Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Hövelstraße 168" Stadtbezirk: V Stadtteil: Altenessen-Süd
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Erlassung einer Satzung über eine Veränderungssperre für ein etwa 4.500 m² großes Grundstück in Altenessen-Süd vor. Das betroffene Areal umfasst das Grundstück des Netto-Marktes an der Hövelstraße 168 und wird im Norden sowie Osten durch Autohandelsbetriebe, im Süden durch die Hövelstraße und im Westen durch das Grundstück Hövelstraße 200 begrenzt.
Zweck der Veränderungssperre ist die Sicherung der Bauleitplanung sowie die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen. Konkret soll eine Erweiterung der bestehenden Verkaufsfläche von 699 m² auf 1.005 m² verhindert werden, um die Zentrenstruktur gemäß dem Masterplan Einzelhandel zu wahren. Die Maßnahme dient zudem der Förderung von produzierendem, verarbeitendem oder gewerblichem Gewerbe im Einklang mit dem Regionalen Flächennutzungsplan.
Die Veränderungssperre soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches für die Dauer von zwei Jahren gelten oder bis zum Abschluss der rechtsverbindlichen Bauleitplanung, insbesondere des Bebauungsplans Nr. 12/20 „Hövelstraße 151-220 - Neu“. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt die Annahme des Beschlusses unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung V. Die Beratungsfolge ist für den Zeitraum Ende August 2022 angesetzt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.08.2022einstimmig beschlossen
- 23.08.2022mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimme von Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 18.08.2022einstimmig empfohlen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung- und Entwicklung
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