Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 21.06.2022
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Bericht zur Situation ukrainischer Flüchtlinge im Bezirk V
- 4.Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 1187/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt mit kostenlosen Trinkwasserbrunnen vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Vorhaben ausarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Als Orientierung für die Planung dient das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen, wobei die Verwaltung angewiesen wird, perspektivisch das gesamte Stadtgebiet zu versorgen. Bei der Auswahl der Standorte sollen vorrangig Orte mit hoher Reichweite berücksichtigt werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Stadt Köln als Grundlage dienen sollen.
Zusätzlich zum Kölner Modell soll das Konzept die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen einbeziehen. Die Antragsteller führen an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung des Zugangs zu fließendem Wasser für Menschen ohne festen Wohnsitz, insbesondere während der Sommermonate.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 5.Fahrradparkplätze BäuminghausstraßeZur Vorlage · 1369/2022/SPD · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5 hat im Rahmen der Vorlage 1369/2022/SPD einen Antrag auf Prüfung der Einrichtung neuer Fahrradparkplätze in der Bäuminghausstraße gestellt. Konkret wird die Fachverwaltung angefragt, zu untersuchen, inwieweit die ungenutzte Fläche vor der katholischen Herz-Jesu-Kirche als Abstellmöglichkeit für Fahrräder genutzt werden kann. Die betreffende Fläche befindet sich in einer Fahrradstraße und liegt in unmittelbarer Nähe zum Zugang der U-Bahn-Station.
Der Antrag bezieht sich auf einen Beschluss des Rates der Stadt Essen aus dem Jahr 2020, der einen Ausbau der Fahrradparkplätze im gesamten Stadtgebiet vorsieht. Zudem wird die Verwaltung gebeten, darzulegen, wie bei der Einrichtung dieser Parkplätze die Vorgaben der Vorlage 1046E1/2022 berücksichtigt werden können. Diese Vorlage sieht vor, dass in den einzelnen Bezirken eine Mindestanzahl an Fahrradparkplätzen auf bestehenden Kfz-Stellplätzen zu errichten ist. Ziel des Antrags ist es, den Ausbau der Infrastruktur für Fahrräder an diesem Standort voranzutreiben.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Bordsteinabsenkung Ecke Westerdorfplatz und WesterdorfstraßeZur Vorlage · 1370/2022/GRÜNE · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion in der Bezirksvertretung V hat mit der Vorlage 1370/2022/GRÜNE beantragt, die Absenkung der Bordsteinkanten im Kreuzungsbereich an der Ecke Westerdorfplatz und Westerdorfstraße sowie am Spielplatzeingang zu veranlassen.
Grundlage für den Antrag ist ein Ortstermin vom 18. Juli 2022, bei dem die verkehrliche Situation im Bereich Westerdorfplatz und Bäumhausstraße begutachtet wurde. Dabei wurde festgestellt, dass die Bordsteinkanten auf beiden Straßenseiten der Westerdorfstraße zum Spielplatz am Westerdorfplatz noch nicht abgesenkt sind. Laut Antrag erschwert dies den Zugang zum Spielplatz für Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen sowie für Kinder mit Dreirädern. Zudem wird angeführt, dass die aktuelle Situation für ältere Menschen den Zugang erschwert, die den Bereich nutzen.
Die Antragstellerin führt aus, dass zwar andere Zugänge zum Spielplatz existieren, diese jedoch Umwege bedeuten, die für Personen mit Mobilitätseinschränkungen als beschwerlich einzustufen sind. Eine Absenkung der Kanten soll die Sicherheit und die Aufenthaltsqualität im Bereich für alle Nutzergruppen verbessern. Die Verwaltung wird durch den Antrag zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen aufgefordert.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig als Prüfauftrag beschlossen
Ergebnis: einstimmig als Prüfauftrag beschlossen - 7.Konkretisierung des Schulentwicklungsplans der Stadt Essen - notwendige Erhöhung der Zügigkeit der Emscherschule - städtische Gemeinschaftsgrundschule in Altenessen-NordZur Vorlage · 1371/2022/GRÜNE · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung V hat einen Antrag gestellt, die Schulverwaltung der Stadt Essen dazu zu bewegen, die Möglichkeiten eines Ausbaus der städtischen Gemeinschaftsgrundschule „Emscherschule“ in Altenessen-Nord zu prüfen. Konkret wird empfohlen, eine dauerhafte Zweizügigkeit des Schulstandorts in der Stapenhorststraße ernsthaft in Betracht zu ziehen.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Emscherschule im Schulentwicklungsplan vom Sommer 2021 bisher nicht für einen Ausbau vorgesehen war. Die aktuelle Einzügigkeit der Schule schränke laut Antrag die pädagogischen Differenzierungsmöglichkeiten sowie die Zuweisung von Sachmitteln durch den Schulträger ein. Zudem wird auf die Schwierigkeiten bei der Besetzung der Schulleitung sowie auf personelle Herausforderungen im Kollegium verwiesen.
Der Antrag weist zudem auf einen steigenden Anmelmedruck hin, der durch neu entstandene Wohngebiete mit Einfamilienhäusern in der Umgebung verursacht werde. Da benachbarte Grundschulen in Altenessen-Nord bereits an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten, wird die Erweiterung der Emscherschule als notwendige Maßnahme dargestellt. Darüber hinaus wird angeführt, dass die Einzügigkeit die Schule anfälliger für Personalausfälle mache und die Arbeit von Schulfördervereinen erschwere.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt bei Zustimmung von Frau Kemper und Herrn Bußfeld und Enthaltung von Herrn Sehnke
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei Zustimmung von Frau Kemper und Herrn Bußfeld und Enthaltung von Herrn Sehnke - 8.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
- 8.1Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Barrierefreie Zugänge zur 'Neuen Mitte' KarnapZur Vorlage · 1277/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5 hat im Rahmen der Sitzung am 23. August 2022 die Stellungnahme des Fachbereichs 66, des Amtes für Straßen und Verkehr, zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die im Mai 2021 eingereicht wurde.
In der Eingabe wurde angeregt, die Zugänge zur „Neuen Mitte“ Karnap sicherer sowie barrierefrei zu gestalten. Die vorliegende Vorlage dient der Information über die Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung zu diesem Anliegen. Eine detaillierte Ausarbeitung der technischen Umsetzung oder der finanziellen Auswirkungen ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen, da der Beschlussvorschlag lediglich die Kenntnisnahme der Stellungnahme vorsieht. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Weitere Verwendung Bezirklicher Haushaltsmittel 2022Zur Vorlage · 1236/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich in der Sitzung am 23. August 2022 mit der weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2022. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Haushaltsprodukt 1.01.01.04.05.
Bisher wurden in der laufenden Sitzungsperiode bereits Beschlüsse über ein Gesamtvolumen von 325.617,00 Euro gefasst. Die vorliegende Vorlage dient der Entscheidung über weitere Zuwendungen in Höhe von insgesamt 81.883,00 Euro. In diesen Betrag ist eine Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr enthalten, die sich auf 7.500,00 Euro beläuft. Dieser Übertrag setzt sich aus 4.000,00 Euro für investive Ausgaben und 3.500,00 Euro für konsumtive Ausgaben zusammen.
Die Vorlage umfasst zudem die Prüfung neu eingegangener sowie noch nicht beschlossener Zuwendungsanträge, die der Dokumentation als Anlage beigefügt sind. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich. Eine Einschätzung der Klimarelevanz der Maßnahmen wurde als positiv bewertet.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen (siehe Einzelbeschlüsse)
Ergebnis: einstimmig beschlossen (siehe Einzelbeschlüsse) - 10.Verlegung Containerstandort StankeitstraßeZur Vorlage · 1312/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich mit der Frage der Standortverlegung der Altpapiercontainer in der Stankeitstraße. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung aus einer Sitzung im März 2022, in dem die Verwaltung einstimmig damit beauftragt wurde, einen geeigneteren Standort für die Container zu ermitteln und eine Verlegung vorzunehmen.
Zur Entscheidung stehen zwei verschiedene Alternativen. Alternative A sieht vor, die Papiercontainer in eine der vorhandenen Parkbuchten zu verlegen. Alternative B sieht vor, die Container an ihrem derzeitigen Standort zu belassen. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise basiert auf der Prüfung der Sachlage durch den Fachbereich Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung. Die Vorlage dient der Entscheidungsfindung der Bezirksvertretung über die Umsetzung des vorangegangenen Auftrags zur Standortoptimierung.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig Alternative B beschlossen
Ergebnis: einstimmig Alternative B beschlossen - 11.Überlassung von Schulraum im Jahr 2022Zur Vorlage · 1192/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V berät über die Überlassung von Schulraum im Jahr 2022. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in einer Anlage aufgeführten außerschulischen Nutzungen von Schulräumen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung gemäß § 10 Abs. 1, Buchstabe h) der Hauptsatzung der Stadt Essen zustimmt. Gleichzeitig soll die Vertretung über die Nutzungen in den übrigen Schulen des Stadtbezirks in Kenntnis gesetzt werden.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Hauptsatzung der Stadt Essen, nach der die Bezirksvertretungen über die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken, einschließlich Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen, entscheiden. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit erfolgt die Unterrichtung der Bezirksvertretung über die Erteilung von Jahresgenehmigungen in Form einer listenmäßigen Zusammenstellung. Damit wird sichergestellt, dass die Zustimmung für Schulen mit bezirklicher Bedeutung eingeholt und die Nutzung der übrigen Schulen zur Kenntnis genommen werden kann. Eine entsprechende Zusammenstellung der Schulraumnutzungen für das Jahr 2022 liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Aufstellung eines Blumenkübels auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus Radhoffstr.20b in Essen-Altenessen-SüdZur Vorlage · 1259/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V hat in ihrer Sitzung am 23. August 2022 beschlossen, einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Blumenkübels auf dem öffentlichen Gehweg in Essen-Altenessen-Süd zuzustimmen. Der Antrag betrifft das Grundstück in der Radhoffstraße 20b.
Der Eigentümer des betreffenden Hauses beantragt die Platzierung eines Blumenkübels mit den Maßen 0,60 Meter Tiefe, 1,00 Meter Breite und 0,50 Meter Höhe am Fahrbahnrand. Die Aufstellung soll dazu dienen, die Zufahrt zur Garage zu sichern, da parkende Fahrzeuge auf dem Gehweg regelmäßig den abgesenkten Bereich blockieren und die Nutzung der Garage erschweren.
Der Blumenkübel soll so positioniert werden, dass ein Sicherheitsabstand von 0,30 Metern zur Fahrbahn eingehalten wird. Da der Gehweg in diesem Bereich eine Breite von etwa 3,50 Metern aufweist, bleibt trotz der Aufstellung eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr gewährleistet. Die Bepflanzung muss so niedrig gehalten und regelmäßig zurückgeschnitten werden, dass die Sichtverhältnisse für Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden.
Die Kosten für die Anschaffung, die Bepflanzung sowie die laufende Pflege trägt der Antragsteller. Zudem übernimmt der Erlaubnisnehmer die Verkehrssicherungspflicht. Von den beteiligten Fachdienststellen wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Antrag zu entsprechen.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.aErneuerung der Gas- und Wasserversorgungsleitungen in der Straße "Welkerhude" durch die SWE AGZur Vorlage · 1385/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 23. August 2022 über die Erneuerung der Gas- und Wasserversorgungsleitungen in der Straße „Welkerhude“ entschieden. Die Maßnahme wird durch die Stadtwerke Essen AG (SWE AG) durchgeführt.
Mit dem Beschluss nimmt die Bezirksvertretung offiziell Kenntnis von den anstehenden Erneuerungsarbeiten an den Versorgungsleitungen. Zudem wurde den verkehrslenkenden Regelungen sowie den vorübergehenden Änderungen der Verkehrsführung, die im Rahmen dieser Baumaßnahme notwendig werden, zugestimmt. Die Vorlage enthält keine weiteren Details zu den spezifischen baulichen Details oder dem zeitlichen Ablauf der Arbeiten, verweist jedoch auf die beigefügten Anlagen zur Sachverhaltsdarstellung. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011)Zur Vorlage · 0844/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel 2022. Als Grundlage dienen Daten zur Kaufkraftkennziffer von 97,6 im Jahr 2021 sowie die Entwicklung der Verkaufsfläche, die seit 2009 um 13 % auf etwa 122.000 m² gesunken ist.
Der Plan sieht eine vierstufige Zentrenhierarchie vor, die aus den Kategorien A bis D besteht. Im Rahmen dieser Struktur sollen 13 D-Zentren erhalten bleiben, während drei Standorte zu Nahversorgungsstandorten herabgestuft und fünf E-Zentren zu D-Zentren hochgestuft werden sollen. Zudem ist eine Neuzuordnung von Sortimenten vorgesehen, wodurch beispielsweise Campingartikel als zentrenrelevant eingestuft werden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage einbringt. Die Entscheidung über den Masterplan obliegt dem Rat, wobei die Zustimmung der Bezirksvertretungen I bis IX erforderlich ist. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen im Zeitraum von Juni bis September 2022 sowie einen Informationstermin mit dem beauftragten Gutachterbüro im September 2022. Eine Entscheidung des Rates ist für den 26. Oktober 2022 vorgesehen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.) - 14.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Hövelstraße 168" Stadtbezirk: V Stadtteil: Altenessen-SüdZur Vorlage · 1270/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Erlassung einer Satzung über eine Veränderungssperre für ein etwa 4.500 m² großes Grundstück in Altenessen-Süd vor. Das betroffene Areal umfasst das Grundstück des Netto-Marktes an der Hövelstraße 168 und wird im Norden sowie Osten durch Autohandelsbetriebe, im Süden durch die Hövelstraße und im Westen durch das Grundstück Hövelstraße 200 begrenzt.
Zweck der Veränderungssperre ist die Sicherung der Bauleitplanung sowie die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen. Konkret soll eine Erweiterung der bestehenden Verkaufsfläche von 699 m² auf 1.005 m² verhindert werden, um die Zentrenstruktur gemäß dem Masterplan Einzelhandel zu wahren. Die Maßnahme dient zudem der Förderung von produzierendem, verarbeitendem oder gewerblichem Gewerbe im Einklang mit dem Regionalen Flächennutzungsplan.
Die Veränderungssperre soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches für die Dauer von zwei Jahren gelten oder bis zum Abschluss der rechtsverbindlichen Bauleitplanung, insbesondere des Bebauungsplans Nr. 12/20 „Hövelstraße 151-220 - Neu“. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt die Annahme des Beschlusses unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung V. Die Beratungsfolge ist für den Zeitraum Ende August 2022 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimme von Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimme von Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.) - 15.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat eine Anpassung der Stellplatzsatzung zur Vorlage gebracht, um die Regelungen an die novellierte Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anzupassen. Die Änderung ist notwendig, da die Landesbauordnung im Jahr 2021 das Stellplatzrecht neu geregelt und die Ermächtigung für die gemeindliche Ausgestaltung verändert hat.
Im Rahmen der Neufassung wird unter anderem klargestellt, dass mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Stellplatz, für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden muss, wobei diese Regelung für Ein- und Zwei-familienhäuser nicht gilt. Zudem erfolgt eine Anpassung der Bereiche mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Diese Anpassung basiert auf einer aktuellen Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster, die Veränderungen im Busnetz sowie Änderungen in der Datenstruktur berücksichtigt.
Die vorliegende Vorlage wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Auch die Bezirksvertretungen aller Stadtbezirkse haben im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen die Anpassung geäußert. Der finale Beschluss über die neue Stellplatzsatzung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - 16.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 1311/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbericht des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022–2023 wurden zur Vorlage gebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022–2023 beschließen, sofern die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung VI erfolgt. Die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt sind ebenfalls zur Kenntnisnahme der Unterlagen vorgesehen.
Der Bericht verweist auf die Entwicklung der Bebauungsplanverfahren. Während im Jahr 2020 insgesamt 61 Verfahren und städtebauliche Planungen enthalten waren, wurden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zwei bzw. drei Pläne rechtsverbindlich. Die Verwaltung führt Verzögerungen in laufenden Verfahren auf die Auswirkungen der Pandemie zurück. Im langfristigen Durchschnitt von 2010 bis 2022 wurden jährlich durchschnittlich sieben Bebauungspläne rechtsverbindlich.
Das neue Arbeitsprogramm umfasst insgesamt 80 Planungen. Dabei werden 16 Verfahren aus dem Programm entlassen, da diese abgeschlossen sind oder kein Planungsbedarf mehr besteht. Das Programm beinhaltet 33 laufende Verfahren sowie 17 ruhende Verfahren, die sich in der Vorbereitung befinden oder von Rahmenbedingungen abhängig sind. Zudem werden 30 neue Verfahren aufgenommen. Aufgrund der personellen Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung können etwa die Hälfte der Bebauungspläne gleichzeitig bearbeitet werden, wodurch sich die Abarbeitung über den Zeitraum 2022/23 hinaus in den nächsten Programmzeitraum erstrecken wird. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Innenentwicklung und der Nachnutzung von Flächen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.1Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2022 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 1206/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat im Rahmen der Sitzung am 23. August 2022 die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2022 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“ zur Kenntnis genommen.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einer Anfrage der Bezirksvertretung aus einer Sitzung vom 22. Februar 2022. Damals wurde die Verwaltung um Erläuterungen gebeten, weshalb bestimmte Maßnahmen im Rahmen der Fortsetzung nach Schwerpunkten entfallen sollen. Konkret betraf dies Projekte wie die Lernferien für armutsgefährdete Grundschulkinder, die ganzheitliche Förderung durch den Fachbereich Schule sowie die Sprachförderung im Quartier Altenessen.
Zudem wurde um Klärung gebeten, warum weitere Projekte nicht weitergeführt werden, darunter Maßnahmen zur Gewaltprävention im Männerfußball, Initiativen gegen Rassismus, Antiziganismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit sowie das „Gutes Klima Festival“. Die entsprechenden Erläuterungen hierzu basieren auf einer Stellungnahme des Kommunalen Integrationszentrums. Die Bezirksvertretung hat den Sachverhalt mit dem Beschluss der Kenntnisnahme formal abgeschlossen.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.2Wohnumfeldverbesserung im Bezirk V durch regelmäßige Besichtigung von Problemorten und Leistung von AufklärungsarbeitZur Vorlage · 1207/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 23. August 2022 Kenntnis über den aktuellen Stand der Gewerbeanmeldungen im Bereich des Kfz-Handels sowie über Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung genommen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus einer Sitzung im März 2022, in der die Verwaltung um Auskunft über die Anzahl der im Bezirk registrierten Autohändler und Schrottplätze gebeten hatte.
Nach Auskunft der zuständigen Gewerbemeldestelle sind in den Postleitzahlenbereichen 45326, 45329 und 45356 insgesamt 92 Betriebe mit dem Schwerpunkt An- und Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen angemeldet. Die Verteilung entfällt auf 32 Betriebe im Bereich 45326, 24 Betriebe im Bereich 45329 und 36 Betriebe im Bereich 45356. Die Verwaltung wies daraufweise darauf hin, dass eine präzise stadtteilbezogene Zuordnung aufgrund von Altdatensätzen nicht bei allen Gewerbebetrieben möglich ist, da die Filterung nur nach Postleitzahlen oder Straßen erfolgen kann.
Zudem teilte die zuständige Fachabteilung mit, dass für die genannten Bereiche keine Betriebe explizit als Schrottplätze gemeldet sind. Die Vorlage dient der Information der Bezirksvertretung über die Ergebnisse der angeforderten Auskunft.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.3Situation der Bäume auf dem Forums-PlatzZur Vorlage · 1208/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5 setzt sich mit der Situation der Bäume auf dem Forumsplatz auseinander. Hintergrund der Vorlage ist ein Hinweis aus einer Sitzung der Bezirksvertretung im Mai 2022, wonach die Baumscheiben durch Aktivitäten von Schaustellern und anderen Nutzungen beeinträchtigt werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Verwaltung um eine Auskunft darüber gebeten, welche Maßnahmen zum Schutz der Bäume ergriffen werden können. Die entsprechende Stellungnahme der Abteilung Grün und Gruga liegt der Vorlage bei. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Eine inhaltliche Bewertung der Maßnahmen oder eine Entscheidung über weitere Schritte ist in diesem Vorgang nicht vorgesehen.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.4Attraktivätssteigernde Maßnahmen zur Anwerbung von Grundschul-Lehrer*innenZur Vorlage · 1209/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 23. August 2022 Kenntnis über Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung bei der Anwerbung von Grundschullehrkräften genommen. Der Vorgang basiert auf Anfragen der Bezirksvertretung in den Sitzungen vom 16. November 2021 und 26. Januar 2022. In diesen Sitzungen war die Schulverwaltung aufgefordert worden, Informationen darüber bereitzustellen, welche Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität für die Besetzung von Stellen im Bereich des Grundschulpersonals genutzt werden können.
Die vorliegende Vorlage enthält die Stellungnahme des Fachbereichs Schule zu dieser Fragestellung. Die entsprechenden Details zu den konkreten Maßnahmen und deren Umsetzung sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Eine Entscheidung über die Umsetzung spezifischer Maßnahmen wurde in diesem Vorgang nicht getroffen, da der Beschlussvorschlag lediglich die Kenntnisnahme vorsah. Eine Prüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde im Rahmen der Vorlage mit einer positiven Einschätzung bewertet.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.5Umbenennung der Haltestelle "Kleinstraße" in "An St. Thomas Morus"Zur Vorlage · 1210/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V setzt sich im Rahmen der Sitzung am 23. August 2022 mit dem Antrag zur Umbenennung der Haltestelle „Kleinstraße“ in „An St. Thomas Morus“ auseinander. Der Vorgang geht auf eine Beratung in der Sitzung vom 25. Oktober 2021 zurück, in der die Ruhrbahn dazu aufgefordert wurde, den Sachverhalt erneut zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.
Die vorliegende Vorlage enthält die entsprechende Stellungnahme der Ruhrbahn, die als Grundlage für die Kenntnisnahme dient. Ein konkreter Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt. Weitere Informationen zu den finanziellen Auswirkungen oder personellen Aufwendungen sind der Vorlage nicht zu entnehmen. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die zuständigen Stellen war erforderlich.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.6Planungen zu den Gebäuden Altenessener Straße 480-488Zur Vorlage · 1211/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5 hat in ihrer Sitzung am 23. August 2022 Kenntnis über den aktuellen Stand der Planungen zu den Gebäuden in der Altenessener Straße 480 bis 488 genommen. Hintergrund der Vorlage war eine Anfrage aus einer vorangegangenen Sitzung, in der die Verwaltung um Informationen zur künftigen Nutzung der leerstehenden Wohnhäuser sowie zum Schutz der Gebäude gegen Vandalismus gebeten hatte.
Nach Angaben des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung liegen derzeit keine Anträge für die betreffenden Gebäude vor. Bezüglich der Sicherung der Objekte teilte die zuständige Fachabteilung mit, dass im August 2021 durch eine Streife festgestellt wurde, dass die Häuser über offene Türen und Fenster im rückwärtigen Bereich zugänglich waren. Im Zeitraum von September bis Dezember 2021 fanden daraufhin mehrfache Kontrollen statt. Der Eigentümer hat die Gebäude seither gesichert, sodass ein unbefugter Zutritt nicht mehr möglich ist.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.7Anfrage zum Betrieb eines Möbel- u. Baumaschinenmarktes an der Vogelheimer Straße 157 0258/2022/7Zur Vorlage · 1230/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung V Informationen zum Betrieb eines Möbel- und Baumaschinenmarktes an der Vogelheimer Straße 157 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung einer Anfrage bezüglich der baulichen Situation auf dem betreffenden Grundstück.
Nach Angaben der Verwaltung wurde ein neuer Bauantrag zur Nutzungsänderung des Objekts in einen Möbelmarkt eingereicht. Die bauplanungsrechtliche Prüfung dieses Antrags verlief mit einem positiven Ergebnis. Die Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung ist nach der Behebung von zwei brandschutztechnischen Mängeln möglich. Laut der Vorlage hat die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller die Bereitschaft erklärt, diese Mängel zeitnah zu beseitigen.
Die Vorlage wurde der Bezirksvertretung V zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.8Geruchsbelästigungen im Bereich Altenessener Straße 394-396Zur Vorlage · 1350/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 23. August 2022 Kenntnis über die vorliegenden Informationen zu Geruchsbelästigungen im Bereich der Altenessener Straße 394-396 genommen. Der Hintergrund der Vorlage liegt in einem Hinweis aus einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung vom 17. Mai 2022. Damals wurde auf Geruchsemissionen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Imbisses an dem genannten Standort hingewiesen.
Im Rahmen der damaligen Beratung wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die Ursache für die Belästigungen in einem fehlerhaften oder zu klein dimensionierten Abzug liegt. Die vorliegende Vorlage enthält dazu die Stellungnahme des Fachbereichs 59, also des Umweltamtes. Die Bezirksvertretung hat den Sachverhalt und die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde zur Kenntnis genommen. Weitere Auswirkungen auf die Kosten oder den Klimaschutz werden in dem Dokument nicht ausgeführt.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 17.9Sachstand Bauvorhaben an der WickingstraßeZur Vorlage · 1375/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 hat in ihrer Sitzung am 23. August 2022 den Sachstand zum Bauvorhaben an der Wickingstraße zur Kenntnis genommen. Die Information basiert auf einer Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung vom 21. Juni 2022.
Nach Angaben des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung hat sich der Planungsstand an der Wickingstraße seit der letzten Sachstandsabfrage im Februar 2022 nicht verändert. Im Februar 2019 wurde im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Untersuchung von vier alternativen Konzepten durchgeführt. Die weitere Bearbeitung des Verfahrens wurde nach dieser Beteiligungsphase unterbrochen, da die betreffende Fläche als potenzielle Fläche für die geplante Verlagerung des Berufskollegs Mitte identifiziert wurde. Vertiefende Untersuchungen ergaben, dass dieser Standort für das Vorhaben der Verlagerung des Berufskollegs Mitte als am besten geeignet eingestuft wurde.
Da eine politische Entscheidung zur Standortwahl für das Berufskolleg Mitte bislang noch aussteht, ruht die Planung für das Bauvorhaben an der Wickingstraße weiterhin.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.10Entwicklung Ensemble Zeche CarlZur Vorlage · 1419/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat im Rahmen der Sitzung am 23. August 2022 die Entwicklung des Ensembles Zeche Carl zur Kenntnis genommen. Grundlage für diesen Vorgang war eine in einer vorangegangenen Sitzung am 22. Februar 2022 formulierte Anfrage an die Verwaltung, einen Sachstandsbericht zu der genannten Entwicklung vorzulegen.
Der vorliegende Bericht basiert auf einer Stellungnahme des Geschäftsbereichsvorstands 4, der für die Bereiche Jugend, Bildung und Kultur zuständig ist. Die entsprechenden Informationen zur aktuellen Entwicklung des Geländes sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Eine inhaltliche Bewertung der Kostenstrukturen oder personellen Auswirkungen geht aus dem Beschlussvorschlag zur Kenntnisnahme nicht hervor. Die Vorlage dient der Information der Bezirksvertretung über den aktuellen Stand der Planungen und Maßnahmen im Bereich des Ensembles Zeche Carl.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 18.Sonstige Mitteilungen
- 18.1Verkehrliche Situation Carnaperhof / Hermann-Drescher-Weg
- 18.2Stromversorgung Karnaper Markt
- 18.3Einrichtung von Behindertenparkplätzen auf der Karnaper Straße / Umwandlung der TAXI-Wartezonen
- 19.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 19.1Baumaßnahme Palmbuschweg / Ecke Kinßfeldstraße 69, 71, 73b
- 19.2Zustand der Rahmstraße nach Baumaßnahmen der Stadtwerke Essen AG
- 19.3Abfallsituation rund um den Ziegelteich / Durchgang Bückmannshof bis Rodemannstraße/Wolbeckshof
- 19.4Ampelschaltung an der Kreuzung Schonnefeldstraße / Altenessener Straße
- 19.5Sachstand Bürgerpark Kuhlhoffstraße
- 20.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Grundstücksangelegenheiten
- 21.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 22.Mitteilungen der Verwaltung
- 22.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.
- 24.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil