Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Barrierefreie Zugänge zur 'Neuen Mitte' Karnap
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5 hat im Rahmen der Sitzung am 23. August 2022 die Stellungnahme des Fachbereichs 66, des Amtes für Straßen und Verkehr, zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die im Mai 2021 eingereicht wurde.
In der Eingabe wurde angeregt, die Zugänge zur „Neuen Mitte“ Karnap sicherer sowie barrierefrei zu gestalten. Die vorliegende Vorlage dient der Information über die Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung zu diesem Anliegen. Eine detaillierte Ausarbeitung der technischen Umsetzung oder der finanziellen Auswirkungen ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen, da der Beschlussvorschlag lediglich die Kenntnisnahme der Stellungnahme vorsieht. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022Kenntnis genommen
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