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Vorlage

Anpassung der Beihilferichtlinien der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen

1669/2022/5 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) · einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Partei

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird über eine Anpassung der Beihilferichtlinien der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen beraten. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht eine Erhöhung der Pauschalen vor.

Hintergrund der Anpassung ist die Änderung der Richtlinien für die allgemeinen Bedarfe im Rahmen des SGB II und SGB XII durch die Stadt Essen zum 19. August 2022. In diesem Zusammenhang wurde die Pauschale für Bekleidung und Hausrat anlässlich einer Geburt von bisher 550 Euro auf 685 Euro angehoben. Die Verwaltung schlägt nun vor, die Beihilfegewährung der Stiftung an diese Neuregelung anzupassen.

Konkret sieht der Beschlussvorschlag vor, die Beihilfe für das erste Kind von bisher 700 Euro auf 835 Euro anzuheben. Für das zweite Kind soll der Betrag von bisher 550 Euro auf 685 Euro steigen. Die Grundlage für die Aufstellung dieser Richtlinien bildet der Paragraph 6 der Satzung der Stiftung.

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