Bestellung der Schriftführung für den Inklusionsbeirat
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 2021/2022/5 einen Beschlussvorschlag zur Besetzung der Schriftführung für den Inklusionsbeirat vorgelegt. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen sowie der entsprechenden Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Sitzungen des Gremiums Niederschriften zu erstellen, die von einer bestellten Schriftführung zu unterzeichnen sind.
Der Vorschlag sieht vor, zwei Mitarbeiterinnen der Verwaltung für diese Aufgabe zu bestellen. Konkret sollen eine Mitarbeiterin als Schriftführerin und eine weitere Mitarbeiterin als stellvertretende Schriftführerin für den Inklusionsbeirat eingesetzt werden. Die Entscheidung über diese Bestellung war für die Sitzung des Inklusionsbeirats am 29. November 2022 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.11.2022einstimmig beschlossen
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