Umgang mit Außengastronomie im Rahmen der Corona-Pandemie bzw. ihren Auswirkungen für die Zeit ab dem 01.10.2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1293/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Regelung der Außengastronomie für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2022. Der Beschlussvorschlag sieht eine befristete Anpassung der Gebührentarife der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vor, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 28. Februar 2023 gelten soll.
Im Rahmen dieser Anpassung sollen die Gebühren für die Zone I auf 2,50 Euro pro Quadratmeter und Monat, für die Zone II auf 1,60 Euro pro Quadratmeter und Monat sowie für die Zone III auf 0,80 Euro pro Quadratmeter und Monat reduziert werden. Ab dem 1. März 2023 sollen wieder die regulären Gebührensätze von 5,00 Euro, 3,20 Euro bzw. 1,60 Euro pro Quadratmeter und Monat zur Anwendung kommen. Die jährlichen Einnahmen aus diesen Gebühren belaufen sich regulär auf etwa 240.000 Euro.
Zusätzlich wird die Fortführung des vereinfachten Verfahrens zur Erweiterung von Außengastronomie empfohlen. Hinsichtlich der Nutzung von Parkraum ist festzuhalten, dass die Inanspruchnahme von Parkplätzen unter den bisherigen Bedingungen nur bis zum 31. Oktober 2022 zulässig ist; ab November 2022 ist die Nutzung von Parkplätzen nicht mehr gestattet. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 durchgeführt und die Auswirkungen als positiv eingestuft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.08.2022mehrheitlich beschlossen
- 11.08.2022mehrheitlich empfohlen
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