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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Konstituierung des Inklusionsbeirates
- 1.1Bestellung der Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt EssenZur Vorlage · 1709/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder des Inklusionsbeirates für die Wahlperiode bis zum Jahr 2025 bestellen. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Besetzung des Gremiums auf der Grundlage der Satzung des Inklusionsbeirates erfolgt, die eine Zusammensetzung aus verschiedenen Interessengruppen vorsieht.
Die Mitgliederstruktur umfasst stimmberechtigte Personen aus der Zielgruppe der Menschen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung sowie zwei vom Jugendhilfeausschuss bestimmte Personen mit einer Schwerbehinderung im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Des Weiteren setzt sich das Gremium aus Vertretern der Ratsfraktionen, den Inklusionsbeauftragten der Bezirksvertretungen, einer Vertretung der organisierten Selbsthilfe sowie drei Vertretern aus den in der AG Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Organisationen zusammen.
Die Auswahl der potenziellen Mitglieder erfolgte im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens, das durch Öffentlichkeitsarbeit und über Träger des Facharbeitskreises Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit begleitet wurde. Die Benennung der Mitglieder erfolgte auf Vorschlag der beteiligten Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie durch die Bestimmung seitens des Jugendhilfeausschusses. Da zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht alle Benennungen vorlagen, erfolgt die Bestellung zunächst auf Basis der bereits vorliegenden Liste, wobei Ergänzungen bis zur Ratssitzung am 26. Oktober 2022 oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen sind. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration soll die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Inklusionsbeirat (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — nach Kenntnisnahme in den Inklusionsbeirat geschoben
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.1.1Liste der zu benennenden Mitglieder Ergänzung
- 1.2Bestellung der Schriftführung für den InklusionsbeiratZur Vorlage · 2021/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 2021/2022/5 einen Beschlussvorschlag zur Besetzung der Schriftführung für den Inklusionsbeirat vorgelegt. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen sowie der entsprechenden Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Sitzungen des Gremiums Niederschriften zu erstellen, die von einer bestellten Schriftführung zu unterzeichnen sind.
Der Vorschlag sieht vor, zwei Mitarbeiterinnen der Verwaltung für diese Aufgabe zu bestellen. Konkret sollen eine Mitarbeiterin als Schriftführerin und eine weitere Mitarbeiterin als stellvertretende Schriftführerin für den Inklusionsbeirat eingesetzt werden. Die Entscheidung über diese Bestellung war für die Sitzung des Inklusionsbeirats am 29. November 2022 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Inklusionsbeirat (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 1.3Wahl des Vorsitzes des InklusionsbeiratesZur Vorlage · 2022/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Inklusionsbeirat der Stadt Essen steht die Wahl der Leitung für die aktuelle Amtszeit an. Gemäß der vorliegenden Vorlage 2022/2022/5 des Amtes für Soziales und Wohnen soll das Gremium einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter aus seiner Mitte wählen. Die Wahl erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen.
Die Bestimmung der neuen Leitung erfolgt durch eine offene Abstimmung unter Handzeichen oder, bei entsprechendem Widerspruch eines Mitglieds, durch eine geheime Wahl mittels Stimmzetteln. Die Satzung des Inklusionsbeirats schreibt vor, dass sowohl die Person für das Amt des Vorsitzes als auch die beiden Stellvertretungen Menschen mit Behinderungen im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sein müssen. Dabei wird angestrebt, dass die gewählten Personen möglichst unterschiedliche Bereiche der Behinderung repräsentieren.
Für die Ermittlung des Wahlergebnisses gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit. Die Person mit den meisten Stimmen wird als Vorsitzende oder Vorsitzender festgesetzt. Sollte es zu einem Gleichstand zwischen den Kandidaten kommen, ist eine Stichwahl zwischen den betroffenen Personen durchzuführen. Das Verfahren für die Wahl der beiden Stellvertretungen folgt demselben Modus, wobei die beiden Personen mit den jeweils höchsten Stimmenzahlen die erste und zweite Stellvertretung übernehmen. Die entsprechenden Wahlergebnisse sind in den Anlagen der Vorlage dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Inklusionsbeirat (1. Sitzung) — Als Vorsitzender des Inklusionsbeirates wurde Ratsherr Bockstedte einstimmig gewählt. Als erste Stellvertretung wurde Frau Ruhrbruch einstimmig gewählt. Als zweite Stellvertretung wurde Herr Konrad einstimmig gewählt.
Ergebnis: Als Vorsitzender des Inklusionsbeirates wurde Ratsherr Bockstedte einstimmig gewählt. Als erste Stellvertretung wurde Frau Ruhrbruch einstimmig gewählt. Als zweite Stellvertretung wurde Herr Konrad einstimmig gewählt. - 1.4Bestimmung der zur Mitunterzeichnung der Niederschrift berechtigten Gremiumsmitglieder im InklusionsbeiratZur Vorlage · 2023/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Inklusionsbeirat der Stadt Essen soll über die Bestimmung der zur Mitunterzeichnung der Niederschriften berechtigten Gremiumsmitglieder entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellvertretungen des Vorsitzes zu ermächtigen, die Niederschriften des Inklusionsbeirates mitunterzeichnen zu dürfen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen, seiner Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Nach diesen Regelungen ist über jede Sitzung eine Niederschrift zu fertigen, welche von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden sowie der Schriftführerin zu unterzeichnen ist. Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein vom jeweiligen Beirat benanntes Mitglied die Niederschrift ebenfalls unterzeichnet.
Mit der Benennung der Stellvertretungen des Vorsitzes soll die Sicherstellung der Unterzeichnung der Niederschriften des Inklusionsbeirates in jedem Fall gewährleistet werden. Die Vorlage wurde vom Amt für Soziales und Wohnen erstellt und lag dem Inklusionsbeirat zur Entscheidung in der Sitzung am 29. November 2022 vor.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Inklusionsbeirat (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Mitteilungen / Terminabsprachen