Bestellung der Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder des Inklusionsbeirates für die Wahlperiode bis zum Jahr 2025 bestellen. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Besetzung des Gremiums auf der Grundlage der Satzung des Inklusionsbeirates erfolgt, die eine Zusammensetzung aus verschiedenen Interessengruppen vorsieht.
Die Mitgliederstruktur umfasst stimmberechtigte Personen aus der Zielgruppe der Menschen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung sowie zwei vom Jugendhilfeausschuss bestimmte Personen mit einer Schwerbehinderung im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Des Weiteren setzt sich das Gremium aus Vertretern der Ratsfraktionen, den Inklusionsbeauftragten der Bezirksvertretungen, einer Vertretung der organisierten Selbsthilfe sowie drei Vertretern aus den in der AG Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Organisationen zusammen.
Die Auswahl der potenziellen Mitglieder erfolgte im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens, das durch Öffentlichkeitsarbeit und über Träger des Facharbeitskreises Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit begleitet wurde. Die Benennung der Mitglieder erfolgte auf Vorschlag der beteiligten Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie durch die Bestimmung seitens des Jugendhilfeausschusses. Da zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht alle Benennungen vorlagen, erfolgt die Bestellung zunächst auf Basis der bereits vorliegenden Liste, wobei Ergänzungen bis zur Ratssitzung am 26. Oktober 2022 oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen sind. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration soll die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.11.2022Kenntnis genommen
- 15.11.2022nach Kenntnisnahme in den Inklusionsbeirat geschoben
- 26.10.2022einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Soziales und Wohnen
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