeitet werden, um das abschließende Gesamtwerk zu erstellen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 11.Handlungskonzept Wohnraum für Seniorinnen und SeniorenZur Vorlage · 1121/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1121/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung befasst sich mit dem Handlungskonzept Wohnraum für Seniorinnen und Senioren in Essen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das Konzept beschließt und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragt.
Die Grundlage für die Erarbeitung dieses Konzepts war ein Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom Mai 2021. Ziel der Maßnahme ist es, das Wohnangebot für ältere Menschen aus verschiedenen Einkommensgruppen zu erhöhen. Dabei sollen die sozialen, persönlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse der Senioren berücksichtigt werden. Die Umsetzung soll sowohl durch die Anpassung von bestehendem Wohnraum als auch durch Neubauten erfolgen. Zudem ist die Identifizierung von Flächen für seniorengerechten Wohnraum vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist die angestrebte verstärkte Kooperation mit der Essener Wohnungswirtschaft. Dabei stehen verschiedene Wohnformen wie „Wohnen mit Service“, selbstbestimmtes Wohnen sowie Mehrgenerationenwohnen im Fokus. Das Handlungskonzept wurde in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe aus der Sozial- und Planungsverwaltung erstellt. Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst die Einbringung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Beratung und Empfehlung durch den Seniorenrat und den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, bevor eine Entscheidung durch den Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen unter Berücksichtigung der in seiner Stellungnahme empfohlenen besonderen Maßgaben
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — vertagt
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Analyse der thermischen Wirkung von Dachbegrünung mittels Stadtklimamodellierung (ADAM)Zur Vorlage · 1395/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Analyse der thermischen Wirkung von Dachbegrünung mittels der Stadtklimamodellierung (ADAM) liegt vor. Das Projekt, eine Kooperation zwischen der Stadt Essen, dem Deutschen Wetterdienst, dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. und der Firma EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH, wurde von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt finanziert. Die Projektlaufzeit betrug 25 Monate und verursachte für die Stadt Essen keine Kosten.
Aktuell sind 4,3 % der Gebäude in Essen mit einer Dachbegrünungsfläche von 44,9 Hektar ausgestattet, was einem Anteil von 1,9 % entspricht. Es besteht ein Potenzial von weiteren 132.210 Gebäuden, wodurch die Fläche auf 98,3 Hektar ansteigen könnte. Die Ergebnisse der Modellierung zeigen, dass Gründächer allein nicht zur Kühlung ausreichen, bei einer vollständigen Abdeckung jedoch die Lufttemperatur im Stadtkern um durchschnittlich 0,8 Kelvin senken könnten.
Zudem wird eine städtebauliche Konzeption zur Standardfestsetzung von Dachbegrünungen in der verbindlichen Bauleitplanung vorgestellt. Ziel ist die Anpassung an den Klimawandel durch die Reduzierung von Hitzebelastungen. Die Festsetzung von Flachdachbegrünungen, die auch Garagen und Tiefgaragendächer umfasst, soll die Regenwasserspeicherung fördern und den Abfluss in die Kanalisation oder Versickerungsanlagen verzögern. Die Maßnahme dient zudem der Energieeinsparung. Eine Bewässerung der Vegetation soll nur bei nachhaltiger Nutzung erfolgen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Vorhabenbezogner Bebauungsplan Nr. 02/22 "Alfredstraße/Messeplatz" StadtbezirkII, Stadtteil Rüttenscheid Einleitungsbeschluss sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1302/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Alfredstraße/Messeplatz“ im Stadtteil Rüttenscheid. Auf Antrag der GZS Grugaplatz GmbH & Co. KG soll das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplans auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans eingeleitet werden. Damit verbunden ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Das etwa 0,25 Hektar große Plangebiet befindet sich im Bereich der Alfredstraße und des Messeplatzes, begrenzt durch die Brücke der Alfredstraße im Osten und das Hotel Atlantic im Westen. Das geplante Bauvorhaben sieht die Errichtung eines Bürogebäudes mit bis zu 13 Vollgeschossen vor, das Platz für rund 450 Arbeitsplätze sowie ein Schulungszentrum bieten soll. Die Planung umfasst zudem die Gestaltung eines neuen Vorplatzes an der Alfredstraße, die Schaffung von Wegeverbindungen für den Fußgänger- und Radverkehr sowie die Anbindung an die „Gruga-Trasse“. Unterhalb der Geländeoberfläche sind eine Fahrradgarage, Serviceflächen sowie zwei Tiefgaragenebenen vorgesehen.
Das Vorhaben soll die städtebauliche Entwicklung im Bereich der Messe und Grugahalle unterstützen. Der Entwurf sieht vor, die vorhandenen Ebenen des Geländes zu verbinden und die architektonische Gestaltung an bestehende Elemente wie das Schmetterlingsdach der Grugahalle anzulehnen. Im weiteren Verfahren sollen auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der EBB-Fraktion
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der EBB-Fraktion - 14.Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/17 "Gelsenkirchener Straße (ehemaliger Sportplatz Lindenbruch)" Stadtbezirk VI, Stadtteil Katernberg hier: Beschluss zur Anordnung einer Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 1440/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch für ein Teilgebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 01/17 „Gelsenkirchener Straße (ehemaliger Sportplatz Lindenbruch)“ im Stadtteil Katernberg vor. Das betroffene Areal wird durch die westliche Grenze der Kleingartenanlage zur Wohnbebauung, die südliche Grenze der Kleingartenanlage zum ehemaligen Sportplatz, die Fahrradtrasse im Osten, den Bahndamm im Süden sowie die Gelsenkirchener Straße im Westen begrenzt.
Der Bebauungsplanentwurf sieht in der favorisierten Variante D die Schaffung eines Wohngebiets mit etwa 110 Wohneinheiten vor, bestehend aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern. Während Teile der Bestandsbebauung an der Gelsenkirchener Straße bestätigt werden, sollen rückwärtige Flächen der neuen Nutzung zugeordnet werden.
Ein Umlegungsverfahren ist erforderlich, um die für die Bebauung und Erschließung notwendige Neuordnung der Grundstücke zu erreichen. Da ein privatrechtlicher Erwerb bestimmter Flächen, unter anderem durch freihändigen Kauf oder im Rahmen von Zwangsversteigerungen, nicht erfolgreich war, dient die Umlegung dazu, zweckmäßig geschnittene Grundstücke zu bilden und die Lasten der Erschließung solidarisch zu verteilen. Die Anordnung durch den Rat der Stadt Essen bildet die rechtliche Grundlage für den Umlegungsausschuss, das Verfahren durchzuführen. Ziel ist eine frühzeitige Umsetzung des Bebauungsplanentwurfes.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14. A.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 1.01.13.01 - ImmobilienwirtschaftZur Vorlage · 1739/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 11,8 Millionen Euro im Teilergebnisplan 1.01.13.01 der Immobilienwirtschaft beschließen. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat vor, nachdem der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen Empfehlungen dazu abgegeben haben.
Die Vorlage beschreibt eine Unterdeckung im Produktbereich, die nach Abzug bereits bereitgestellter Sonderausgaben für das Museum Folkwang in Höhe von 961.500 Euro bei 9,615 Millionen Euro liegt. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören die Anmietierung von Fremdimmobilien mit etwa 31,5 Millionen Euro sowie die Energiekosten, für die ein Bedarf von rund 28,71 Millionen Euro geschätzt wird. Im Bereich der Asylunterkünfte fallen Kosten von circa 3 Millionen Euro an. Für die Bauunterhaltung wird ein Jahresbedarf von rund 30 Millionen Euro veranschlagt, wofür eine überplanmäßige Bereitstellung von etwa 2,16 Millionen Euro erforderlich ist.
Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel erfolgt durch Mehrerträge im Teilplan Steuern, allgemeine Zuweisungen sowie die allgemeine Umlage. Die Vorlage führt zudem Landesmittel in Höhe von rund 1,57 Millionen Euro und Fördermittel für Klimaschutz in Höhe von 284.000 Euro auf. Die Mittelbereitstellung dient der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Immobilienwirtschaft sowie der Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen.
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- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Wahlen zur Teilnahme an der Preisgerichtssitzung Hier: Mehrfachbeauftragung Flughafen Essen/MülheimZur Vorlage · 1771/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Besetzung von drei Vertretungsposten für die Preisgerichtssitzung am 26. Oktober 2022 entscheiden. Gegenstand der Sitzung ist die Mehrfachbeauftragung des Flughafens Essen/Mülheim.
Hintergrund der Vorlage ist der Wunsch des Ausschusses aus einer Sitzung im August 2022, eine engere Einbindung in die Verfahren zur zukünftigen Entwicklung des Flughafens Essen/Mülheim zu erreichen. In Abstimmung mit der Stadt Mülheim an der Ruhr wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Vertretende der Fraktionen beratend an der Preisgerichtssitzung teilnehmen können. Da die Stadt Mülheim drei Personen aus ihrem Planungsausschuss entsandt hat, wird für Essen ebenfalls die Entsendung von drei Mitgliedern vorgeschlagen.
Die Besetzung der Sitze erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Die Vorlage sieht vor, dass jeweils ein Mitglied dieser Fraktionen als Wahlvorschlag benannt wird. Die gewählten Mitglieder werden im Anschluss persönlich zur Sitzung eingeladen. Die Entscheidung über die Benennung der Ratsmitglieder erfolgt durch den Ausschuss, entweder durch die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder durch eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Sitzungstermine des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1670/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1670/2022/7 des Geschäftsbereichs 7 dient der Festlegung der Sitzungstermine für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen im Jahr 2023. Der Beigeordnete schlägt hierfür eine Reihe von Terminen vor, die jeweils am ersten, dritten oder optional am fünften Donnerstag eines Monats angesetzt sind.
Bei der Erstellung des Terminkalenders wurden die Ferienzeiten sowie die gesetzlichen Feiertage berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Sitzungstage für das Jahr 2023 umfassen den 2. und 16. Februar, den 2. und 16. März, den 20. April, den 4. Mai, den 1. Juni, den 17. August, den 7. und 21. September, den 19. Oktober sowie den 16. November. Ein optionaler Termin ist für den 7. Dezember 2023 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführten Termine zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde am 30. September 2022 erstellt und war für die Sitzung des Ausschusses am 20. Oktober 2022 zur Beratung vorgesehen.
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- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Anträge und Anfragen
- 17. A.Anfrage zur in der Vorlage Nr. 1463/2022/BV V genannten Baugenehmigung der Firma MetallionZur Vorlage · 1800/2022/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1800/2022/AfD eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Beschwerden von Anwohnern, die in einer Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V am 20. September 2022 zu Geräuschemissionen des Schrottplatzes der Firma Metallion in der Heßlerstraße vorgebracht haben.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, zu welchem Zeitpunkt die in der Vorlage 1463/2022/BV V erwähnte Baugenehmigung erteilt wurde. Diese Genehmigung sieht Betriebszeiten an Werktagen von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr vor. Zudem wird angefragt, ob für Anwohner, denen keine Rechtsbehelfsbelehrung zugegangen ist, die Bestandsunwirksamkeit der Genehmigung noch nicht eingetreten ist. Die Anfrage wurde zur Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen für den Termin am 20. Oktober 2022 vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 7.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — schriftliche Beantwortung
Ergebnis: schriftliche Beantwortung - 18.Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 1187/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt mit kostenlosen Trinkwasserbrunnen vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Vorhaben ausarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Als Orientierung für die Planung dient das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen, wobei die Verwaltung angewiesen wird, perspektivisch das gesamte Stadtgebiet zu versorgen. Bei der Auswahl der Standorte sollen vorrangig Orte mit hoher Reichweite berücksichtigt werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Stadt Köln als Grundlage dienen sollen.
Zusätzlich zum Kölner Modell soll das Konzept die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen einbeziehen. Die Antragsteller führen an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung des Zugangs zu fließendem Wasser für Menschen ohne festen Wohnsitz, insbesondere während der Sommermonate.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: Antrag vom Antragsteller zurückgezogen - 18.1 B.Trinkwasserbrunnen in Essen Hier: Umsetzungskonzept (Antrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP)Zur Vorlage · 1822/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts zur Sicherstellung einer kostenlosen und öffentlich zugänglichen Trinkwasserversorgung zu veranlassen. Das Konzept soll insbesondere die Versorgung während der Sommermonate abdecken.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, dieses Vorhaben fachbereichsübergreifend, in Zusammenarbeit mit den Essener Stadtwerken und unter Einbindung der Bezirksvertretungen zu planen. Dabei soll auch die mögliche Nutzung von Fördermitteln sowie die Ausweisung der einmaligen und fortlaufenden Kosten geprüft werden.
Der Antrag sieht vor, bestehende Planungen zu koordinieren. Hierbei sollen unter anderem das Konzept zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Toiletten, das Handlungskonzept Innenstadt sowie das Klimaanpassungspolitische Aktivitätenprogramm berücksichtigt werden. Zudem sollen bereits vorhandene Angebote der Handels- und Gastronomiebetriebe, wie etwa „Refill Deutschland“, einbezogen oder gezielt erweitert und in die städtischen Informationsplattformen aufgenommen werden.
Ziel des Antrags ist es, durch ein breitflächiges Angebot den Zugang zu Trinkwasser bei Hitzeperioden für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Das geplante Konzept soll zudem im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2020/2184 zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch stehen. Die Vorlage wurde zur Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie zur Kenntnisnahme an weitere Fachausschüsse übermittelt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Wohnverträgliche Gewerbenutzungen im Umfeld der Stauderstraße (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1534/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1534/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Prüfung der Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich der Stauderstraße umfasst. Der betroffene Bereich erstreckt sich vom Stauderkreisel bis zur Bischoffstraße. Ziel der Anfrage ist es, festzulegen, unter welchen Bedingungen ein Bebauungsplan erstellt werden kann, um die bestehende sowie künftige Wohnbebauung vor gewerblichen Grundstücksnutzungen zu schützen, die als wohnunverträglich eingestuft werden.
Nach Angaben der Fraktion ist der Siedlungsbereich an der Stauderstraße durch eine Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzung geprägt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben, insbesondere im Bereich des Auto- und Altmetallrecyclings, zu Lärm- und Geruchsemissionen führt. Diese beeinträchtigen laut Antrag auch die Nutzung angrenzender Erholungs- und Freizeitgebiete wie die Zeche Carl, den Nordfriedhof oder die Grünanlage Grüne 14.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer Regelung auch mit geplanten Projekten im Umfeld, darunter die Entwicklung der Sportanlage Wüllnerskamp sowie eine neue Seniorenwohnanlage an der Rahmstraße. Die Verwaltung soll dabei prüfen, wie die vorhandenen Gewerbeflächen langfristig für eine wohnortnahe, aber nicht störende Gewerbeansiedlung gesichert werden können, während gleichzeitig die Wohnqualität durch den Ausschluss ungeeigneter Nutzungen gewahrt bleibt. Der Vorgang ist zur Beratung in die Bezirksvertretung V sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung AfD-Fraktion
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Nicht mehr zur Verfügung stehende Parkplätze für den MIV in den Essener StadtbezirkenZur Vorlage · 1565/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1565/2022/FDP einen Antrag gestellt, der eine detaillierte Aufstellung über den Wegfall von Parkplätzen für den motorisierten Individualverkehr in den Essener Stadtbezirken fordert. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Auskunft darüber, wie viele Parkplätze seit dem Beitritt des Rates zum RadEntscheid sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilsmäßig nicht mehr zur Verfügung stehen. Dabei sollen spezifische Gründe für die Reduzierung der Stellflächen untersucht werden. Konkret wird nach der Anzahl der Parkplätze gefragt, die durch die Genehmigung von Erweiterungen der Außengastronomie, die Installation von Ladesäulen für Elektroautos, die Einrichtung von Fahrradparkplätzen, den Bau von Radverkehrsanlagen sowie durch die Stadtterrassen des Projektes „Be-MoVe“ ersetzt wurden. Als Stichtag für die Erhebung der Daten ist der 30. August 2022 vorgesehen. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Ausschuss für Verkehr und Mobilität, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Prüfung des zukünftig leergezogenen Polizeipräsidiums an der Büscherstraße als Alternativstandort für die Einrichtungen ZAB und ABH des Fachbereichs 38Zur Vorlage · 1605/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen den Antrag 1605/2022/SPD/FDP gestellt, die Nutzung des zukünftig leerstehenden Polizeipräsidiums an der Büscherstraße als Alternativstandort für die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) und die Ausländerbehörde (ABH) zu prüfen. Ziel der Anfrage ist es, die derzeit getrennten Standorte der Einrichtungen des Fachbereichs 38 zusammenzuführen, um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sowie die Abläufe für die Kundschaft zu verbessern.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Eignung des Gebäudekomplexes an der Büscherstraße hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten zu untersuchen. Dabei soll geprüft werden, ob neben den genannten Behörden auch weitere Verwaltungseinheiten untergebracht werden können. Zudem soll eine Gegenüberstellung der potenziellen Kosten und Umsetzungszeiträume eines Umzugs im Vergleich zum aktuellen Status quo erstellt werden.
Sollte sich der Standort an der Büscherstraße als ungeeignet erweisen, soll die Verwaltung alternative Standorte für die ZAB und die ABH vorlegen. Die Ergebnisse der Prüfung, die eine Bewertung durch den Fachbereich 38 sowie die Planungsverwaltung beinhalten sollen, sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen im ersten Quartal 2023 vorzulegen. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie eine Kenntnisnahme durch den Integrationsrat vor.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt, mit Zustimmung der Fraktionen SPD, FDP und EBB
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt, mit Zustimmung der Fraktionen SPD, FDP und EBB - 22.Verschiedenes
- 23.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 25.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 26.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 27.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 28.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 29.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 30.Anträge und Anfragen
- 31.Mitteilungen der Verwaltung
- 32.Pressemitteilung