Überlassung von Schulraum im Jahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V berät über die Überlassung von Schulraum im Jahr 2022. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in einer Anlage aufgeführten außerschulischen Nutzungen von Schulräumen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung gemäß § 10 Abs. 1, Buchstabe h) der Hauptsatzung der Stadt Essen zustimmt. Gleichzeitig soll die Vertretung über die Nutzungen in den übrigen Schulen des Stadtbezirks in Kenntnis gesetzt werden.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Hauptsatzung der Stadt Essen, nach der die Bezirksvertretungen über die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken, einschließlich Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen, entscheiden. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit erfolgt die Unterrichtung der Bezirksvertretung über die Erteilung von Jahresgenehmigungen in Form einer listenmäßigen Zusammenstellung. Damit wird sichergestellt, dass die Zustimmung für Schulen mit bezirklicher Bedeutung eingeholt und die Nutzung der übrigen Schulen zur Kenntnis genommen werden kann. Eine entsprechende Zusammenstellung der Schulraumnutzungen für das Jahr 2022 liegt der Vorlage als Anlage bei.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.08.2022einstimmig beschlossen
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