Wahl des Vorsitzes des Inklusionsbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Im Inklusionsbeirat der Stadt Essen steht die Wahl der Leitung für die aktuelle Amtszeit an. Gemäß der vorliegenden Vorlage 2022/2022/5 des Amtes für Soziales und Wohnen soll das Gremium einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter aus seiner Mitte wählen. Die Wahl erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen.
Die Bestimmung der neuen Leitung erfolgt durch eine offene Abstimmung unter Handzeichen oder, bei entsprechendem Widerspruch eines Mitglieds, durch eine geheime Wahl mittels Stimmzetteln. Die Satzung des Inklusionsbeirats schreibt vor, dass sowohl die Person für das Amt des Vorsitzes als auch die beiden Stellvertretungen Menschen mit Behinderungen im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sein müssen. Dabei wird angestrebt, dass die gewählten Personen möglichst unterschiedliche Bereiche der Behinderung repräsentieren.
Für die Ermittlung des Wahlergebnisses gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit. Die Person mit den meisten Stimmen wird als Vorsitzende oder Vorsitzender festgesetzt. Sollte es zu einem Gleichstand zwischen den Kandidaten kommen, ist eine Stichwahl zwischen den betroffenen Personen durchzuführen. Das Verfahren für die Wahl der beiden Stellvertretungen folgt demselben Modus, wobei die beiden Personen mit den jeweils höchsten Stimmenzahlen die erste und zweite Stellvertretung übernehmen. Die entsprechenden Wahlergebnisse sind in den Anlagen der Vorlage dokumentiert.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 29.11.2022Als Vorsitzender des Inklusionsbeirates wurde Ratsherr Bockstedte einstimmig gewählt. Als erste Stellvertretung wurde Frau Ruhrbruch einstimmig gewählt. Als zweite Stellvertretung wurde Herr Konrad einstimmig gewählt.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Soziales und Wohnen
- Neuwahl der/des stellvertretenden Delegierten für die Landesseniorenvertretung NRW e.V. 05.02.2025
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe nach dem SGB IX" 18.02.2025
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.13.01 "Hilfen zur Gesundheit" 18.02.2025
- Berichterstattung 25. Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) vom 05.09.2024 27.02.2025
- Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen 18.03.2025
- Zuwendungsvertrag mit dem Frauen helfen Frauen Essen e.V. über die Frauenberatungsstelle 18.03.2025