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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung eines RatsmitgliedesZur Vorlage · 1342/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1342/2022/OB regelt die Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds im Rat der Stadt Essen. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Ratsmandats durch ein ehemaliges Mitglied zum 30. Juni 2022.
Nach der Feststellung der Nachfolge durch den Wahlleiter auf Basis der Reserveliste der CDU wurde die entsprechende Bewerberin als Nachfolgerin bestimmt. Dies erfolgte gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Nachfolgerin hat das Ratsmandat am 19. August 2022 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Rat der Stadt erworben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Einführung und Verpflichtung des Ratsmitglieds durch den Oberbürgermeister gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt. Die Vorlage wurde dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 24. August 2022 vorgelegt. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Investitionen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung)
- 2.Aktuelle Stunde
- 3.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1481/2022/CDU · Antrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 1481/2022/CDU einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der personelle Veränderungen in verschiedenen Ausschüssen vorsieht. Der Antrag betrifft die Neubesetzung von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern in mehreren Gremien.
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll ein stellvertretendes Mitglied ausgetauscht werden. Für den Kulturausschuss ist die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wird die Nachfolge für ein stellvertretendes Mitglied beantragt.
Des Weiteren umfasst der Antrag Änderungen im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, wo ein stellvertretendes Mitglied neu besetzt werden soll. Ebenso sieht die Vorlage eine personelle Veränderung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vor, bei dem ein ordentliches Mitglied neu bestimmt werden soll. Schließlich wird im Rechnungsprüfungsausschuss die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds beantragt. Die zuständige Fachabteilung im Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation ist für die Bearbeitung des Antrags verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 6.1TOP 6:Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1482/2022/CDU · Antrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der personelle Veränderungen in verschiedenen Gremien und Institutionen vorsieht. Der Antrag umfasst die Neubesetzung von Mitgliedschaften sowie die Änderung einer Interessensbekundung in drei verschiedenen Organen.
Im Aufsichtsrat der Kurhaus im Grugapark gGmbH soll ein Mitglied ausgetauscht werden, wobei die bisherige Vertretung durch eine neue Person ersetzt wird. Ein ähnlicher Vorgang ist für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes vorgesehen, wo ebenfalls ein Wechsel in der Mitgliedschaft beantragt wurde.
Darüber hinaus betrifft der Antrag den Deutsch-Französischen Ausschuss in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Hier wird die Änderung einer bisherigen Interessensbekundung durch eine neue Interessensbekundung beantragt. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 24. August 2022 eingebracht.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Sparkasse Essen a) Entlastung der Organe der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2021 b) Verwendung des Jahresüberschusses gemäß § 24 und § 25 SpkG NW c) Bestimmung der Zeitung für den Hinweis auf die Auslegung des JahresabschlussesZur Vorlage · 1267/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 24. August 2022 über verschiedene Vorlagen zur Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2021 entschieden. Auf Basis der Vorlage des Oberbürgermeisters nahm der Rat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie den dazugehörigen Lagebericht zur Kenntnis. Dieser Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Im Rahmen der Beschlussfassung wurde den Organen der Sparkasse, namentlich dem Verwaltungsrat und dem Vorstand, die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 erteilt. Von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen waren Ratsmitglieder, die im Jahr 2021 gleichzeitig einem Organ der Sparkasse Essen angehörten.
Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgte der Rat dem Vorschlag des Verwaltungsrates gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen. Es wurde beschlossen, einen Nettobetrag von 2.000.000,00 Euro an den Träger auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 3.165.377,83 Euro soll in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden. Zudem wurde festgelegt, dass der Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses in den Kassenräumen der Sparkasse sowie in den Lokalteilen der NRZ und WAZ veröffentlicht werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen [zu a) ohne Mitglieder des Verwaltungsrates SPK Essen]
Ergebnis: einstimmig beschlossen [zu a) ohne Mitglieder des Verwaltungsrates SPK Essen] - 8.Förderung der digitalen Gremienarbeit in den Bezirksvertretungen, Ausschüssen und weiteren GremienZur Vorlage · 1099/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Förderung der digitalen Gremienarbeit entscheiden. Die Vorlage sieht eine finanzielle Unterstützung von bis zu 500 Euro vor, die für Mitglieder von Bezirksvertretungen, Ausschüssen, dem Integrationsrat sowie dem Seniorenrat und deren Stellvertretungen beantragt werden kann. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist der verbindliche Verzicht auf die Verwendung von Papier bei Sitzungsunterlagen. Die Förderung kann auch für Endgeräte genutzt werden, die bereits nach der Kommunalwahl 2020 angeschafft wurden.
Die Höhe der Zuwendung ist nach Antragsjahr gestaffelt: Für das Jahr 2022 ist ein Betrag von 500 Euro vorgesehen, für 2023 sinkt dieser auf 400 Euro und für 2024 auf 300 Euro. Ab dem Jahr 2025 entfällt der Anspruch auf den Zuschuss. Sollten Mandatsträger vorzeitig aus der digitalen Gremienarbeit ausscheiden, ist eine anteilige Rückzahlung zwischen 20 und 80 Prozent vorgesehen.
Die maximalen Gesamtkosten für die 377 Mandatsträger belaufen sich auf 188.500 Euro, wobei die Finanzierung durch Minderaufwendungen im Bereich der öffentlichen Toiletten erfolgt. Zusätzlich sind etwa 16.000 Euro für den Ausbau von WLAN in den Sitzungsräumen veranschlagt. Ziel der Maßnahme ist eine jährliche Einsparung von bis zu 1,5 Millionen Seiten Papier. Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Sportmarketing-Konzept der EMG - Essen Marketing GmbHZur Vorlage · 1298/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essen Marketing GmbH (EMG) hat im Auftrag der Stadt ein neues Sportmarketing-Konzept erarbeitet. Die entsprechende Vorlage (1298/2021/OB) wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen, den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
Das Konzept sieht Sportmarketing als Teil des bestehenden Stadtmarketings der EMG vor. Ziel der Maßnahmen ist die Vermarktung von Sportarten sowie von Sportlerinnen und Sportlern aus und für die Stadt Essen. Dabei sollen sowohl der Imagegewinn der Stadt gefördert als auch die Aktivitäten der lokalen Vereine unterstützt werden, um die Erlöse durch Sportsponsoring zu steigern.
Mit der Vorlage wird den Gremien das Konzept zur Kenntnis gebracht, während die Verwaltung die weiteren Schritte zur Umsetzung berät. Eine finanzielle Auswirkung durch Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten wird in der Vorlage nicht explizit beziffert, jedoch ist eine Vorlagenvorprüfung vorgesehen. Eine Einschätzung zur Klimarelevanz des Vorhabens wurde als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Gasnetzinfrastruktur in Essen hier: Versorgungssicherheit und finanzielle AuswirkungenZur Vorlage · 1341/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1341/2022/CDU/GRÜNE einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Untersuchung der Gasnetzinfrastruktur in der Stadt zum Gegenstand hat. Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, verschiedene Szenarien für die Zukunft der kommunalen Gasnetzinfrastruktur zu skizzieren. Dabei soll die Sicherstellung der Versorgung mit alternativen Energieträgern sowie die Berücksichtigung der bereits beschlossenen integrierten kommunalen Energie- und Wärmeplanung im Fokus stehen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Berechnung der potenziellen finanziellen Auswirkungen auf die Kundschaft sowie auf den städtischen Haushalt, wobei die Rolle der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH als größter Anteilseigner der Stadtwerke AG einzubeziehen ist. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, die bestehende oder neue Gasnetzinfrastruktur für die Durchleitung von Wasserstoff oder anderen Energieträgern zu nutzen.
Darüber hinaus fordert der Antrag eine Darlegung kurzfristiger Maßnahmen für die kommenden Winterperioden, um die Versorgung mit Energie und Wärme in Essen sicherzustellen. Als Hintergrund der Anfrage werden die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Erdgasversorgung sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Treibhausgasneutralität angeführt. Die Stadtverwaltung soll dabei die Zielsetzungen des Aktionsplans Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) berücksichtigen. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.1Gasnetzinfrastruktur in Essen hier: Fernwärme Versorgungssicherheit und finanzielle AuswirkungenZur Vorlage · 1484/2022/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags Nummer 1484/2022/AfD einen ergänzenden Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der sich mit der Gasnetzinfrastruktur sowie der Versorgungssicherheit und den finanziellen Auswirkungen der Fernwärme in Essen befasst. Der Antrag bezieht sich dabei auf die Ergänzung des bereits bestehenden Antrags Nummer 1341/2022.
Die AfD-Fraktion bittet die Stadtverwaltung, verschiedene Szenarien für die zukünftige Entwicklung der Fernwärmenetzinfrastruktur zu skizzieren. Ziel dieser Untersuchung soll es sein, die Versorgungssicherheit der Kunden mit Fernwärme darzustellen und potenzielle Möglichkeiten zur Beschleunigung des Ausbaus des Fernwärmenetzes aufzuzeigen.
Des Weiteren fordert die Fraktion eine detaillierte Aufstellung der finanziellen Folgen. Bei der Berechnung der möglichen Auswirkungen auf die Kunden sowie auf den städtischen Haushalt, unter Einbeziehung der Stadtwerke AG, sollen die Daten der Beteiligungsgesellschaft KSBG sowie deren Beteiligungsgesellschaft Steag Fernwärme GmbH separat ausgewiesen werden. Der Antrag wurde für eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen am 24. August 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 11.Bürgermobil hier: Pilotprojekt für einen digitalen Vor-Ort-Service (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1307/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1307/2022 gestellt. Ziel des Antrags ist die Konzeptionierung eines Pilotprojekts für einen digitalen Vor-Ort-Service. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, die technischen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung zu ermitteln und einen möglichen Zeitraum zu benennen. Als Grundlage für dieses Vorhaben soll das bestehende Bürgermobil dienen.
Im Fokus des Projekts steht die Förderung der digitalen Teilhabe. Dabei sollen insbesondere die technischen Erfordernisse, wie etwa der Einsatz von sogenannten Bürgerkoffern, geprüft werden, um mobilitätseingeschränkten Personen den Zugang zu Dienstleistungen zu ermöglichen. Ein Schwerpunkt der geplanten Maßnahmen liegt auf der Durchführung von Angeboten in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie begleitend zu Wochenmärkten und anderen Veranstaltungen.
Der Antrag sieht zudem vor, dass die Verwaltung prüft, inwiewam weit Förderprogramme des Landes, des Bundes oder anderer Institutionen für dieses Vorhaben genutzt werden können. Durch das Pilotprojekt sollen Erfahrungen im Bereich mobiler Bürgerservices gesammelt werden, die auch zur flexiblen Reaktion in besonderen Lagen beitragen können. Die Beratung der Vorlage war im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.1Bürgermobil hier: Pilotprojekt für einen digitalen Vor-Ort-Service (Antrag der EBB-Fraktion)Zur Vorlage · 1488/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat mit der Vorlage 1488/2022/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, um die Einführung eines mobilen Bürgerbüros in Essen zu initiieren. Im Rahmen eines Pilotprojekts soll die Verwaltung beauftragt werden, die erforderliche Hard- und Software für einen sogenannten Bürgerkoffer zu beschaffen. Dabei wird auf das Modell der Stadt Recklinghausen verwiesen. Der Betrieb des mobilen Angebots soll mit dem vorhandenen Personal des bereits eingesetzten Bürgermobils des Fachbereichs erfolgen, wobei die Finanzierung aus den Haushaltsmitteln des Fachbereichs 33 erfolgen soll.
Das Ziel des Antrags ist es, Bürgerdienste flexibler und standortunabhängig anzubieten, um insbesondere die Erreichbarkeit für weniger mobile Personengruppen zu verbessern. Das Angebot soll Dienstleistungen wie An- und Ummeldungen, Auskünfte aus dem Melderegister, die Beantragung von Personalausweisen sowie Beglaubigungen umfassen. Zudem wird die Möglichkeit angeführt, durch mobile Dienste in Großunternehmen zusätzliche Einnahmen für entgeltpflichtige Leistungen zu generieren. Nach der Durchführung und Auswertung des Pilotprojekts sieht der Antrag die Option vor, bei Bedarf weitere Bürgerkoffer anzuschaffen. Die Kosten für die Anschaffung eines solchen Systems werden im Dokument mit etwa 6.000 Euro angegeben.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 11.2TOP 11: Bürgermobil hier: Pilotprojekt für einen digitalen Vor-Ort-ServiceZur Vorlage · 1501/2022/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 1501/2022/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Der Antrag bezieht sich auf das geplante Pilotprojekt „Bürgermobil hier“, welches einen digitalen Vor-Ort-Service vorsieht.
In Ergänzung zu einem bereits bestehenden Antrag der Gestaltungskoalition fordert die Ratsgruppe, dass die Verwaltung im Rahmen der Prüfung des Pilotprojektes eine Abwägung zwischen ökonomischen und ökologischen Aspekten vornimmt. Konkret soll die Verwaltung untersuchen, welcher Antrieb für das Fahrzeug des Bürgermobils in der zukünftigen Nutzung in Essen eingesetzt werden soll. Dabei sollen die Optionen eines Dieselantriebs, eines Hybridantriebs sowie der Elektromobilität gegenübergestellt werden. Die Entscheidung über die inhaltliche Ausgestaltung der Prüfung liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.Sicherheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1246/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erstellung eines integrierten Sicherheitskonzepts für den innerstädtischen öffentlichen Raum vorsieht. Ziel des Antrags ist der Schutz vor Überfahrtaten durch Fahrzeuge. Die Stadtverwaltung wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln, das dem nationalen Regelwerk entspricht und sowohl einen Grundschutz für stark frequentierte Orte als auch einen Zusatzschutz für wesentliche innerstädtische Veranstaltungsflächen umfasst.
Das geplante Konzept soll bestehende innerstädtische Konzepte der Essen Marketing GmbH sowie geplante städtebauliche Maßnahmen, wie etwa die Bahnhofstangente oder den Willy-Brandt-Platz, berücksichtigen. Dabei sollen verschiedene Typen von Fahrsicherheitsbarrieren geprüft werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Stadtbildverträglichkeit, beispielsweise durch versenkbare oder multifunktionale Lösungen, liegen soll.
Der Antrag sieht vor, dass der Verwaltung eine erste Skizze vorgelegt wird. Diese soll einen Zeitrahmen sowie geschätzte Kosten enthalten, die aus interkommunalen Vergleichen abgeleitet wurden, um eine Berücksichtigung in den anstehenden Haushaltsberatungen zu ermöglichen. Die Begründung des Antrags führt an, dass durch Anschläge und Unfälle die Notwendigkeit eines dauerhaften Schutzes im alltäglichen Geschehen sowie bei Sondernutzungen bestehe. Ein nachhaltiges Konzept soll zudem die strukturellen Veränderungen in der Innenstadt sowie das subjektive Sicherheitsgefühl berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.Umkleidegebäude auf der Bezirkssportanlage Oststadt Hier: Umbau der Laufbahn und des TennenplatzesZur Vorlage · 1185/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1185/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Erweiterung des bereits bestehenden Vorhabens zum Umbau der Umkleidegebäude auf der Bezirkssportanlage Oststadt vorsieht. Der Antrag zielt darauf ab, den bestehenden Antrag 1041/2022/CDU/GRÜNE um spezifische Maßnahmen zur Modernisierung der Sportflächen zu ergänzen.
Konkret wird die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für den gleichzeitigen Umbau der vorhandenen Laufbahn sowie des Tennenplatzes zu schaffen und umzusetzen. Die Laufbahn soll dabei in eine Kunststofflaufbahn umgewandelt werden, während der Tennenplatz durch einen Kunstrasenplatz ersetzt werden soll.
Als Begründung für diesen kombinierten Ansatz führt die Fraktion an, dass durch eine zeitgleiche Durchführung der Arbeiten die Kosten sowie die Belastungen für die beteiligten Vereine durch längere Bauzeiten reduziert werden sollen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für den derzeitigen Aschebelag der Rundlaufbahn kein passender Ersatz mehr verfügbar sei, was eine Erneuerung der Bahn notwendig mache. Die Umsetzung der Maßnahmen soll im Rahmen der ohnehin geplanten Neubauarbeiten am Umkleidegebäude erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — verwiesen
- 16.08.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (15. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung des ASBE (20.09.2022)
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: verwiesen - 14.Aufnahme weiterer Migranten in EssenZur Vorlage · 1305/2022/AfD · Antrag AfD
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Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1305/2022/AfD einen Antrag an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen mitzuteilen, dass die Stadt Essen die gesetzlich geforderte Aufnahme weiterer zugewiesener Migranten aus gesellschaftspolitischen Gründen sowie aufgrund einer Bedrohung des inneren Friedens nicht mehr erfüllen kann.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit Sicherheitsaspekten und verweist auf Auseinandersetzungen im Clanbereich im Stadtteil Altendorf, die zu einem Sicherheitsverlust für die dortige Bevölkerung geführt hätten. Zudem wird angeführt, dass ein weiterer Zustrom über die Balkanroute oder andere nicht kontrollierte Routen die Stadt vor unlösbare Probleme stelle.
Darüber hinaus führt der Antrag darauf hin, dass die mit der Zuwanderung verbundenen Ansprüche in sozialen Bereichen wie dem Kindergartenwesen, dem Schulsystem, dem Wohnungsangebot sowie dem Gesundheitswesen die Kapazitäten der Stadt überschreiten würden. Die Verwaltung soll gemäß dem Antrag beauftragt werden, die entsprechende Mitteilung an die Landesregierung zu übermitteln. Die Beratung im zuständigen Ausschuss war für den 10. August 2022 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 24. August 2022.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Verbesserung der Verkehrssituation Gladbecker Straße (Antrag der Fraktion DIE LINKE und Ratsgruppe DIE PARTEI)Zur Vorlage · 0966/2022/Die PARTEI/Die LINKE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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Die Fraktion DIE LINKE und die Ratsgruppe DIE PARTEI haben im Rahmen eines gemeinsamen Antrags (Vorlagennummer 0966/2022) die Entwicklung eines neuen Konzepts zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität an der Gladbecker Straße beantragt. Der Antrag folgt auf das Scheitern des bisherigen Rahmenplans Gladbecker Straße.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, verschiedene Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Dazu gehört die Anpassung der Grünphasen an den Bedarf von Fußgängern und Kindern, insbesondere an den Kreuzungen Hövelstraße und Bäuminghausstraße. Zudem soll geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und der Vogelheimer Straße eingeführt oder die bestehende Lärmschutzregelung für LKW räumlich und zeitlich ausgeweitet werden kann. Die Wirksamkeit der geltenden Geschwindigkeitskontrollen soll ebenfalls überprüft werden.
Des Weiteren wird die Prüfung von Maßnahmen aus der Initiative „Stoppt A 52 Gladbeck“ sowie Vorschlägen aus dem Masterplan Verkehr 2018, wie dem Ausbau des ÖPNV und der Einrichtung von Park-and-Ride-Standorten, beantragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Lenkungsmaßnahmen für den überörtlichen und LKW-Verkehr sowie anderen baulichen Maßnahmen zur Entlastung der Straße. Der Antrag sieht zudem eine Anhörung der Bezirksvertretung V sowie Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und im Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde bereits im Rat durch Antragsteller zurückgezogen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: zurückgezogen - 16.Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1355/2022/LINKE · Antrag LINKE
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Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen des Antrags 1355/2022/LINKE verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Energiearmut in Essen beantragt. Die Verwaltung wird dazu angefordert, Daten zu Energiesperren bei Strom, Gas und Wasser sowie zu Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenzen bei Heizkosten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für die vergangenen vier Jahre nachzureichen. Zudem sollen Erhebungen zu Anfragen zur Sicherung der Energieversorgung an die Stadt Essen und ihre Einrichtungen vorliegen.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Entwicklung eines Konzepts zur Verhinderung von Strom- und Gassperren. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen, E.ON, dem JobCenter Essen sowie gemeinnützigen Beratungsstellen geschehen. Dabei wird die Einrichtung eines Not- und Hilfsfonds angestrebt, an dessen Finanzierung sich auch die Grundversorger beteiligen sollen. Zudem wird die Stadt angehalten, auf die Landesregierung NRW einzuwirken, sich ebenfalls an diesem Fonds zu beteiligen.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Bereitstellung von Informationsmaterial in Stadtteilbüros, Seniorenzentren und beim JobCenter über bestehende Hilfsangebote. Es sollen Gespräche mit den Grundversorgern über die Einführung einer Ombudsstelle nach dem Wiener Modell geführt werden, um individuelle Lösungen bei Energieschulden zu entwickeln. Abschließend wird beantragt, die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Beziehern proportional zu den gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/zurückgezogen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — zu Punkt 5 geschoben, restlicher Antrag einstimmig abgelehnt.
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in den Unterausschuss Soziales
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 17.Öffentliche Toiletten: Partnerbetriebe für das Konzept "Nette Toilette" finden hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.06.2022Zur Vorlage · 1213/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1213/2022/FDP einen Antrag gestellt, der die Verwaltung beauftragt, Partnerbetriebe für das Konzept „Nette Toilette“ im Stadtgebiet zu gewinnen. Als Alternative zur Installation neuer öffentlicher Toiletten soll die Stadt Kooperationen mit Betrieben anstreben, um die Versorgung im öffentlichen Raum zu ergänzen.
Der Antrag begründet, dass im Essener Stadtzentrum sowie in den Rand- und Nebenzentren keine flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Toiletten besteht. Die Errichtung neuer Anlagen ist mit einmaligen Investitionskosten von etwa 130.000 Euro sowie jährlichen Kosten für Wartung und Pflege in Höhe von circa 30.000 Euro verbunden. Das Konzept „Nette Toilette“ sieht vor, dass Gastronomiebetriebe ihre sanitären Anlagen öffentlich und kostenfrei zur Verfügung stellen. Im Gegenzug für die Nutzung schließen die Stadt und die Betriebe Nutzungsvereinbarungen ab, in denen eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Betriebe vorgesehen ist. Ein einheitliches Logo an den Eingängen der teilnehmenden Betriebe soll die kostenfreie Nutzung signalisieren.
Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zum Rat der Stadt Essen reicht. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration soll den Vorgang zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — zurückgezogen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — zurückgezogen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: zurückgezogen - 18.Charta Faire Metropole Ruhr 2030 - Beitritt Stadt EssenZur Vorlage · 1204/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Beitritt zur Charta „Faire Metropole Ruhr 2030“. Mit dieser Vorlage wird dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfohlen, die Unterzeichnung der Charta zu unterstützen, damit der Rat der Stadt Essen den Beitritt beschließen kann. Die Charta ist eine gemeinsame Verpflichtung von 53 Städten, Gemeinden und vier Kreisen im Ruhrgebiet, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Lieferketten zu fördern. Als Grundlage dienen die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.
Die Charta sieht vor, dass die Kommunen Verantwortung für die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten bei der Beschaffung von Produkten übernehmen. Konkret sollen die Anzahl der kommunalen Einkäufe erhöht werden, bei denen die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nachgewiesen werden muss. Zudem sollen Kriterien des Fairen Handels in die Vergabeunterlagen einfließen. Weitere Ziele umfassen die Unterstützung der Fairtrade-Town Kampagne, die Förderung von Projekten wie Fairtrade-Schools oder Faire Kitas sowie die Benennung einer Ansprechperson für Fairen Handel in der Stadt.
Zusätzlich verpflichtet sich die Stadt Essen zu drei weiteren Zielen: Die Integration von Fairtrade-Kriterien als Mindestanforderungen in Vergabeunterlagen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen für Einrichtungen bis zum Jahr 2025 sowie die Entwicklung eines Konzepts zum Thema „Fairer Handel im Sport“ bis zum Jahr 2028. Die Umsetzung soll im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Möglichkeiten erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.Umgang mit Außengastronomie im Rahmen der Corona-Pandemie bzw. ihren Auswirkungen für die Zeit ab dem 01.10.2022Zur Vorlage · 1293/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1293/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Regelung der Außengastronomie für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2022. Der Beschlussvorschlag sieht eine befristete Anpassung der Gebührentarife der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vor, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 28. Februar 2023 gelten soll.
Im Rahmen dieser Anpassung sollen die Gebühren für die Zone I auf 2,50 Euro pro Quadratmeter und Monat, für die Zone II auf 1,60 Euro pro Quadratmeter und Monat sowie für die Zone III auf 0,80 Euro pro Quadratmeter und Monat reduziert werden. Ab dem 1. März 2023 sollen wieder die regulären Gebührensätze von 5,00 Euro, 3,20 Euro bzw. 1,60 Euro pro Quadratmeter und Monat zur Anwendung kommen. Die jährlichen Einnahmen aus diesen Gebühren belaufen sich regulär auf etwa 240.000 Euro.
Zusätzlich wird die Fortführung des vereinfachten Verfahrens zur Erweiterung von Außengastronomie empfohlen. Hinsichtlich der Nutzung von Parkraum ist festzuhalten, dass die Inanspruchnahme von Parkplätzen unter den bisherigen Bedingungen nur bis zum 31. Oktober 2022 zulässig ist; ab November 2022 ist die Nutzung von Parkplätzen nicht mehr gestattet. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 durchgeführt und die Auswirkungen als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.Ausbau "Stadion an der Hafenstraße"Zur Vorlage · 1329/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) erstellt auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2020 eine Vorplanung für den Ausbau der vier Stadioncken des Stadions an der Hafenstraße. Ziel der Planung ist es, die bauliche Konfiguration der Stadionenden so zu gestalten, dass eine Erweiterung der Kapazitäten und die Schaffung neuer Funktionsbereiche möglich wird.
Die Vorplanung soll aufzeigen, wie durch den Ausbau der Ecken die Anforderungen an Logen, Steh- und Sitzplätze sowie die Verbesserung der Akustik umgesetzt werden können. Dabei ist eine geschlossene Bauweise vorgesehen, um die Lärmemissionen bei Konzerten und Fußballspielen im Umfeld zu reduzieren und die Stadionakustik zu optimieren. Ein wesentliches Ziel ist die Erreichung der FIFA-Mindestanforderung von 20.000 Sitzplätzen, was durch die mobile Umwandlung von Stehplätzen in Sitzplätze bei einer Zielgröße von etwa 20.300 Plätzen angestrebt wird.
Zudem soll die Konzeption prüfen, wie zusätzliche Parkflächen für PKW und Fahrräder geschaffen werden können, wobei bei Parkbauten die Nutzung von Photovoltaik-Elementen vorgesehen ist. Parallel dazu ist eine Verbesserung der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr durch die Stadt Essen und die Ruhrbahn GmbH geplant. Die Ergebnisse der Vorplanung sollen den politischen Gremien im vierten Quartal 2022 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)Zur Vorlage · 1323/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1323/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für in Essen zugelassene Taxis. Hintergrund der Anpassung sind gestiegene Betriebskosten, insbesondere bei Personal und Kraftstoff, wobei ein Gutachten der Firma Linne + Krause einen Kostenanstieg der Taxiunternehmen um rund 26 % gegenüber dem Jahr 2019 belegt.
Der Beschlussvorschlag sieht eine neue, degressive dreistufige Kilometerstaffelung vor. Der Grundpreis soll auf 4,40 € angehoben werden. Die Kilometerentgelte werden auf 2,70 € für den ersten und zweiten Kilometer, 2,60 € für den dritten und vierten Kilometer sowie auf 2,40 € ab dem fünften Kilometer festgelegt. Zudem wird der Zeittarif für Wartezeiten auf 36,00 € pro Stunde festgesetzt. Auch die Zuschläge für Großraumtaxen sowie bestimmte Pauschalen werden angepasst. Im Gegenzug wird die Streichung des erhöhten Nebenverkehrszeit-Tarifs vorgeschlagen. Anträge der Verbände IVMT und Taxi Essen zur Einführung eines Mietwagenmindesttarifs wurden in der Vorlage zurückgestellt.
Die technische Umsetzung der Tarifänderung durch das Eichamt Köln ist aufgrund hoher Auslastung voraussichtlich erst im Oktober oder November 2022 möglich. Die neue Taxitarifordnung tritt vier Wochen nach der Bekanntgabe in Kraft, wobei der genaue Zeitpunkt aufgrund der noch ausstehenden Eichungen noch nicht feststeht. Die Vorlage weist keine zusätzlichen Investitions-, Personal- oder Sachkosten aus.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Neubau eines Bauernhofcafés im Grugapark im Rahmen des Projektes „Historischer BauernhofZur Vorlage · 0902/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes „Historischer Bauernhof“ wird der Neubau eines Bauernhofcafés im Grugapark geplant. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Bau und den Baubeginn des Gebäudes beschließen bzw. empfehlen. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden mit 1.800.000 Euro brutto beziffert.
Die Finanzierung basiert auf einem bereits bereitgestellten Budget von rund 764.000 Euro aus den Jahren 2021 und 2022. Die verbleibende Differenz von etwa 749.000 Euro soll im Haushaltsjahr 2023 angemeldet und voraussichtlich über eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beantragt werden. Die jährlichen Instandhaltungskosten werden auf circa 15.000 Euro geschätzt, während die geplante Jahresnettopacht etwa 30.000 Euro beträgt. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 und die Fertigstellung für den Sommer 2024 vorgesehen.
Die kalkulatorischen Kosten beinhalten jährliche Abschreibungen von 30.260 Euro sowie Zinsen in Höhe von 9.834,50 Euro. Die Deckung der jährlichen Sachkosten, die auch einen Instandhaltungsmehraufwand und den Wegfall einer Kiosk-Pacht umfassen, soll durch zusätzliche Pachterträge und eingesparte Reinigungskosten erfolgen. Das Bauvorhaben ist Teil der Gastronomie- und Parkentwicklungskonzepte. Technisch ist für den Neubau eine Holzbauweise mit Einsatz von Photovoltaik und Wärmepumpen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Bezirkssportanlage Mitte II hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW für den Bau und Baubeginn auf der Bezirkssportanlage Mitte IIZur Vorlage · 1254/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1254/2022/6) sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW für den Bau und Baubeginn auf der Bezirkssportanlage Mitte II vor. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Hybridrasenplatzes, einer 50 Meter langen Tribüne sowie zusätzlicher Trainingsflächen und Leichtathletikanlagen. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt werden auf etwa 2,4 Millionen Euro netto beziffert. Für den zweiten Bauabschnitt wird eine Summe zwischen 3,1 und 4,1 Millionen Euro geschätzt, was zu Gesamtkosten von circa 5,5 bis 6,5 Millionen Euro führt. Der Sportverein Rot-Weiss Essen beteiligt sich mit 1,8 Millionen Euro an den Gesamtkosten. Die Finanzierung der Sportflächen erfolgt durch 1,2 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen sowie durch Mittel aus dem Projekt „Stadion Uhlenkrug“.
Der Sanierungsbedarf der Trainingsflächen ergibt sich aus einer veralteten Infrastruktur, insbesondere durch defekte Drainagen, Entwässerungseinrichtungen sowie Unebenheiten im Naturrasen, die durch Nachsackungen in ehemals aufgefüllten Bereichen entstanden sind. Die geplante Bauzeit beträgt etwa ein Jahr. Um die Nutzung der Flächen zum Beginn der Spielsaison 2023/2024 sicherzustellen, ist eine Fertigstellung und Freigabe zwischen Mai und September erforderlich. In einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde das Vorhaben als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen, während der Rat der Stadt Essen die Dringlichkeitsentscheidung vom 29.07.2022 genehmigen soll.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.08.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Anpassung der Baukosten wegen Fassadenschäden und weiterer technischer Vorgaben (Kulturforum Steele, Dreiringstraße 7) hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 1203/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Anpassung der Baukosten für die Generalsanierung des Kulturforums Steele beantragft. Die Vorlage sieht vor, die bisher veranschlagten Baukosten von 3.940.000 € um 900.000 € auf insgesamt 4.840.000 € zu erhöhen. Zudem wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 700.000 € für das Jahr 2022 beantragt, um die Finanzierung zu sichern.
Die Kostensteigerungen resultieren aus verschiedenen baulichen und organisatorischen Faktoren. Nach Abschluss der Schadstoffsanierung und der Errichtung von Gerüsten wurden weitere Schäden an der Gebäudesubstanz sowie an der Fassade festgestellt, insbesondere Frostschäden am Verblendmauerwerk und an den Sandsteinelementen. Zudem erforderten statische Prüfungen Verstärkungen an den Decken. Weitere Gründe für die Kostenentwicklung sind das Fehlen von Bestandsplänen, die Notwendigkeit denkmalgerechter Rekonstruktionen, technische Anforderungen nach aktuellem Baurecht sowie die Installation neuer Lüftungsanlagen und einer modernen Medienausstattung. Auch externe Faktoren wie Lieferverzögerungen bei Holz, Materialknappheit und Personalausfälle infolge der Pandemie sowie verzögerte Vergabeergebnisse haben zur Kosten- und Zeitsteigerung beigetragen. Der Abschluss der Sanierungsmaßnahme verzögert sich nach aktuellen Planungen auf Ende Juli 2023.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch die Bereitstellung von Mitteln in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen. Die Entscheidung des Oberbürgermeisters vom 30. Juni 2022 bedarf der Genehmigung durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Bebauungsplan Nummer 8/12 "Krupp-Gürtel: Altendorfer Straße/Dickmannstraße (Leben am Krupp-Park), 1. Änderung" Stadtbezirk: I und III, Stadtteil: Westviertel und Altendorf Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0695/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplans Nummer 8/12 „Krupp-Gürtel: Altendorfer Straße/Dickmannstraße (Leben am Krupp-Park)“. Das etwa zwei Hektar große Planungsgebiet liegt in den Stadtbezirken I und III, innerhalb der Stadtteile Westviertel und Altendorf. Es umfasst das bereits realisierte Dienstleistungszentrum zwischen der Altendorfer Straße, der Dickmannstraße, der Dickmannstraße-Verlängerung und dem Krupp-Park.
Anlass der Änderung ist die Korrektur einer Festsetzung zur Verkaufsflächenobergrenze für den Einzelhandel. Da eine solche vorhabenunabhängige Beschränkung nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine Rechtsgrundlage mehr besitzt, soll die Regelung im Bebauungsplan angepasst werden. Ziel ist es, die Steuerungsfunktion des Plans wiederherzustellen und die Planung an den Masterplan Einzelhandel von 2011 anzupassen, der im Bereich des C-Zentrums Altendorf Einzelhandel bis zu einer Fläche von 2.500 Quadratmetern ermöglicht.
Im Rahmen der Abwägung werden die Anregungen der unteren Denkmalbehörde gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung berücksichtigt. Die Stellungnahmen verschiedener Unternehmen und Institutionen, darunter die Emschergenossenschaft, die Stadtwerke Essen AG sowie die Industrie- und Handelskammer, werden nicht berücksichtigt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die Bezirksvertretungen I und III haben keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Hövelstraße 168" Stadtbezirk: V Stadtteil: Altenessen-SüdZur Vorlage · 1270/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Erlassung einer Satzung über eine Veränderungssperre für ein etwa 4.500 m² großes Grundstück in Altenessen-Süd vor. Das betroffene Areal umfasst das Grundstück des Netto-Marktes an der Hövelstraße 168 und wird im Norden sowie Osten durch Autohandelsbetriebe, im Süden durch die Hövelstraße und im Westen durch das Grundstück Hövelstraße 200 begrenzt.
Zweck der Veränderungssperre ist die Sicherung der Bauleitplanung sowie die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen. Konkret soll eine Erweiterung der bestehenden Verkaufsfläche von 699 m² auf 1.005 m² verhindert werden, um die Zentrenstruktur gemäß dem Masterplan Einzelhandel zu wahren. Die Maßnahme dient zudem der Förderung von produzierendem, verarbeitendem oder gewerblichem Gewerbe im Einklang mit dem Regionalen Flächennutzungsplan.
Die Veränderungssperre soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches für die Dauer von zwei Jahren gelten oder bis zum Abschluss der rechtsverbindlichen Bauleitplanung, insbesondere des Bebauungsplans Nr. 12/20 „Hövelstraße 151-220 - Neu“. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt die Annahme des Beschlusses unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung V. Die Beratungsfolge ist für den Zeitraum Ende August 2022 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimme von Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.(Ersatz-)benennung für den KulturbeiratZur Vorlage · 1229/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 1229/2022/4 über die personelle Neubesetzung im Kulturbeirat entschieden. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde ein personeller Wechsel in der beratenden Mitgliedschaft vorgenommen.
Konkret wurde beschlossen, ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied des Kulturbeirates zu benennen und ein anderes Ratsmitglied aus dieser Funktion abzurufen. Die entsprechende Entscheidung wurde für die Sitzung des Rates am 24. August 2022 vorbereitet, während die Kenntnisnahme im Kulturausschuss für den 7. September 2022 vorgesehen war. Die Federführung für diesen Vorgang lag beim Kulturamt. Weitere finanzielle Auswirkungen oder personelle Kosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Gleichstellungsplan - Zwischen-ControllingZur Vorlage · 1233/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1233/2022/1 der Organisation und Personalwirtschaft befasst sich mit dem Zwischen-Controlling zum Gleichstellungsplan 2019–2024 der Stadtverwaltung Essen. Der Bericht analysiert vier Zielbereiche sowie 26 Maßnahmenbereiche anhand von 84 Kennzahlen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung die Kenntnisnahme des Berichts empfiehlt und der Rat der Stadt die Anpassung des Gleichstellungsplans beschließt. Dies beinhaltet eine Verfahrensvereinfachung, indem die dezentrale Berichterstattung in den Fachausschüssen entfällt und stattdessen eine zentrale Berichterstattung im zuständigen Ausschuss sowie im Rat erfolgt.
Im Rahmen der Anpassungen werden spezifische Zielvorgaben erhöht. So soll der Anteil von Frauen im höheren Dienst von 32 % auf 40 % und im Technischen Dienst von 32 % auf 35 % angehoben werden. Zudem steigt die Zielvorgabe für Frauen in Abteilungsleitungen von 25 % auf 35 %. Im Bereich der Teilzeitbeschäftigung soll die Quote im Karriere-Schwellenbereich von 16 % auf 20 % steigen.
Der Bericht führt zudem Daten zu den Arbeitsbedingungen auf. Von etwa 10.000 Arbeitsplätzen sind circa 60 % homeoffice-fähig, wobei aktuell 21,5 % dieses Angebots nutzen. Mobile Arbeit ist ohne Genehmigungsverfahren für bis zu 45 Tage jährlich möglich. Bezüglich der Leistungsentgelte werden Werte von 97,47 % beim Basisentgelt und 94,64 % beim Leistungsentgelt für Frauen gegenüber 98,79 % bzw. 96,47 % bei Männern ausgewiesen. Zur Förderung der Gleichstellung werden Maßnahmen wie Fortbildungen und ein Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache umgesetzt. Ein Abschluss-Controlling sowie die Fortschreibung der Planung sollen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des aktuellen Plans vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 29.Benennung der Vertretung der Stadt Essen für den Zweckverband KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister)Zur Vorlage · 1212/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Essener Systemhauses befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Essen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister). Hintergrund der Vorlage ist eine organisatorische Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung.
Durch die Verschiebung der organisatorischen Verantwortung für das Essener Systemhaus vom Geschäftsbereich 3 in den Geschäftsbereich 1 soll die personelle Besetzung der stimmberechtigten Vertretung angepasst werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Beigeordnete des Geschäftsbereichs 1 als erstes ordentliches Mitglied in die KDN-Verbandsversammlung berufen wird. Als ihr Vertreter soll der Stadtkämmerer, der zugleich als Geschäftsbereichsvorstand 2 fungiert, bestellt werden.
Die Besetzung des zweiten ordentlichen Mitglieds bleibt von dieser Änderung unberührt. Hierbei wird der Betriebsleiter des Essener Systemhauses als ordentliches Mitglied sowie ein Städtischer Verwaltungsdirektor als dessen Vertreter beibehalten. Die rechtliche Grundlage für diese Benennung bilden § 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW sowie § 8 der Satzung des KDN. Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Änderung des Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2023Zur Vorlage · 1224/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 1224/2022/2 einen Antrag auf Änderung des Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2023 vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die Entscheidung zur Drucksache 0072/2022/2 aufzuheben und stattdessen die Aufstellung eines Einzelhaushalts für das Jahr 2023 vorzusehen. Zuvor war im Februar 2022 beschlossen worden, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 zu erstellen.
Die Begründung für die Änderung basiert auf verschiedenen wirtschaftlichen Entwicklungen und Risiken. Die Verwaltung führt den Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Zunahme von Schutzsuchenden als Faktoren an, die Auswirkungen auf die konsumtiven und investiven Haushaltsausgaben haben. Zudem werden die fortlaufende Corona-Pandemie, die Inflationsrate sowie steigende Energiepreise und ein zu erwartender Zinsanstieg angeführt. Da die genauen Aufwendungen aufgrund dieser Faktoren zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht abschätzbar seien und konkrete Entlastungsbeschlüsse von Bund und Land Nordrhein-Westfalen fehlten, soll durch den Einzelhaushalt die haushalterische Flexibilität gewahrt bleiben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Entwurf eines Einzelhaushalts für das Haushaltsjahr 2023 am 28. September 2022 in den Rat der Stadt Essen eingebracht wird. Der weitere Zeitplan sieht Beratungen in den Fraktionen, Bezirksvertretungen, dem Integrationsrat sowie den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vor, bis die abschließende Beschlussfassung im Rat für Ende November 2022 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht II/2022 zum Prognosestichtag 30.06.2022Zur Vorlage · 1283/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat den zweiten Quartalsbericht des Finanzcontrollings (FiCo II/2022) vorgelegt, der die Haushaltsentwicklung zum Prognosestichtag 30. Juni 2022 darstellt. Der Bericht basiert auf dem im Jahr 2022 neu eingeführten, SAP-integrierten Finanzcontrollingsystem und dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Essen. Zudem erfüllt die Vorlage die Berichtspflicht gemäß der Kommunalhaushaltsrechtsanwendungsverordnung zur Dokumentation der Haushaltsauswirkungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine.
Die Prognose für das Haushaltsjahr 2022 weist einen voraussichtlichen Jahresfehlbetrag von rund 1,5 Millionen Euro aus. Im Bereich der COVID-19-Maßnahmen werden für den Zeitraum bis zum Jahresende Kosten in Höhe von 41,9 Millionen Euro erwartet, was unter dem ursprünglichen Planansatz von 91,6 Millionen Euro liegt. Die im März 2022 getroffenen Annahmen bezüglich der Haushaltsbelastung durch die Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine haben sich nach Ablauf der ersten zwei Quartale nicht bestätigt; die aktuelle Prognose für diese Position beläuft sich auf 6,2 Millionen Euro.
Als fortbestehende fiskalische Risiken werden die inflationsbedingten Preissteigerungen bei Energie, Gas, Bau- und Treibstoffen angeführt. Aufgrund dieser Entwicklungen wird die bereits im April 2022 angeordnete restriktive Haushaltsbewirtschaftung durch die zuständige Stelle fortgeführt. Der Bericht ist zudem der Aufsichtsbehörde zuzuleiten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 32.Stellungnahme zu den Auswirkungen des OVG-Urteils vom 17.05.2022 AZ 9 A 1019/20 bei der Kalkulation der AbwassergebührenZur Vorlage · 1351/2022/2 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung befasst sich mit den Auswirkungen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17. Mai 2022 auf die Kalkulation der Abwassergebühren in Essen. Das Urteil im Musterverfahren der Stadt Oer-Erkenschwick hat die bisherige Rechtsprechung zur Berechnung kalkulatorischer Zinsen und Abschreibungen geändert, indem es die Verwendung von Wiederbeschaffungswerten und eine langfristige Durchschnittrendite von 50 Jahren für unzulässig erklärte.
Eine gebührenrechtliche Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass das Urteil nach aktuellem Kenntnisstand primär Regiebetriebe oder eigenbetriebsähnliche Einrichtungen betrifft, die Gebühren selbstständig erheben. Da die Stadt Essen die Abwasserentsorgung über die Stadtwerke Essen AG als Drittunternehmen durchführen lässt, unterliegt die Berechnung der Entgelte dem öffentlichen Preisrecht. Die Ermittlung der Kosten erfolgt hier nach der Verordnung Nr. 30/53 sowie den entsprechenden Leitsätzen, welche die Abschreibung nach Anschaffungswert und einen durch das Bundeswirtschaftsministerium festgelegten Zinssatz vorsehen.
Die Kalkulation der Pachtentgelte zwischen der Stadt und den Stadtwerken orientiert sich an den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Die Verwaltung stellt fest, dass die bisherige Praxis der Gebührenkalkulation in Essen mit der aktuellen Rechtsprechung im Einklang steht. Zwar sind seit der Veröffentlichung des Urteils 160 neue Widersprüche gegen Grundbesitzabgabenbescheide eingegangen, jedoch sind die meisten Bescheide aufgrund abgelaufener Fristen bereits bestandskräftig. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Stellungnahme zur Kenntnis nehmen.
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- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 33.Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2021 im Betrieb gewerblicher Art "Krematorium"Zur Vorlage · 1152/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2021 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Krematorium“ in Höhe von 214.754,67 Euro zu bilden.
Die Vorlage der zuständigen Fachabteilung erläutert, dass Gewinne eines Betriebes gewerblicher Art gemäß den steuerlichen Vorschriften neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer unterliegen, sofern sie nicht Rücklagen zugeführt werden. Eine Zuweisung des Gewinns zur Gewinn- oder Zweckrücklage ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Dieser Vorgang erfolgt außerhalb des städtischen Haushalts innerhalb der steuerlichen Jahresabschlüsse des jeweiligen Betriebes.
Nach einer Vorgabe des Bundesfinanzministeriums vom Januar 2019 ist für diesen Vorgang ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft erforderlich. Dieser Beschluss muss spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Haupt- und Finanzausschuss sowie beim Rat der Stadt Essen.
Der Betrieb gewerblicher Art „Krematorium“ ist dem Fachbereich Grün und Gruga zugeordnet, wobei dessen Ergebnis in den Jahresabschluss der Stadt Essen einfließt. Die steuerliche Gewinnermittlung für diesen Bereich weist für das Jahr 2021 ein Ergebnis in der Höhe der beantragten Rücklage aus.
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- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2021 im Betrieb gewerblicher Art "Parkhäuser und Parkplätze"Zur Vorlage · 1227/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2021 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Parkhäuser und Parkplätze“ in Höhe von 102.745,48 Euro zu bilden.
Die Vorlage erläutert, dass Gewinne eines Betriebes gewerblicher Art gemäß den steuerlichen Vorschriften neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer unterliegen, sofern sie nicht Rücklagen zugeführt werden. Eine Zuweisung des Gewinns zur Gewinn- oder Zweckrücklage ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Dieser Vorgang erfolgt außerhalb des städtischen Haushalts innerhalb der steuerlichen Jahresabschlüsse des jeweiligen Betriebes.
Der BgA „Parkhäuser und Parkplätze“ ist dem Fachbereich Immobilienmanagement zugeordnet, und sein Ergebnis fließt in den Jahresabschluss der Stadt Essen ein. Laut der steuerlichen Gewinnermittlung für diesen Bereich ergibt sich ein Ergebnis von 102.745,48 Euro. Die Vorlage verweist zudem auf Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, wonach ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden muss. Die Entscheidung über die Rücklagenbildung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss sowie beim Rat der Stadt Essen.
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- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.ZukunftsZentrumZollverein Aktiengesellschaft zur Förderung von Existenzgründungen – Triple Z - hier: Bündelung der im Konzern Stadt Essen gehaltenen Aktien bei der StadtZur Vorlage · 1168/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die im Konzern Stadt Essen verteilten Aktienanteile an der ZukunftsZentrumZollverein Aktiengesellschaft zur Förderung von Existenzgründungen – Triple Z – zu bündeln. Der Beschlussvorschlag sieht vor, 24.000 Aktien, die derzeit im Eigentum von vier städtischen Beteiligungsgesellschaften – der Allbau Managementgesellschaft mbH, der Immobilien Management Essen GmbH, der Bfz-GmbH und der EWG Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH – stehen, direkt durch die Stadt zu erwerben. Der Gesamtkaufpreis beläuft sich auf 663.840,00 EUR und basiert auf dem Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals zum 31. Dezember 2021.
Ziel dieser Maßnahme ist die Optimierung der Strukturen im Konzern Stadt sowie die Reduzierung von Schnittstellen im Beteiligungsmanagement. Durch die Zusammenführung der Stimmrechte soll die strategische Steuerung der Triple Z aus einer Hand ermöglicht und die Zersplitterung der Anteile aufgelöst werden. Die Stadt wird durch den Erwerb zur größten Hauptaktionärin. Die Finanzierung des Kaufs soll durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung aus dem Projekt „Parkplatz Pollstraße“ erfolgen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Erwerb durch den Abschluss entsprechender Anteilskauf- und Übertragungsverträge umzusetzen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. Die Triple Z fungiert als Technologie- und Gründerzentrum in Essen-Katernberg und bietet Infrastruktur für rund 100 Unternehmen.
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- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.STEAG Konzernbericht 2021Zur Vorlage · 1248/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1248/2022/2 dient der Kenntnisnahme des Jahresberichts 2021 des STEAG-Konzerns durch den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Rat der Stadt Essen. Die jährliche Berichterstattung über den Konzern ist eine Vorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Jahr 2014, welche die beteiligten Kommunen Duisburg, Dortmund, Essen, Oberhausen, Dinslaken und Bochum zur Information der jeweiligen Stadträte verpflichtet.
Der vorliegende Bericht der STEAG GmbH umfasst neben einer Zusammenfassung zur Geschäftslage den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021. Ein Beteiligungsorganigramm des Konzerns mit Stand vom März 2022 ist Bestandteil der Unterlagen. Die in vorangegangenen Jahren enthaltenen Unternehmenssteckbriefe wurden aus der Berichterstattung entfernt, da deren Erstellung als nicht zielführend eingestuft wurde. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und zur Beratung in die entsprechenden Gremien für die Sitzungstermine im August 2022 eingereicht.
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- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 37.Ruhrbahn GmbH hier: Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 1257/2022/2 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Verwaltung sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhrbahn GmbH vor. Konkret soll der Paragraph 12 Absatz 1 Buchstabe e des Vertrages erweitert werden. Ziel der Änderung ist die Einführung einer Wertgrenze von 250.000,00 Euro für Grundstücksgeschäfte.
Nach der aktuellen Regelung obliegt der Gesellschafterversammlung die Entscheidung über den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten. Durch die geplante Ergänzung soll die Geschäftsführung ermächtigt werden, Geschäfte unterhalb dieser Grenze in eigener Verantwortung durchzuführen. Dies betrifft insbesondere kleinere Grundstücke, die dem operativen Betrieb der Gesellschaft, etwa für die Errichtung von Gleichrichterwerken, zugeordnet sind und ein untergeordnetes Geschäftsvolumen aufweisen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch diese Maßnahme die Prozesse verschlankt und die Kauf- sowie Vertragsverfahren beschleunigt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus dem Rat der Stadt Essen die Annahme der Änderung empfiehlt. Zudem sollen die Vertreter der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH sowie der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Ruhrbahn GmbH ermächtigt werden, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, geringfügige Anpassungen vorzunehmen, sofern rechtliche Einwände von Aufsichtsbehörden oder dem Registergericht bestehen, solange der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses unverändert bleibt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 38.Ruhrbahn GmbH hier: Erneuerung der Zugsicherungsanlagen für den Straßen- und Stadtbahnverkehr in EssenZur Vorlage · 1263/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1263/2022/2) behandelt die Erneuerung der Zugsicherungsanlagen für den Straßen- und Stadtbahnverkehr in Essen und Mülheim an der Ruhr durch die Ruhrbahn GmbH. Das Vorhaben sieht den Ersatz von Relaisstellwerken durch elektronische Stellwerke (ESTW), die Anpassung der Signalisierung sowie die Schaffung neuer Betriebsräume vor. Die Umsetzung der Stellwerke soll sukzessive bis zum Jahr 2030 erfolgen.
Das beantragte Projektkostenvolumen beläuft sich auf rund 130,3 Millionen Euro. Davon entfallen etwa 97,7 Millionen Euro auf die elektronischen Stellwerke, 20,4 Millionen Euro auf Betriebsräume und Technik sowie 12,2 Millionen Euro auf Baunebenkosten. Die Maßnahme wird zu 60 Prozent durch Landes- und Bundesmittel gefördert. Der geschätzte Eigenanteil beträgt rund 60,0 Millionen Euro, wobei die Stadt Essen für die Nordstrecke und die Leitstelle einen Anteil von 9,9 Millionen Euro tragen muss.
Die Anmeldung der Eigenanteile der Stadt zur Erneuerung der Zugsicherungsanlagen auf der Nordstrecke ist für den Haushalt ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Die Gesamtkosten von 9.925.200 Euro verteilen sich auf die Jahre 2023 bis 2031, wobei der höchste Einzelbetrag im Jahr 2025 mit 2.922.400 Euro anfällt. Die Finanzierung erfolgt über das PSP-Element 5.660360.500. Kalkulatorisch fallen ab der Aktivierung jährliche Zinsen in Höhe von 1,3 Prozent sowie Abschreibungen über 20 Jahre an. Die Erneuerung der Technik wird als betriebsnotwendig für den langfristigen Weiterbetrieb der U-Stadtbahn sowie als Maßnahme zum Klimaschutz eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Erneuerung und Finanzierung sowie die Ermächtigung der Stadtvertreter in den Gremien der Ruhrbahn GmbH vor.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs.2 GO NRWZur Vorlage · 1382/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 24. August 2022 über die Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entschieden.
Der Beschluss umfasst den Widerruf bestehender Vollmachten. Konkret wird die Vollmacht für einen ehemaligen Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der in eine andere Stadtverwaltung gewechselt ist, sowie die Vollmacht für einen Mitarbeiter, der in den Ruhestand versetzt wurde, in Abänderung der entsprechenden Beschlüsse aus den Jahren 2018 und 2020 aufgehoben.
Gleichzeitig wurde die Bestellung einer neuen Vertretung beschlossen. Aufgrund eines personellen Zugangs im Fachbereich 02-02 wird eine Person zum Vertreter der Stadt Essen in Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen und ähnlichen Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen bestellt. Die Neubesetzung dient der Sicherstellung der Vertretungsfunktion der Stadt in den genannten Gremien.
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- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 25.05.2022
- Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 22.06.2022
- 41.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 42.Mitteilungen der Verwaltung
- 43.Genehmigung der Bestellung und der Wiederbestellung eines Vorstandsmitgliedes der Sparkasse EssenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 44.Allbau GmbH hier: Wirtschaftlichkeitsüberlegung zur Investitionstätigkeit im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung in der Bau- und FinanzwirtschaftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 44.1Allbau GmbH hier:Wirtschaftlichkeitsüberlegung zur Investitionstätigkeit im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung in der Bau- und Finanzwirtschaft (Antrag der Fraktion DIE LINKE)Ergebnis: zurückgezogen
- 45.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 38 - Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und AusländerangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 46.Sanierung Alte Emscher - Beschluss über die Fortschreibung eines Investitionskostenzuschusses zur erstmaligen Ertüchtigung der SanierungsanlageErgebnis: einstimmig beschlossen
- 47.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 48.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil