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Vorlage

Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates

1843/2022/5 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Regelungen bezüglich der Stellvertretungen für die Mitglieder der Ratsfraktionen innerhalb des Beirates.

Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters erläutert, dass der Rat bereits in einer Sitzung im Februar 2022 die aktuelle Fassung der Satzung verabschiedet hat. In der bestehenden Fassung regelt der Paragraph 4 die Vorgaben für die Stellvertretung der Beiratsmitglieder. Die geplante Änderung sieht eine Differenzierung der Anforderungen für die Stellvertreter der Ratsfraktionen vor. Demnach sollen neben Ratsmitgliedern künftig auch Bürgerinnen und Bürger als Stellvertreter benannt werden können. Diese Anpassung erfolgt in analoger Anwendung von Paragraph 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Änderung der Satzung beschließt, während der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Änderung zur Kenntnis nimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine zusätzlichen Kosten oder Auswirkungen auf den Klimaschutz hervor.

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