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Vorlage

Anbringung von Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten im Bereich Huestraße und angrenzende Straßenbereiche in Essen-Schonnebeck

1454/2022/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VI hat im Rahmen der Sitzung am 16. September 2022 der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Anbringung von Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten in Essen-Schonnebeck zugestimmt. Die Maßnahme ist Teil der Initiative „Schonnebeck macht sich schön“ und umfasst den Bereich der Huestraße, die Saatbruchstraße sowie angrenzende Straßenbereiche. Der geplante Zeitraum für die Nutzung der Masten erstreckt sich voraussichtlich von September 2022 bis August 2025.

Die Pflanzgefäße sollen durch einen Fachbetrieb angebracht, bepflanzt, gepflegt und bewässert werden. Nach Abschluss des Nutzungszeitraums ist die Demontage durch den Fachbetrieb vorgesehen. Die Kosten für die Anbringung, die Pflege sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht liegen beim Antragsteller.

Ein verwaltungsinternes Verfahren zur Prüfung der Standfestigkeit der einzelnen Laternenmasten sowie zur verkehrlichen Beurteilung ist derzeit noch im Gange. Die Verwaltung beabsichtigt, die Sondernutzungserlaubnis vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses dieser Prüfung zu erteilen. Die Vorlage wurde vorgelegt, um eine zeitnahe Umsetzung der Blumenampeln zu ermöglichen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 146 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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