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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1TOP 4: Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1922/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage Nummer 1922/2022/LINKE einen Antrag auf Umbesetzung von Ausschussmandaten im Rat der Stadt Essen gestellt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und sieht Änderungen in der Zusammensetzung zweier Gremien vor.
Im Kulturausschuss soll ein neues stellvertretendes Mitglied berufen werden. Das bisherige Mitglied soll durch eine neue Person ersetzt werden. Des Weiteren beantragt die Fraktion eine personelle Änderung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung. Auch hier soll ein neues stellvertretendes Mitglied anstelle des bisherigen Mitglieds in den Ausschuss aufgenommen werden. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Umbesetzungen war für die Sitzung des Rates am 26. Oktober 2022 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1TOP 5: Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1920/2022/GRÜNE · Antrag GRÜNE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag auf Neubesetzung von Gremien vorgelegt. Der Antrag umfasst Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft sowie des Verwaltungsrats der Sparkasse Essen.
Für den Aufsichtsrat der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft wird vorgeschlagen, ein neues Mitglied zu berufen und das bisherige Mitglied aus dem Gremium zu entfernen. Parallel dazu sieht der Antrag eine Änderung im Verwaltungsrat der Sparkasse Essen vor. Hier soll ein neues stellvertretendes Mitglied als Ersatz für das bisherige Mitglied eingesetzt werden. Die entsprechende Vorlage wurde dem Oberbürgermeister zur Behandlung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Bestimmung eines zur Mitunterzeichnung der Niederschriften ermächtigten RatsmitgliedesZur Vorlage · 1661/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Sitzung am 26. Oktober 2022 darüber entscheiden, ein Ratsmitglied zur Mitunterzeichnung der Niederschriften zu ermächtigen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Ratsfrau gemäß § 52 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates zu bestimmen.
Hintergrund der Vorlage des Oberbürgermeisters ist die Notwendigkeit einer Neubesetzung. In der Sitzung vom 4. November 2020 wurden zuvor zwei Mitglieder der SPD-Fraktion zur Mitunterzeichnung der Protokolle bestimmt. Da eines dieser Ratsmitglieder sein Mandat zum 8. Juni 2022 niedergelegt hat, ist eine erneute Benennung durch die Fraktion erforderlich geworden. Mit der vorliegenden Vorlage wird die entsprechende Ermächtigung für ein neues Mitglied beantragt. Die Vorlage wurde durch das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation erstellt.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Mandatsverlust eines RatsmitgliedesZur Vorlage · 1675/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über den Verlust eines Mandats. Der Oberbürgermeister hat hierzu eine Vorlage vorgelegt, die den Mandatsverlust eines Ratsmitglieds zum Gegenstand hat.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen. Nach den dortigen Regelungen verliert ein Vertreter seinen Sitz, wenn die Voraussetzungen der Wählbarkeit nachträglich entfallen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Person für den Rat wählbar, wenn sie am Wahltag sowie seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet hat und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets unterhält.
Der Sachverhalt stellt sich so dar, dass das betreffende Ratsmitglied zum 1. Juli 2022 von Essen nach Schleswig-Holstein verzogen ist. Durch diesen Umzug ist die Voraussetzung der Wählbarkeit, da der Wohnsitz nicht mehr im Wahlgebiet liegt, weggefallen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben obliegt die Entscheidung über den Verlust des Sitzes der Vertretung.
Nach der Beschlussfassung ist die Entscheidung offiziell bekanntzugeben und dem betroffenen Ratsmitglied zuzustellen. Gegen den Ratsbeschluss kann Klage erhoben werden. Sobald der Beschluss unanfechtbar ist oder eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorliegt, wird die Nachbesetzung des Mandats gemäß den geltenden Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Gastronomiekonzept für die Essener InnenstadtZur Vorlage · 1764/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1764/2022/OB befasst sich mit einem Gastronomiekonzept für die Essener Innenstadt, welches auf einem Endbericht der Progacon / Fun Concept GmbH basiert. Das im Auftrag der Essen Marketing GmbH erstellte Konzept untersucht die räumliche Entwicklung an drei Schwerpunkten: dem Willy-Brandt-Platz/Rathenaustraße, dem Hirschlandplatz/Theaterplatz sowie dem Flachsmarkt/Viehofer Straße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die zuständigen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung des Stadtbezirks I das Konzept zur Kenntnis nehmen.
Das Konzept sieht für die genannten Standorte unterschiedliche Zielgruppen wie Pendler, Studierende oder Kreative vor und schlägt verschiedene Ansätze wie Markthallen, Bistrokonzepte oder Streetfood vor. Geplant ist die Entwicklung von Angeboten wie Quartiersgastronomie, Familienrestaurants und Seniorencafés. Zur Förderung der Ansiedlung werden Maßnahmen wie ein Sicherheitskonzept, die Steigerung der Abendfrequenz und die Förderung von Außengastronomie sowie die Sensibilisierung von Immobilieneigentümern bezüglich Mietpreisen und Investitionszuschüssen aufgeführt. Zudem sollen Planungssicherheit durch schnelle Genehmigungsverfahren sowie Lösungen für den Immissionsschutz und Stellplatzablösungen geschaffen werden.
Die Umsetzung erfolgt phasenweise durch die Progacon / Fun Concept GmbH. Als finanzieller Anreiz können bis Ende 2023 Mittel aus dem Verfügungsfonds des Sofortprogramms Innenstadt genutzt werden, wobei Gastronomen bis zum Ende des Förderzeitraums 20 % der letzten Kaltmiete zahlen können. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Sachstand über die Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der InnenstadtZur Vorlage · 1580/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht der Vorlagennummer 1580/2022/7 aus dem Geschäftsbereich 7 dokumentiert verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit in der Essener Innenstadt. Im Rahmen städtebaulicher Projekte wie dem Integrierten Entwicklungskonzept MITTE/OST sowie der Neugestaltung des Weberplatzes werden laufende Prozesse beschrieben. Für den Einzelhandel wurden Mittel aus einem Sofortprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro akquiriert, was zur Anmietung von acht Flächen in der Limbecker Straße führte. Zur Aufwertung des öffentlichen Raums wurden zudem Sitzgelegenheiten und Pflanzungen bereitgestellt.
Im Bereich der Sicherheit wurde die Präsenz der gemeinsamen Streife von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst verdoppelt, wobei ab Winter 2022 zusätzliche Mitarbeitende im Einsatz sind. Weitere städtebauliche Vorhaben umfassen die Sanierung des Spielplatzes Hirschlandplatz, die geplante Aufwertung des Gildehoftunnels sowie die Erarbeitung eines Hochhausentwicklungskonzeptes. Für das Projekt „ZUKUNFT Essen Innenstadt“ ist die Erstellung eines Leitbildes sowie eines Integrierten Entwicklungskonzeptes vorgesehen.
Hinsichtlich der Reinigung der Innenstadt prüft die Verwaltung ein Angebot der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH zur Erhöhung der Intervalle und zur Einführung einer Nachtreinigung. Im Bahnhofsumfeld findet bereits eine regelmäßige Reinigung durch die RGE Servicegesellschaft mbH statt. Weitere geplante Maßnahmen sind die Erstellung von Konzepten für den Willy-Brandt-Platz, die Verlagerung der Zentralbibliothek in den Markt 5-6 im Jahr 202rachten 2025 sowie die Untersuchung von Varianten für das Marktkirchenumfeld. Der Citysandkasten auf dem Burgplatz ist als langfristige Einrichtung konzipiert.
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Beratungsfolge
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2022 · Kulturausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.1TOP 9 hier: Einrichtung eines "Walk of Fame" in der Essener InnenstadtZur Vorlage · 1908/2022/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 1908/2022/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, um die Einrichtung eines „Walk of Fame“ in der Essener Innenstadt zu beschließen. Ziel der Initiative ist es, die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität der Innenstadt zu steigern.
In der Begründung des Antrags wird auf internationale Vorbilder wie den Walk of Fame in Los Angeles oder den Boulevard der Stars in Berlin verwiesen. Die Ratsgruppe bezieht sich dabei auf eine Umfrage der Funke Mediengruppe, die eine geringe Beliebtheit der Essener City bei den Bürgerinnen und Bürgern aufzeigt. Die Einrichtung der Gedenkstätte soll als Maßnahme dienen, um die Innenstadt regional sowie überregional interessanter zu gestalten.
Der Antrag sieht vor, dass das Konzept des „Walk of Fame“ mit weiteren Maßnahmen wie dem geplanten Gastronomiekonzept, der Teilnahme am Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte sowie der angedachten Bürgerbeteiligung kombiniert wird. Die Ratsgruppe beschreibt die Umsetzung als eine Möglichkeit, die Attraktivität der Innenstadt kostengünstig zu erhöhen und die Besucherzahlen zu beeinflussen. Der Antrag war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 26. Oktober 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011)Zur Vorlage · 0844/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel 2022. Als Grundlage dienen Daten zur Kaufkraftkennziffer von 97,6 im Jahr 2021 sowie die Entwicklung der Verkaufsfläche, die seit 2009 um 13 % auf etwa 122.000 m² gesunken ist.
Der Plan sieht eine vierstufige Zentrenhierarchie vor, die aus den Kategorien A bis D besteht. Im Rahmen dieser Struktur sollen 13 D-Zentren erhalten bleiben, während drei Standorte zu Nahversorgungsstandorten herabgestuft und fünf E-Zentren zu D-Zentren hochgestuft werden sollen. Zudem ist eine Neuzuordnung von Sortimenten vorgesehen, wodurch beispielsweise Campingartikel als zentrenrelevant eingestuft werden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage einbringt. Die Entscheidung über den Masterplan obliegt dem Rat, wobei die Zustimmung der Bezirksvertretungen I bis IX erforderlich ist. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen im Zeitraum von Juni bis September 2022 sowie einen Informationstermin mit dem beauftragten Gutachterbüro im September 2022. Eine Entscheidung des Rates ist für den 26. Oktober 2022 vorgesehen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.1Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011) - Entscheidung über die Anregungen im Rahmen des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 0844/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844E1/2022/7 behandelt die Entscheidung über den Masterplan Einzelhandel 2022, welcher eine Fortschreibung des Masterplans aus dem Jahr 2011 darstellt. Gegenstand der Vorlage ist die Verabschiedung der im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen.
Der Entwurf des Masterplans wurde im Juni 2022 dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgelegt. Im Zeitraum zwischen Juni und August 2022 fand eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. An diesem Verfahren nahmen unter anderem die zuständigen Stadtämter, Nachbarkommunen, der Regionalverband Ruhr, die Bezirksregierung Düsseldorf sowie die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer Düsseldorf und der Handelsverband Ruhr teil. Zudem gingen Stellungnahmen von Nahversorgern sowie der Eigentümerin eines Grundstücks an der Econova-Allee ein. Ergänzend fanden Informationsveranstaltungen für die Bezirksvertretungen und den zuständigen Ausschuss sowie eine Vorstellung des Entwurfs vor dem Konsultationskreis Einzelhandel durch ein Gutachterbüro statt.
Die eingegangenen Anmerkungen wurden in einer Synopse zusammengefasst, zu der die Verwaltung und das Gutachterbüro Entscheidungsvorschläge erarbeitet haben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Synopse zur Kenntnis nimmt und dem Rat eine Empfehlung ausspricht. Der Rat der Stadt Essen soll den Masterplan Einzelhandel 202
den vorgeschlagenen Änderungen aus der Synopse entsprechend beschließen. Nach der Entscheidung sollen die Inhalte der Synopse in den Gesamtentwurf eingearbeitet werden, um das abschließende Gesamtwerk zu erstellen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2021Zur Vorlage · 1708/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Sitzung am 26. Oktober 2022 über den Jahresabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2021 beraten. Die vorliegende Vorlage des Rechnungsprüfungsamtes legt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts vor.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 wurde am 31. März 2022 durch die zuständige Kämmerei aufgestellt und durch den Oberbürgermeister bestätigt. Im Rahmen der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurden Feststellungen gemacht, die Korrekturen im laufenden Buchungsgeschäft des Haushaltsjahres 2022 erforderlich machten. Da diese Änderungen nicht wesentlich waren, war keine Änderung des bereits vorgelegten Jahresabschlusses notwendig. Die Finanzbuchhaltung nahm lediglich redaktionelle Anpassungen an den Texten vor.
Das Ergebnis der Prüfung besagt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt wurde. Der Lagebericht steht in wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung erklärt, dass keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses oder des Lageberichts bestehen und er den Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 vor.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Verwendung des Jahresüberschusses 2021Zur Vorlage · 1546/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 einen Beschlussvorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses vorgelegt. Der vorliegende Antrag sieht vor, den bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 35.065.858,03 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Die Ergebnisrechnung der Stadt Essen schloss zum Ende des Jahres 2021 mit einem Gesamtergebnis von 35.862.353,32 Euro ab. Da die Ergebnisse der rechtlich unselbstständigen Stiftungen (Produktbereich 17) zweckgebunden sind, wurden diese vor der Gewinnverwendungsrechnung herausgerechnet. Der verbleibende Betrag der Produktbereiche 1 bis 16 beläuft sich somit auf die genannten 35.065.858,03 Euro.
Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage ist gemäß der Gemeindeordnung NRW nur möglich, wenn die allgemeine Rücklage mindestens drei Prozent der Bilanzsumme erreicht. Da der Bestand der allgemeinen Rücklage zum 31. Dezember 2021 mit 58,6 Millionen Euro unter dieser Grenze lag, kommt eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage derzeit nicht in Betracht.
Nach der geplanten Verwendung des Jahresüberschusses 2021 würde sich der Bestand der allgemeinen Rücklage von 58,6 Millionen Euro auf 93,7 Millionen Euro erhöhen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.EMG – Essen Marketing GmbH hier: Nachtragswirtschaftsplan 2022Zur Vorlage · 1653/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Nachtragswirtschaftsplan 2022 der Essen Marketing GmbH (EMG) liegt zur Feststellung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den städtischen Zuschuss um 1.157.000 Euro auf insgesamt 3.608.000 Euro zu erhöhen. Zudem soll die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der EMG ermächtigt werden, die entsprechenden Beschlüsse umzusetzen.
Die Erhöhung der Mittel begründet sich durch Mehrbedarfe bei verschiedenen Projekten. Dazu gehören die Finanzierung des Internationalen Weihnachtsmarktes, der Veranstaltungen „Essen on Ice“ und „Essen Original“ sowie der „City-Streife“. Des Weiteren sind 150.000 Euro für Beratungsleistungen im Rahmen eines Leuchtturm-Projekts sowie Investitionen in Höhe von etwa 500.000 Euro für die Mixed-Reality-Tour „Essen 1887“ vorgesehen.
Die Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs erfolgt durch verschiedene Quellen. Hierzu zählen die Rückerstattung einer Überkompensation der EMG in Höhe von 315.400 Euro, ein Minderaufwand von 350.000 Euro aus dem Bereich der öffentlichen Toiletten sowie ein Mehrertrag aus einer Gewinnausschüttung der ESH in Höhe von 491.600 Euro. Eine weitere Komponente ist eine unechte Deckung aus einem PSP-Element. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 findet zudem eine Überkompensationskontrolle statt, um sicherzustellen, dass nicht verausgabte Zuwendungen gemäß dem EU-Beihilferecht zurückgezahlt werden. Der Aufsichtsrat hat die Feststellung des Plans am 20. September 2022 empfohlen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Ziffer 1-3: einstimmig beschlossen, Ziffer 4: mehrheitlich beschlossen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Ziffer 1-3: einstimmig beschlossen, Ziffer 4: mehrheitlich beschlossen - 13.aÄnderung der Satzung des InklusionsbeiratesZur Vorlage · 1843/2022/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Regelungen bezüglich der Stellvertretungen für die Mitglieder der Ratsfraktionen innerhalb des Beirates.
Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters erläutert, dass der Rat bereits in einer Sitzung im Februar 2022 die aktuelle Fassung der Satzung verabschiedet hat. In der bestehenden Fassung regelt der Paragraph 4 die Vorgaben für die Stellvertretung der Beiratsmitglieder. Die geplante Änderung sieht eine Differenzierung der Anforderungen für die Stellvertreter der Ratsfraktionen vor. Demnach sollen neben Ratsmitgliedern künftig auch Bürgerinnen und Bürger als Stellvertreter benannt werden können. Diese Anpassung erfolgt in analoger Anwendung von Paragraph 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Änderung der Satzung beschließt, während der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Änderung zur Kenntnis nimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine zusätzlichen Kosten oder Auswirkungen auf den Klimaschutz hervor.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Bestellung der Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt EssenZur Vorlage · 1709/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder des Inklusionsbeirates für die Wahlperiode bis zum Jahr 2025 bestellen. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Besetzung des Gremiums auf der Grundlage der Satzung des Inklusionsbeirates erfolgt, die eine Zusammensetzung aus verschiedenen Interessengruppen vorsieht.
Die Mitgliederstruktur umfasst stimmberechtigte Personen aus der Zielgruppe der Menschen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung sowie zwei vom Jugendhilfeausschuss bestimmte Personen mit einer Schwerbehinderung im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Des Weiteren setzt sich das Gremium aus Vertretern der Ratsfraktionen, den Inklusionsbeauftragten der Bezirksvertretungen, einer Vertretung der organisierten Selbsthilfe sowie drei Vertretern aus den in der AG Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Organisationen zusammen.
Die Auswahl der potenziellen Mitglieder erfolgte im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens, das durch Öffentlichkeitsarbeit und über Träger des Facharbeitskreises Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit begleitet wurde. Die Benennung der Mitglieder erfolgte auf Vorschlag der beteiligten Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie durch die Bestimmung seitens des Jugendhilfeausschusses. Da zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht alle Benennungen vorlagen, erfolgt die Bestellung zunächst auf Basis der bereits vorliegenden Liste, wobei Ergänzungen bis zur Ratssitzung am 26. Oktober 2022 oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen sind. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration soll die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Inklusionsbeirat (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — nach Kenntnisnahme in den Inklusionsbeirat geschoben
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Trinkwasserbrunnen in Essen Hier: Umsetzungskonzept (Antrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP)Zur Vorlage · 1822/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts zur Sicherstellung einer kostenlosen und öffentlich zugänglichen Trinkwasserversorgung zu veranlassen. Das Konzept soll insbesondere die Versorgung während der Sommermonate abdecken.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, dieses Vorhaben fachbereichsübergreifend, in Zusammenarbeit mit den Essener Stadtwerken und unter Einbindung der Bezirksvertretungen zu planen. Dabei soll auch die mögliche Nutzung von Fördermitteln sowie die Ausweisung der einmaligen und fortlaufenden Kosten geprüft werden.
Der Antrag sieht vor, bestehende Planungen zu koordinieren. Hierbei sollen unter anderem das Konzept zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Toiletten, das Handlungskonzept Innenstadt sowie das Klimaanpassungspolitische Aktivitätenprogramm berücksichtigt werden. Zudem sollen bereits vorhandene Angebote der Handels- und Gastronomiebetriebe, wie etwa „Refill Deutschland“, einbezogen oder gezielt erweitert und in die städtischen Informationsplattformen aufgenommen werden.
Ziel des Antrags ist es, durch ein breitflächiges Angebot den Zugang zu Trinkwasser bei Hitzeperioden für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Das geplante Konzept soll zudem im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2020/2184 zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch stehen. Die Vorlage wurde zur Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie zur Kenntnisnahme an weitere Fachausschüsse übermittelt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Treibhausgasbilanz 1990 - 2019Zur Vorlage · 1599/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1599/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 legt die Treibhausgasbilanz der Stadt Essen für den Zeitraum von 1990 bis 2019 vor, welche nach der neuen BISKO-Methodik erstellt wurde. Im Untersuchungszeitraum sank der Endenergieverbrauch von 11.998 GWh/Jahr im Jahr 1990 auf 10.197 GWh/Jahr im Jahr 2019, was einer Reduktion von 15,0 % entspricht. Parallel dazu verringerten sich die Treibhausgasemissionen von 5,52 Mio. t CO2-Äquivalenten auf 3,36 Mio. t CO2-Äquivalente, was einem Rückgang von etwa 39,0 % entspricht. Die emissionsbezogenen Werte pro Einwohner sanken im Vergleich von 8,8 t im Jahr 1990 auf 5,8 t im Jahr 2018.
Die Verteilung der Emissionen im Jahr 2019 gliedert sich in die Bereiche Haushalte mit 37,5 %, die Wirtschaft mit 37,2 %, den Verkehr mit 23,4 % sowie die kommunale Verwaltung mit 1,9 %. Die Bilanzierung dient der Stadt als Monitoringinstrument für den SECAP und soll als Instrument zur Überwachung der Klimaschutzmaßnahmen sowie als Antrieb für den Klimaschutz fungieren. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bilanzierung selbst keine direkte Wirkung auf die tatsächlichen Treibhausgasemissionen hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan / SECAP) der Stadt EssenZur Vorlage · 0974/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt Essen dient als Grundlage für eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität im Zeitraum zwischen 2030 und 2040. Der Plan umfasst sieben Handlungsfelder, darunter Energieversorgung, Mobilität, Gebäude sowie ein klimaschonender Lebensstil. Ziel ist die Reduktion der jährlichen Emissionen, wobei die größte Minderungswirkung im Bereich der Energieerzeugung erwartet wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Aktionsplan sowie die Strategie zur Klimaneutralität zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung soll die Maßnahmen konkretisieren, einen interfraktionellen Arbeitskreis einrichten und die Bezirksvertretungen informieren. Zudem ist ein zweijährlicher Fortschrittsbericht sowie ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus bei Zielverfehlung vorgesehen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen wird ein Finanzbedarf von insgesamt etwa 183 Millionen Euro geschätwend, wobei für das Jahr 2023 Sachkosten in Höhe von rund 8,15 Millionen Euro veranschlagt sind. Ein wesentlicher Teil des Bedarfs entfällt auf klimafreundliche Gebäude und Quartiere sowie auf Förderprogramme zur Modernisierung von Wohngebäuden. Eine Finanzierung der Maßnahmen erfolgt nicht durch diese Vorlage; Mittel müssen im Einzelfall im Haushaltsplan beschlossen werden.
Parallel dazu wird ein Anstieg des Personalbedarfs in der Verwaltung und in Beteiligungsunternehmen kalkuliert. Für die Kernverwaltung werden ab 2023 sukzessive 28,25 Planstellen benötigt, um die verschiedenen Handlungsfelder zu bearbeiten. Die Budgetierung der Personalkosten soll nach Verfügbarkeit der Mittel erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — eingebracht
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen liegt vor. Die Analyse basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Im Rahmen der Untersuchung wurden im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 Messungen an elf Stationen durchgeführt. Die Ergebnisse dokumentieren eine Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Umland von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s. Die Verteilung der Klimatopen zeigt ein Verhältnis von 48,4 % baulich geprägten zu 51,6 % freiflächengeprägten Flächen auf.
Der Bericht identifiziert Waldklimatope auf 16,1 % der Fläche sowie Vorstadt- und Stadtrandklimata als Kaltluftquellen. Im Zentrum befinden sich Stadt- und Innenstadtklimata in hochversiegelten Bereichen. Auf Grundlage von 120-jährigen Daten des Deutschen Wetterdienstes werden thermische Extremereignisse für die Zeiträume 2021–2050 und 2071–2100 prognostiziert. Als Planungshinweise werden die Sicherung von Belüftungsbahnen, die Vermeidung weiterer Verdichtung in lockeren Bebauungsstrukturen sowie die Förderung von Entsiegelung, Begrünung und Verschattung empfohlen. Zudem ist das Festschreiben klimatischer Baugrenzen an Siedlungsrändern vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen. Ebenso sollen der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Beirat der unteren Naturschutzbehörde den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratung in den Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 6. September 2022 und dem 26. Oktober 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2022 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (6. Sitzung)
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Die Zukunft der Landwirtschaft in der Großstadt EssenZur Vorlage · 1626/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Verwaltungsvorlage 1626/2022/6 befasst sich mit der zukünftigen Ausrichtung der Landwirtschaft in Essen. Grundlage der Vorlage ist ein Workshop, der im Juli 2022 unter der Leitung des Oberbürgermeisters mit Vertretern der Landwirtschaft sowie der Verwaltung, dem Umweltamt und der Grünen Hauptstadt Agentur stattfand. Ziel des Termins war die Verständigung auf gemeinsame Ziele zur Erhaltung der urbanen Landwirtschaft.
Als Arbeitsgrundlage dienten operative Ziele der Essener Nachhaltigkeitsstrategie. Dazu gehören unter anderem die Förderung von Schul- und Kita-Gärten sowie die Umsetzung von EU-Vorgaben zur Reduktion von chemischen Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030. Im Rahmen der Diskussion wurden auch Zielkonflikte thematisiert, etwa wenn mechanische Verfahren als Ersatz für Pflanzenschutzmittel den Bodenschutz durch Erosion erschweren oder den CO2-Ausstoß erhöhen. Zudem wurde die Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft sowie die Bedeutung von Leistungen erörtert, die über den reinen Verkauf von Produkten hinausgehen.
Hinsichtlich der Verwaltungsprozesse empfiehlt die Verwaltung, bei städtischen Verfahren weiterhin auf individuelle Lösungen im Dialog zu setzen, während bei der Beantragung von EU-Fördermitteln Unterstützungsangebote aufgebaut werden sollen. Als Ergebnis des Workshops wurden Leitsätze formuliert, die den weiteren Dialog zwischen der Verwaltung und der Landwirtschaft festlegen sollen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Rat der Stadt Essen sollten den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Bad und Sport Oststadt - Sanierung und Neukonzeption Freibadbereich Hier: ProjektsteuerungsleistungenZur Vorlage · 1667/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1667/2022/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Sanierung und Neukonzeption des Freibadbereichs „Bad und Sport Oststadt“. Hintergrund des Vorhabens sind Undichtigkeiten im Sportbecken, die zu einem täglichen Wasserverlust von etwa 50 m³ und damit verbundenen Kosten von circa 250 € führen. Die prognostizierten Gesamtkosten für das Sanierungsprojekt belaufen sich auf etwa 17.625.353 € brutto. Dieser Wert ergibt sich aus einer ursprünglichen Schätzung von circa 13.557.964 € (Stand Juli 2021) zuzüglich einer indexbedingten Steigerung von 30 %.
Für die ersten beiden Projektstufen der Projektsteuerung werden Honorare in Höhe von etwa 360.000 € brutto benötigt. Die Vergabe der Projektsteuerungsleistungen ist mit einem Volumen von etwa 1.700.000 € brutto gemäß AHO-Leistungsbildern geplant. Die Verwaltung beabsichtigt, das Vergabeverfahren für die Projektsteuerung noch Ende 2022 einzuleiten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Fortführung der Planungen sowie die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen beschließt, während die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen aussprechen.
Der Zeitplan sieht den Abschluss des Vergabeverfahrens für die Projektsteuerung bis Januar 2023 und die Beauftragung im Februar 2023 vor. Die Ausschreibung für den Generalplaner soll im Frühjahr 2023 vorbereitet werden, wobei eine Beauftragung im vierten Quartal 2023 angestrebt wird. Weitere Entscheidungen über Realisierungsschritte und Kosten sind ab Frühjahr 2024 vorgesehen. Die Kosten für den ersten Schritt der Projektsteuerung sind im Wirtschaftsplan 2023 der SBE veranschlagt. Das Vorhaben wird hinsichtlich der Klimarelevanz als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 21.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrtreppen U-Bahnhof Kaiser-Wilhelm-Park"Zur Vorlage · 1564/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrtreppen U-Bahnhof Kaiser-Wilhelm-Park“ zu beschließen. Die Erneuerung der Anlagen ist notwendig, da die bestehenden Fahrtreppen, die zwischen 1996 und 2000 installiert wurden, technisch veraltet sind, häufige Störungen aufweisen und nicht den aktuellen Sicherheitsstandards der DIN EN115 entsprechen. Zudem ist eine neue Steuerung erforderlich, um Brandschutzkonzepten gerecht zu werden.
Die Stadt Essen ist gemäß dem Stadtbahnpachtvertrag für die Kosten der Instandsetzung und Erneuerung der Nordstrecke verantwortlich. Die Gesamtkosten für den Austausch der Fahrtreppen am U-Bahnhof Kaiser-Wilhelm-Park werden auf rund 1.600.000 € geschätzt. Davon entfällt ein städtischer Eigenanteil von 820.000 €, während für den Rest eine Förderung durch das Landesförderprogramm „Wüst“ in Höhe von 780.000 € beantragt wurde. Die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme erfolgt durch die Ruhrbahn GmbH.
Durch die Investition in moderne Technik, wie etwa eine neue Steuerung und verbesserte Signalisierung, sollen die jährlichen Instandhaltungskosten sowie die Ausfallzeiten reduziert werden. Für die Finanzierung der Kostenübernahmeerklärung im Jahr 2022 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 848.000 € benötigt, die durch Mittel aus einem anderen Projekt im Haushaltsplan gedeckt werden soll.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Fachbereich 38 - Handlungskonzept für die Kommunale Ausländerbehörde (ABH) und das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)Zur Vorlage · 1566/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat ein Handlungskonzept für die Kommunale Ausländerbehörde sowie das Welcome- und ServiceCenter Essen vorgelegt. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte auf Grundlage eines Antrags der Fraktion CDU/Grüne mit dem Ziel, die Dienstleistungsqualität für die betroffenen Personen sowie die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden nachhaltig zu verbessern.
Das Dokument beschreibt, dass die Kommunale Ausländerbehörde durch globale Entwicklungen und die daraus resultierenden Fluchtbewegungen, unter anderem im Kontext des Ukraine-Krieges, sowie durch sich ändernde Rechtslagen vor Herausforderungen steht. Dies erschwere die Etablierung fester Arbeitsabläufe und führe dazu, dass primär reaktive Maßnahmen möglich seien. Das vorliegende Konzept verfolgt das Ziel, die Handlungsfähigkeit der Behörden zu stärken und die Situation für alle Beteiligten zukunftsorientiert auszurichten.
Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt zehn Ziele und 29 Einzelmaßnahmen. Diese sind sowohl auf eine verbesserte Serviceorientierung nach außen als auch auf eine Mitarbeitendenorientierung nach innen ausgerichtet. Es ist vorgesehen, die Umsetzung der Maßnahmen nach ihrer Realisierung zu evaluieren und den Maßnahmenkatalog fortlaufend weiterzuentwickeln. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt Essen, den Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, eingereicht.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Erhöhung der Gesamtkosten, sowie Beauftragung einer Projektkoordination und von Beratungsleistungen zur Neukonzeption der ZentralbibliothekZur Vorlage · 1720/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 4 sieht eine Anpassung der finanziellen Planung für die Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5 vor. Die Gesamtkosten für das Projekt sollen von zuvor beschlossenen 13,3 Millionen Euro um 0,5 Millionen Euro auf insgesamt 13,8 Millionen Euro erhöht werden. Diese Steigerung resultiert aus einer Aktualisierung der Planungskosten, die von 2,2 Millionen Euro auf bis zu 2,7 Millionen Euro angehoben wurden.
Zusätzlich wird die Beauftragung einer Projektkoordination sowie weiterer Beratungsleistungen durch die Immobilien Management Essen GmbH beantragt. Die Kosten für diese Leistungen werden mit bis zu 2,7 Millionen Euro beziffert. Die Beauftragung der GmbH soll die Koordination zwischen den beteiligten städtischen Fachbereichen und der Vermieterseite sicherstellen, um den Zeitplan für den Umzug bis Februar 2025 einzuhalten. Für die Umsetzung sind Planungsleistungen durch Fachplaner, etwa für die Medienlogistik und Innenarchitektur, vorgesehen.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über den Haushalt 2023 im Rahmen einer Änderungsnachweisung. Die Mittelbereitstellung ist für die Jahre 2023 (1,7 Millionen Euro), 2024 (1 Million Euro) und 2025 (11,1 Millionen Euro) geplant. Für bereits im Jahr 2022 zu beauftragende Leistungen ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich, die durch Mittel aus einem Straßenbauprojekt gedeckt werden soll. Die Verlagerung in das neue Gebäude wird zudem als Maßnahme zur Reduktion des Energieverbrauchs eingestuft.
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Beratungsfolge
- 02.11.2022 · Kulturausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Handlungskonzept Wohnraum für Seniorinnen und SeniorenZur Vorlage · 1121/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1121/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung befasst sich mit dem Handlungskonzept Wohnraum für Seniorinnen und Senioren in Essen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das Konzept beschließt und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragt.
Die Grundlage für die Erarbeitung dieses Konzepts war ein Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom Mai 2021. Ziel der Maßnahme ist es, das Wohnangebot für ältere Menschen aus verschiedenen Einkommensgruppen zu erhöhen. Dabei sollen die sozialen, persönlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse der Senioren berücksichtigt werden. Die Umsetzung soll sowohl durch die Anpassung von bestehendem Wohnraum als auch durch Neubauten erfolgen. Zudem ist die Identifizierung von Flächen für seniorengerechten Wohnraum vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist die angestrebte verstärkte Kooperation mit der Essener Wohnungswirtschaft. Dabei stehen verschiedene Wohnformen wie „Wohnen mit Service“, selbstbestimmtes Wohnen sowie Mehrgenerationenwohnen im Fokus. Das Handlungskonzept wurde in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe aus der Sozial- und Planungsverwaltung erstellt. Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst die Einbringung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Beratung und Empfehlung durch den Seniorenrat und den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, bevor eine Entscheidung durch den Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen unter Berücksichtigung der in seiner Stellungnahme empfohlenen besonderen Maßgaben
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — vertagt
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.1Stellungnahme Seniorenrat
- 25.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 1.01.13.01 - ImmobilienwirtschaftZur Vorlage · 1739/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 11,8 Millionen Euro im Teilergebnisplan 1.01.13.01 der Immobilienwirtschaft beschließen. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat vor, nachdem der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen Empfehlungen dazu abgegeben haben.
Die Vorlage beschreibt eine Unterdeckung im Produktbereich, die nach Abzug bereits bereitgestellter Sonderausgaben für das Museum Folkwang in Höhe von 961.500 Euro bei 9,615 Millionen Euro liegt. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören die Anmietierung von Fremdimmobilien mit etwa 31,5 Millionen Euro sowie die Energiekosten, für die ein Bedarf von rund 28,71 Millionen Euro geschätzt wird. Im Bereich der Asylunterkünfte fallen Kosten von circa 3 Millionen Euro an. Für die Bauunterhaltung wird ein Jahresbedarf von rund 30 Millionen Euro veranschlagt, wofür eine überplanmäßige Bereitstellung von etwa 2,16 Millionen Euro erforderlich ist.
Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel erfolgt durch Mehrerträge im Teilplan Steuern, allgemeine Zuweisungen sowie die allgemeine Umlage. Die Vorlage führt zudem Landesmittel in Höhe von rund 1,57 Millionen Euro und Fördermittel für Klimaschutz in Höhe von 284.000 Euro auf. Die Mittelbereitstellung dient der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Immobilienwirtschaft sowie der Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/17 "Gelsenkirchener Straße (ehemaliger Sportplatz Lindenbruch)" Stadtbezirk VI, Stadtteil Katernberg hier: Beschluss zur Anordnung einer Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 1440/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch für ein Teilgebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 01/17 „Gelsenkirchener Straße (ehemaliger Sportplatz Lindenbruch)“ im Stadtteil Katernberg vor. Das betroffene Areal wird durch die westliche Grenze der Kleingartenanlage zur Wohnbebauung, die südliche Grenze der Kleingartenanlage zum ehemaligen Sportplatz, die Fahrradtrasse im Osten, den Bahndamm im Süden sowie die Gelsenkirchener Straße im Westen begrenzt.
Der Bebauungsplanentwurf sieht in der favorisierten Variante D die Schaffung eines Wohngebiets mit etwa 110 Wohneinheiten vor, bestehend aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern. Während Teile der Bestandsbebauung an der Gelsenkirchener Straße bestätigt werden, sollen rückwärtige Flächen der neuen Nutzung zugeordnet werden.
Ein Umlegungsverfahren ist erforderlich, um die für die Bebauung und Erschließung notwendige Neuordnung der Grundstücke zu erreichen. Da ein privatrechtlicher Erwerb bestimmter Flächen, unter anderem durch freihändigen Kauf oder im Rahmen von Zwangsversteigerungen, nicht erfolgreich war, dient die Umlegung dazu, zweckmäßig geschnittene Grundstücke zu bilden und die Lasten der Erschließung solidarisch zu verteilen. Die Anordnung durch den Rat der Stadt Essen bildet die rechtliche Grundlage für den Umlegungsausschuss, das Verfahren durchzuführen. Ziel ist eine frühzeitige Umsetzung des Bebauungsplanentwurfes.
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- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Niederschrift Nr. 17 über die Sitzung des Rates vom 28.09.2022
- 28.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Mitteilungen der Verwaltung
- 30.Sachstandsbericht der Feuerwehr zur personalwirtschaftlichen Umsetzung des neuen BrandschutzbedarfsplansErgebnis: Kenntnis genommen
- 31.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 32.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil