Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2022
- 3.Gastronomiekonzept für die Essener InnenstadtZur Vorlage · 1764/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1764/2022/OB befasst sich mit einem Gastronomiekonzept für die Essener Innenstadt, welches auf einem Endbericht der Progacon / Fun Concept GmbH basiert. Das im Auftrag der Essen Marketing GmbH erstellte Konzept untersucht die räumliche Entwicklung an drei Schwerpunkten: dem Willy-Brandt-Platz/Rathenaustraße, dem Hirschlandplatz/Theaterplatz sowie dem Flachsmarkt/Viehofer Straße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die zuständigen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung des Stadtbezirks I das Konzept zur Kenntnis nehmen.
Das Konzept sieht für die genannten Standorte unterschiedliche Zielgruppen wie Pendler, Studierende oder Kreative vor und schlägt verschiedene Ansätze wie Markthallen, Bistrokonzepte oder Streetfood vor. Geplant ist die Entwicklung von Angeboten wie Quartiersgastronomie, Familienrestaurants und Seniorencafés. Zur Förderung der Ansiedlung werden Maßnahmen wie ein Sicherheitskonzept, die Steigerung der Abendfrequenz und die Förderung von Außengastronomie sowie die Sensibilisierung von Immobilieneigentümern bezüglich Mietpreisen und Investitionszuschüssen aufgeführt. Zudem sollen Planungssicherheit durch schnelle Genehmigungsverfahren sowie Lösungen für den Immissionsschutz und Stellplatzablösungen geschaffen werden.
Die Umsetzung erfolgt phasenweise durch die Progacon / Fun Concept GmbH. Als finanzieller Anreiz können bis Ende 2023 Mittel aus dem Verfügungsfonds des Sofortprogramms Innenstadt genutzt werden, wobei Gastronomen bis zum Ende des Förderzeitraums 20 % der letzten Kaltmiete zahlen können. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Verwendung des Jahresüberschusses 2021Zur Vorlage · 1546/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 einen Beschlussvorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses vorgelegt. Der vorliegende Antrag sieht vor, den bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 35.065.858,03 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Die Ergebnisrechnung der Stadt Essen schloss zum Ende des Jahres 2021 mit einem Gesamtergebnis von 35.862.353,32 Euro ab. Da die Ergebnisse der rechtlich unselbstständigen Stiftungen (Produktbereich 17) zweckgebunden sind, wurden diese vor der Gewinnverwendungsrechnung herausgerechnet. Der verbleibende Betrag der Produktbereiche 1 bis 16 beläuft sich somit auf die genannten 35.065.858,03 Euro.
Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage ist gemäß der Gemeindeordnung NRW nur möglich, wenn die allgemeine Rücklage mindestens drei Prozent der Bilanzsumme erreicht. Da der Bestand der allgemeinen Rücklage zum 31. Dezember 2021 mit 58,6 Millionen Euro unter dieser Grenze lag, kommt eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage derzeit nicht in Betracht.
Nach der geplanten Verwendung des Jahresüberschusses 2021 würde sich der Bestand der allgemeinen Rücklage von 58,6 Millionen Euro auf 93,7 Millionen Euro erhöhen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.EMG – Essen Marketing GmbH hier: Nachtragswirtschaftsplan 2022Zur Vorlage · 1653/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Nachtragswirtschaftsplan 2022 der Essen Marketing GmbH (EMG) liegt zur Feststellung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den städtischen Zuschuss um 1.157.000 Euro auf insgesamt 3.608.000 Euro zu erhöhen. Zudem soll die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der EMG ermächtigt werden, die entsprechenden Beschlüsse umzusetzen.
Die Erhöhung der Mittel begründet sich durch Mehrbedarfe bei verschiedenen Projekten. Dazu gehören die Finanzierung des Internationalen Weihnachtsmarktes, der Veranstaltungen „Essen on Ice“ und „Essen Original“ sowie der „City-Streife“. Des Weiteren sind 150.000 Euro für Beratungsleistungen im Rahmen eines Leuchtturm-Projekts sowie Investitionen in Höhe von etwa 500.000 Euro für die Mixed-Reality-Tour „Essen 1887“ vorgesehen.
Die Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs erfolgt durch verschiedene Quellen. Hierzu zählen die Rückerstattung einer Überkompensation der EMG in Höhe von 315.400 Euro, ein Minderaufwand von 350.000 Euro aus dem Bereich der öffentlichen Toiletten sowie ein Mehrertrag aus einer Gewinnausschüttung der ESH in Höhe von 491.600 Euro. Eine weitere Komponente ist eine unechte Deckung aus einem PSP-Element. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 findet zudem eine Überkompensationskontrolle statt, um sicherzustellen, dass nicht verausgabte Zuwendungen gemäß dem EU-Beihilferecht zurückgezahlt werden. Der Aufsichtsrat hat die Feststellung des Plans am 20. September 2022 empfohlen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Ziffer 1-3: einstimmig beschlossen, Ziffer 4: mehrheitlich beschlossen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan / SECAP) der Stadt EssenZur Vorlage · 0974/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt Essen dient als Grundlage für eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität im Zeitraum zwischen 2030 und 2040. Der Plan umfasst sieben Handlungsfelder, darunter Energieversorgung, Mobilität, Gebäude sowie ein klimaschonender Lebensstil. Ziel ist die Reduktion der jährlichen Emissionen, wobei die größte Minderungswirkung im Bereich der Energieerzeugung erwartet wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Aktionsplan sowie die Strategie zur Klimaneutralität zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung soll die Maßnahmen konkretisieren, einen interfraktionellen Arbeitskreis einrichten und die Bezirksvertretungen informieren. Zudem ist ein zweijährlicher Fortschrittsbericht sowie ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus bei Zielverfehlung vorgesehen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen wird ein Finanzbedarf von insgesamt etwa 183 Millionen Euro geschätwend, wobei für das Jahr 2023 Sachkosten in Höhe von rund 8,15 Millionen Euro veranschlagt sind. Ein wesentlicher Teil des Bedarfs entfällt auf klimafreundliche Gebäude und Quartiere sowie auf Förderprogramme zur Modernisierung von Wohngebäuden. Eine Finanzierung der Maßnahmen erfolgt nicht durch diese Vorlage; Mittel müssen im Einzelfall im Haushaltsplan beschlossen werden.
Parallel dazu wird ein Anstieg des Personalbedarfs in der Verwaltung und in Beteiligungsunternehmen kalkuliert. Für die Kernverwaltung werden ab 2023 sukzessive 28,25 Planstellen benötigt, um die verschiedenen Handlungsfelder zu bearbeiten. Die Budgetierung der Personalkosten soll nach Verfügbarkeit der Mittel erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — eingebracht
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Neubau Freiwillige Feuerwehr Kray (FF03) - Baukostenerhöhung bei Projekt 5.376014Zur Vorlage · 1503/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der eine Erhöhung der Baukosten für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Kray vorsieht. Das Projekt umfasst die Errichtung eines Gerätehauses mit drei Fahrzeughallen sowie einem Umkleide- und Sozialbereich. Ursprünglich war der Rat der Stadt Essen im März 2021 mit einem Budget von 1.790.000 Euro für dieses Vorhaben veranschlagt worden.
Die vorliegende Vorlage sieht eine Kostensteigerung um 739.000 Euro vor, wodurch sich die Gesamtkosten auf 2.529.000 Euro erhöhen. Als Gründe für diese Entwicklung werden Preissteigerungen im Bausektor seit Beginn der Coronapandemie sowie die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine angeführt. Zudem wurde im Zuge der Baumaßnahme entschieden, einer DIN-Empfehlung zu folgen und eine stationäre Netzersatzanlage zu errichten. Neben diesen Faktoren fielen zusätzliche Leistungen an. Eine vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Kostenberechnung bestätigt die neue Summe.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch eine haushaltneutrale Erhöhung des Ansatzes für das Jahr 2023 erfolgen. Die Deckung der Differenz wird aus dem Projekt für die Freiwillige Feuerwehr Werden/Heidhausen realisiert, da dort aufgrund einer fortgeschrittenen Planungsphase und eines geringeren Mittelabflusses Mittel frei werden. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Erhöhung der Baukosten zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.aErhöhung der Gesamtkosten, sowie Beauftragung einer Projektkoordination und von Beratungsleistungen zur Neukonzeption der ZentralbibliothekZur Vorlage · 1720/2022/4 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 4 sieht eine Anpassung der finanziellen Planung für die Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5 vor. Die Gesamtkosten für das Projekt sollen von zuvor beschlossenen 13,3 Millionen Euro um 0,5 Millionen Euro auf insgesamt 13,8 Millionen Euro erhöht werden. Diese Steigerung resultiert aus einer Aktualisierung der Planungskosten, die von 2,2 Millionen Euro auf bis zu 2,7 Millionen Euro angehoben wurden.
Zusätzlich wird die Beauftragung einer Projektkoordination sowie weiterer Beratungsleistungen durch die Immobilien Management Essen GmbH beantragt. Die Kosten für diese Leistungen werden mit bis zu 2,7 Millionen Euro beziffert. Die Beauftragung der GmbH soll die Koordination zwischen den beteiligten städtischen Fachbereichen und der Vermieterseite sicherstellen, um den Zeitplan für den Umzug bis Februar 2025 einzuhalten. Für die Umsetzung sind Planungsleistungen durch Fachplaner, etwa für die Medienlogistik und Innenarchitektur, vorgesehen.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über den Haushalt 2023 im Rahmen einer Änderungsnachweisung. Die Mittelbereitstellung ist für die Jahre 2023 (1,7 Millionen Euro), 2024 (1 Million Euro) und 2025 (11,1 Millionen Euro) geplant. Für bereits im Jahr 2022 zu beauftragende Leistungen ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich, die durch Mittel aus einem Straßenbauprojekt gedeckt werden soll. Die Verlagerung in das neue Gebäude wird zudem als Maßnahme zur Reduktion des Energieverbrauchs eingestuft.
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Beratungsfolge
- 02.11.2022 · Kulturausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.bÜberplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 1.01.13.01 - ImmobilienwirtschaftZur Vorlage · 1739/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 11,8 Millionen Euro im Teilergebnisplan 1.01.13.01 der Immobilienwirtschaft beschließen. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat vor, nachdem der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen Empfehlungen dazu abgegeben haben.
Die Vorlage beschreibt eine Unterdeckung im Produktbereich, die nach Abzug bereits bereitgestellter Sonderausgaben für das Museum Folkwang in Höhe von 961.500 Euro bei 9,615 Millionen Euro liegt. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören die Anmietierung von Fremdimmobilien mit etwa 31,5 Millionen Euro sowie die Energiekosten, für die ein Bedarf von rund 28,71 Millionen Euro geschätzt wird. Im Bereich der Asylunterkünfte fallen Kosten von circa 3 Millionen Euro an. Für die Bauunterhaltung wird ein Jahresbedarf von rund 30 Millionen Euro veranschlagt, wofür eine überplanmäßige Bereitstellung von etwa 2,16 Millionen Euro erforderlich ist.
Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel erfolgt durch Mehrerträge im Teilplan Steuern, allgemeine Zuweisungen sowie die allgemeine Umlage. Die Vorlage führt zudem Landesmittel in Höhe von rund 1,57 Millionen Euro und Fördermittel für Klimaschutz in Höhe von 284.000 Euro auf. Die Mittelbereitstellung dient der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Immobilienwirtschaft sowie der Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen.
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- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 8.Mitteilungen der Verwaltung
- 9.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil