Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

Verwendung des Jahresüberschusses 2021

1546/2022/2 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

🟢 Beschlossen 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 einen Beschlussvorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses vorgelegt. Der vorliegende Antrag sieht vor, den bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 35.065.858,03 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Die Ergebnisrechnung der Stadt Essen schloss zum Ende des Jahres 2021 mit einem Gesamtergebnis von 35.862.353,32 Euro ab. Da die Ergebnisse der rechtlich unselbstständigen Stiftungen (Produktbereich 17) zweckgebunden sind, wurden diese vor der Gewinnverwendungsrechnung herausgerechnet. Der verbleibende Betrag der Produktbereiche 1 bis 16 beläuft sich somit auf die genannten 35.065.858,03 Euro.

Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage ist gemäß der Gemeindeordnung NRW nur möglich, wenn die allgemeine Rücklage mindestens drei Prozent der Bilanzsumme erreicht. Da der Bestand der allgemeinen Rücklage zum 31. Dezember 2021 mit 58,6 Millionen Euro unter dieser Grenze lag, kommt eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage derzeit nicht in Betracht.

Nach der geplanten Verwendung des Jahresüberschusses 2021 würde sich der Bestand der allgemeinen Rücklage von 58,6 Millionen Euro auf 93,7 Millionen Euro erhöhen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

Alle Vorlagen aus Oktober 2022 · Archiv nach Monat