Bestimmung eines zur Mitunterzeichnung der Niederschriften ermächtigten Ratsmitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Sitzung am 26. Oktober 2022 darüber entscheiden, ein Ratsmitglied zur Mitunterzeichnung der Niederschriften zu ermächtigen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Ratsfrau gemäß § 52 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates zu bestimmen.
Hintergrund der Vorlage des Oberbürgermeisters ist die Notwendigkeit einer Neubesetzung. In der Sitzung vom 4. November 2020 wurden zuvor zwei Mitglieder der SPD-Fraktion zur Mitunterzeichnung der Protokolle bestimmt. Da eines dieser Ratsmitglieder sein Mandat zum 8. Juni 2022 niedergelegt hat, ist eine erneute Benennung durch die Fraktion erforderlich geworden. Mit der vorliegenden Vorlage wird die entsprechende Ermächtigung für ein neues Mitglied beantragt. Die Vorlage wurde durch das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation erstellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.10.2022einstimmig beschlossen
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