Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 20.09.2022
- 2.Sitzungstermine des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration im Sitzungsjahr 2023Zur Vorlage · 1704/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1704/2022/5 des Amtes für Soziales und Wohnen legt die geplanten Sitzungstermine für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration für das Sitzungsjahr 2023 vor. Ziel der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Termine durch den Ausschuss.
Bei der Festlegung der Termine wurden die Sitzungszeiten des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses sowie die Schulferienzeiten in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. Die vorgeschlagenen turnusmäßigen Sitzungstermine für das Jahr 2023 sind der 21. Februar, der 21. März, der 16. Mai, der 20. Juni, der 19. September und der 21. November. Zudem wird ein optionaler Termin für den 19. Dezember 2023 angeführt.
Die Sitzungen sind jeweils ab 15:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Essen angesetzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Termine für das kommende Jahr zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung)
- 3.Sachstandsbericht des Modellprojektes „Guter Lebensabend NRW“ – Kultur- sensible Altenhilfe und Altenpflege für Seniorinnen und Senioren mit EinwanderungsgeschichteZur Vorlage · 1802/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen führt seit dem 1. April 2021 das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Modellprojekt „Guter Lebensabend NRW“ durch. Ziel der Initiative ist die Entwicklung kultursensibler Ansätze in der Altenhilfe und Altenpflege, um die spezifischen Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte sowie deren Angehörigen zu berücksichtigen. Das Projekt wird im Essener Bezirk V in Kooperation mit dem Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V. und Plan B Ruhr e.V. umgesetzt. Aufgrund der bisherigen Ergebnisse wurde die Förderung durch das zuständige Landesministerium für das Jahr 2023 verlängert.
Im Jahr 2022 wurden verschiedene Aktivitäten realisiert, darunter die Auswertung einer Bedarfserhebung, der Ausbau von Netzwerkstrukturen sowie die Durchführung von Schulungen zur kultursensiblen Pflegeberatung für Fachkräfte der Pflegeberatung und der Krankenkassen. Zudem wurden Informationsvideos in türkischer Sprache mit deutschen Untertiteln erstellt und digitale Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Für das Jahr 2023 ist die Weiterentwicklung der Kooperationsstrukturen sowie die Sensibilisierung von Institutionen wie Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen geplant. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der aufsuchenden Beratung in religiösen Gemeinden und Migrantenselbstorganisationen. Langfristig sollen die im Modellprojekt erprobten Ansätze durch Handlungsempfehlungen in die Regelstrukturen des gesamten Stadtgebietes übertragen werden, um eine nachhaltige kulturelle Öffnung der Altenhilfe in Essen zu erreichen. Der Bericht wurde dem Seniorenrat, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2022 · Seniorenrat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Aktuelle Entwicklungen zur Coronalage
- 5.Sachstandsbericht Krankenhausschließungen und Gesundheitsversorgung im Essener Norden
- 5.1Sachstandsbericht zur Einrichtung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums in StoppenbergZur Vorlage · 1514/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1514/2022/SPD beantragt, einen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration am 20. September 2022 festzusetzen. Gegenstand des Antrags ist ein Sachstandsbericht zur Einrichtung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums im Essener Stadtteil Stoppenberg.
Der Antrag richtete sich an den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration. Die Federführung für das Anliegen liegt beim Amt für Soziales und Wohnen. Ziel der Einbringung war die Information über den aktuellen Entwicklungsstand des geplanten Gesundheitszentrums innerhalb des zuständigen Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 6.Aktueller Bericht Lagezentrum Ukraine und Rechtskreiswechsel
- 7.Bekämpfung der Energiearmut in Essen
- 8.Mündlicher Bericht zur 3. Sitzung des Unterausschuss Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit vom 27.10.2022
- 8.1Hilfesystem bzgl. Kälte- und Hitzeschutz in EssenZur Vorlage · 1508/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen mit der Nummer 1508/2022/5 befasst sich mit dem Hilfesystem zum Kälte- und Hitzeschutz für wohnungslose Menschen in Essen. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Unterausschuss Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit.
Das bestehende Hilfesystem ist auf die spezifischen Bedarfe wohnungsloser Personen während extremer Temperaturperioden ausgerichtet. Die Entwicklung dieses Systems erfolgt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern, wobei die Angebote regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Einrichtungen der Obdachlosenhilfe sind über die bestehenden Hilfsangebote informiert.
Zusätzlich wird erläutert, wie die Öffentlichkeit über die verfügbaren Hilfen erreicht wird. Die Information der interessierten Bürger erfolgt über die Homepage der Stadt Essen sowie über soziale Medien und die Presse. Eine detaillierte Übersicht der angebotenen Hilfen ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der zuständige Ausschuss den Bericht zum Hilfesystem zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in den UA-Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Trinkwasserbrunnen in Essen Hier: Umsetzungskonzept (Antrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP)Zur Vorlage · 1822/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts zur Sicherstellung einer kostenlosen und öffentlich zugänglichen Trinkwasserversorgung zu veranlassen. Das Konzept soll insbesondere die Versorgung während der Sommermonate abdecken.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, dieses Vorhaben fachbereichsübergreifend, in Zusammenarbeit mit den Essener Stadtwerken und unter Einbindung der Bezirksvertretungen zu planen. Dabei soll auch die mögliche Nutzung von Fördermitteln sowie die Ausweisung der einmaligen und fortlaufenden Kosten geprüft werden.
Der Antrag sieht vor, bestehende Planungen zu koordinieren. Hierbei sollen unter anderem das Konzept zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Toiletten, das Handlungskonzept Innenstadt sowie das Klimaanpassungspolitische Aktivitätenprogramm berücksichtigt werden. Zudem sollen bereits vorhandene Angebote der Handels- und Gastronomiebetriebe, wie etwa „Refill Deutschland“, einbezogen oder gezielt erweitert und in die städtischen Informationsplattformen aufgenommen werden.
Ziel des Antrags ist es, durch ein breitflächiges Angebot den Zugang zu Trinkwasser bei Hitzeperioden für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Das geplante Konzept soll zudem im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2020/2184 zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch stehen. Die Vorlage wurde zur Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie zur Kenntnisnahme an weitere Fachausschüsse übermittelt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Sachstandbericht zur Erstellung des Konzeptes für öffentliche ToilettenZur Vorlage · 1888/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1888/2022/OB des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters dient der Information des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration über den aktuellen Sachstand zur Erstellung eines Konzeptes für öffentliche Toiletten in Essen.
Hintergrund der Vorlage ist ein Ratsbeschluss vom 30. Juni 2021, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, ein stufenweises Vorgehen für den Aufbau und den Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen zu entwickeln. Ein entsprechender Sachstandbericht wurde bereits im September 2022 verschiedenen Gremien, darunter dem Rat der Stadt Essen, dem Seniorenrat sowie verschiedenen Ausschüssen und Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben.
Aufgrund einer Anfrage aus einer Ratssitzung vom 28. September 2022 wird der Bericht nun zusätzlich dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt. Die Vorlage enthält zudem den Verweis auf die Vorlage 1466/2022/OB, welche die inhaltliche Grundlage der Konzeptentwicklung darstellt. Ein Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme der Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sachstandsbericht zu den EU-Zuwanderungsprojekten des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt EssenZur Vorlage · 1768/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Essen befasst sich mit verschiedenen EU-Zuwanderungsprojekten zur Integration von Bürgerinnen und Bürgern aus der Europäischen Union, mit einem Schwerpunkt auf Südosteuropa. Die statistischen Daten zum Stand des 30. Juni 2022 weisen einen Anstieg der Einwohnerzahlen aus Bulgarien von 400 auf 3.244 sowie aus Rumänien von 562 auf 5.759 aus.
Das Projekt „bzw 2.0“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie EhAP Plus gefördert. Der Förderrahmen beläuft sich auf etwa 3,7 Millionen Euro bei einem städtischen Eigenanteil von 5 Prozent; die Laufzeit erstreckt sich von Oktober 2022 bis September 2026. Das Projekt „MifriN“ wird durch das MKJFGFI gefördert, wobei kein städtischer Eigenanteil anfällt. Die aktuelle Phase endet am 31. Dezember 2022, eine Fortführung für den Zeitraum 2023 bis 2026 wird in Aussicht gestellt.
Das Projekt „MArCo“, das die Arbeitsmarktintegration europäischer Neuzugewanderter durch Coaching und Deutschunterricht zum Ziel hat, endet im März 2023 ohne Fortführungsperspektive. Die Förderung erfolgt durch das MAGS NRW und REACT-EU in Höhe von knapp 260.000 Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Als Weiterleitungspartner fungiert die Diakonie Essen gGmbH. Bis zum 30. September 2022 konnten 58 Prozent der Ratsuchenden vermittelt werden. Der Bericht legt nahe, eine mittel- und langfristige Finanzierungsplanung über die Förderphasen hinaus vorzunehmen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Fachbereich 38 - Handlungskonzept für die Kommunale Ausländerbehörde (ABH) und das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)Zur Vorlage · 1566/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat ein Handlungskonzept für die Kommunale Ausländerbehörde sowie das Welcome- und ServiceCenter Essen vorgelegt. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte auf Grundlage eines Antrags der Fraktion CDU/Grüne mit dem Ziel, die Dienstleistungsqualität für die betroffenen Personen sowie die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden nachhaltig zu verbessern.
Das Dokument beschreibt, dass die Kommunale Ausländerbehörde durch globale Entwicklungen und die daraus resultierenden Fluchtbewegungen, unter anderem im Kontext des Ukraine-Krieges, sowie durch sich ändernde Rechtslagen vor Herausforderungen steht. Dies erschwere die Etablierung fester Arbeitsabläufe und führe dazu, dass primär reaktive Maßnahmen möglich seien. Das vorliegende Konzept verfolgt das Ziel, die Handlungsfähigkeit der Behörden zu stärken und die Situation für alle Beteiligten zukunftsorientiert auszurichten.
Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt zehn Ziele und 29 Einzelmaßnahmen. Diese sind sowohl auf eine verbesserte Serviceorientierung nach außen als auch auf eine Mitarbeitendenorientierung nach innen ausgerichtet. Es ist vorgesehen, die Umsetzung der Maßnahmen nach ihrer Realisierung zu evaluieren und den Maßnahmenkatalog fortlaufend weiterzuentwickeln. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt Essen, den Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, eingereicht.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Anpassung des einheitlichen Dokumentationsverfahrens zur Sprachbildung in Essener KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 1772/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anpassung des einheitlichen Dokumentationsverfahrens zur Sprachbildung in Essener Kindertageseinrichtungen für das Kitajahr 2023/2024 beschlossen. Ziel der Neuerung ist die Einführung des Instruments „Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen“ (BaSiK). Dieses soll die bisherigen Verfahren, wie etwa sismik, seldak oder liseb, ergänzen bzw. ersetzen.
Die Entscheidung basiert auf Empfehlungen der Arbeitsgruppe Sprache des Facharbeitskreises „Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung“. In der Vergangenheit wurde deutlich, dass die bisherigen Instrumente für die praktische Planung von Sprachförderangeboten und für Entwicklungsgespräche mit den Eltern nur eingeschränkt nutzbar waren. Die Einführung des BaSiK-Verfahrens soll unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landesvereinbarung „Alltagsintegrierte Sprachbildung“ erfolgen.
Die Umsetzung wird durch ein Planungsgremium vorbereitet, das sich aus Vertretern der Jugendhilfeplanung und der Träger zusammensetzt. Begleitend zur Einführung ist eine sukzessive Qualifizierung der Mitarbeitenden in den Einrichtungen bis zum Ende des Kitajahres 2023/2024 vorgesehen. Diese Fortbildungen werden sowohl durch die Träger als auch zentral durch die Arbeitsgruppe Sprache durchgeführt, wobei für die zentralen Schulungen Mittel des Landschaftsverbandes Rheinland genutzt werden können. Die Kosten für die Dokumentationsbögen werden weiterhin von der Stadt getragen, wobei für die Bereitstellung der BaSiK-Bögen Sachkosten in Höhe von 25.000 Euro veranschlagt sind. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1713/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler durch die Stadt Essen vor. Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Bereitstellung von Mitteln über Zusatzvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2023.
Der Gesamtkostenbedarf für das Jahr 2023 beläuft sich auf 299.000 Euro. Davon sind 244.000 Euro für die Arbeitsfelder Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Neuzugewandertenberatung vorgesehen. Diese Mittel sollen an verschiedene Träger wie die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., die cse gGmbH, das Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, den Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. sowie Impulse e.V. fließen. Weitere 20.000 Euro sollen die Begleitung von Neuzugewanderten zu Terminen im Gesundheitsbereich durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen finanzieren. Für das Programm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) sind 35.000 Euro für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler bei der Arbeiterwohlfahrt, PlanB Ruhr e.V. und dem SoNII e.V. vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über zwei Haushaltsansätze, wobei 295.000 Euro der Förderung sozialer Leistungen für junge Menschen und Familien sowie 4.000 Euro der Förderung der Erziehungsberatung und sonstiger Einrichtungen zugeordnet werden. Die entsprechenden Ansätze sind in der Haushaltsplanung 2023 bereits berücksichtigt. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus gesetzlichen Leistungsansprüchen nach dem SGB VIII und dem Jugendgerichtsgesetz, da die Inanspruchnahme dieser Leistungen ohne Sprachvermittlung nicht möglich ist. Zudem dient die Unterstützung der Integration der Vermeidung von Folgekosten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Fortsetzung des Beschäftigungsprogramms zur Förderung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, hier: Zentren für integrierte Arbeitsmarktprojekte "Essener Konsens" und "ESSEN.Neue Wege zum Wasser"Zur Vorlage · 0608/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortsetzung des Beschäftigungsprogramms zur Förderung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen beschließen. Im Fokus steht dabei die Weiterführung des Projekts „ESSEN.Neue Wege zum Wasser“. Da die Mittelbereitstellung aus dem letzten Beschluss vom November 2018 nur bis zum Jahr 2022 reichte, ist ein neuer Ratsbeschluss erforderlich. Die entsprechenden Ausschüsse sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits Empfehlungen für die Fortsetzung abgegeben.
Die Projekte, zu denen auch der „Essener Konsens“ gehört, werden durch das Zentrum für integrierte Arbeitsmarktprojekte sowie die Arbeit und Bildung Essen GmbH umgesetzt. Seit 2007 konnten insgesamt 409 Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Teilnehmer der Programme weisen eine durchschnittliche Arbeitslosigkeitsdauer von etwa zehn Jahren auf, wobei ein Großteil über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügt. Für den Zeitraum 2023 bis 2027 ist die „Grüne Transformation“ als Schwerpunkt vorgesehen, um Ziele des Modal Split für den Fuß- und Radverkehr zu unterstützen. Das Programm umfasst Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Parks, die Erweiterung des grünen Wegenetzes sowie das Gewässer- und Niederschlagsmanagement.
Für das kommunale Beschäftigungsprogramm ist ein jährlicher Zuschuss an die Arbeit und Bildung Essen GmbH in Höhe von 1,2 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung für den Zeitraum 2023 bis 2026 setzt sich aus Mitteln des Geschäftsbereichs 5 sowie dem Erfolgsplan von Grün und Gruga zusammen, ergänzt durch Bundesmittel aus dem SGB II. Zudem stehen 0,8 Millionen Euro aus dem Investitionsplan von Grün und Gruga zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: geschoben in den UA Soziales - 15.ABürgerpark Kuhlhoffstraße - zukünftiges StrukturkonzeptZur Vorlage · 2369/2021/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage 2369/2021/6 behandelt das zukünftige Strukturkonzept sowie die geplanten baulichen Veränderungen des Bürgerparks Kuhlhoffstraße. Ziel der Maßnahme ist die Neuausrichtung der rund 33.000 m² großen Anlage zu einem pädagogischen und sozialen Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien.
Die bauliche Aufwertung ist in zwei Stufen unterteilt. Die erste Stufe umfasst Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, darunter die Erneuerung der Einzäunung, der Neuaufbau der Wegedecke sowie der Rückbau von Versiegelungen, Treppen und Stützwänden sowie der Austausch von Bänken und Papierkörben. Die zweite Stufe sieht die Schaffung von Zonen, ein Kunststoff-Kleinspielfeld, die Überarbeitung der Skate-Anlage, eine Calisthenics-Anlage sowie Mitmachgärten vor. Die Gesamtkosten für den zweistufigen Umbau werden auf rund 1.260.000 € brutto geschätzt, zuzüglich etwa 195.000 € für externe Betreuung.
Für die Fortführung der Planungen bis zur Entwurfsplanung ist ein Kostenvolumen von maximal 195.000 € durch den Fachbereich Grün und Gruga vorgesehen. Zudem ist der Abriss eines vorderen Gebäuderiegels durch die Sport- und Bäderbetriebe Essen mit Kosten von bis zu 131.000 € geplant. Als Betreiberin zur Sicherstellung eines kontrollierten Betriebs soll die JHE gewonnen werden. Ein externer Sicherheitsdienst soll die Parkordnung gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V Kenntnis nimmt und verschiedene Ausschüsse sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen aussprechen, damit der Rat der Stadt Essen die Maßnahmen beschließt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Beschlussergänzung
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Zur Beschlussfassung in den RAT geschoben
Ergebnis: geschoben in den Rat - 16.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Essen WEST von 2018 (IEK WEST 2018)Zur Vorlage · 1601/2022/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Nummer 1601/2022/7 zum Integrierten Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) behandelt die Fortschreibung des bisherigen Konzepts aus dem Jahr 2018. Das Programmgebiet wird auf eine Fläche von etwa 485 Hektar verkleinert und umfasst den Großteil der Stadtteile Altendorf und Bochold sowie Teile von Bergeborbeck und des Westviertels.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf 24.73komma735.000 Euro veranschlagt, wobei ein Eigenanteil von voraussichtlich 4.947.000 Euro vorgesehen ist. Die Kostenplanung unterscheidet zwischen investiven Maßnahmen in Höhe von 23.560.000 Euro und konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.175.000 Euro. Zu den bereits beschlossenen Projekten gehören die Stadtteilöffnung der Gesamtschule Bockmühle, die Neugestaltung des Blambeckparks und des Grünzugs Kesselstraße, die Neuanlage eines Quartiersparks sowie der Neubau des Stadtbads Borbeck inklusive eines Lehrschwimmbeckens. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über die Haushaltsaufstellungen ab dem Jahr 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat das IEK WEST 2022 gemäß § 171 e Baugesetzbuch beschließt, die Gebietsabgrenzung festlegt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen sowie die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die Bewilligung der Fördermittel wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Projekt BürgerRatHaus hier: Projektstatusbericht und Vorschlag über weiteres VorgehenZur Vorlage · 1631/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1631/2022/7) aus dem Geschäftsbereich 7 enthält einen Projektstatusbericht sowie einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen beim Projekt BürgerRatHaus. Aufgrund gestiegener Baukosten und veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, wie etwa eines Anstiegs der Zinssätze von 1,5 % auf 2,8 %, wird die Aufgabe des bisherigen Projekts vorgeschlagen. Die Kostenfortschreibung der ursprünglichen Planung beläuft sich unter Berücksichtigung der Indexierung aktuell auf rund 191,59 Mio. Euro, während erste indikative Angebote für eine Generalunternehmervergabe Projektkosten von bis zu 230 Mio. Euro ausweisen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, dass der Neubau im Vergleich zur Fortführung des Bestands um etwa 107,1 Mio. Euro teurer wäre.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Projekt zum Bau eines BürgerRatHauses aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu realisieren. Stattdessen soll die Verwaltung eine Neuplanung am Standort Hauptbad unter dem Arbeitstitel „Verwaltungscampus Steeler Tor“ entwickeln. Dieses Folgeprojekt soll ein geringeres Bauvolumen umfassen und Schwerpunkte auf ökologische Nachhaltigkeit, städtebauliche Aufwertung sowie digitale und flexible Arbeitswelten legen. Das bisher bewilligte Budget für das BürgerRatHaus soll als maximale Kostengrenze für dieses neue Vorhaben dienen. Die Ergebnisse der neuen Planung sollen Anfang 2023 als Ratsvorlage zur Beratung vorgelegt werden. Der Rückbau der bestehenden Gebäude soll bis Ende September 2023 abgeschlossen sein. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH entscheidet über den weiteren Umgang mit der Baugrube.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Beratungsbedarf seitens der Grünen Fraktion angemeldet
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: in den Rat geschoben - 18.Handlungskonzept Wohnraum für Seniorinnen und SeniorenZur Vorlage · 1121/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1121/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung befasst sich mit dem Handlungskonzept Wohnraum für Seniorinnen und Senioren in Essen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das Konzept beschließt und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragt.
Die Grundlage für die Erarbeitung dieses Konzepts war ein Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom Mai 2021. Ziel der Maßnahme ist es, das Wohnangebot für ältere Menschen aus verschiedenen Einkommensgruppen zu erhöhen. Dabei sollen die sozialen, persönlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse der Senioren berücksichtigt werden. Die Umsetzung soll sowohl durch die Anpassung von bestehendem Wohnraum als auch durch Neubauten erfolgen. Zudem ist die Identifizierung von Flächen für seniorengerechten Wohnraum vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist die angestrebte verstärkte Kooperation mit der Essener Wohnungswirtschaft. Dabei stehen verschiedene Wohnformen wie „Wohnen mit Service“, selbstbestimmtes Wohnen sowie Mehrgenerationenwohnen im Fokus. Das Handlungskonzept wurde in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe aus der Sozial- und Planungsverwaltung erstellt. Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst die Einbringung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Beratung und Empfehlung durch den Seniorenrat und den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, bevor eine Entscheidung durch den Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen unter Berücksichtigung der in seiner Stellungnahme empfohlenen besonderen Maßgaben
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — vertagt
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Änderung der Satzung des InklusionsbeiratesZur Vorlage · 1843/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Regelungen bezüglich der Stellvertretungen für die Mitglieder der Ratsfraktionen innerhalb des Beirates.
Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters erläutert, dass der Rat bereits in einer Sitzung im Februar 2022 die aktuelle Fassung der Satzung verabschiedet hat. In der bestehenden Fassung regelt der Paragraph 4 die Vorgaben für die Stellvertretung der Beiratsmitglieder. Die geplante Änderung sieht eine Differenzierung der Anforderungen für die Stellvertreter der Ratsfraktionen vor. Demnach sollen neben Ratsmitgliedern künftig auch Bürgerinnen und Bürger als Stellvertreter benannt werden können. Diese Anpassung erfolgt in analoger Anwendung von Paragraph 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Änderung der Satzung beschließt, während der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Änderung zur Kenntnis nimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine zusätzlichen Kosten oder Auswirkungen auf den Klimaschutz hervor.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Bestellung der Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt EssenZur Vorlage · 1709/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder des Inklusionsbeirates für die Wahlperiode bis zum Jahr 2025 bestellen. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Besetzung des Gremiums auf der Grundlage der Satzung des Inklusionsbeirates erfolgt, die eine Zusammensetzung aus verschiedenen Interessengruppen vorsieht.
Die Mitgliederstruktur umfasst stimmberechtigte Personen aus der Zielgruppe der Menschen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung sowie zwei vom Jugendhilfeausschuss bestimmte Personen mit einer Schwerbehinderung im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Des Weiteren setzt sich das Gremium aus Vertretern der Ratsfraktionen, den Inklusionsbeauftragten der Bezirksvertretungen, einer Vertretung der organisierten Selbsthilfe sowie drei Vertretern aus den in der AG Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Organisationen zusammen.
Die Auswahl der potenziellen Mitglieder erfolgte im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens, das durch Öffentlichkeitsarbeit und über Träger des Facharbeitskreises Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit begleitet wurde. Die Benennung der Mitglieder erfolgte auf Vorschlag der beteiligten Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie durch die Bestimmung seitens des Jugendhilfeausschusses. Da zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht alle Benennungen vorlagen, erfolgt die Bestellung zunächst auf Basis der bereits vorliegenden Liste, wobei Ergänzungen bis zur Ratssitzung am 26. Oktober 2022 oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen sind. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration soll die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Inklusionsbeirat (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — nach Kenntnisnahme in den Inklusionsbeirat geschoben
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: nach Kenntnisnahme in den Inklusionsbeirat geschoben - Liste Bestellung Mitglieder Inklusionsbeirat Ergänzung
- 21.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2022Zur Vorlage · 1691/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2022 beschreibt die Entwicklung der SGB II-Leistungen sowie die Situation am Arbeitsmarkt. Im September wurden 4.296 Personen in 2.247 Bedarfsgemeinschaften betreut. Während die Zahl der Personen aus Nicht-EU-Ländern um 18,3 % anstieg, verzeichnete die Gruppe der Personen aus Syrien einen Rückgang von 6,2 %. Die SGB II-Arbeitslosenquote sank im Berichtszeitraum um 2,4 % auf 8,1 %. Im Bereich des Teilhabechancengesetzes besteht ein Bestand von 757 Arbeitsplätzen nach § 16i SGB II sowie 57 Neufälle nach § 16e SGB II.
Für die kommunale Seite wird eine Mehrbelastung durch ukrainische Vertriebene in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro prognostiziert. Zudem wird für den Bundeshaushalt 2023 eine Kürzung zwischen 10,0 % und 12,0 % erwartet. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine Vor-Einschätzung auf Stufe 1 vorgenommen, die Auswirkungen als positiv bewertet. Spezifische Angaben zu Personalkosten, Sachkosten oder deren Finanzierung sind in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten. Eine Vorlagenvorprüfung kann erforderlich sein.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Öffentlich geförderte Beschäftigung; Jahresbericht 2021Zur Vorlage · 1711/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat einen Jahresbericht zum Jahr 2021 über die Bereiche der öffentlich geförderten Beschäftigung vorgelegt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien, darunter dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, dem Integrationsrat sowie dem Jugendhilfeausschuss.
Der Bericht gliedert sich in zwei inhaltliche Schwerpunkte. Im ersten Teil wird das Teilhabechancengesetz behandelt. Dieser Abschnitt beinhaltet eine Auswertung der Vermittlungserfolge gemäß den Paragraphen 16i und 16e des Sozialgesetzbuches II (SGB II).
Der zweite Teil der Vorlage befasst sich mit dem Aufbau der Gemeinwohlarbeit in Essen. Dieser Bereich umfasst statistische Strukturdaten zu den erzielten Ergebnissen. Zur Veranschaulichung der behandelten Themenbereiche werden in beiden Abschnitten Fallbeispiele angeführt. Die Vorlage wurde vom Stadtdirektor unterzeichnet und zur Information an die zuständigen Ausschüsse sowie den Integrationsrat übermittelt.
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Beratungsfolge
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
Ergebnis: geschoben in den UA Soziales - 23.2. Mittelvergabe aus Erträgen der Freibettenstiftung und Julius-von-Waldthausen-StiftungZur Vorlage · 1852/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration soll über die Vergabe von Stiftungsmitteln aus den Erträgen der Freibettenstiftung sowie der Julius-von-Waldthausen-Stiftung entscheiden. Die vorliegende Vorlage des Gesundheitsamtes sieht eine zweite Mittelvergabe für das Jahr 2022 vor, nachdem bereits im Juni desselben Jahres erste Mittel bereitgestellt wurden.
Aus der Freibettenstiftung stehen nach Abzug von Rücklagen und bereits verausgabten Beträgen aktuell 20.606,44 Euro zur Verfügung. Der Vergabevorschlag sieht vor, einen Betrag von 20.606,00 Euro bereitzustellen. Dabei können alle eingegangenen Förderanträge in voller Höhe bedient werden, wobei ein im September eingegangener Antrag in Höhe von 4.394,00 Euro berücksichtigt wird.
Für die Julius-von-Waldthausen-Stiftung belaufen sich die aktuell verfügbaren Mittel auf 4.028,33 Euro. Der Vorschlag sieht eine Vergabe von 4.028,00 Euro an den Verein Wiese e.V. vor. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel gemäß den entsprechenden Fördervorschlägen wird im Rahmen der Ausschusssitzung am 15. November 2022 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD
Ergebnis: einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD - 24.Anpassung der Beihilferichtlinien der Stiftung zur Unterstützung von WöchnerinnenZur Vorlage · 1669/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird über eine Anpassung der Beihilferichtlinien der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen beraten. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht eine Erhöhung der Pauschalen vor.
Hintergrund der Anpassung ist die Änderung der Richtlinien für die allgemeinen Bedarfe im Rahmen des SGB II und SGB XII durch die Stadt Essen zum 19. August 2022. In diesem Zusammenhang wurde die Pauschale für Bekleidung und Hausrat anlässlich einer Geburt von bisher 550 Euro auf 685 Euro angehoben. Die Verwaltung schlägt nun vor, die Beihilfegewährung der Stiftung an diese Neuregelung anzupassen.
Konkret sieht der Beschlussvorschlag vor, die Beihilfe für das erste Kind von bisher 700 Euro auf 835 Euro anzuheben. Für das zweite Kind soll der Betrag von bisher 550 Euro auf 685 Euro steigen. Die Grundlage für die Aufstellung dieser Richtlinien bildet der Paragraph 6 der Satzung der Stiftung.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Partei
Ergebnis: einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Partei - 25.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2023Zur Vorlage · 1701/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziale Arbeit, Gesundheit und Integration berät über den Entwurf des Haushaltsplans 2023. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen umfasst verschiedene Teilpläne, die Bereiche wie die interkulturelle Arbeit, das Integrationsbudget, Leistungen für Asylbewerber sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt, das Elterngeld und das Wohngeld abdecken.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird ein Gesamtzuschussbedarf von rund 325,2 Millionen Euro ausgewiesen. Dieser ergibt sich aus geplanten Erträgen in Höhe von 922,6 Millionen Euro und Aufwendungen von 1.237,7 Millionen Euro. Die höchsten Zuschussbedarfe der Fachbereiche verzeichnen die Fachbereiche 50 und 56 mit jeweils 173.848 Tsd. Euro beziehungsweise 127.814 Tsd. Euro. Sämtliche investiven Maßnahmen liegen unter der Wertgrenze von 250.000 Euro.
Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der aufgeführten Teilpläne sowie der in der Anlage dokumentierten Veränderungen der Planansätze und der daraus resultierenden Änderungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans. Die Kostenaufstellung umfasst Kategorien wie Investitionen, kalkulatorische Kosten, Personalkosten, Sachkosten sowie sonstige Kosten. Eine Vor-Einschätzung zur Klimaschutzrelevanz wurde auf Stufe 1 durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den Rat
Ergebnis: geschoben in den Rat - 26.Beschlusskontrolle
- 27.Anträge
- 27.1Jobcenter stärken und kundenorientierter gestaltenZur Vorlage · 1634/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1634/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Stärkung und eine kundenorientiertere Ausrichtung des Jobcenters zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung mit der Bitte um eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Die Verwaltung soll im Rahmen dieses Antrags dazu angehalten werden, den Empfangsbereich an den Standorten des Jobcenters wieder in vollem Umfang zu öffnen und mit geschultem Personal zu besetzen. Zudem wird die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts gefordert, das die Arbeitsvermittler des Fachbereichs 56 dazu befähigt und anhält, aufsuchende Arbeit in den Stadtteilen zu leisten. Dies soll unter Einbeziehung lokaler Anlaufstellen wie Stadtteilbüros, Bürgerläden, Sozialberatungen und Wohlfahrtsverbänden geschehen.
Darüber hinaus sieht der Antrag eine Erweiterung des niederschwelligen Angebots im Quartier durch offene Sprechstunden des Fachbereichs 56 vor. Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob durch die Einrichtung fester Ansprechpartner zwischen den Anlaufstellen in den Quartieren und dem Fachbereich 56 Synergien genutzt und Verwaltungsprozesse vereinfacht werden können. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — zurückgezogen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — geschoben in die Sitzung am 21. März 2023.
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf in den Rat geschoben
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: geschoben in die nächste Sitzung - 28.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Mündlicher Bericht Razzia Eickwinkelstraße
- 30.Mitteilungen der Verwaltung
- 30.1Diamorphin-Ambulanz Essen Hauptbahnhof
- 30.2Sachstand Planung Gesamtrahmenkonzept zur Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes