Mandatsverlust eines Ratsmitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über den Verlust eines Mandats. Der Oberbürgermeister hat hierzu eine Vorlage vorgelegt, die den Mandatsverlust eines Ratsmitglieds zum Gegenstand hat.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen. Nach den dortigen Regelungen verliert ein Vertreter seinen Sitz, wenn die Voraussetzungen der Wählbarkeit nachträglich entfallen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Person für den Rat wählbar, wenn sie am Wahltag sowie seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet hat und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets unterhält.
Der Sachverhalt stellt sich so dar, dass das betreffende Ratsmitglied zum 1. Juli 2022 von Essen nach Schleswig-Holstein verzogen ist. Durch diesen Umzug ist die Voraussetzung der Wählbarkeit, da der Wohnsitz nicht mehr im Wahlgebiet liegt, weggefallen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben obliegt die Entscheidung über den Verlust des Sitzes der Vertretung.
Nach der Beschlussfassung ist die Entscheidung offiziell bekanntzugeben und dem betroffenen Ratsmitglied zuzustellen. Gegen den Ratsbeschluss kann Klage erhoben werden. Sobald der Beschluss unanfechtbar ist oder eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorliegt, wird die Nachbesetzung des Mandats gemäß den geltenden Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes eingeleitet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.10.2022einstimmig beschlossen
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