Bestimmung der zur Mitunterzeichnung der Niederschrift berechtigten Gremiumsmitglieder im Inklusionsbeirat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Inklusionsbeirat der Stadt Essen soll über die Bestimmung der zur Mitunterzeichnung der Niederschriften berechtigten Gremiumsmitglieder entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellvertretungen des Vorsitzes zu ermächtigen, die Niederschriften des Inklusionsbeirates mitunterzeichnen zu dürfen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen, seiner Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Nach diesen Regelungen ist über jede Sitzung eine Niederschrift zu fertigen, welche von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden sowie der Schriftführerin zu unterzeichnen ist. Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein vom jeweiligen Beirat benanntes Mitglied die Niederschrift ebenfalls unterzeichnet.
Mit der Benennung der Stellvertretungen des Vorsitzes soll die Sicherstellung der Unterzeichnung der Niederschriften des Inklusionsbeirates in jedem Fall gewährleistet werden. Die Vorlage wurde vom Amt für Soziales und Wohnen erstellt und lag dem Inklusionsbeirat zur Entscheidung in der Sitzung am 29. November 2022 vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.11.2022einstimmig beschlossen
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